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   BGH, 18.04.1978 - 5 StR 692/77   

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https://dejure.org/1978,1286
BGH, 18.04.1978 - 5 StR 692/77 (https://dejure.org/1978,1286)
BGH, Entscheidung vom 18.04.1978 - 5 StR 692/77 (https://dejure.org/1978,1286)
BGH, Entscheidung vom 18. April 1978 - 5 StR 692/77 (https://dejure.org/1978,1286)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Steuerhinterziehung, Betrug, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) - Erfordernis der Aufschlüsselung der Hinterziehung einzelner Steuerarten - Herstellung nachgemachter Flaschenetiketten - Besonders schwerer Fall bei fortgesetzter Tat - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • GA 1978, 278
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.06.1954 - 3 StR 302/53

    Strafrecht; Steuerstrafrecht; Abgabenordnung ( AO ); Steuerhinterziehung;

    Auszug aus BGH, 18.04.1978 - 5 StR 692/77
    Die Frage nach den schädigenden Folgen des steuerunehrlichen Verhaltens darf nach § 392 Abs. 3 Kalbsatz 2 RAbgO (§ 370 Abs. 4 Satz 3 AO 1977) nur im Rahmen der durch die unrichtigen Angaben des Täters geschaffenen Besteuerungsgrundlagen geprüft werden (BGHSt 7, 336,345).

    Wenn der Täter durch Verschweigen von Betriebseinnahmen seinen steuerpflichtigen Gewinn zu niedrig angegeben hat, sind bei der Ermittlung der verkürzten Ertragssteuern die mit den verschwiegenen Einnahmen unmittelbar zusammenhängenden Betriebsausgaben (nicht aber Rückstellungen: vgl. Senatsurteil vom 28. Februar 1978 -5 StR 432/77-) gewinnmindernd zu berücksichtigen (BGHSt 7, 336,345/346; Senatsurteil vom 31. Januar 1978 -5 StR 458/77-).

  • BGH, 31.01.1978 - 5 StR 458/77

    Verurteilung wegen fortgesetzter Hinterziehung von Steuern - Unrichtige Angaben

    Auszug aus BGH, 18.04.1978 - 5 StR 692/77
    Wie der Senat bereits im Urteil vom 31. Januar 1978 -5 StR 458/77- ausgeführt hat, kann der Täter gegenüber dem Vorwurf, die auf seine eigenen Umsätze entfallende Umsatzsteuer hinterzogen zu haben, nicht mit dem Einwand durchdringen, daß er die Steuerschuld durch unterlassene Vorsteuerabzüge ausgleichen könne.

    Wenn der Täter durch Verschweigen von Betriebseinnahmen seinen steuerpflichtigen Gewinn zu niedrig angegeben hat, sind bei der Ermittlung der verkürzten Ertragssteuern die mit den verschwiegenen Einnahmen unmittelbar zusammenhängenden Betriebsausgaben (nicht aber Rückstellungen: vgl. Senatsurteil vom 28. Februar 1978 -5 StR 432/77-) gewinnmindernd zu berücksichtigen (BGHSt 7, 336,345/346; Senatsurteil vom 31. Januar 1978 -5 StR 458/77-).

  • BGH, 04.12.1951 - 1 StR 594/51

    Kriterien für die Annahme eines unbestimmten besonders schweren Falls i.S.

    Auszug aus BGH, 18.04.1978 - 5 StR 692/77
    Das Revisionsgericht darf nur prüfen, ob ihm dabei ein Rechtsfehler unterlaufen ist (BGH NJW 1952, 234; BGH Urteil vom 13. März 1975-4 StR 557/74- bei Spiegel in DAR 1977, 147).
  • BGH, 27.05.1952 - 1 StR 382/51

    Faber-Castell-Stifte - § 267 StGB, Urkundsbegriff, Verhältnis zu

    Auszug aus BGH, 18.04.1978 - 5 StR 692/77
    Deshalb werden die Urkundenfälschungen nicht durch zugleich begangene Vergehen nach § 24 WZG verdrängt (BGHSt 2, 370).
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 18.04.1978 - 5 StR 692/77
    Auch das verstößt nicht gegen das Verbot der Doppelverwertung (BGHSt 24, 268,270).
  • BGH, 27.02.1975 - 2 StR 1/75

    Beurteilung einer aus versuchten Einzelakten bestehenden fortgesetzten Tat - Zur

    Auszug aus BGH, 18.04.1978 - 5 StR 692/77
    Eine teils aus vollendeten, teils aus versuchten Einzelakten bestehende fortgesetzte Handlung erhält als einheitliche Tat durch die schwerere Form der Verwirklichung des Tatbestandes ihr Gepräge; die bloß versuchte Einzelbetätigung geht in der vollendeten Handlung auf (BGH Beschluß vom 27. Februar 1975 -2 StR 1/75 - bei Dallinger in MDR 1975, 542 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 27.02.1975 - 4 StR 19/75

    Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe für die gleiche Tat -

    Auszug aus BGH, 18.04.1978 - 5 StR 692/77
    Es verstößt entgegen der Ansicht der Revision auch nicht gegen das Verbot der Doppelverwertung (§ 46 Abs. 3 StGB 1975), daß der Tatrichter auf Zumessungstatsachen, die ihn zur Annahme eines besonders schweren Falles veranlaßt haben, in den Erwägungen über die Bemessung der Strafe zurückgekommen ist (BGH Urteil vom 27. Februar 1975 - 4 StR 19/75 - bei Dallinger in MDR 1975, 541 und Urteil vom 5. Oktober 1976 -1 StR 322/76- bei Spiegel in DAR 1977, 147).
  • BGH, 13.03.1975 - 4 StR 557/74

    Verurteilung wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall und wegen Nötigung

    Auszug aus BGH, 18.04.1978 - 5 StR 692/77
    Das Revisionsgericht darf nur prüfen, ob ihm dabei ein Rechtsfehler unterlaufen ist (BGH NJW 1952, 234; BGH Urteil vom 13. März 1975-4 StR 557/74- bei Spiegel in DAR 1977, 147).
  • BGH, 05.10.1976 - 1 StR 322/76

    Täuschung über das Risiko eines Vertragsschlusses - Vermögensgefährdung als

    Auszug aus BGH, 18.04.1978 - 5 StR 692/77
    Es verstößt entgegen der Ansicht der Revision auch nicht gegen das Verbot der Doppelverwertung (§ 46 Abs. 3 StGB 1975), daß der Tatrichter auf Zumessungstatsachen, die ihn zur Annahme eines besonders schweren Falles veranlaßt haben, in den Erwägungen über die Bemessung der Strafe zurückgekommen ist (BGH Urteil vom 27. Februar 1975 - 4 StR 19/75 - bei Dallinger in MDR 1975, 541 und Urteil vom 5. Oktober 1976 -1 StR 322/76- bei Spiegel in DAR 1977, 147).
  • BGH, 28.02.1978 - 5 StR 432/77

    Steuerhinterziehung bei Betrieb eines Juweliergeschäfts - Möglichkeit der

    Auszug aus BGH, 18.04.1978 - 5 StR 692/77
    Wenn der Täter durch Verschweigen von Betriebseinnahmen seinen steuerpflichtigen Gewinn zu niedrig angegeben hat, sind bei der Ermittlung der verkürzten Ertragssteuern die mit den verschwiegenen Einnahmen unmittelbar zusammenhängenden Betriebsausgaben (nicht aber Rückstellungen: vgl. Senatsurteil vom 28. Februar 1978 -5 StR 432/77-) gewinnmindernd zu berücksichtigen (BGHSt 7, 336,345/346; Senatsurteil vom 31. Januar 1978 -5 StR 458/77-).
  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 642/17

    Steuerhinterziehung (Kompensationsverbot: Begriff des Anspruchs auf einen

    Es bestehe auch kein innerer Zusammenhang zwischen der auf die eigenen Umsätze entfallenden Umsatzsteuer und den abziehbaren Vorsteuerbeträgen (BGH, Urteile vom 18. April 1978 - 5 StR 692/77 Rn. 23, UR 1978, 151, 152; vom 24. Oktober 1990 - 3 StR 16/90 Rn. 7, NStZ 1991, 89 und vom 11. Juli 2002 - 5 StR 516/01 Rn. 17, BGHSt 47, 343, 348 f.).

    Denn das Recht zum Vorsteuerabzug und der Umfang dieses Rechts bestimmt sich danach, ob ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen Ein- und Ausgangsumsatz besteht (vgl. EuGH, Urteil vom 6. September 2012, Portugal Telecom - C-496/11, UR 2012, 762, 766 Rn. 36 mwN; Heidner in Bunjes, UStG, 17. Aufl., § 15 Rn. 18; anders noch BGH, Urteil vom 18. April 1978 - 5 StR 692/77 Rn. 23, UR 1978, 151, 152 und Beschluss vom 8. Januar 2008 - 5 StR 582/07 Rn. 4, wistra 2008, 153).

