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   BayObLG, 25.06.1998 - 4Z BR 67/98   

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https://dejure.org/1998,8599
BayObLG, 25.06.1998 - 4Z BR 67/98 (https://dejure.org/1998,8599)
BayObLG, Entscheidung vom 25.06.1998 - 4Z BR 67/98 (https://dejure.org/1998,8599)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Juni 1998 - 4Z BR 67/98 (https://dejure.org/1998,8599)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss einer zum Betreuer vorgeschlagenen Person von der Bestellung zum Betreuer; Beschäftigung eines nahen Angehörigen eines vorgeschlagenen Betreuers in der Einrichtung, in der der Betreute wohnt oder untergebracht ist; Herstellung einer engen Beziehung des ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschäftigung eines nahen Angehörigen eines (vorgeschlagenen) Betreuers in der Einrichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897 Abs. 3
    Ausschluss der Bestellung eines Betreuers wegen der Beschäftigung eines nahen Angehörigen in der Einrichtung, in der der Betreute wohnt oder untergebracht ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vorgeschlagener Betreuer ungeeignet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 50
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 04.10.1996 - 3Z BR 148/96

    Voraussetzungen für die Auswahl eines Betreuers; Folgen des Bestehens des

    Auszug aus BayObLG, 25.06.1998 - 4Z BR 67/98
    Als absoluter Ausschlußgrund beläßt diese Vorschrift dem Gericht hier keinen Ermessensspielraum (vgl. BayObLGZ 1996, 250/252 = FamRZ 1997, 245 ).
  • BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 206/01

    Entlassung eines Elternteils als Betreuer

    Diese Vorschrift lässt dem Gericht keinen Ermessensspielraum, sie enthält einen absoluten Ausschlussgrund (BayObLG FamRZ 1999, 50; Bienwald 1897 BGB Rn. 72) und bietet keine Möglichkeit, den Ausschluss von der Betreuerbestellung im Einzelfall zu durchbrechen (BayObLGZ 1996, 250/252 m. w. N.; BT-Drucks. 11/4528 S. 126; Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. § 1897 Rn. 15).
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