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   BGH, 28.11.1972 - 1 StR 399/72   

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https://dejure.org/1972,845
BGH, 28.11.1972 - 1 StR 399/72 (https://dejure.org/1972,845)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1972 - 1 StR 399/72 (https://dejure.org/1972,845)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1972 - 1 StR 399/72 (https://dejure.org/1972,845)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GA 1974, 61
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.11.1972 - 1 StR 399/72
    Die Aufklärungsrüge kann deshalb nicht durchdringen (BGHSt 4, 125, 126).

    Die Aufklärungsrüge ist unbegründet, weil der Konkursverwalter in der Hauptverhandlung (Bd. V 360 f d.A.) eingehend vernommen worden ist (BGHSt 4, 125, 126).

  • BGH, 09.06.1953 - 1 StR 206/53
    Auszug aus BGH, 28.11.1972 - 1 StR 399/72
    Unter übermäßigem Aufwand im Sinne der genannten Vorschrift sind - wie das Landgericht nicht verkennt (UA S. 51) solche Ausgaben zu verstehen, die das Maß des Notwendigen und Üblichen überschreiten und zum Gesamtvermögen und -einkommen des Schuldners in keinem angemessenen Verhältnis stehen (BGH NJW 1953, 1480 Nr. 23).

    Rechtsfehlerfrei ist das Landgericht davon ausgegangen, daß auch Geschäftsausgaben übermäßiger Aufwand sein können (BGHSt 3, 23, 26; BGH NJW 1953, 1480 Nr. 23; BGH GA 1964, 119).

  • BGH, 19.07.1972 - 3 StR 66/72

    Strafschärfende Berücksichtigung einer im Zentralregister bereits getilgten oder

    Auszug aus BGH, 28.11.1972 - 1 StR 399/72
    Das war möglicherweise nicht zulässig, weil diese Verurteilungen gemäß § 60 Abs. 2 Nr. 2 BZRG nicht in das Zentralregister übernommen und deshalb nicht mehr zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden dürfen (BGHSt 24, 378, 382); der Senat kann diese Frage nach den bisherigen Feststellungen nicht abschließend beurteilen.
  • BGH, 05.06.1956 - 1 StR 89/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.11.1972 - 1 StR 399/72
    Der erforderliche Vergleich ist dabei für den Zeitpunkt der Ausgaben und aus dieser Schau für einen Zeitraum zu ziehen, den der Schuldner bei vernünftigem Wirtschaften ins Auge gefaßt ,hätte (BGH, Urteil vom 5. Juni 1956 - 1 StR 89/56).
  • BGH, 17.06.1952 - 1 StR 668/51

    Anforderungen an die Einzahlung des Vermögens in eine GmbH - Erkundigungspflicht

    Auszug aus BGH, 28.11.1972 - 1 StR 399/72
    Rechtsfehlerfrei ist das Landgericht davon ausgegangen, daß auch Geschäftsausgaben übermäßiger Aufwand sein können (BGHSt 3, 23, 26; BGH NJW 1953, 1480 Nr. 23; BGH GA 1964, 119).
  • BGH, 28.08.1953 - 2 StR 248/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.11.1972 - 1 StR 399/72
    Deshalb war der Beschwerdeführer Mittäter der Konkursdelikte (BGH, Urteile vom 28. August 1953 - 2 StR 248/53 - und vom 3. Mai 1961 - 2. StR 407/60).
  • BGH, 22.06.1954 - 1 StR 451/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.11.1972 - 1 StR 399/72
    Vielmehr liegen die Dinge ähnlich wie in dem Fall, den der erkennende Senat im Urteil vom 22. Juni 1954 (1 StR 451/53) entschieden hat:.
  • BGH, 25.10.1971 - 2 StR 238/71

    Verfahrensfehler der unterlassenen Zustellung einer berichtigten Anklageschrift -

    Auszug aus BGH, 28.11.1972 - 1 StR 399/72
    Zwar waren S. und dem Angeklagten in diesem Fall mittäterschaftliche Urkundenfälschungen zur Last gelegt; bei einer derartigen Sachgestaltung kann die Abtrennung des Verfahrens zu einem Verstoß gegen §§ 230, 338 Nr. 5 StPO führen (BGHSt 24, 257 ).
  • BGH, 22.09.1959 - 1 StR 102/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.11.1972 - 1 StR 399/72
    Ausgaben, die ein geschäftliches Wagnis darstellen, brauchen allerdings nicht allein deshalb als ,,Aufwand" angesehen werden, weil der Erfolg ausbleibt (BGH, Urteil vom 22. September 1959 - 1 StR 102/59).
  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82

    Ludwig Poullain

    Der Grundsatz, wonach ein Freispruch aus subjektiven Gründen regelmäßig nicht ohne die Ermittlung des äußeren Tatbestandes erfolgen kann (BGH GA 1974, 61), steht dem hier nicht entgegen.
  • KG, 21.05.2021 - 161 Ss 62/20

    Identitätsfeststellung nach § 163b Abs. 1 StPO, Annexkompetenz

    Die Urteilsgründe müssen eine erschöpfende Würdigung der Feststellungen unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten enthalten (BGH GA 1974, 61; BayObLGSt 1954, 38 [39]).
  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Insbesondere bei einem Freispruch aus subjektiven Gründen ist es nicht in allen Fällen erforderlich, den äußeren Tatbestand umfassend aufzuklären und festzustellen, sofern nur die Urteilsgründe die tatsächlichen oder rechtlichen Überlegungen soweit verdeutlichen, daß sie umfassender revisionsgerichtlicher Prüfung offen stehen (vgl. BGH GA 1974, 61; BGH NJW 1980, 2423).
  • BayObLG, 06.08.2021 - 201 StRR 66/21

