Rechtsprechung
   BGH, 03.07.1959 - 4 StR 196/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,1454
BGH, 03.07.1959 - 4 StR 196/59 (https://dejure.org/1959,1454)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1959 - 4 StR 196/59 (https://dejure.org/1959,1454)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1959 - 4 StR 196/59 (https://dejure.org/1959,1454)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,1454) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB Vor § 1

Papierfundstellen

  • GA 1960, 111
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.08.1952 - 2 StR 330/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.07.1959 - 4 StR 196/59
    Nach ständiger Rechtsprechung ist als Ursache eines strafrechtlich bedeutsamen Erfolges allerdings jede Bedingung anzusehen, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne daß der Erfolg entfiele, gleichgültig, ob neben ihr noch andere Bedingungen zur Erreichung des Erfolges mitgewirkt haben (vgl. u.a. BGHSt 1, 332, 333; 2, 20, 24 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts; 3, 62, 63; 7, 112, 114).

    Dies kann besonders dann der Fall sein, wenn zum Handeln des Täters bewußte oder unbewußte Handlungen dritter Personen, hier z.B. der behandelnden Ärzte, hinzutreten (BGHSt 3, 62, 64).

  • RG, 31.05.1920 - I 211/20

    Bluter - § 16 StGB, aberratio ictus

    Auszug aus BGH, 03.07.1959 - 4 StR 196/59
    So bleibt die Handlung des Täters auch dann ursächlich, wenn der Erfolg nur infolge besonderer geistiger oder körperlicher Beschaffenheit des Verletzten, beispielsweise wegen Herzschwäche, eingetreten ist (vgl. RGSt 54, 349, 351) oder auch infolge unvorsichtigen Benehmens des Verletzten, der sich etwa den Weisungen des Arztes nicht gefügt hat, oder eines Dritten, z.B. des Arztes, der sich bei Behandlung des Verletzten einen ärztlichen Kunstfehler hat zu schulden kommen lassen (vgl. so schon RG JW 1936 S. 50 Nr. 19).
  • BGH, 28.09.1951 - 2 StR 391/51

    Für die Verursachung des Todes in § 226 StGB gilt die Bedingungstheorie

    Auszug aus BGH, 03.07.1959 - 4 StR 196/59
    Nach ständiger Rechtsprechung ist als Ursache eines strafrechtlich bedeutsamen Erfolges allerdings jede Bedingung anzusehen, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne daß der Erfolg entfiele, gleichgültig, ob neben ihr noch andere Bedingungen zur Erreichung des Erfolges mitgewirkt haben (vgl. u.a. BGHSt 1, 332, 333; 2, 20, 24 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts; 3, 62, 63; 7, 112, 114).
  • BGH, 27.11.1951 - 1 StR 303/51

    Beantragung von Schutzhaftbefehlen in fünf Fällen. Die Betroffenen wurden

    Auszug aus BGH, 03.07.1959 - 4 StR 196/59
    Nach ständiger Rechtsprechung ist als Ursache eines strafrechtlich bedeutsamen Erfolges allerdings jede Bedingung anzusehen, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne daß der Erfolg entfiele, gleichgültig, ob neben ihr noch andere Bedingungen zur Erreichung des Erfolges mitgewirkt haben (vgl. u.a. BGHSt 1, 332, 333; 2, 20, 24 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts; 3, 62, 63; 7, 112, 114).
  • BGH, 25.01.1955 - 2 StR 366/54

    Wettfahrt - § 222 StGB, Einwilligung in die Gefahr, § 142 StGB

    Auszug aus BGH, 03.07.1959 - 4 StR 196/59
    Nach ständiger Rechtsprechung ist als Ursache eines strafrechtlich bedeutsamen Erfolges allerdings jede Bedingung anzusehen, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne daß der Erfolg entfiele, gleichgültig, ob neben ihr noch andere Bedingungen zur Erreichung des Erfolges mitgewirkt haben (vgl. u.a. BGHSt 1, 332, 333; 2, 20, 24 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts; 3, 62, 63; 7, 112, 114).
  • BGH, 12.05.2020 - 1 StR 368/19

    Körperverletzung (Einwilligung: Verstoß gegen die guten Sitten bei

    Die Verknüpfung mehrerer Handlungszusammenhänge beseitigt die Kausalität nicht, solange die Handlung des Täters bis zum Erfolg fortwirkt (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 1959 - 4 StR 196/59 Rn. 6).
  • BGH, 30.03.1993 - 5 StR 720/92

    Alternative Kausalität (Bedingungstheorie der Rechtsprechung); Konkurrenz

    Dabei ist gleichgültig, ob neben dieser Bedingung noch andere Umstände zur Herbeiführung des Erfolges mitgewirkt haben (BGHSt 2, 20, 24; BGH GA 1960, 111, 112; RGSt 1, 373, 374; 66, 181, 184; 69, 44, 47).

    Allerdings ist in der Rechtsprechung wiederholt ausgesprochen worden, daß demgegenüber eine Unterbrechung des Kausalverlaufs dann vorliege, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung einer früheren Ursache beseitige und unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg allein herbeiführe (vgl. BGHSt 4, 360, 362; BGH NJW 1989, 2479, 2480; BGH NStZ 1985, 24; BGH GA 1960, 111, 112; RGSt 61, 318, 320; 64, 316, 318; 64, 370, 372; 69, 44, 47).

    Indes wurde in keiner der genannten Entscheidungen das Vorliegen eines solchen Falles angenommen (BGH GA 1960, 111, 112 vermißt hinreichende Aufklärung).

  • BGH, 14.12.1966 - 2 StR 418/66

    Hindernisbereiten im Sinne des § 315 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) a.F. -

    Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn der Erfolg durch das bewußte oder unbewußte Verhalten dritter Personen oder andere äußere Umstände mitverursacht worden ist (BGHSt 3, 62 und 12, 75, beide mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung, insbesondere des Reichsgerichts; BGH MDR 1957, 141 bei Dallinger, NJW 1957, 1526, 1527 [BGH 11.07.1957 - 4 StR 160/57] und GA 1960, 111).
  • BGH, 14.03.1971 - 1 StR 276/71

    Irrige Annahme einer Notwehrlage - Anforderungen an die Voraussehbarkeit der

    Nur dann ist die Voraussehbarkeit auszuschließen, wenn der rechtswidrige Erfolg ohne das fernliegende, hinzukommende Verhalten eines Dritten nicht eingetreten wäre (RGSt 56, 350; BGHSt 3, 64 [BGH 29.08.1952 - 2 StR 330/52]; BGH GA 1960, 111; BGH, Urteile vom 6. Juni 1967 - 1 StR 131/67 - bei Martin DAR 1968, 118 - und vom 19. Mai 1970 - 1 StR 604/69).
  • BGH, 19.05.1970 - 1 StR 604/69

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung im Dienst - Zulässigkeit des

    Die Voraussehbarkeit ist aber vielfach auszuschließen, wenn der rechtswidrige Erfolg ohne das fernliegende, hinzukommende Verhalten eines Dritten nicht eingetreten wäre (RGSt 56, 350; BGHSt 3, 64 [BGH 29.08.1952 - 2 StR 330/52]; BGH GA 1960, 111; BGH Urteil vom 6. Juni 1967 - 1 StR 131/67 - bei Martin DAR 1968, 118).
  • BGH, 06.06.1967 - 1 StR 131/67

    Fahrlässige Tötung infolge fehlerhafter Behandlung durch einen Arzt -

    Das gilt insbesondere dann, wenn der rechtswidrige Erfolg ohne das hinzukommende Verhalten eines Dritten nicht eingetreten wäre (RGSt 56, 343, 350; BGHSt 3, 62; 12, 75, 78 [BGH 10.07.1958 - 4 StR 180/58]; BGH GA 1960, 111).
  • BGH, 06.05.1960 - 5 StR 125/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Der Ursachenzusammenhang wird nicht dadurch unterbrochen, daß durch Handlungen Dritter Zwischenursachen gesetzt worden sind, ohne die der rechtswidrige Erfolg nicht eingetreten wäre (vgl. u.a. BGHSt 1, 332, 333 [BGH 28.09.1951 - 2 StR 391/51]; 2, 20, 24 [BGH 27.11.1951 - 1 StR 303/51]mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts; 3, 62, 63; 4, 360, 361; 7, 112, 114; GA 1960, 111, 112).
  • BayObLG, 24.06.2002 - 5St RR 150/02
    Dies kann besonders dann in Betracht kommen, wenn sich in den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Täters und dem Erfolg bewußte oder unbewußte Handlungen dritter Personen als Zwischenglieder einschalten (RGSt 56, 343/348 ff.; BGH GA 1960, 111/112; 1969, 246/247; BGHSt 3, 62/63 f; 4, 360/361 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht