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   OLG Köln, 25.04.1997 - 25 UF 179/96   

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https://dejure.org/1997,4580
OLG Köln, 25.04.1997 - 25 UF 179/96 (https://dejure.org/1997,4580)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.04.1997 - 25 UF 179/96 (https://dejure.org/1997,4580)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. April 1997 - 25 UF 179/96 (https://dejure.org/1997,4580)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines wirksamen Ehescheidungsantrags; Anforderungen an eine hinreichende Zustellung; Kriterien für die Annahme des notwendigen Trennungsjahres; Kinderschutzklausel und Ehegattenschutzklausel als Scheidungshindernisse; Ausreiseverpflichtung des Ehegatten ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 827
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 30.11.1989 - 2 UF 260/88

    Ausweisung; Scheidung; Ausländer; Härtefall

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.1997 - 25 UF 179/96
    Von daher kann für den vorliegenden Fall dahinstehen, ob die Ausländerbehörden ansonsten schon in Fällen eines dauernden und längeren Getrenntlebens - und nicht erst nach Rechtskraft der Scheidung - üblicherweise den ausländischen Ehegatten ausweisen (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 1996, 35; OLG Köln [4. Senat] FamRZ 1995, 997; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 630) und ob dies auch für solche Fälle gilt, in denen ein Kind aus der Ehe hervorgangengen ist, für das dem ausländischen Ehepartner die elterliche Sorge nicht zusteht.

    Es reicht auch nicht aus, wenn der Antragsgegner zufolge der Notwendigkeit, Deutschland nach rechtskräftiger Ehescheidung auf Dauer verlassen zu müssen, vermögensrechtliche Nachteile erleiden sollte (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1990, 1476; OLG Köln FamRZ 1995, 997; Staudinger-Rauscher a.a.O., § 1568 Rz. 129; Erman-Dieckmann, BGB, 9. Aufl., § 1568 Rz. 14).

  • OLG Köln, 12.07.1994 - 4 UF 219/93

    Mögliche Scheidung einer Ehe auch dann, wenn ein ausländischer Ehegatte im Falle

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.1997 - 25 UF 179/96
    Von daher kann für den vorliegenden Fall dahinstehen, ob die Ausländerbehörden ansonsten schon in Fällen eines dauernden und längeren Getrenntlebens - und nicht erst nach Rechtskraft der Scheidung - üblicherweise den ausländischen Ehegatten ausweisen (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 1996, 35; OLG Köln [4. Senat] FamRZ 1995, 997; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 630) und ob dies auch für solche Fälle gilt, in denen ein Kind aus der Ehe hervorgangengen ist, für das dem ausländischen Ehepartner die elterliche Sorge nicht zusteht.

    Es reicht auch nicht aus, wenn der Antragsgegner zufolge der Notwendigkeit, Deutschland nach rechtskräftiger Ehescheidung auf Dauer verlassen zu müssen, vermögensrechtliche Nachteile erleiden sollte (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1990, 1476; OLG Köln FamRZ 1995, 997; Staudinger-Rauscher a.a.O., § 1568 Rz. 129; Erman-Dieckmann, BGB, 9. Aufl., § 1568 Rz. 14).

  • OLG Nürnberg, 29.05.1995 - 10 UF 1073/95

    Ausländischer Ehegatte; Scheidung der Ehe ; Drohende Abschiebung

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.1997 - 25 UF 179/96
    Von daher kann für den vorliegenden Fall dahinstehen, ob die Ausländerbehörden ansonsten schon in Fällen eines dauernden und längeren Getrenntlebens - und nicht erst nach Rechtskraft der Scheidung - üblicherweise den ausländischen Ehegatten ausweisen (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 1996, 35; OLG Köln [4. Senat] FamRZ 1995, 997; OLG Karlsruhe FamRZ 1990, 630) und ob dies auch für solche Fälle gilt, in denen ein Kind aus der Ehe hervorgangengen ist, für das dem ausländischen Ehepartner die elterliche Sorge nicht zusteht.
  • OLG Hamburg, 13.08.1985 - 12 UF 8/85

    Kindeswohlgefährdung; Ideenwelt einer Sekte; Fehlende Eignung der Person;

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.1997 - 25 UF 179/96
    Eine Übertragung der nachehelichen elterlichen Sorge auf beide Parteien ist schon deshalb nicht möglich, weil die Antragstellerin diesem Antrag des Antragsgegner entgegengetreten ist, und es dann an einem für eine solche Entscheidung unverzichtbar erforderlichen gemeinsamen Willen der Eltern fehlt, weiterhin gemeinschaftlich elterliche Verantwortung zu tragen (vgl. zu diesem Erfordernis OLG Frankfurt FamRZ 1983, 758; KG FamRZ 1983, 1055; OLG Hamburg FamRZ 1985, 1284; BGB - RGRK - Adelmann, 12. Auflage, § 1671 Rz. 24).
  • KG, 02.08.1983 - 17 UF 2956/83

    Nichtigkeit; Sorgerecht; Gemeinsames; Alleinige; Sorgeberechtigung; Beider

    Auszug aus OLG Köln, 25.04.1997 - 25 UF 179/96
    Eine Übertragung der nachehelichen elterlichen Sorge auf beide Parteien ist schon deshalb nicht möglich, weil die Antragstellerin diesem Antrag des Antragsgegner entgegengetreten ist, und es dann an einem für eine solche Entscheidung unverzichtbar erforderlichen gemeinsamen Willen der Eltern fehlt, weiterhin gemeinschaftlich elterliche Verantwortung zu tragen (vgl. zu diesem Erfordernis OLG Frankfurt FamRZ 1983, 758; KG FamRZ 1983, 1055; OLG Hamburg FamRZ 1985, 1284; BGB - RGRK - Adelmann, 12. Auflage, § 1671 Rz. 24).
  • AG Köln, 02.08.1996 - 313 F 287/94
    Auszug aus OLG Köln, 25.04.1997 - 25 UF 179/96
    Die Berufung des Antragsgegners gegen das am 2. August 1996 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln - 313 F 287/94 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Frankfurt, 27.05.1983 - 1 UF 58/83
    Auszug aus OLG Köln, 25.04.1997 - 25 UF 179/96
    Eine Übertragung der nachehelichen elterlichen Sorge auf beide Parteien ist schon deshalb nicht möglich, weil die Antragstellerin diesem Antrag des Antragsgegner entgegengetreten ist, und es dann an einem für eine solche Entscheidung unverzichtbar erforderlichen gemeinsamen Willen der Eltern fehlt, weiterhin gemeinschaftlich elterliche Verantwortung zu tragen (vgl. zu diesem Erfordernis OLG Frankfurt FamRZ 1983, 758; KG FamRZ 1983, 1055; OLG Hamburg FamRZ 1985, 1284; BGB - RGRK - Adelmann, 12. Auflage, § 1671 Rz. 24).
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