Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 16.02.1998

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.12.1997 - 5 UF 281/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6745
OLG Hamm, 03.12.1997 - 5 UF 281/96 (https://dejure.org/1997,6745)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.12.1997 - 5 UF 281/96 (https://dejure.org/1997,6745)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Dezember 1997 - 5 UF 281/96 (https://dejure.org/1997,6745)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,6745) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1572 § 1579 Nr. 3
    Auswirkung der Ablehnung therapeutischer Hilfe bei Arbeitsunfähigkeit auf nachehelichen Unterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 237
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Koblenz, 02.11.2006 - 7 UF 774/05

    Nachehelicher Unterhalt: Unterhaltsrechtliche Behandlung der krankheitsbedingten

    Hierunter fällt auch bewusstes Vermeiden ärztlicher Hilfe (OLG Hamm, FamRZ 1999, 237), wenn dem Unterhaltsbedürftigen der Vorwurf unterhaltsbezogen leichtfertigen Verhaltens zu machen ist (vgl. Wendl/Gerhardt, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 4, Rdn. 669 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 27.09.2002 - 10 UF 317/01
    Das Unterlassen der gebotenen Heilbehandlung kann § 1579 Nr. 3 BGB verwirklichen (OLG Hamm, 5. FamS., FamRZ 99, 237, 238).
  • KG, 01.10.2010 - 13 UF 91/10

    Minderjährigenunterhalt: Leistungsfähigkeit bei Bezug von Leistungen nach dem SGB

    Dem Beklagten, der wusste, dass er ein unterhaltsbedürftiges Kind hat, hätte es im Übrigen oblegen, sich einer fachgerechten Behandlung zu unterziehen bzw. die begonnene Behandlung auch weiter durchzuführen (vgl. BGH FamRZ 1987, 359; OLG Hamm, FamRZ 1999, 237; OLG Hamburg, FamRZ 1982, 702; OLG Düsseldorf, FamRZ 1982, 518).
  • OLG Hamm, 12.05.1999 - 5 UF 321/98

    Anrechnung des Mietwertes bei allein genutzter Ehewohnung auf Trennungsunterhalt

    Zu Recht ist deshalb das Familiengericht davon ausgegangen, daß die Klägerin sich so behandeln lassen muß, als sei eine angemessene Behandlung erfolgreich gewesen (vgl. dazu Senatsurteil vom 3.12.1997 in Sachen 5 UF 281/96, FamRZ 1999, 237 f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.02.1998 - 2 UF 274/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6727
OLG Frankfurt, 16.02.1998 - 2 UF 274/97 (https://dejure.org/1998,6727)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.02.1998 - 2 UF 274/97 (https://dejure.org/1998,6727)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Februar 1998 - 2 UF 274/97 (https://dejure.org/1998,6727)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,6727) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erhöhung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs aus einem gerichtlichen Vergleich aus Gründen der Billigkeit

  • rechtsportal.de

    BGB § 1572 § 1579 Nr. 1; ZPO § 323
    Abänderung eines Vergleichs über nachehelichen Unterhalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 237
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 537/87

    Verfassungskonforme Auslegung des § 1579 Nr. 1 BGB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.02.1998 - 2 UF 274/97
    Soweit es in § 1579 Nr. 1 Satz 2 BGB heißt, der Ehedauer stehe die Zeit gleich, in welcher der Berechtigte wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nach § 1570 Unterhalt verlangen konnte, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1989 Seite 2807 ) bei der Auslegung und Anwendung dieser Vorschrift zunächst von der tatsächlichen Ehezeit auszugehen und erst anschließend die (im damals entschiedenen Fall: Zur Wahrung der Belange eines Kindes) vorgesehene Abwägung vorzunehmen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht