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   BGH, 07.11.2001 - XII ZR 247/00   

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https://dejure.org/2001,703
BGH, 07.11.2001 - XII ZR 247/00 (https://dejure.org/2001,703)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2001 - XII ZR 247/00 (https://dejure.org/2001,703)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2001 - XII ZR 247/00 (https://dejure.org/2001,703)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1565 Abs. 1
    Scheitern der Ehe bei Geisteskrankheit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ehe - Scheitern einer Ehe - Geisteskrankheit eines Ehegatten - Scheidungsgrund

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Scheitern der Ehe bei Geisteskrankheit eines Ehegatten

  • Judicialis

    BGB § 1565 Abs. 1

  • ra.de
  • RA Kotz

    Zur Frage des Scheiterns der Ehe bei Geisteskrankheit eines Ehegatten.

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Scheitern der Ehe bei Geisteskrankheit eines Ehegatten?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1565 Abs. 1
    Geltendmachung des Scheiterns der Ehe durch den Betreuer eines geisteskranken Ehegatten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Scheitern der Ehe bei Geisteskrankheit des Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ehescheidung eines Betreuten bei Demenz

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Familienrecht, Ehescheidung bei Geisteskrankheit eines Ehegatten und bei sog. Scheinehe

Papierfundstellen

  • BGHZ 149, 140
  • NJW 2002, 671
  • NJW-RR 2002, 577 (Ls.)
  • MDR 2002, 395
  • FamRZ 2002, 316
  • JR 2002, 455
  • FuR 2002, 218
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.01.1989 - IVb ZR 34/88

    Scheidungsbegehren eines geschäftsunfähigen Ehegatten

    Auszug aus BGH, 07.11.2001 - XII ZR 247/00
    Unter der Lebensgemeinschaft der Ehegatten ist das Ganze des ehelichen Verhältnisses, primär aber die wechselseitige innere Bindung der Ehegatten zu verstehen (vgl. etwa Senatsurteil vom 25. Januar 1989 - IVb ZR 34/88 - FamRZ 1989, 479, 481; Schwab, Handbuch des Scheidungsrechts 4. Aufl., II Rdn. 18).

    Diese Auffassung hat der Senat in seinem Urteil vom 25. Januar 1989 (aaO) - unter Hinweis auf das neue, allein das Scheitern der Ehe für maßgebend erklärende Recht und im Anschluß an kritische Stimmen in der Literatur (Rolland, 1. EheRG 2. Aufl., § 1565 Rdn. 19; Gernhuber, Lehrbuch des Familienrechts 3. Aufl., § 27 I 8 S. 297) - nicht aufrechterhalten; Teile des Schrifttums sind ihm darin gefolgt (Gernhuber/Coester-Waltjen, Lehrbuch des Familienrechts 4. Aufl., § 27 I 8 S. 314; Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht 3. Aufl., § 1565 Rdn. 13; MünchKomm/Wolf, BGB 4. Aufl., § 1565 Rdn. 30. A.A. Schwab, aaO II Rdn. 24; einschränkend auch RGRK/Graßhoff, BGB 12. Aufl., § 1565 Rdn. 21).

    Diese Schlußfolgerung ist indes keineswegs zwingend und findet auch im Senatsurteil vom 25. Januar 1989 (aaO) keine tragfähige Stütze.

  • BGH, 10.01.1969 - IV ZR 656/68

    Scheidung einer Ehe - Zerrüttung der Ehe durch das überwiegende Verschulden eines

    Auszug aus BGH, 07.11.2001 - XII ZR 247/00
    Das zwar umfassende, vorrangig jedoch subjektive, weil auf die eheliche Gesinnung der Ehegatten abstellende Verständnis der ehelichen Lebensgemeinschaft hatte unter dem früheren, auf die Zerrüttung der Ehe abhebenden Recht (§ 48 EheG) zu der Annahme geführt, daß ein geistig behinderter Ehegatte jedenfalls dann keine Scheidungsklage erheben könne, wenn ihm aufgrund seiner Behinderung jedes Bewußtsein für die Zerrüttung seiner Ehe abhanden gekommen sei (Senatsurteile BGHZ 39, 191, 197 und vom 10. Januar 1969 - IV ZR 656/68 - FamRZ 1969, 271, 272; vgl. auch RGZ 163, 338, 343).
  • BGH, 14.06.1978 - IV ZR 164/77

    Getrenntleben innerhalb der ehelichen Wohnung

    Auszug aus BGH, 07.11.2001 - XII ZR 247/00
    Im Verhältnis zueinander ist die Lebensgemeinschaft der Ehegatten der umfassendere Begriff (Senatsurteil vom 14. Juni 1978 - IV ZR 164/77 - FamRZ 1978, 671); die häusliche Gemeinschaft bezeichnet nur einen äußeren, freilich nicht notwendigen Teilaspekt dieser Gemeinschaft (Schwab aaO).
  • BGH, 27.02.1963 - IV ZR 198/62

    Heimtrennungsklage. Zerrüttung durch nicht zuzurechnende Ehewidrigkeit des

    Auszug aus BGH, 07.11.2001 - XII ZR 247/00
    Das zwar umfassende, vorrangig jedoch subjektive, weil auf die eheliche Gesinnung der Ehegatten abstellende Verständnis der ehelichen Lebensgemeinschaft hatte unter dem früheren, auf die Zerrüttung der Ehe abhebenden Recht (§ 48 EheG) zu der Annahme geführt, daß ein geistig behinderter Ehegatte jedenfalls dann keine Scheidungsklage erheben könne, wenn ihm aufgrund seiner Behinderung jedes Bewußtsein für die Zerrüttung seiner Ehe abhanden gekommen sei (Senatsurteile BGHZ 39, 191, 197 und vom 10. Januar 1969 - IV ZR 656/68 - FamRZ 1969, 271, 272; vgl. auch RGZ 163, 338, 343).
  • RG, 04.05.1940 - IV 594/39

    1. Kann im Falle des § 55 EheG. der Scheidungsbeklagte der Scheidung

    Auszug aus BGH, 07.11.2001 - XII ZR 247/00
    Das zwar umfassende, vorrangig jedoch subjektive, weil auf die eheliche Gesinnung der Ehegatten abstellende Verständnis der ehelichen Lebensgemeinschaft hatte unter dem früheren, auf die Zerrüttung der Ehe abhebenden Recht (§ 48 EheG) zu der Annahme geführt, daß ein geistig behinderter Ehegatte jedenfalls dann keine Scheidungsklage erheben könne, wenn ihm aufgrund seiner Behinderung jedes Bewußtsein für die Zerrüttung seiner Ehe abhanden gekommen sei (Senatsurteile BGHZ 39, 191, 197 und vom 10. Januar 1969 - IV ZR 656/68 - FamRZ 1969, 271, 272; vgl. auch RGZ 163, 338, 343).
  • BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 34/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Voraussetzungen einer

    Auch bei einer Ehe ist die häusliche Gemeinschaft zwar ein Grundelement der ehelichen Lebensgemeinschaft; jedoch kann bei Vereinbarung einer abweichenden Lebensgestaltung auch eine Ehe ohne räumlichen Lebensmittelpunkt (Ehewohnung) eine solche iS des § 1353 BGB sein (Palandt/Brudermüller, BGB, 69. Aufl 2010, § 1353 BGB RdNr 6 ff; MünchkommBGB, 5. Aufl 2010, § 1565 RdNr 23; BGH, Urteil vom 7.11.2001 - XII ZR 247/00 - NJW 2002, 671; s auch BSGE 105, 291 = SozR 3-4200 § 7 Nr. 16, RdNr 13) .
  • BGH, 27.04.2016 - XII ZB 485/14

    Familienunterhalt: Eheliche Lebensgemeinschaft bei dauerhafter Heimunterbringung

    Die häusliche Gemeinschaft bezeichnet nur einen äußeren, freilich nicht notwendigen Teilaspekt dieser Gemeinschaft (Senatsurteil BGHZ 149, 140 = FamRZ 2002, 316, 317; vgl. auch Schwab Handbuch des Scheidungsrechts 7. Aufl. Teil II Rn. 135 ff.).
  • BGH, 14.11.2018 - XII ZB 292/16

    Aussetzung des Verfahrens zur Wirksamkeit von sogenannten Kinderehen und Vorlage

    Die häusliche Gemeinschaft bezeichnet also einen äußeren, freilich nicht notwendigen Teilaspekt dieser Gemeinschaft (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 210, 124 = FamRZ 2016, 1142 Rn. 13 mwN und Senatsurteil BGHZ 149, 140 = FamRZ 2002, 316, 317 mwN).
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