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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.03.1999 - 18 UF 39/99   

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OLG Stuttgart, 26.03.1999 - 18 UF 39/99 (https://dejure.org/1999,3207)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.03.1999 - 18 UF 39/99 (https://dejure.org/1999,3207)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. März 1999 - 18 UF 39/99 (https://dejure.org/1999,3207)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Ersetzung der Zustimmung eines Elternteils zu einer Namensänderung durch das Familiengericht; Erforderlichkeit der diesbezüglichen Ersetzung der Zustimmung für das Kindeswohl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1375
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.06.1998 - VI ZR 238/97

    Zur Schadensersatzhaftung des Importeurs von Feuerwerkskörpern wegen fehlender

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  • OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 18 UF 268/00

    Ersetzung der Einwilligung in die Einbenennung eines Kindes nach § 1618 BGB nach

    Der Senat hat durch Beschluss vom 26.3.1999 - 18 UF 39/99 - in Bestätigung der familiengerichtlichen Entscheidung die Ersetzung der Einwilligung des Vaters abgelehnt.

    Die Antragsteller können zudem trotz der die Ersetzung der Zustimmung zur Namenserteilung ablehnenden Entscheidung des Senats vom 26.3.1999 - 18 UF 39/99 - die Veränderungen des Sachverhalts infolge des Versterbens des Vaters - jedenfalls in entsprechender Anwendung von § 1696 Abs. 1 BGB - mit neuen Erklärungen nach § 1618 S. 1 BGB geltend machen.

  • OLG Stuttgart, 13.09.1999 - 18 UF 264/99

    Voraussetzungen einer Ersetzung der Einwilligung in eine Namensänderung

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  • OVG Niedersachsen, 23.05.2000 - 10 L 3281/99

    Ehename; Ehescheidung; Einbenennung; Eltern; Elternteil; Erforderlichkeit;

    Mit dem Gesetz gewordenen Änderungsvorschlag des Rechtsausschusses, dass die Neubestimmung des Kindesnamens für das Wohl des Kindes "erforderlich" sein müsse, wurde die namensrechtliche Bindung des Kindes an den nicht sorgeberechtigten Elternteil ausdrücklich vom Gesetzgeber unterstrichen (BT-Drucks. 13/8511 S. 74; vgl. in diesem Sinne auch die inzwischen einschlägige Rechtsprechung der Familienrechtssenate der Oberlandesgerichte wie OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.3.1999, FamRZ 1999, 1375; OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 29.3.1999, FamRZ 1999, 1376; OLG Celle, Beschl. v. 23.4.1999, FamRZ 1999, 1377; OLG Dresden, Beschl. v. 5.5.1999, FamRZ 1999, 1378; OLG Nürnberg, Beschl. v. 15.4.1999, FamRZ 1999, 1379; OLG Hamm, Beschl. v. 27.4.1999, FamRZ 1999, 1380; OLG Oldenburg, Beschl. v. 18.6.1999, FamRZ 1999, 1381).
  • OLG Nürnberg, 29.02.2000 - 11 UF 145/00

    Beschwerderecht des Kindes gegen Ablehnung der Einbenennung

    Die Gesetz gewordene Formulierung wollte ausdrücklich die Beziehungen der Kinder an den Elternteil, dem die elterliche Sorge nicht zusteht, unterstreichen (OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 1375, 1376 mit Verweisung auf BT-Drucksache 13/8511, S. 74).
  • OLG Bamberg, 29.09.1999 - 2 UF 182/99

    Ersetzung der Zustimmung des nichtsorgeberechtigten Elternteils zur

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  • OLG Saarbrücken, 20.08.1999 - 9 UF 44/99

    Voraussetzungen und Verfahren bei Einbenennung eines Kindes

    Hierzu gehören auch die nach § 1618 Satz 4 BGB zu treffenden Entscheidungen über die Ersetzung der Zustimmung des nichtsorgeberechtigten Elternteils zur Einbenennung eines Kindes durch den sorgeberechtigten Elternteil und dessen Ehegatten (vgl. Philippi in Zöller, ZPO , 21. Aufl., § 621 Rn. 27; Hoffmann in Familienrechtsreformkommentar, § 621 ZPO Rn. 4; OLG München, EzFamR aktuell 1999, 229, 230; OLG Celle OLGR 1999, 141 sowie OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. März 1999 - 18 UF 39/99).
  • AG Schweinfurt, 07.05.2021 - 52 F 6/21

    Einwilligung zur Namensänderung

    Zwischenzeitlich ist die Rechtsprechung auch insoweit einhellig, dass es nicht genügt, dass die Namensänderung dem Kindeswohl dient; sie muss für das Kindeswohl viel mehr erforderlich sein, wobei das Kindesinteresse dem grundsätzlich gleichrangigen Interesse seines Vaters überwiegen muss (Hans, OLG Bremen, 4 UF 32/99, 19.05.1999; OLG Stuttgart, 18 UF 39/99, 26.03.1999; OLG Köln, 14 UF 220/98, 13.01.1999).
  • VG Halle, 13.09.2001 - 3 A 1279/98
    Denn im Interesse der Namenskontinuität und der Aufwertung der Belange des nicht sorgeberechtigten Elternteils, insbesondere der Aufrechterhaltung des namensrechtlichen Bandes, setzt das neue Recht in dem Fall, in dem es eine Namensänderung vorsieht ( § 1618 BGB ) die Erforderlichkeit für das Kindeswohl voraus ( OVG Münster, Urteil vom 11. Dezember 2000 - 8 A 715/00 - juris; Urteil vom 23. April 1999, a.a.O.; OVG Lüneburg a.a.O., VG Ansbach, Urteil vom 15. September 1999 - An 15 K 98.01841 - NJW 2000, S. 454; OLG Stuttgart, Urteil vom 26. März 1999 - 18 4 F 39/99 - FamRZ 1999, S. 1375; OLG Frankfurt/M, Urteil vom 29. März 1999 - 6 U F 86/89 - FamRZ 1999, S. 1376).
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   OLG Stuttgart, 21.06.1999 - 18 UF 95/99   

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Volltextveröffentlichung

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Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1375
  • Rpfleger 1999, 443
 
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