Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 10.02.1999

Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.12.1998 - 16 Wx 179/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3253
OLG Köln, 23.12.1998 - 16 Wx 179/98 (https://dejure.org/1998,3253)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.12.1998 - 16 Wx 179/98 (https://dejure.org/1998,3253)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Dezember 1998 - 16 Wx 179/98 (https://dejure.org/1998,3253)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Gestörtes Vertrauensverhältnis, Abberufung eines Betreuers: Wohl und Wille des Betroffenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1169
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 06.06.1997 - 16 Wx 124/97

    Wunsch des Betreuten nach einem Betreuerwechsel

    Auszug aus OLG Köln, 23.12.1998 - 16 Wx 179/98
    Für die Frage, ob das Vertrauensverhältnis zwischen Betreuer und Betreuter beeinträchtigt ist, ist auch der Wunsch und Wille einer geschäftsunfähigen und in ihrer geistigen Leistungskraft eingeschränkten Person zu berücksichtigen (vgl. den Beschluss des Senats vom 06.06.1997 - 16 Wx 124/97 - , OLGR 1997, 256).
  • BayObLG, 13.10.2004 - 3Z BR 173/04

    Wichtiger Grund für Betreuerwechsel auf Wunsch des Betreuten bei

    In diesem Zusammenhang, sind auch Wunsch und Wille einer geschäftsunfähigen oder in ihrer geistigen Leistungskraft eingeschränkten Person zu berücksichtigen (OLG Köln FamRZ 1999, 1169), da regelmäßig davon ausgegangen werden kann, dass der vom Betroffenen akzeptierte und gewünschte Betreuer das für die Führung der Betreuung erforderliche Vertrauensverhältnis leichter aufbauen und bewahren kann.
  • BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 94/04

    Wechsel und Entlassung eines Betreuers

    Bei der Prüfung, ob das Vertrauensverhältnis zwischen Betreuer und Betreutem gestört ist, sind auch Wunsch und Wille einer geschäftsunfähigen oder in ihrer geistigen Leistungskraft eingeschränkten Person zu berücksichtigen (OLG Köln FamRZ 1999, 1169).
  • BayObLG, 22.09.2004 - 3Z BR 150/04

    Betreuerwechsel auf Vorschlag des Betreuten

    Bei der Prüfung, ob das Vertrauensverhältnis zwischen Betreuer und Betreutem gestört ist, sind auch Wunsch und Wille einer geschäftsunfähigen oder in ihrer geistigen Leistungskraft eingeschränkten Person zu berücksichtigen (OLG Köln FamRZ 1999, 1169).
  • OLG München, 17.09.2008 - 33 Wx 84/08

    Betreuerwechsel: Verpflichtung des Gerichts zur Hinzuziehung des ehemaligen

    Hierfür sind auch Wunsch und Wille einer geschäftsunfähigen oder in ihrer geistigen Leistungskraft eingeschränkten Person zu berücksichtigen (OLG Köln FamRZ 1999, 1169), da regelmäßig der vom Betroffenen akzeptierte und gewünschte Betreuer das für die Führung der Betreuung erforderliche Vertrauensverhältnis leichter aufbauen und bewahren kann.
  • OLG Köln, 02.12.2002 - 16 Wx 222/02

    Vorschlag des Betroffenen zur Person des Betreuers

    Der Vorschlag eines Betroffenen, eine bestimmte Person zum Betreuer zu bestellen, ist für das Vormundschaftsgericht - unabhängig von der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen - bindend, sofern nicht das Wohl des Betroffenen entgegensteht oder die Gefahr von Interessenkonflikten besteht, § 1897 Abs. 4 BGB ( st. Rspr. des Senats, Senat vom 16.3.1998, - 16 Wx 48/98 - v. 23.12.98 - 16 Wx 179/98 - vgl. BayObLGZ 96, 136 BayObLGZ 96, 136 ).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 46/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5860
BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 46/99 (https://dejure.org/1999,5860)
BayObLG, Entscheidung vom 10.02.1999 - 3Z BR 46/99 (https://dejure.org/1999,5860)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Februar 1999 - 3Z BR 46/99 (https://dejure.org/1999,5860)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Betreuungsbedürftigen auf Bestellung eines anderen Betreuers; Zulässigkeit der Annahme eines Nichtvorliegens einer hinreichenden Vertretung durch einen betreuenden Rechtsanwalt wegen dessen Weigerung des Stellens von Schadensersatzansprüchen in einem ...

  • Bt-Recht

    Einlegung der weiteren Beschwerde zu Protokoll des Richters am AG

  • rechtsportal.de

    FGG § 29 Abs. 1 Satz 1; BGB § 1908b
    Überprüfung der Entscheidung des Tatrichters zur Eignung eines Betreuers durch das Rechtsbeschwerdegericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1169
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 10.11.1995 - 3Z BR 267/95

    Entlassung eines Betreuers, der wiederholt und über einen längeren Zeitraum gegen

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 46/99
    Deshalb genügt zur Entlassung jeder Grund, der den Betreuer als nicht mehr geeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen läßt (BayObLG BtPrax 1996, 67/68).

    Die Beurteilung des Tatrichters zur Eignung des Betreuers oder zur Frage, ob ein anderer wichtiger Grund für dessen Entlassung vorliegt, darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden (§ 27 Abs. 1 Satz 1 FGG ; BayObLG FamRZ 1996, 1105/1106; BtPrax 1996, 67/68).

  • BayObLG, 28.04.1994 - 3Z BR 25/94

    Berücksichtigung des Wunsches des Betroffenen bei der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 46/99
    Die mangelnde Eignung ist ein vom Gesetz besonders hervorgehobener wichtiger Grund für die Entlassung und bezieht sich sowohl auf die physischen als auch psychischen Eigenschaften des Betreuers (BayObLG FamRZ 1994, 1353 ).
  • BayObLG, 24.05.1989 - BReg. 3 Z 45/89

    Pflegling; Volljährig; Geschäftsunfähig; Befugnis; Beschwerderecht; Verfahren;

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 46/99
    Die Aufnahme der weiteren Beschwerde ist gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 1 a RPflG ein echtes Rechtspflegergeschäft, dessen Vornahme durch den Richter der ersten Instanz gemäß § 8 Abs. 1 RPflG wirksam ist (BayObLGZ 1989, 175/177; Bassenge/Herbst § 24 RPflG Rn.2).
  • BayObLG, 06.03.1996 - 3Z BR 351/95

    Entlassung eines Betreuers aus wichtigem Grund

    Auszug aus BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 46/99
    Die Beurteilung des Tatrichters zur Eignung des Betreuers oder zur Frage, ob ein anderer wichtiger Grund für dessen Entlassung vorliegt, darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden (§ 27 Abs. 1 Satz 1 FGG ; BayObLG FamRZ 1996, 1105/1106; BtPrax 1996, 67/68).
  • BayObLG, 22.09.2000 - 3Z BR 220/00

    Bestellung und Entlassung eines Betreuers

    Die Beurteilung des Tatrichters, ob die Eignung des Betreuers nicht mehr gewährleistet oder ein anderer wichtiger Grund für dessen Entlassung gegeben ist, kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden (§ 27 Abs. 1 Satz 1 FGG; BayObLG NJWE-FER 1999, 184; BtPrax 1996, 67/68).
  • BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 187/99

    Entlassung eines Betreuers gegen seinen Willen

    Es genügt jeder Grund, der den Betreuer nicht mehr als geeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen läßt, um seine Entlassung herbeizuführen (BayObLG NJWE-FER 1999, 184 ; BtPrax 1996, 67/68).

    Die Beurteilung des Tatrichters, ob die Eignung des Betreuers nicht mehr gewährleistet oder ein anderer wichtiger Grund für dessen Entlassung gegeben ist, kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden (§ 27 Abs. 1 Satz 1 FGG ; BayObLG NJWE-FER 1999, 184 ; BtPrax 1996, 67/68).

  • OLG Köln, 16.02.2000 - 16 Wx 18/00

    Höhe der Betreuervergütung für einen Handwerksmeister

    Dessen Beurteilung kann - ähnlich wie z. B. bei der Frage der Eignung eines Betreuers oder dem Vorliegen eines anderen wichtigen Grundes für dessen Entlassung i. S. d. § 1908 b BGB (vgl. hierzu BayObLG NJWE-FER 1999, 184) - vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden, insbesondere darauf, ob der Beurteilung ein zutreffendes Verständnis des gesetzlichen Maßstabes zugrunde liegt und die rechtlich einwandfrei festgestellten Tatsachen im Rahmen des unbestimmten Rechtsbegriffs zutreffend bewertet worden sind (vgl. Keidel/Kuntze, FGG 14. Auflage, § 27 Rd. 30).
  • BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 375/99

    Entlassung des Betreuers

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann dessen Würdigung nur auf Rechtsfehler überprüfen (§ 27 Abs. 1 FGG , § 550 ZPO ; vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1169/1170).
  • BayObLG, 14.04.2003 - 3Z BR 63/03

    Ermessen bei Wechsel des Betreuers

    Ein solcher liegt vor, wenn der Tatrichter die angesprochenen Rechtsbegriffe verkannt hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen die Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet hat (vgl. BayObLGZ 2000, 128/131; FamRZ 1999, 1169/1170; 1997, 1358/1359; Jansen FGG 2.Aufl. § 27 Rn. 27).
  • BayObLG, 16.01.2004 - 3Z BR 201/03

    Betreuervergütung: Vergleichbare Ausbildung zur Hochschulausbildung -

    Von mittleren Beamten, auch wenn sie zu Urkundsbeamten der Geschäftsstelle bestellt sind, kann die Aufgabe, Erklärungen über die Einlegung oder Begründung einer weiteren Beschwerde aufzunehmen, nicht wirksam wahrgenommen werden (vgl. BayObLG Rpfleger 1993, 103 und FamRZ 1999, 1169; OLG Düsseldorf Rpfleger 1994, 157; Bassenge/Herbst/Roth FGG/ RPflG 9.Aufl. § 29 FGG Rn. 2; Keidel/Meyer-Holz FGG 15.Aufl. § 29 Rn. 29).
  • BayObLG, 15.10.1999 - 3Z BR 224/99

    Entlassung des Betreuers

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann dessen Würdigung nur auf Rechtsfehler überprüfen (§ 217 Abs. 1 FGG , § 550 ZPO ; vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1169/1170; OLG Celle Nds.Rpfl. 1997, 45/46).
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