Weitere Entscheidung unten: AG Rendsburg, 08.01.1999

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 24.02.1999 - 18 WF 59/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6044
OLG Stuttgart, 24.02.1999 - 18 WF 59/99 (https://dejure.org/1999,6044)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.02.1999 - 18 WF 59/99 (https://dejure.org/1999,6044)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. Februar 1999 - 18 WF 59/99 (https://dejure.org/1999,6044)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,6044) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe auch für das Sorgerecht in Scheidungsfolgesachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1671; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 613

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1359
  • FamRZ 2000, 1383 (Ls.)
  • FamRZ 2001, 507 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.09.1992 - XII ZB 100/89

    Beurteilungsgrundlagen für unzulässige Rechtsausübung bei Versorgungsausgleich -

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Zweibrücken, 05.02.2001 - 5 WF 5/01

    Rechtsanwaltsvergütung: Beweisgebühr bei Anhörung der Eltern im

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Saarbrücken, 02.03.2000 - 9 WF 117/99

    Anfall der Beweisgebühr bei Anhörung der Eltern im Sorgerechtsverfahren

    Auch nach der Neuregelung durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz kann die Anhörung nach § 613 Abs. 1 S. 2 ZPO allenfalls dann die auf das Sorgerecht bezogene Beweisgebühr gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO auslösen, wenn das Sorgerecht als Folgesache anhängig war (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 1359 ; SchlHOLG , JurBüro 1999, 585 ; Enders, JurBüro, 1998, 617 ff; Schmidt/von Eicken, BRAGO , 14. Aufl., § 31 , Rz. 111; vgl. auch KG, JurBüro 1999, 634, 635 mit Anmerkung Enders siehe auch Müller-Rabe, FamRZ 2000, 137 ff a.A. OLG Koblenz, JurBüro 1999, 469 ) Dies war vorliegend nicht der Fall.
  • OLG Hamm, 17.08.2000 - 6 WF 115/00

    Keine Gebühren für Prozessbevollmächtigte durch Anhörung der Eltern nach § 613

    Der Senat folgt deshalb der überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. u.a. OLG Karlsruhe, JurBüro 2000, 200 mit Anmerkung Enders; OLG Stuttgart, JurBüro 2000, 304; OLG Brandenburg, JurBüro 2000, 361; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 625; von Eicken in: Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO, 14. Aufl., § 31 Rdn. 111), wonach die Anhörung zum Sorgerecht gem. § 613 Abs. 1 S. 2 ZPO ohne Anhängigkeit einer Folgesache elterliche Sorge keine Beweisgebühr (§ 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO) auslöst.
  • OLG Hamburg, 27.12.2000 - 10 WF 93/00

    Höhe der Beweisgebühr im Scheidungsverfahren - Umfang des Verbundverfahrens

    (So auch: OLG Stuttgart, FamRZ 2000 1383; 1359; OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1384 ; OLG Schleswig FamRZ 2000, 625).
  • OLG Naumburg, 02.01.2001 - 14 WF 221/00

    Die Anhörung von Ehegatten im Scheidungsverfahren löst keine Beweisgebühr aus

    Der Anfall einer Beweisgebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO für die bloße Anhörung einer Partei erfordert indes nach wie vor bei einer in sachlich angemessener Weise vorrangig am Gesetzeszweck und der historischen Regelungsabsicht des Gesetzgebers orientierten Auslegung, die schon nach der allgemein grundlegenden Regel des § 133 BGB nicht nur dem Wortlaut der Vorschrift verhaftet sein kann, dass die Anhörung im Rahmen eines anhängigen Verfahrens erfolgt (OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 1359; Philippi, a.a.O., § 613 Rdnr. 15 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG Rendsburg, 08.01.1999 - 13 F 165/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6077
AG Rendsburg, 08.01.1999 - 13 F 165/98 (https://dejure.org/1999,6077)
AG Rendsburg, Entscheidung vom 08.01.1999 - 13 F 165/98 (https://dejure.org/1999,6077)
AG Rendsburg, Entscheidung vom 08. Januar 1999 - 13 F 165/98 (https://dejure.org/1999,6077)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,6077) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 445
  • FamRZ 1999, 1359
  • FamRZ 2000, 1384 (Ls.)
  • FamRZ 2001, 508 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Koblenz, 17.03.2000 - l3 WF 52/00

    Beweisgebühr; Anhörung; Elterliche Sorge; Gegenstandswert

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Köln, 17.06.2003 - 4 WF 64/03

    Anhörung der Eltern zum Sorgerecht

    Teilweise wird aus dem Wortlaut von § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO abgeleitet, dass bei einer Anhörung zur elterlichen Sorge eine Beweisgebühr nach deren Gegenstandswert selbst dann anfalle, wenn kein Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge anhängig ist (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2000, 626 = JurBüro 1999, 469; FamRZ 2001, 1930 = JurBüro 2001, 359; KG JurBüro 1999, 634; AG Rendsburg, FamRZ 1999, 1359; AG Euskirchen FamRZ 1999, 1683; OLG Köln [10. Zivilsenat] FamRZ 2000, 1383; Hartmann, Kostengesetze 32. Aufl., § 31 BRAGO, Rdn. 179 f.).
  • OLG Koblenz, 13.06.2001 - 13 WF 355/01

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Festsetzung der aus der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Hamburg, 27.12.2000 - 10 WF 93/00

    Höhe der Beweisgebühr im Scheidungsverfahren - Umfang des Verbundverfahrens

    Zum Teil wird diese Beweisgebühr gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO für die Anhörung gemäß § 613 ZPO auch aus dem Wert einer Sorgerechtssache zugebilligt, unabhängig davon, ob ein entsprechender Folgesachenantrag gemäß § 621 Nr. 1 ZPO durch entsprechenden Antrag (§ 1671 Abs. 1 BGB ) anhängig ist oder nicht (vgl. OLG Köln FamRZ 2000, 1383 ; OLG Koblenz JurBüro 1999, 46; AG Rendsburg, FamRZ 1999, 1359 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht