Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 28.04.1998

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 06.05.1998 - 17 UF 65/98, 17 WF 26/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4738
OLG Stuttgart, 06.05.1998 - 17 UF 65/98, 17 WF 26/98 (https://dejure.org/1998,4738)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.05.1998 - 17 UF 65/98, 17 WF 26/98 (https://dejure.org/1998,4738)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Mai 1998 - 17 UF 65/98, 17 WF 26/98 (https://dejure.org/1998,4738)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,4738) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei titulierten Unterhaltsforderungen ist ein strengerer Maßstab anzulegen in Bezug auf die Annahme der Verwirkung; Annahme eines strengeren Maßstabs bei titulierten Unterhaltsforderungen in Bezug auf die Annahme ihrer Verwirkung

  • Wolters Kluwer

    Bei titulierten Unterhaltsforderungen ist ein strengerer Maßstab anzulegen in Bezug auf die Annahme der Verwirkung; Annahme eines strengeren Maßstabs bei titulierten Unterhaltsforderungen in Bezug auf die Annahme ihrer Verwirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 197 § 209 Abs. 2 Nr. 5 § 218 § 1569
    Verwirkung und Verjährung bei Ansprüchen auf nachehelichen Unterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 859
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 27.08.1992 - 16 UF 68/92

    Unterhaltsanspruch; Verwirkung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.05.1998 - 17 UF 65/98
    Der Senat schließt sich der Auffassung des OLG Karlsruhe (FamRZ 1993, 1456, 1457) an, dass bei titulierten Unterhaltsforderungen ein strengerer Maßstab anzulegen ist in Bezug auf die Annahme der Verwirkung, da nur in einem besonderen, Ausnahmefall dem Titelgläubiger die zwangsweise Durchsetzung seines Anspruchs verweigert werden kann.
  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.05.1998 - 17 UF 65/98
    Zwar hat der Bundesgerichtshof - unter Bezug auf §§ 1585 b Abs. 3, 1613 Abs. 2 Satz 2, 1615 i Abs. 2 Satz 1 BGB - angenommen, dass das Zeitmoment für die Verwirkung von Trennungsunterhalt dann erfüllt sein kann, wenn die Rückstände Zeitabschnitte betreffen, die mehr als ein Jahr zurückliegen (BGH, FamRZ 1988, 370, 372), weil aus den genannten Regelungen folge, dass dem Schuldnerschutz besondere Beachtung zu schenken sei.
  • KG, 16.04.1993 - 19 UF 2083/93

    Zum Zeitmoment bei der Verwirkung von Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.05.1998 - 17 UF 65/98
    Soweit das Kammergericht (FamRZ 1994, 771 ) die vom Bundesgerichtshof für nicht titulierte Ansprüche aufgestellten Grundsätze über die Verwirkung ohne nennenswerte Einschränkungen auf die Verwirkung titulierter Unterhaltsforderungen überträgt, ist dem nicht zu folgen.
  • OLG Jena, 01.04.2009 - 2 WF 85/09

    Verwirkung titulierter Kindesunterhaltsansprüche

    Gerade in Fällen titulierter Forderungen kann auf Grund des Absehens des Gläubigers von der zeitnahen Durchsetzung seiner Ansprüche nach Treu und Glauben der Eindruck der Nichtgeltendmachung erweckt werden, da die Durchsetzung titulierter Forderungen jedenfalls in der Regel näher liegt als bei nicht titulierten Forderungen (BGH NJWE-FER 1999, 269; Brandenburgisches OLG, JAmt 2001, 376, 377; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1163; a. A. OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 859).
  • OLG Brandenburg, 17.05.2001 - 9 WF 76/01

    Zur Verjährung von auf die Unterhaltsvorschußkasse übergeleiteten

    Dies gilt auch für die Vollstreckungsverjährung, § 218 Abs. 2 BGB, mit Ausnahme der zum Zeitpunkt der Titulierung bereits fälligen Beträge, für die eine 30jährige Verjährungsfrist (§ 218 Abs. 1 BGB) gilt (vgl. auch OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 859).

    Gerade in Fällen titulierter Forderungen kann aufgrund des Absehens des Gläubigers von der zeitnahen Durchsetzung seiner Ansprüche nach Treu und Glauben der Eindruck der Nichtgeltendmachung erweckt werden, da die Durchsetzung titulierter Forderungen jedenfalls in der Regel näher liegt als bei nicht titulierten Forderungen (BGH NJWE-FER 1999, 269; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1163; a. A. OLG Stuttgart FamRZ 1999, 859).

  • OLG Brandenburg, 07.03.2013 - 13 UF 66/12

    Verwirkung titulierter Unterhaltsansprüche

    35 aa) An die besonderen Umstände, auf Grund derer der Unterhaltsschuldner sich darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass der Unterhaltsgläubiger sein Recht nicht mehr durchsetzen werde, sind strenge Maßstäbe anzulegen, wenn die Verwirkung titulierter Ansprüche in Frage steht (OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 859).
  • OLG Jena, 24.10.2013 - 1 UF 353/13

    Kindesunterhalt: Vollstreckungsabwehrklage des Unterhaltsschuldners wegen

    An die besonderen Umstände, auf Grund derer der Unterhaltsschuldner sich darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass der Unterhaltsgläubiger sein Recht nicht mehr durchsetzen werde, sind strenge Maßstäbe anzulegen, wenn die Verwirkung titulierter Ansprüche in Frage steht (OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 859).
  • OLG Brandenburg, 17.03.2005 - 9 UF 148/04

    Anforderungen an die Darlegung der Leistungsunfähigkeit durch den

    Gerade in Fällen titulierter Forderungen kann auf Grund des Absehens des Gläubigers von der zeitnahen Durchsetzung seiner Ansprüche nach Treu und Glauben der Eindruck der Nichtgeltendmachung erweckt werden, da die Durchsetzung titulierter Forderungen jedenfalls in der Regel näher liegt als bei nicht titulierten Forderungen (BGH NJWE-FER 1999, 269; Brandenburgisches OLG FamRZ 2004, 972; JAmt 2001, 376, 377; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1163; a. A. OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 859).
  • OLG Brandenburg, 04.09.2003 - 9 WF 158/03

    Zur Frage der Vollstreckbarkeit von Unterhaltszahlungen bei scheinbarer

    Gerade in Fällen titulierter Forderungen kann auf Grund des Absehens des Gläubigers von der zeitnahen Durchsetzung seiner Ansprüche nach Treu und Glauben der Eindruck der Nichtgeltendmachung erweckt werden, da die Durchsetzung titulierter Forderungen jedenfalls in der Regel näher liegt als bei nicht titulierten Forderungen (BGH NJWE-FER 1999, 269; Brandenburgisches OLG, JAmt 2001, 376, 377; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1163; a. A. OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 859).
  • OLG Hamburg, 11.05.2001 - 12 UF 114/00

    Verwirkung titulierter Unterhaltsansprüche - Zeitmoment

    Das OLG Stuttgart (FamRZ 99, 859) hat sich gleichfalls der Meinung des OLG Karlsruhe angeschlossen.
  • OLG Hamburg, 23.04.2001 - 12 UF 114/00

    Verwirkung titulierter Unterhaltsansprüche

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Köln, 04.11.2002 - 16 W 38/01

    Verwirkung einer nach niederländischem Recht titulierten Unterhaltsforderung

    Ob diese bei titulierten Forderungen überhaupt vor Verjährungseintritt (vier Jahre, § 218 Abs. 2 BGB a. F.) vorliegen kann, ist umstritten und bisher nicht höchstrichterlich geklärt (vgl. zum Meinungsstreit: OLG Stuttgart, FamRZ 99, 859; OLG Karlsruhe, FamRZ 93, 1456; KG, FamRZ 94, 771; OLG Düsseldorf, FamRZ 94, 771; zuletzt wohl OLG Hamburg, FAmRZ 02, 327 mit Zulassung der Revision).
  • OLG Hamm, 15.11.2002 - 10 WF 88/02

    Versagung von Prozesskostenhilfe für eine Vollstreckungsabwehrklage; Hemmung der

    Rückständiger Unterhalt - auch wenn er tituliert ist - kann grundsätzlich der Verwirkung unterliegen, wenn sich seine Geltendmachung unter dem Gesichtspunkt illoyal verspäteter Rechtsausübung als unzulässig darstellt (z.B. BGH, FamRZ 1999, 1422; OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 859, 860; OLG München, OLGR 2002, 68; Wendl-Gerhardt, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Auflage, § 6, Rnr. 138).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.04.1998 - 2 WF 41/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7072
OLG Karlsruhe, 28.04.1998 - 2 WF 41/98 (https://dejure.org/1998,7072)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.04.1998 - 2 WF 41/98 (https://dejure.org/1998,7072)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. April 1998 - 2 WF 41/98 (https://dejure.org/1998,7072)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,7072) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 4
  • FamRZ 1999, 859
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 11.01.1996 - 9 UF 76/95

    Abzug eines Betreuungsbonus bei voll erwerbstätiger unterhaltspflichtiger Ehefrau

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.1998 - 2 WF 41/98
    Ein eigener Anspruch des Kindes gegen den barunterhaltspflichtigen Elternteil ist unter dem Gesichtspunkt eines Zusatzbedarfs (vgl. Senat, Urteil vom 02.01.1986 - 2 UF 159/85) (nur) dann gegeben, wenn die Unterbringung aus in der Person des Kindes liegenden Gründen erforderlich ist, etwa bei Schwererziehbarkeit, körperlicher oder geistiger Behinderung oder Lernschwäche des Kindes (vgl. Kalthoener/Büttner, a.a.O.; Wendl/Scholz, Unterhaltsrecht, 4. Aufl., § 2 Rn. 226-275; 294; OLG Brandenburg, FamRZ 1996, 866, 867).
  • BGH, 14.03.2007 - XII ZR 158/04

    Mehrbedarf eines Kindes bei Kindergartenbesuch aus pädagogischen Gründen;

    Soweit davon ausgegangen wird, der betreuende Elternteil sei anspruchsberechtigt, wird darauf abgestellt, dass diesem durch die Drittbetreuung eine Erwerbstätigkeit ermöglicht werde, so dass insoweit berufsbedingte Aufwendungen vorlägen (vgl. einerseits OLG Karlsruhe NJW-RR 1999, 4, andererseits OLG Hamburg DAVorm 1998, 710 ff.).
  • KG, 03.04.2007 - 13 UF 46/06

    Kindesunterhalt: Anspruch auf Ersatz der Kosten für Halbtagsplatz im

    Teilweise wird vertreten, dass diese Kosten Mehrbedarf des betreuenden Elternteils seien, weil dieser durch seine eigene Erwerbstätigkeit zusätzliche Kosten für eine Bezugsperson verursache (vgl. KG FamRZ 1979, 67, 68), oder diese Kosten Teil des dem Kind geschuldeten Naturalunterhalts seien (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1980, 183, 184; OLG Karlsruhe NJW-RR 1999, 4; i.E.a. Wendl/Scholz Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 2 Rdnr. 275: Betreuungsaufwand des betreuenden Elternteils).
  • AG Konstanz, 27.04.2006 - 5 F 153/05

    Kindesunterhalt: Mehrbedarf für Kosten eines Kinderhorts wegen Umzugs der Mutter

    Ein eigener Anspruch des Klägers gegen den barunterhaltspflichtigen Beklagten wäre unter dem Gesichtspunkt eines Zusatzbedarfes nur dann gegeben, wenn die Unterbringung aus in der Person des Kindes liegenden Gründen erforderlich wäre (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1999, 4; Wendl/Staudigl-Scholz, UnterhaltsR, 6. Aufl., § 2, Rdnrn. 317;Eschenbruch/Wohlgemuth, Unterhaltsprozess, 3. Aufl., Rdnr. 3043 - derzeit h.M.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht