Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 22.05.1996

Rechtsprechung
   BayObLG, 02.05.1996 - 3Z BR 108/96   

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https://dejure.org/1996,3806
BayObLG, 02.05.1996 - 3Z BR 108/96 (https://dejure.org/1996,3806)
BayObLG, Entscheidung vom 02.05.1996 - 3Z BR 108/96 (https://dejure.org/1996,3806)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Mai 1996 - 3Z BR 108/96 (https://dejure.org/1996,3806)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers bei einer schubförmig verlaufenden Krankheit

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuung bei schubförmig verlaufender Krankheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896
    Bestellung eines Betreuers wegen schubförmig verlaufender Krankheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1370 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 22.09.1994 - 3Z BR 175/94

    Erforderlichkeit einer Vermögensbetreuung

    Auszug aus BayObLG, 02.05.1996 - 3Z BR 108/96
    Gemäß den vom Landgericht getroffenen Feststellungen läßt sich eine dauerhafte Stabilisierung des Gesundheitszustands des Betroffenen nicht mehr erreichen, dieser bedarf vielmehr einer ständigen Überwachung, gesundheitsfürsorglicher Handlungsbedarf kann jederzeit auftreten (vgl. hierzu BayObLG FamRZ 1995, 117 ; Dodegge NJW 1995, 2389, 2393).
  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus BayObLG, 02.05.1996 - 3Z BR 108/96
    In den Ausführungen des Landgerichts kommt insoweit hinreichend zum Ausdruck, daß die Fähigkeit des Betroffenen, seinen Willen unbeeinflußt von seiner Krankheit zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918 ), in den Bereichen Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmung nicht nur während eines akuten Schubs, sondern wegen der Krankheits- und Behandlungsuneinsichtigkeit auch außerhalb eines solchen ausgeschlossen ist.
  • BayObLG, 01.10.1992 - 3Z BR 120/92

    Erforderlichkeit eines Verfahrenspflegers in Betreuungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 02.05.1996 - 3Z BR 108/96
    Das Beschwerdeschreiben vom 19.2.1996 zeigt, daß der Betroffene in der Lage ist, seine Einwendungen gegen die Bestellung eines Betreuers nachdrücklich und ohne weiteres verständlich vorzubringen (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 348 ; OLG Hamm BtPrax 1993, 135, 137).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 02.05.1996 - 3Z BR 108/96
    Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfbar, d.h. dahin, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend ermittelt und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstößt, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18, 19 f. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 30.08.1994 - 15 W 237/94

    Verfahrenspfleger; Verlängerung; Gutachten; Inhalt; Willensäußerung;

    Auszug aus BayObLG, 02.05.1996 - 3Z BR 108/96
    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (OLG Hamm FamRZ 1995, 433, 435; Palandt/Diederichsen § 1896 Rn. 23).
  • BayObLG, 30.03.1995 - 3Z BR 349/94

    Erledigung in Hauptsache eines Genehmigungsverfahrens durch Beendigung der

    Auszug aus BayObLG, 02.05.1996 - 3Z BR 108/96
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1995, 146, 148 m.w.N.; Palandt/Diederichsen BGB 55.Aufl. § 1896 Rn.7; Staudinger/Bienwald BGB 12.Aufl. § 1896 Rn.27).
  • BayObLG, 03.08.1995 - 3Z BR 190/95

    Umfang des Aufgabenkreises der Sorge für die Gesundheit

    Auszug aus BayObLG, 02.05.1996 - 3Z BR 108/96
    Die wiederholte Verweigerung der Nahrungsaufnahme rechtfertigt es, diesen Aufgabenkreis nicht auf die nervenärztliche Behandlung zu beschränken (vgl. hierzu BayObLG BtPrax 1995, 218 ).
  • OLG Hamm, 21.01.1993 - 15 W 139/92

    Bestellung von Betreuern ; Änderungen durch das neue BtG; Anhängige Verfahren;

    Auszug aus BayObLG, 02.05.1996 - 3Z BR 108/96
    Das Beschwerdeschreiben vom 19.2.1996 zeigt, daß der Betroffene in der Lage ist, seine Einwendungen gegen die Bestellung eines Betreuers nachdrücklich und ohne weiteres verständlich vorzubringen (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 348 ; OLG Hamm BtPrax 1993, 135, 137).
  • BayObLG, 27.04.1995 - 3Z BR 25/95

    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 02.05.1996 - 3Z BR 108/96
    Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (§ 1896 Abs. 2 S. 1 BGB ; vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1085 ).
  • BayObLG, 16.12.1994 - 3Z BR 343/94

    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 02.05.1996 - 3Z BR 108/96
    Die Kammer hat in ihre Erwägungen insbesondere mit einbezogen, daß auch bei schubförmig verlaufenden psychischen Krankheiten ein Betreuer nur für den Zeitraum bestellt werden darf, in welchem der Betroffene zu einer freien Willensbestimmung nicht in der Lage ist (BayObLGZ 1994, 387).
  • BayObLG, 04.02.1997 - 3Z BR 8/97

    Betreuuerbestellung und Einwilligungsvorbehalt bei drohender Verschuldung des

    d.h. dahin, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend ermittelt und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstößt, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLG FamRZ 1996, 1370/1371; BayObLGZ 1993, 18/19 f. m.w.N.).
  • BayObLG, 03.06.2002 - 3Z BR 94/02

    Bestellung des Betreuers für alle Angelegenheiten

    Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfbar (vgl. BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG FamRZ 1996, 1370/1371).
  • BayObLG, 01.12.1999 - 3Z BR 304/99

    Einwilligungsvorbehalt bei einer Betreuung

    Soweit das Landgericht sich mit der Erforderlichkeit einer Kontrolle des Fernmeldeverkehrs des Betroffenen nicht auseinandergesetzt hat, führt dies nicht zur Zurückverweisung der Sache, da der Senat die erforderlichen Feststellungen, ohne daß es weiterer Ermittlungen bedarf, auf der Grundlage des Akteninhalts (vgl. BGHZ 35, 135/142 f.; BayObLG FamRZ 1996, 1370/1371) treffen kann und den Sachverhalt eigenständig würdigen darf (vgl. BayObLG NJW-RR 1989, 1092/1093).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 22.05.1996 - 3Z BR 58/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3302
BayObLG, 22.05.1996 - 3Z BR 58/96 (https://dejure.org/1996,3302)
BayObLG, Entscheidung vom 22.05.1996 - 3Z BR 58/96 (https://dejure.org/1996,3302)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Mai 1996 - 3Z BR 58/96 (https://dejure.org/1996,3302)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der Vergütung von Betreuungsleistungen; Rechtmäßigkeit der Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes in Vermögensfragen; Bestellung eines Betreuers mit bestimmten Aufgabenkreisen durch das Amtsgericht

  • rechtsportal.de

    Zurückverweisung wegen Begründungsmängeln der Beschwerdeentscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Feststellungen zur Erteilung einer Generalvollmacht, eigene Feststellungen in Rechtsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1370
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus BayObLG, 22.05.1996 - 3Z BR 58/96
    Dies führt jedoch nicht zur Zurückverweisung der Sache, da der Senat die insoweit erforderlichen Feststellungen, ohne daß es weiterer Ermittlungen bedarf, selbst aus den Akten treffen und selbst in der Sache entscheiden kann (vgl. BGHZ 35, 135, 142 f.; BayObLGZ 1985, 63, 66).

    Dieser Begründungsmangel führt jedoch nicht zur Zurückweisung der Sache, da der Senat auch die insoweit erforderlichen Feststellungen aus den Akten selbst treffen und hierbei namentlich den neuen Tatsachenvortrag des Betreuers berücksichtigen kann (vgl. BGHZ 35, 135, 142 f.).

  • BayObLG, 30.03.1995 - 3Z BR 349/94

    Erledigung in Hauptsache eines Genehmigungsverfahrens durch Beendigung der

    Auszug aus BayObLG, 22.05.1996 - 3Z BR 58/96
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1995, 146, 148 m.w.N.; OLG Hamm FamRZ 1995, 433, 435).

    Auch eine solche Anordnung setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner psychischen Erkrankung oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1995, 146, 148. Hingegen ist die Frage der Geschäftsfähigkeit bzw. Geschäftsunfähigkeit für die Entscheidung über die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nicht von unmittelbarer Bedeutung (BayObLGZ 1993, 346, 347; Dodegge NJW 1995, 2389, 2394; Palandt/Diederichsen BGB 55.Aufl. § 1903 Rn.5).

  • BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93

    Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 22.05.1996 - 3Z BR 58/96
    (2) Das Landgericht hat - ohne zur Erforderlichkeit eines Einwilligungsvorbehalts weitere Feststellungen zu treffen - lediglich ausgeführt, daß die Betroffene falsche Vorstellungen über den Umfang ihres Vermögens habe (vgl. hierzu BayObLGZ FamRZ 1993, 851 ).
  • OLG Hamm, 30.08.1994 - 15 W 237/94

    Verfahrenspfleger; Verlängerung; Gutachten; Inhalt; Willensäußerung;

    Auszug aus BayObLG, 22.05.1996 - 3Z BR 58/96
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1995, 146, 148 m.w.N.; OLG Hamm FamRZ 1995, 433, 435).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 22.05.1996 - 3Z BR 58/96
    Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfbar, d.h. dahin, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend ermittelt und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstößt, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18, 19 f. m.w.N.).
  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus BayObLG, 22.05.1996 - 3Z BR 58/96
    Danach ist die Betroffene, wie aus dem Gutachten der Landgerichtsärztin vom 10.1.1996 und dem Ergebnis der Anhörung der Betroffenen vom selben Tag hervorgeht, nicht mehr imstande, in finanziellen Angelegenheiten ihren Willen unbeeinflußt von ihrer geistigen Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl BGH NJW 1996, 918, 919).
  • BayObLG, 14.02.1985 - BReg. 2 Z 97/84
    Auszug aus BayObLG, 22.05.1996 - 3Z BR 58/96
    Dies führt jedoch nicht zur Zurückverweisung der Sache, da der Senat die insoweit erforderlichen Feststellungen, ohne daß es weiterer Ermittlungen bedarf, selbst aus den Akten treffen und selbst in der Sache entscheiden kann (vgl. BGHZ 35, 135, 142 f.; BayObLGZ 1985, 63, 66).
  • BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 1 Z 69/85

    Beschwerde des Nachlasßgerichts

    Auszug aus BayObLG, 22.05.1996 - 3Z BR 58/96
    Die Berechtigung des Beschwerdeführers zur weiteren Beschwerde ergibt sich bereits aus der Zurückweisung seiner Erstbeschwerden (vgl. BayObLGZ 1986, 118, 120; KG BtPrax 1995, 106, 107).
  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 22.05.1996 - 3Z BR 58/96
    Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (§ 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB ), d.h. in denen der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen (BayObLG FamRZ 1995, 1085 ; BayObLGZ 1994, 209, 212).
  • KG, 26.01.1995 - 1 W 7060/94

    Betreuer; Betreuerauswahl; Auswahl; Person; Bestellung; Angehörige; Äußerung;

    Auszug aus BayObLG, 22.05.1996 - 3Z BR 58/96
    Die Berechtigung des Beschwerdeführers zur weiteren Beschwerde ergibt sich bereits aus der Zurückweisung seiner Erstbeschwerden (vgl. BayObLGZ 1986, 118, 120; KG BtPrax 1995, 106, 107).
  • BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 207/93

    Einwilligungsvorbehalt; Einwilligung; Betreuer; Verpflichtung; Höhe; Festlegung;

  • BayObLG, 25.11.1993 - 3Z BR 190/93

    Sachverständigengutachten; Würdigung; Gutachten; Einholen; Sachkunde;

  • OLG Köln, 21.06.1995 - 16 Wx 100/95

    Betreuung nur bei Betreuungsbedürfnis

  • BayObLG, 27.04.1995 - 3Z BR 25/95

    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers

  • BayObLG, 07.05.1997 - 3Z BR 123/97

    Gesetzliche Vertretung des Geschäftsunfähigen im gerichtlichen Verfahren -

    Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfbar, d.h. dahin, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend ermittelt und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstößt, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLG FamRZ 1996, 1370/1371; BayObLGZ 1993, 18/19 f. m.w.N.).
  • OLG Köln, 16.10.2000 - 16 Wx 141/00

    Nichtberücksichtigung von Schriftsätzen, die nach dem Absetzen, aber vor dem

    Dies kann nur durch den Tatrichter geschehen, während dem Senat nur im Falle einer Entscheidungsreife eine Sachentscheidung möglich gewesen wäre (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1370).
  • OLG Köln, 13.05.1998 - 16 Wx 68/98

    Fehlende Betreuungsnotwendigkeit

    Dem Senat ist es hierbei nicht verwehrt, die erforderlichen Feststellungen aus den Akten selbst treffen, wenn sie nicht in den Gründen des angegriffenen Beschlusses getroffen sind (vgl. beispielsweise BayObLG FamRZ 96, 1370 ).
  • BayObLG, 17.12.2001 - 3Z BR 373/01

    Betreuerbestellung trotz Generalbevollmächtigung

    Der Senat hat keine Bedenken, die vorgelegte Generalvollmacht als Vorsorgevollmacht auszulegen (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1370; Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. vor § 1896 Rn. 7), die die Anordnung einer Betreuung in den Grenzen ihres Geltungsbereichs überflüssig machen kann (vgl. Palandt/Diederichsen § 1896 Rn. 11).
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