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   BayObLG, 04.10.1996 - 3Z BR 148/96   

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https://dejure.org/1996,2937
BayObLG, 04.10.1996 - 3Z BR 148/96 (https://dejure.org/1996,2937)
BayObLG, Entscheidung vom 04.10.1996 - 3Z BR 148/96 (https://dejure.org/1996,2937)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Oktober 1996 - 3Z BR 148/96 (https://dejure.org/1996,2937)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Auswahl eines Betreuers; Folgen des Bestehens des Abhängigkeitsverhältnisses nur zum Träger der Einrichtung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abhängigkeitsverhältnis als Ausschlußgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897 Abs. 3, 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 268
  • FamRZ 1997, 245
  • BayObLGZ 1996, 250
  • FuR 1997, 60
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 18.11.1993 - 3Z BR 148/93

    Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Beschränkung; Zulässigkeit; Eignung;

    Auszug aus BayObLG, 04.10.1996 - 3Z BR 148/96
    a) Der Vorschlag des Betroffenen, eine bestimmte Person zu seinem Betreuer zu bestellen, begründet unabhängig von der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen (BayObLG FamRZ 1994, 530 ; Knittel BtG § 1897 BGB Rn. 18; Palandt/Diederichsen BGB 55. Aufl. § 1897 Rn. 17) einen Vorrang dieser Person vor allen anderen in Betracht kommenden Personen (Erman/Holzhauer BGB 9. Aufl. § 1897 Rn. 9).
  • BayObLG, 17.05.1995 - 3Z BR 91/95

    Bestellung eines Verfahrenspflegers für einen Betroffenen, der einen rechtlich

    Auszug aus BayObLG, 04.10.1996 - 3Z BR 148/96
    Die Beteiligte ist unabhängig von eigener Beschwer beschwerdeberechtigt (§ 69g Abs. 1 FGG ; BayObLG BtPrax 1995, 181 = FamRZ 1995, 1596 ).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.1994 - 3 Wx 202/93

    Bestellung zum Betreuer; Abweichen vom Vorschlag; Ideale persönliche

    Auszug aus BayObLG, 04.10.1996 - 3Z BR 148/96
    Die Ausschlußwirkung des § 1897 Abs. 3 BGB kann auch ein Vorschlag des Betroffenen nicht überwinden (OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 1416 ; Ermann/Holzhauer a.a.O.; MünchKomm/Schwab a.a.O. Rn. 23; Jürgens/Kröger/Marschner/Winterstein Das neue Betreuungsrecht 3. Aufl. Rn. 115; Damrau/Zimmermann Betreuung und Vormundschaft 2. Aufl. § 1897 Rn. 10).
  • LG Stuttgart, 31.01.1995 - 2 T 666/94
    Auszug aus BayObLG, 04.10.1996 - 3Z BR 148/96
    Hierdurch sollen Interessenkonflikte und Belastungen des Verhältnisses zwischen Betreuer und Betreutem vermieden werden (LG Berlin BtPrax 1996, 75 = Justiz 96, 88; BT-Drucks. a.a.O.; Palandt/Diederichsen a.a.O. Rn. 12; Jürgens a.a.O. Rn. 11; Damrau/Zimmermann a.a.O.; MünchKomm/Schwab a.a.O. Rn. 27), derartige Interessenkonflikte sind insbesondere im Rahmen des Aufgabenkreises Vermögenssorge zu befürchten (BT-Drucks. 11/4528 S. 126).
  • BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 133/95

    Beschränkung eines Rechtsmittels gegen die Bestellung eines Betreuers auf die

    Auszug aus BayObLG, 04.10.1996 - 3Z BR 148/96
    Die Voraussetzungen für die Betreuung als solche sind nicht mehr zu prüfen (vgl. a. BayObLGZ 1995, 220).
  • BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 206/01

    Entlassung eines Elternteils als Betreuer

    a) Eine Person kann gemäß § 1897 Abs. 3 BGB nicht zum Betreuer bestellt werden, wenn sie zu einer Anstalt, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung, in welcher der Betroffene untergebracht ist oder wohnt, in einem Abhängigkeitsverhältnis oder in einer anderen engen Beziehung steht,(vgl. BayObLGZ 1996, 250/252; Bienwald Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1897 BGB Rn. 14; Jürgens Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1897 BGB Rn. 10 f.).

    Diese Vorschrift lässt dem Gericht keinen Ermessensspielraum, sie enthält einen absoluten Ausschlussgrund (BayObLG FamRZ 1999, 50; Bienwald 1897 BGB Rn. 72) und bietet keine Möglichkeit, den Ausschluss von der Betreuerbestellung im Einzelfall zu durchbrechen (BayObLGZ 1996, 250/252 m. w. N.; BT-Drucks. 11/4528 S. 126; Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. § 1897 Rn. 15).

  • BayObLG, 24.10.1997 - 3Z BR 350/97

    Betreuung durch Mitarbeiter eines Betreuungsvereins für Bewohner eines vom Verein

    Hierdurch sollen Interessenkonflikte und Belastungen des Verhältnisses zwischen Betreuer und Betreutem vermieden werden (BayObLGZ 1996, 250/252 m.w.N.).

    Die Tätigkeit des Beteiligten findet nicht in einem Bereich der GmbH statt, in dem kein Zusammenhang zwischen Betreuertätigkeit und seiner disziplinarischer Unterordnung zur Leitung des Heims bestehen würde (vgl. BayObLGZ 1996, 250/252).

  • BayObLG, 25.06.1998 - 4Z BR 67/98

    Ausschluss der Bestellung eines Betreuers wegen der Beschäftigung eines nahen

    Als absoluter Ausschlußgrund beläßt diese Vorschrift dem Gericht hier keinen Ermessensspielraum (vgl. BayObLGZ 1996, 250/252 = FamRZ 1997, 245 ).
  • OLG Stuttgart, 11.02.1999 - 8 W 190/98

    Ausschluss eines Betreuers bei enger Beziehung des Betreuers zum Heim des

    Auf Grund einer entsprechenden Äußerung in der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf (BT-Drs 11/4528 S. 127) wird diese Bestimmung ganz überwiegend dahin verstanden, dass diese Beziehung zur Einrichtung selbst bestehen muss und dass eine enge Beziehung zum Träger der Einrichtung nicht ausreicht (BayObLGZ 96, 250, 252 = FamRZ 97, 245 = MDR 97, 268 = BtPrax 97, 36; BayObLG RPfl 98, 159, 160 = BtPrax 98, 76; Palandt/Diederichsen, 58. Aufl. 1999, Rn 14 zu § 1897 BGB ).
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