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   BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90   

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https://dejure.org/1997,256
BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90 (https://dejure.org/1997,256)
BVerfG, Entscheidung vom 06.05.1997 - 1 BvR 409/90 (https://dejure.org/1997,256)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Mai 1997 - 1 BvR 409/90 (https://dejure.org/1997,256)
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Vaterschaftsauskunft

Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 6 Abs. 5 GG, § 1618a BGB

Volltextveröffentlichungen (6)

  • DFR

    Vaterschaftsauskunft

  • openjur.de

    § 1618a BGB; Artt. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1, 14 Abs. 1, 6 Abs. 5 GG

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Auskunftspflicht der Mutter über die Identität des leiblichen Vaters gegenüber dem volljährigen nichtehelichen Kind erfolgreich

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung und Rechte der Mutter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des nichtehelichen Kindes auf Benennung seines Vaters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Frage, ob ein nichteheliches Kind Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters verlangen kann

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Recht auf Selbstbestimmung: Sexuelle Selbstbestimmung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 96, 56
  • NJW 1997, 1769
  • MDR 1997, 741
  • FamRZ 1997, 869
  • FuR 1997, 277
 
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Wird zitiert von ... (118)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90
    Das aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG folgende allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt den engeren persönlichen Lebensbereich und die Erhaltung seiner Grundbedingungen (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 79, 256 ).

    Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verleiht aber kein Recht auf Verschaffung solcher Kenntnisse, sondern kann nur vor der Vorenthaltung erlangbarer Informationen durch staatliche Organe schützen (vgl. BVerfGE 79, 256 ).

    b) Aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG folgt allerdings eine Schutzpflicht der staatlichen Organe, die sich auch auf die Gewährleistung der für die Persönlichkeitsentfaltung konstitutiven Bedingungen bezieht (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 79, 256 ).

  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90
    Wie die staatlichen Organe ihre Schutzpflicht erfüllen, ist von ihnen in eigener Verantwortung zu entscheiden (vgl. BVerfGE 46, 160 ).

    Gleiches gilt, wenn die Zivilgerichte mangels einer Entscheidung des Gesetzgebers im Wege der Rechtsfortbildung oder der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe die Schutzpflicht wahrnehmen (vgl. hierzu BVerfGE 84, 212 ) oder diese Pflicht von einem Organ der Exekutive zu erfüllen ist (vgl. BVerfGE 46, 160 ).

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90
    Das aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG folgende allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt den engeren persönlichen Lebensbereich und die Erhaltung seiner Grundbedingungen (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 79, 256 ).

    b) Aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG folgt allerdings eine Schutzpflicht der staatlichen Organe, die sich auch auf die Gewährleistung der für die Persönlichkeitsentfaltung konstitutiven Bedingungen bezieht (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 79, 256 ).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90
    Darüber hinaus schützt das allgemeine Persönlichkeitsrecht die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, inwieweit und gegenüber wem er persönliche Lebenssachverhalte offenbart (vgl. BVerfGE 65, 1 ).

    Soweit nicht in den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung eingegriffen wird, hat der Einzelne die Einschränkungen hinzunehmen, die im überwiegenden Allgemeininteresse oder im Hinblick auf grundrechtlich geschützte Interessen Dritter unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit vorgenommen werden (vgl. BVerfGE 65, 1 ).

  • LG Münster, 21.02.1990 - 1 S 414/89
    Auszug aus BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90
    das Urteil des Landgerichts Münster vom 21. Februar 1990 - 1 S 414/89 -.

    Das Urteil des Landgerichts Münster vom 21. Februar 1990 - 1 S 414/89 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Recht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90
    Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb in ständiger Rechtsprechung betont, daß die Aufstellung und normative Umsetzung eines Schutzkonzepts Sache des Gesetzgebers ist, dem grundsätzlich auch dann ein Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zukommt, wenn er verpflichtet ist, Maßnahmen zum Schutz eines Rechtsguts zu ergreifen (vgl. BVerfGE 88, 203 ).
  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90
    Gleiches gilt, wenn die Zivilgerichte mangels einer Entscheidung des Gesetzgebers im Wege der Rechtsfortbildung oder der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe die Schutzpflicht wahrnehmen (vgl. hierzu BVerfGE 84, 212 ) oder diese Pflicht von einem Organ der Exekutive zu erfüllen ist (vgl. BVerfGE 46, 160 ).
  • BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68

    Ehescheidungsakten

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90
    Dazu gehören der familiäre Bereich und die persönlichen, auch die geschlechtlichen Beziehungen zu einem Partner (vgl. BVerfGE 27, 344 ).
  • AG Passau, 15.07.1987 - 11 C 724/87

    Vermögensrechtliche Streitigkeit; Zuständigkeit des Amtsgerichts; Klage des

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90
    In Urteilen des Amtsgerichts und des Landgerichts Passau aus dem Jahre 1987 wurde § 1618 a BGB als Grundlage für einen Anspruch des nichtehelichen Kindes gegen seine Mutter auf Nennung des leiblichen Vaters herangezogen (vgl. FamRZ 1987, S. 1309; 1988, S. 210).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90
    Seine Erwägungen sind nachvollziehbar und lassen nicht den Schluß zu, daß das Gericht objektiv nicht bereit war, sich Recht und Gesetz zu unterwerfen, sondern sich aus der Rolle des Normanwenders in die einer normsetzenden Instanz begeben hat (vgl. BVerfGE 87, 273 ).
  • BGH, 11.11.1981 - IVb ZB 783/81

    Bestellung eines Pflegers für ein nichteheliches Kind

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

  • BVerfG, 18.01.1988 - 1 BvR 1589/87

    Nichteheliches Kind - Abstammung - Auskunftsanspruch - Mutter

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Dabei kommt dem Gesetzgeber ein Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsraum zu (vgl. BVerfGE 96, 56 ; 121, 317 ; 133, 59 ).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Das Grundgesetz schreibt ihm dafür keine bestimmte Methode vor (ebenso bei grundrechtlichen Schutzpflichten vgl. BVerfGE 46, 160 ; 96, 56 ; 115, 118 ); er darf sie vielmehr im Rahmen der Tauglichkeit und Sachgerechtigkeit selbst auswählen.
  • BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

    Die Entscheidung, in welcher Weise Gefahren entgegengewirkt werden soll, die Aufstellung eines Schutzkonzepts und dessen normative Umsetzung sind Sache des Gesetzgebers, dem grundsätzlich auch dann ein Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zukommt, wenn er dem Grunde nach verpflichtet ist, Maßnahmen zum Schutz eines Rechtsguts zu ergreifen (vgl. BVerfGE 96, 56 ; 121, 317 ; 133, 59 ; 142, 313 ; stRspr).
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