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OLG Dresden, 30.10.1998 - 22 UF 234/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Kindesunterhalt; Abänderungsklage gegen Jugendamtsurkunde; Bedarf eines Studenten nach Unterhaltsrichtlinien; Möglichkeit der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1610; BAFöG § 21
Abänderung einer Jugendamtsurkunde; Höhe des Unterhaltsbedarfs eines Studenten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hagen, 08.01.1987 - 57 F 277/86
- AG Grimma, 22.04.1998 - 1 F 355/97
- OLG Dresden, 30.10.1998 - 22 UF 234/98
Papierfundstellen
- FuR 1999, 479
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.10.1979 - IVb ZR 171/78
Auszug aus OLG Dresden, 30.10.1998 - 22 UF 234/98
Es mag weiter sein, dass auch für Leistungen nach dem BAföG der Grundsatz gilt, dass als anrechenbare Einkünfte auch solche Beträge anzusetzen sind, die der Unterhaltsberechtigte in zumutbarer Weise einziehen könnte, aber nicht einzieht (BGH, FamRZ 80, 126 ff., 128). - BGH, 30.01.1985 - IVb ZR 63/83
Rechtskraft eines Abänderungsurteils
Auszug aus OLG Dresden, 30.10.1998 - 22 UF 234/98
Ein erneutes Erhöhungsbegehren berührt also ebenso wie eine positive Verurteilung zu künftigen Leistungen die Rechtskraft der ursprünglichen Entscheidung und ist daher nur unter den Voraussetzungen des § 323 Abs. 1 bis 3 ZPO zuzulassen (ebenso BGH, Urteil vom 30.01.1985 - NJW 85, 1345 ff. für den Fall, in dem ein Unterhaltsgläubiger, der einen Titel über seinen Unterhalt erlangt hatte, dessen Unterhaltsrente jedoch später im Wege der Abänderung aberkannt worden ist, in der Folge erneut Unterhalt verlangt;… generell für die Anwendung des § 323 ZPO bei klageabweisenden Urteilen Zöller-Vollkommer, 20. Aufl., Rdnr. 22 zu § 323 ZPO mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen). - BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 21/83
Abänderung einer vom Jugendamt errichteten vollstreckbaren Urkunde
Auszug aus OLG Dresden, 30.10.1998 - 22 UF 234/98
Dass eine sogenannte Jugendamtsurkunde grundsätzlich der Abänderungsklage nach § 323 ZPO unterliegt, entspricht der vom Senat für zutreffend erachteten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 27.06.1984 in FamRZ 84, 997 ff. = NJW 85, 64 ff.). - BGH, 19.06.1985 - IVb ZR 30/84
Anrechnung von darlehnsweise gewährten Leistungen nach dem …
Auszug aus OLG Dresden, 30.10.1998 - 22 UF 234/98
Richtig ist zwar der Ausgangspunkt der Überlegungen des Beklagten, dass nämlich Leistungen nach dem BAföG , auch wenn sie nur darlehensweise gewährt werden, auf den Bedarf anzurechnen sind (BGH, FamRZ 85, 916).
- OLG Hamm, 27.09.2013 - 2 WF 161/13
Kein Anspruch auf Unterhalt, soweit BAföG-Leistungen den Unterhaltsbedarf decken …
Das gilt nach Ziffer 2.4 der Hammer Leitlinien grundsätzlich auch für BAföG-Darlehen nach § 17 Abs. 2 BAföG (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 17. Dezember 1990 - 15 UF 116/90 - FamRZ 1991, 977; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 24. August 2005 - 15 UF 75/05 - FamRZ 2006, 571; OLG Hamm, Urteil vom 07. Dezember 1993 - 9 UF 130/93 - FamRZ 1994, 1343; OLG Dresden, Urteil vom 30. Oktober 1998 - 22 UF 234/98 - FuR 1999, 479; vgl. aber für Minderjährigen: OLG Hamm, Urteil vom 30. Juli 1986 - 5 UF 41/86 - FamRZ 1987, 91). - OLG Zweibrücken, 22.03.2011 - 6 WF 207/10
Kindesunterhalt: Klage auf zusätzlichen Unterhalt bei Vorliegen einer …
Die Obergerichte beantworten die Frage teilweise dahin, dass auch die Erstklage für zulässig erachtet wird (OLG Zweibrücken FamRZ 1992, 840; OLG Dresden FuR 1999, 479; BrandOLG FamRZ 2002, 676; einschränkend OLG Köln FamRZ 2001, 1716).