Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 10 S 1540/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Fahrtenbuchauflage - Feststellung des verantwortlichen Fahrzeugführers
- verkehrslexikon.de
Nötiger Ermittlungsaufwand vor Verhängung einer Fahrtenbuchauflage
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auferlegung einer Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers nach einem Rotlichtverstoß; Beurteilung der Angemessenheit einer polizeilichen Aufklärungsmaßnahme
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Bußgeldbehörde, Ermittlungspflicht, Unkenntnis der Betreuung
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
Fahrtenbuchauflage - Feststellung des verantwortlichen Fahrzeugführers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVZO § 31a Abs. 1 S. 1; StVG § 26 Abs. 3
Auferlegung einer Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers nach einem Rotlichtverstoß; Beurteilung der Angemessenheit einer polizeilichen Aufklärungsmaßnahme - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fahrtenbuchauflage für einen betreuten Fahrzeughalter - und die Ermittlungspflicht der Behörde
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Fahrtenbuchauflage - Feststellung des verantwortlichen Fahrzeugführers
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 06.07.2015 - 3 K 2693/15
- VGH Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 10 S 1540/15
Papierfundstellen
- DÖV 2016, 87
- FuHe 2016, 463
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- VGH Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 10 S 1860/10
Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 10 S 1540/15
Es sind die bei verständiger Beurteilung nötigen, aber auch angemessenen und zumutbaren Schritte zur Ermittlung des Fahrzeugführers unternommen worden, jedoch bis zum insoweit maßgeblichen Zeitpunkt des Eintritts der nach § 26 Abs. 3 StVG dreimonatigen Verfolgungsverjährung ergebnislos geblieben (zur Maßgeblichkeit dieses Zeitpunkts vgl. Senatsbeschluss vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 -, NJW 2011, 628).Zum einen kommt es für die Beurteilung, welche Schritte nach der konkreten Sachlage für die Ermittlung des Fahrzeugführers nötig und möglich, aber auch angemessen und zumutbar sind, entscheidend auf die damalige Sicht der Bußgeldbehörde an (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - a.a.O.; vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 - VBlBW 2009, 356; vom 29.01.2008 - 10 S 129/08 - DAR 2008, 278; vom 30.11.1999 - 10 S 2436/99 - VBlBW 2000, 201).
Gefährdet er die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs dadurch, dass er unter Vernachlässigung seiner Aufsichtsmöglichkeiten nicht dartun kann oder will, wer im Zusammenhang mit einer Verkehrszuwiderhandlung zu einem bestimmten Zeitpunkt sein Fahrzeug gefahren hat, darf er durch das Führen eines Fahrtenbuches zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung angehalten werden (vgl. nur Senatsbeschluss vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 15.04.2009 - 10 S 584/09
Zur Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit der Feststellung des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 10 S 1540/15
Zum einen kommt es für die Beurteilung, welche Schritte nach der konkreten Sachlage für die Ermittlung des Fahrzeugführers nötig und möglich, aber auch angemessen und zumutbar sind, entscheidend auf die damalige Sicht der Bußgeldbehörde an (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - a.a.O.; vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 - VBlBW 2009, 356; vom 29.01.2008 - 10 S 129/08 - DAR 2008, 278; vom 30.11.1999 - 10 S 2436/99 - VBlBW 2000, 201).Eine Halbierung des Streitwerts in der Hauptsache von 9.600,-- EUR kommt nach der Rechtsprechung des Senats wegen der faktischen Vorwegnahme der Hauptsache hier nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschluss vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 - VBlBW 2009, 356).
- VGH Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 10 S 278/15
Fahrtenbuchauflage bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 10 S 1540/15
Unmöglichkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats dann anzunehmen, wenn die Bußgeldbehörde nach den Umständen des Einzelfalls nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 10.08.2015 - 10 S 278/15 - juris m.w.N.).Bei einer derartigen Sachlage ist die zuständige Behörde grundsätzlich dann auch nicht mehr gehalten, weitere aufwendige und zeitraubende Ermittlungsmaßnahmen einzuleiten und durchzuführen (vgl. Senatsbeschluss vom 10.08.2015 - 10 S 278/15 - a.a.O. m.w.N).
- BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80
Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 10 S 1540/15
Für die Beurteilung der Angemessenheit der polizeilichen Aufklärungsmaßnahmen kommt es dabei wesentlich darauf an, ob die Polizei bzw. die Bußgeldbehörde in sachgerechtem und rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen getroffen hat, die der Bedeutung des aufzuklärenden Verkehrsverstoßes gerecht werden und erfahrungsgemäß Erfolg versprechen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 29.01.2008 - 10 S 129/08
Fahrtenbuchauflage: Schluss auf fehlende Mitwirkungsbereitschaft
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 10 S 1540/15
Zum einen kommt es für die Beurteilung, welche Schritte nach der konkreten Sachlage für die Ermittlung des Fahrzeugführers nötig und möglich, aber auch angemessen und zumutbar sind, entscheidend auf die damalige Sicht der Bußgeldbehörde an (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - a.a.O.; vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 - VBlBW 2009, 356; vom 29.01.2008 - 10 S 129/08 - DAR 2008, 278; vom 30.11.1999 - 10 S 2436/99 - VBlBW 2000, 201). - BVerwG, 01.03.1994 - 11 B 130.93
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anordnung zur Führung eines …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 10 S 1540/15
Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Polizei regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.03.1994 - 11 B 130.93 - VRS 88, 158). - VGH Baden-Württemberg, 30.11.1999 - 10 S 2436/99
Fahrtenbuchauflage - zumutbarer Ermittlungsaufwand der Behörde
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 10 S 1540/15
Zum einen kommt es für die Beurteilung, welche Schritte nach der konkreten Sachlage für die Ermittlung des Fahrzeugführers nötig und möglich, aber auch angemessen und zumutbar sind, entscheidend auf die damalige Sicht der Bußgeldbehörde an (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - a.a.O.; vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 - VBlBW 2009, 356; vom 29.01.2008 - 10 S 129/08 - DAR 2008, 278; vom 30.11.1999 - 10 S 2436/99 - VBlBW 2000, 201).
- VG Freiburg, 07.12.2015 - 4 K 2707/15
Fahrtenbuchauflage: Pflicht zur Vernehmung des Halters als Zeuge
Dabei können sich Art und Umfang der Ermittlungstätigkeit an der Erklärung des betreffenden Fahrzeughalters ausrichten ( BVerwG, Urteil vom 17.02.1982, Buchholz 442.16, § 31a StVZO Nr. 12, sowie Beschlüsse vom 09.12.1993 - 11 B 113.93 -, juris, und vom 21.10.1987, NJW 1988, 1104; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 08.09.2015 - 10 S 1540/15 -, juris, und vom 04.08.2009, NJW 2009, 3802; VG Freiburg, Urteil vom 10.04.2014 - 4 K 2141/13 - ). - VG Neustadt, 09.12.2015 - 3 K 697/15
Verpflichtung zum Führen eines Fahrtenbuches - Angemessenheit der Maßnahmen nach …
Maßgeblich ist die damalige Sicht der Bußgeldbehörde (VGH BW, Beschluss vom 8. September 2015 - 10 S 1540/15 - m. w. Nachw., juris, Rn. 6). - VG Freiburg, 22.09.2017 - 5 K 3987/17
Führung eines Fahrtenbuches
Unmöglich im Sinne von § 31a Abs. 1 StVZO ist die Feststellung des Fahrzeugführers, wenn die Behörde nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (… BVerwG, Urt. v. 17.02.1982 - 7 C 3.80 -, juris, und Beschl. v. 01.03.1994 - 11 B 130/93 -, juris, und v. 09.12.1993 - 11 B 113.93 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.11.2016 - 10 S 1922/16 - und v. 08.09.2015 - 10 S 1540/15 -, juris, jew. m.w.N.; OVG NRW, Beschl. v. 11.11.2013 - 8 B 1129/13 -, juris; Bayer. VGH, Beschl. v. 24.06.2013 - 11 CS 13.1079 -, juris ).