    Parteiverrat - "Dieselbe Rechtssache" iSd § 356 Abs. 1 StGB - Abgrenzung von

    Allerdings ist es bei einem Freispruch aus subjektiven Gründen nicht in allen Fällen erforderlich, den äußeren Tatbestand umfassend festzustellen, sofern die Urteilsgründe die tatsächlichen oder rechtlichen Überlegungen soweit verdeutlichen, dass sie einer umfassenden revisionsgerichtlichen Überprüfung offenstehen (vgl. BGH GA 1974, 61; BGH, Urt. v. 10.07.1980 - 4 StR 303/80 = NJW 1980, 2423).
  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Diesem Erfordernis wird ein freisprechendes Urteil grundsätzlich nur dann gerecht, wenn die für erwiesen erachteten Tatsachen angegeben werden, bevor in der Beweiswürdigung dargetan wird, aus welchem Grund die Feststellungen nicht ausreichen (vgl. BGH GA 1974, 61; BGH, Urteile vom 24. August 1978 - 4 StR 411/78 - und vom 20. September 1979 - 4 StR 428/79; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 23. Aufl. § 267 StPO Rdn. 114; Kleinknecht 34. Aufl. § 267 StPO Rdn. 32).

    So soll es insbesondere bei einem Freispruch aus subjektiven Gründen nicht unter allen Umständen erforderlich sein, den äußeren Tatbestand festzustellen und zu würdigen, sofern nur der Rechtsstandpunkt, von dem der Richter ausgegangen ist, erkennbar wird (BGH GA 1974, 61).

    Aus § 261 StPO ergibt sich, daß der Tatrichter den festgestellten Sachverhalt, soweit er bestimmte Schlüsse zugunsten oder zu ungunsten des Angeklagten nahelegt, erschöpfend zu würdigen hat; diese erschöpfende Würdigung hat er in den Urteilsgründen darzulegen (vgl. BGH GA 1974, 61; Löwe/Rosenberg 23. Aufl.§ 261 StPO Rdn. 70, 72, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • KG, 21.05.2021 - 2 Ss 19/20

    Begriff der Rechtmäßigkeit der Diensthandlung im Sinne von § 113 Abs. 3 StGB

    Die Urteilsgründe müssen eine erschöpfende Würdigung der Feststellungen unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten enthalten (BGH GA 1974, 61 ; BayObLGSt 1954, 38 [39]).
  • OLG Frankfurt, 13.02.2023 - 1 Ss 166/22

    Veröffentlichung eines Judensterns mit den Worten "Nicht geimpft" auf Facebook

    Das Amtsgericht hat den festgestellten Sachverhalt, soweit er bestimmte Schlüsse zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten nahelegt, auch erschöpfend gewürdigt und sorgfältig begründet, weshalb es gleichwohl die für eine Verurteilung notwendigen weiteren Feststellungen nicht treffen konnte (vgl. BGH GA 1974, 61).
  • BGH, 24.08.1994 - 3 StR 204/94

    Betrug durch unzutreffende Abrechnung von Radionuklidkosten gegenüber der

    Die Begründung muß so abgefaßt sein, daß das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind, das heißt, ob die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, ob sie gegen Denkgesetze verstößt oder ob der Tatrichter an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit überspannte Anforderung gestellt hat (vgl. BGH GA 1974, 61; BGH NJW 1980, 2423; BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 6 bis 7; st. Rspr.).
  • BayObLG, 18.02.1998 - 5St RR 117/97

    Hans Söllner

    Die Rechtsprechung läßt von dem Gebot umfassender Äußerung zur Feststellbarkeit aller relevanten Umstände Ausnahmen zu (RGSt 47, 417/419; BGH GA 1974, 61 ; NJW 80, 2423).
  • BGH, 31.03.1981 - 1 StR 40/81

    Verletzung der Inaugenscheinnahme durch einen Ermessensfehlgebrauch -

    Bei der Würdigung dieser Beanstandungen ist davon auszugehen, daß der Tatrichter den festgestellten Sachverhalt, soweit er bestimmte Schlüsse zugunsten oder zu ungunsten des Angeklagten nahelegt, erschöpfend zu würdigen hat; diese erschöpfende Würdigung hat er in den Urteilsgründen darzulegen (vgl. BGH GA 1974, 61; BGH MDR 1980, 949, 950).
  • OLG Köln, 09.09.1980 - 1 Ss 611/80

    Maßgeblichkeit der allgemeinen Strafgesetze für die strafrechtliche Verantwortung

  • BGH, 27.05.1981 - 3 StR 141/81

    Anforderungen an Maß der Würdigung des Sachverhalts im Urteil - Abgrenzung

  • BGH, 04.03.1980 - 5 StR 688/79

    Bemessung der Frist für die Absetzung eines Urteils - Notwendiger Zeitaufwand für

  • BGH, 09.08.1979 - 4 StR 323/79

    Richterliche Auseinandersetzung mit der Möglichkeit des Vorliegens einer

  • BGH, 15.02.1983 - 5 StR 849/82

    Möglichkeit des Vorliegens von Notwehr bei einer Verwirklichung des Tatbestandes

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