Rechtsprechung
   BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 112/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5004
BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 112/97 (https://dejure.org/1997,5004)
BayObLG, Entscheidung vom 22.10.1997 - 3Z BR 112/97 (https://dejure.org/1997,5004)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Oktober 1997 - 3Z BR 112/97 (https://dejure.org/1997,5004)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,5004) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorschlag der Betroffenen, Interessenkonflikt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897 Abs. 4 und 5
    Keine Berücksichtigung des Vorschlags der Betreuten zur Bestellung ihres Sohnes zur Vermögenssorge aufgrund konkreter Gefahr erheblicher Interessenkonflikte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Kronach - XVII 80/96
  • LG Coburg - 21 T 104/96
  • BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 112/97

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 49
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 14.06.1996 - 3Z BR 125/96

    Berücksichtigung des Vorschlags eines Betroffenen, eine bestimmte Person zu

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 112/97
    Ihm ist vom Gericht grundsätzlich zu entsprechen (BayObLGZ 1996, 136).

    Zu erwägen ist erforderlichenfalls auch, ob die gewünschte Person nicht wenigstens für einen Teil der Aufgabenkreise zum Betreuer bestellt werden kann (BayObLGZ 1996, 136/138 m. w. N.; BayObLG FamRZ 1994, 323/324).

    etwa rechtsfehlerhaft, weil sie nicht die einzig mögliche ist oder weil eine andere Schlußfolgerung ebenso nahe oder noch näher gelegen hätte (vgl. BayObLGZ 1996, 136/138 m. w. N.).

  • BayObLG, 07.10.1993 - 3Z BR 184/93

    Beschwerde; Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Rechtsmittel; Zulässigkeit;

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 112/97
    Um dem im Betreuungsrecht im Vordergrund stehenden Willen des Betroffenen ausreichende Geltung zu verschaffen, setzt die Nichtberücksichtigung des Vorschlags voraus, daß das Ergebnis der Abwägung deutlich gegen die Bestellung der vorgeschlagenen Person spricht (BayObLG FamRZ 1994, 323 ).

    Zu erwägen ist erforderlichenfalls auch, ob die gewünschte Person nicht wenigstens für einen Teil der Aufgabenkreise zum Betreuer bestellt werden kann (BayObLGZ 1996, 136/138 m. w. N.; BayObLG FamRZ 1994, 323/324).

  • OLG Düsseldorf, 23.01.1995 - 3 Wx 347/94

    Entlassung eines Betreuers; Bestellung eines neuen Betreuers; Eigenes

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 112/97
    Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang insbesondere auch, ob der Vorschlag dem ureigenen Willen des Betroffenen entspricht oder auf den Einfluß eines Dritten zurückgeht, der damit etwa ein erhebliches wirtschaftliches Interesse verfolgt (vgl. OLG Düsseldorf BtPrax 1995, 108/109).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 169/92

    Beschwerdeverfahren; Vormundschaftsgericht; Beschwerdegericht; Verfahrenspfleger;

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 112/97
    a) Hält wie hier das Beschwerdegericht, das über die Anfechtung einer Betreuerbestellung zu entscheiden hat, die Auswahlentscheidung des Vormundschaftsgerichts ganz oder teilweise für fehlerhaft, so muß es nach Aufhebung der Betreuerbestellung in aller Regel selbst einen Betreuer bestellen (vgl. BayObLGZ 1993, 14).
  • BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01

    Vorschlag eines nicht geschäftsfähigen Betroffenen, eine bestimmte Person zu

    Um dem im Betreuungsrecht im Vordergrund stehenden Willen des Betroffenen ausreichende Geltung zu verschaffen, setzt die Nichtberücksichtigung des vom Betroffenen gemachten Vorschlags voraus, dass das Ergebnis der Abwägung deutlich gegen die Bestellung der vorgeschlagenen Person spricht (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 323; BtPrax 1998, 74/75; Bienwald § 1897 BGB Rn. 48).
  • BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02

    Unzureichende Erfüllung des Übergabevertrages als Hinderung für

    Das Landgericht hat bei der Abwägung, ob und in welchem Umfang die Gefahr eines Interessenkonfliktes erheblichen Ausmaßes (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 49; BtPrax 2000, 260) einer Bestellung des Sohnes der Betroffenen zum Betreuer entgegensteht, wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen.
  • BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 148/03

    Beschwerde bei Entlassung des Betreuers aus einem Aufgabenkreis - Eignung als

    (1) Bereits bei Abklärung der Eignung einer Person zum Betreuer ist auf die Gefahr von Interessenkonflikten zu achten, wobei eine umfassende Abwägung aller Umstände vorzunehmen ist (BayObLG FamRZ 1999, 49; Palandt/Diederichsen § 1897 Rn. 7).
  • OLG Köln, 02.12.2002 - 16 Wx 222/02

    Vorschlag des Betroffenen zur Person des Betreuers

    Die mit der Rechtsbeschwerde in Bezug genommene Entscheidung des BayObLG (FamRZ 99, 49) betrifft eine andere Fallgestaltung, da dort der Betreuer in eigener Sache wegen seiner Pflichtteilsansprüche gegen die Betreute prozessierte.
  • OLG Brandenburg, 18.04.2002 - 11 Wx 43/01

    Interessenkonflikt von Gewicht, der einer Bestellung als Betreuer entgegensteht

    Ein Interessenkonflikt von Gewicht, der der Bestellung eines Betreuers entgegenstehen kann (BayObLG FamRZ 2000, 1183; FamRZ 1999, 49, FamRZ 2000, 1183 sowie OLG Köln FamRZ 2000, 512) ist nicht erkennbar.
  • BayObLG, 09.08.2000 - 3Z BR 230/00

    Betreuer für den Aufgabenkreis Vermögenssorge, der vom Vorschlag des Betroffenen

    Kleinere Nachteile (vgl. BayObLGFamRZ 1994, 323/324) und Interessenkonflikte von geringerem Gewicht (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 49/50; KG BtPrax 1995, 106/107; Pfälz.OLG Zweibrücken FGPrax 1997, 104/105) genügen nicht, um den Willen des Betroffenen zu entkräften.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht