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   BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 187/99   

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https://dejure.org/1999,10118
BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 187/99 (https://dejure.org/1999,10118)
BayObLG, Entscheidung vom 14.09.1999 - 3Z BR 187/99 (https://dejure.org/1999,10118)
BayObLG, Entscheidung vom 14. September 1999 - 3Z BR 187/99 (https://dejure.org/1999,10118)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1908b Abs. 1
    Entlassung eines Betreuers gegen seinen Willen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Entlassung des Betreuers gegen seinen Willen, Geeignetheit des Betreuers

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - XVII 2144/97
  • LG Nürnberg-Fürth - 13 T 2431/99
  • BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 187/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 514
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 10.11.1995 - 3Z BR 267/95

    Entlassung eines Betreuers, der wiederholt und über einen längeren Zeitraum gegen

    Auszug aus BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 187/99
    Es genügt jeder Grund, der den Betreuer nicht mehr als geeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen läßt, um seine Entlassung herbeizuführen (BayObLG NJWE-FER 1999, 184 ; BtPrax 1996, 67/68).

    Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz soll das Vormundschaftsgericht jedoch, ehe es den Betreuer entläßt, zunächst die ihm zu Gebote stehenden milderen Mittel der Aufsicht und Ausübung des Weisungsrechts nutzen (vgl. § 1908i Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 1837 BGB ; BayObLG BtPrax 1996, 67/68; FamRZ.1996, 1105 ).

    Die Beurteilung des Tatrichters, ob die Eignung des Betreuers nicht mehr gewährleistet oder ein anderer wichtiger Grund für dessen Entlassung gegeben ist, kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden (§ 27 Abs. 1 Satz 1 FGG ; BayObLG NJWE-FER 1999, 184 ; BtPrax 1996, 67/68).

  • BayObLG, 28.04.1994 - 3Z BR 25/94

    Berücksichtigung des Wunsches des Betroffenen bei der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 187/99
    Die mangelnde Eignung, die einen vom Gesetz besonders hervorgehobenen wichtigen Grund für die Entlassung darstellt, bezieht sich auf die physischen und psychischen Eigenschaften des Betreuers (BayObLG FamRZ 1994, 1353 ).

    Ein anderer wichtiger Grund für die Entlassung liegt vor, wenn der Betreuer zwar keine Eignungsmängel aufweist, ein Betreuerwechsel aber dennoch im Interesse des Betreuten liegt, weil es dessen Wohl mehr als unerheblich schaden würde, bliebe der Betreuer im Amt (BayObLG FamRZ 1994, 1353 ; 1996, 1105).

  • BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 46/99

    Überprüfung der Entscheidung des Tatrichters zur Eignung eines Betreuers durch

    Auszug aus BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 187/99
    Es genügt jeder Grund, der den Betreuer nicht mehr als geeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB erscheinen läßt, um seine Entlassung herbeizuführen (BayObLG NJWE-FER 1999, 184 ; BtPrax 1996, 67/68).

    Die Beurteilung des Tatrichters, ob die Eignung des Betreuers nicht mehr gewährleistet oder ein anderer wichtiger Grund für dessen Entlassung gegeben ist, kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden (§ 27 Abs. 1 Satz 1 FGG ; BayObLG NJWE-FER 1999, 184 ; BtPrax 1996, 67/68).

  • BayObLG, 06.03.1996 - 3Z BR 351/95

    Entlassung eines Betreuers aus wichtigem Grund

    Auszug aus BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 187/99
    Ein anderer wichtiger Grund für die Entlassung liegt vor, wenn der Betreuer zwar keine Eignungsmängel aufweist, ein Betreuerwechsel aber dennoch im Interesse des Betreuten liegt, weil es dessen Wohl mehr als unerheblich schaden würde, bliebe der Betreuer im Amt (BayObLG FamRZ 1994, 1353 ; 1996, 1105).

    Dies kann der Fall sein, wenn Interessenkollisionen in Vermögensbelangen auftreten (BayObLG FamRZ 1996, 1105/1106; Knittel BtG § 1908b BGB Rn.5; Staudinger/Bienwald BGB 12. Aufl. § 1908b Rn.23).

  • OLG Hamm, 21.01.1993 - 15 W 139/92

    Bestellung von Betreuern ; Änderungen durch das neue BtG; Anhängige Verfahren;

    Auszug aus BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 187/99
    Hierbei muß es sich um konkrete Gefahren handeln, nur abstrakte Gefahren, wie die Erbberechtigung, rechtfertigen die Entlassung des Betreuers nicht (vgl. OLG Hamm FamRZ 1993, 988/990 zu § 1897 Abs. 5 BGB ).
  • BayObLG, 22.12.1994 - 3Z BR 293/94

    Beschwerdeberechtigung eines Betreuers nach seiner Entlassung

    Auszug aus BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 187/99
    Die sofortige weitere Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist der entlassene Betreuer gemäß § 20 Abs. 1 FGG beschwerdeberechtigt (BayObLG BtPrax 1995, 65 ).
  • BayObLG, 16.06.1998 - 4Z BR 49/98

    Voraussetzungen für eine Entlassung eines Betreuers nach § 1908b Abs. 1 BGB

    Auszug aus BayObLG, 14.09.1999 - 3Z BR 187/99
    Die Voraussetzungen für die Entlassung des ehemaligen Betreuers liegen daher vor (vgl. BayObLG NJWE-FER 1998, 273 ).
  • BayObLG, 25.02.2004 - 3Z BR 9/04

    Entlassung eines Betreuers wegen mangelnder Eignung

    Als Gründe für die Entlassung kommen hiernach in Betracht z.B. Verstöße gegen die Berichtspflicht (BayObLG BtPrax 2002, 218) wie auch die Nichterstellung eines geeigneten Vermögensverzeichnisses (BayObLG FamRZ 2000, 514).
  • OLG Frankfurt, 09.07.2003 - 20 W 114/03

    Entlassung des Betreuers: Mangelnde Eignung des Betreuers; falsche Bezeichnung

    Die mangelnde Eignung kann sich insbesondere aus Pflichtverletzungen des Betreuers, einer Überforderung etwa im Zusammenhang mit einer Vermögensverwaltung (vgl. hierzu BayObLG FamRZ 2000, 514) oder der Gefahr erheblicher konkreter Interessenkonflikte (vgl. hierzu OLG Zweibrücken BtPrax 1997, 64) ergeben.
  • LG Hagen, 23.07.2018 - 3 T 46/18
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Vermögensverzeichnisse nicht ordnungsgemäß erstellt werden (BayObLG FamRZ 00, 514) oder wenn die zur Betreuung berufene Person wiederholt Abhebungen vom Konto des Betroffenen vornimmt, ohne schlüssige Angaben zur Verwendung des Geldes zu machen (BGH, Beschluss vom 3. August 2016 -XII ZB 616/15).
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