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   OLG Hamm, 19.12.1997 - 5 UF 111/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2713
OLG Hamm, 19.12.1997 - 5 UF 111/97 (https://dejure.org/1997,2713)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.12.1997 - 5 UF 111/97 (https://dejure.org/1997,2713)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Dezember 1997 - 5 UF 111/97 (https://dejure.org/1997,2713)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Scheidungsvereinbarung i.R. der Geltendmachung einer Unterhaltsherabsetzung ; Vermeidung einer Notlage auf Seiten des Unterhaltsgläubigers durch Entziehung der für den Lebensunterhalt erforderlichen Mittel

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 394 § 1569; ZPO § 323 § 717 Abs. 2
    Auswirkungen des Realsplittings auf Unterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1658
  • FamRZ 1999, 436
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 78/85

    Berücksichtigung von vor Schluß der mündlichen Verhandlung eingetretenen

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.1997 - 5 UF 111/97
    Zwar kann sich eine Abänderungsbeklagte zur Verteidigung des Ergebnisses der Vorentscheidung auch auf solche Tatsachen stützen, die bereits in dem Vorverfahren hätten vorgetragen werden können, dort aber nicht vorgetragen wurden und infolgedessen unberücksichtigt geblieben sind (vgl. BGH NJW 1987, 1201).
  • OLG Bamberg, 26.02.1987 - 2 UF 360/86

    Erstattung von Steuernachteilen beim Realsplitting

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.1997 - 5 UF 111/97
    Versteht man den Anspruch auf Ausgleich der Nachteile des steuerlichen Realsplittings als Pflicht zur Auffüllung des durch Steuern geschmälerten Unterhaltsanpruches und mithin als den eigentlichen Unterhaltsanspruch in neuer Gestalt (so OLG Bamberg, FamRZ 1987, 1047, 1049), so steht rückständigem Unterhalt einerseits ein Anspruch auf Rückzahlung von zuviel beigetriebenem Unterhalt andererseits gegenüber.
  • BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 30/85

    Voraussetzungen der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs

    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.1997 - 5 UF 111/97
    Danach ist ein Abänderungsbegehren dann gerechtfertigt, wenn sich die der Vereinbarung zugrunde gelegten Verhältnisse zwischenzeitlich derart geändert haben, daß der betroffenen Partei ein Festhalten am bisherigen Vertrag nach Treu und Glauben nicht länger zugemutet werden kann (vgl. BGH NJW 1986, 2054, 2055 m.w.N.), was das Überschreiten einer Opfergrenze voraussetzt.
  • OLG Schleswig, 10.02.1986 - 15 UF 226/85
    Auszug aus OLG Hamm, 19.12.1997 - 5 UF 111/97
    Das Aufrechnungsverbot muß bei dieser Sachlage nach Treu und Glauben zurücktreten (im Ergebnis ebenso OLG Schleswig, FamRZ 1986, 707).
  • OLG Hamm, 09.01.2004 - 11 WF 195/03

    Keine Berufung auf das Aufrechnungsverbot nach § 394 BGB bei nachträglicher

    Das Aufrechnungsverbot aus § 394 BGB, das im öffentlichen Interesse Notlagen durch Entziehung der zum Lebensunterhalt erforderlichen Mittel verhindern soll, ist nämlich mit Rücksicht auf den Schutzzweck der Norm zu begrenzen (OLG Hamm, FamRZ 1999, S. 436, 437).
  • BVerwG, 15.11.2001 - 2 C 43.00

    Aufrechnung, Anspruch aus Überzahlung von Dienstbezügen gegen Anspruch auf

    Deshalb verdient in diesem Fall das Aufrechnungsverbot unter Berücksichtigung des Schutzzwecks des § 51 Abs. 2 Satz 1 BeamtVG keine Beachtung und muss nach Treu und Glauben zurücktreten (vgl. zur Verletzung von Treu und Glauben durch Berufung auf das Aufrechnungsverbot nach § 394 BGB (RGZ 85, 108 ; BGH, NJW 1959, 1275; BAG, NJW 1960, 1589; OLG Hamm, FamRZ 1999, 436, jeweils m.w.N.).
  • OLG München, 15.04.2010 - 33 WF 399/10

    Ehegattenunterhalt: Aufrechnung des Unterhaltsanspruchs mit einem

    26 dd) Zwei Entscheidungen, des OLG Hamm (FamRZ 1999, 436/437) und des OLG Naumburg (FamRZ 1999, 437/438), haben sich jedoch ausdrücklich gegen diese Auffassung gestellt.
  • OLG Karlsruhe, 31.07.2001 - 2 UF 172/00

    vorläufige Vollstreckbarkeit, Verrechnung vollstreckter Beträge, Aufrechnung mit

    Der Schutzzweck der Norm des § 394 BGB, nämlich im öffentlichen Interesse den Eintritt einer Notlage auf Seiten des Unterhaltsgläubigers durch Entziehung der für den Lebensunterhalt notwendigen Mittel zu vermeiden, würde bei dieser Fallgestaltung nicht vereitelt, das Aufrechnungsverbot müsse daher nach Treu und Glauben zurücktreten (OLG Hamm FamRZ 1999, 436, 437; OLG Naumburg FamRZ 1999, 437 mit Anm. von Ludwig in FamRZ 1999, 1569 f.).
  • OLG Karlsruhe, 27.02.2002 - 18 UF 239/01

    Keine Aufrechnung gegen Unterhaltsanspruch bei Rückforderung überzahlter Leistung

    Vorliegend beruft sich der Kläger auf einzelne obergerichtliche Entscheidungen, die eine Aufrechnung mit überzahltem Unterhalt zugelassen haben, obgleich der Kläger den Arglisteinwand im engeren Sinne nicht erheben konnte (OLG Koblenz, FamRZ 1981, 1092: Bereicherungsanspruch aufgrund einer freiwilligen Zahlung, die sich nachträglich - rechtskräftig - als Überzahlung darstellte; OLG Schleswig, FamRZ 1986, 707: § 717Abs. 2 ZPO ; OLG Hamm, FamRZ 1999, 436 : § 717 Abs. 2 ZPO ; OLG Naumburg, FamRZ 1999, 437 : Bereicherungsanspruch aufgrund unberechtigter Pfändung).
  • OLG Koblenz, 06.12.1999 - 13 UF 340/99

    Rückzahlung eines gewährten Prozeßkostenvorschusses; Aufrechnung mit

    Das Aufrechnungsverbot bezweckt die Vermeidung einer Notlage auf Seiten des Unterhaltsgläubigers durch Entziehung der für den Lebensunterhalt erforderlichen Mittel (ebenso für vergleichbare Fälle: OLG Hamm, FamRZ 99, 436; OLG Naumburg, FamRZ 99, 437).
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