  • BGH, 17.01.2024 - 4 StR 378/23
    Unter den hier gegebenen Umständen liegt hierin ein Verstoß gegen den Rechtsgedanken des § 46 Abs. 3 StGB, wonach Strafzumessungstatsachen nicht ohne Abstriche bei der Rahmenwahl und der Strafzumessung im engeren Sinne herangezogen werden dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 2004 - 3 StR 113/04 Rn. 2; Beschluss vom 18. Oktober 1982 - 3 StR 353/82 Rn. 2; siehe aber auch BGH, Urteil vom 18. April 1978 - 5 StR 692/77 Rn. 8; Urteil vom 5. Juli 1984 - 4 StR 255/84; Wiedner in BeckOK-StPO, 50. Ed., § 337 Rn. 164; Maier in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 46 Rn. 533; Schneider in LK-StGB, 13. Aufl., § 46 Rn. 265).
  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 775/82

    Telefonüberwachung und Beweisverwertung

    Solcher Feststellungen bedarf es aber bei einer Verurteilung nach § 370 AO (BGH GA 1978, 278 ff).
  • BGH, 24.10.1990 - 3 StR 16/90

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und Untreue - Fehlende

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzuweichen der Senat keinen Anlaß sieht, kann sich der Täter gegenüber dem Vorwurf, er habe getätigte Umsätze nicht erklärt und dadurch Umsatzsteuer verkürzt, mit dem Hinweis auf eine bestehende Vorsteuerabzugsberechtigung zwar nur verteidigen, wenn er die Vorsteuern in der Steuererklärung geltend gemacht hat; denn die Abzugsberechtigung zählt zu den "anderen Gründen" im Sinne des § 370 Abs. 4 Satz 3 AO, deren Berücksichtigung durch das Kompensationsverbot ausgeschlossen wird (vgl. BGH GA 1978, 278; ebenso Engelhardt in Hübschmann/Hepp/Spitaler AO 9. Aufl. § 370 Rdn. 17 d; Zeller in Koch AO 3. Aufl. § 370 Rdn. 64; Klein/Orlopp AO 3. Aufl. § 370 Anm. 17; a.A. Samson in Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 370 AO Rdn. 46 g für den Fall der Begehung durch Unterlassung).
  • BFH, 14.08.1991 - X R 86/88

    Bei der Festsetzung von Hinterziehungszinsen aufgrund geschätzter

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist der Strafrichter bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung an eine finanzamtliche Schätzung der Höhe nach in keiner Weise gebunden; soweit er tatsächliche Zweifel nicht überwinden kann, ist zugunsten des Angeklagten zu entscheiden (BGH-Entscheidungen vom 11. Dezember 1952 3 StR 69/52, BGHSt 3, 377; vom 28. November 1957 4 StR 180/57, Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern - ZfZ - 1958, 145; vom 18. April 1978 5 StR 692/77, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1978, 151; vom 10. September 1985 4 StR 487/85, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, § 370, Abgabenordnung, Rechtsspruch 85; s. auch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 15. Oktober 1990 2 BvR 385/87, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1991, 45, 46).
  • BGH, 21.03.1984 - 2 StR 634/83

    Zur Unverzüglichkeit des Ablehnungsgesuchs als Voraussetzung des

    In diesem Zusammenhang ist das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. April 1978 - 5 StR 692/77 - (veröffentlicht in GA 1978, 278 ff) zu beachten.

    Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung müssen in der Regel die Höhe der verkürzten Steuern und - für jede Steuerart - deren Berechnung im einzelnen angegeben werden (BGH GA 1978, 278 ff).

  • BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84

    Hinweispflicht bei Wechsel von Mißbrauch- zum Treubruchstatbestand

    Es verstößt nicht, wie die Revision meint, gegen das Verbot der Doppelverwertung, daß das Landgericht bei der Bemessung der Strafe die Höhe des durch die Tat verursachten Schadens berücksichtigt hat, die es bereits zur Begründung für die Annahme eines besonders schweren Falles herangezogen hatte (vgl. BGH, Urteile vom 27. Februar 1975 - 4 StR 19/75, mitgeteilt bei Dallinger in MDR 1975, 541 - sowie vom 18. April 1978 - 5 StR 692/77, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 25.07.1978 - 5 StR 130/78

    Verjährung der Gebührenüberhebung - Veruntreuung von Mandantengeldern in der

    Die Berechnungsgrundlagen für die Steuerverkürzungen, deren Angabe in den Urteilsgründen regelmäßig erforderlich ist (Senatsentscheidungen vom 7.April 1978 - 5 StR 48/78 -und vom 18.April 1978 - 5 StR 692/77 - BGH BStBl 1956 1, 441 und Urteil vom 19.Februar 1965 - 4 StR 508/64 -), hat der Tatrichter zwar nur äußerst knapp dargelegt.

    Unter den besonderen Umständen des Falles, zu denen auch das uneingeschränkte Geständnis des rechtskundigen Angeklagten gehörte, reichte es hier jedoch aus, daß sich der Tatrichter, abgesehen von der Mitteilung der jährlich hinterzogenen Steuerbeträge, für die einzelnen Jahre auf die Angabe des verschwiegenen steuerpflichtigen Umsatzes, des zu versteuernden Einkommens und der Vermögensentwicklung beschränkt hat (vgl. auch BGH, Urteil vom 18.April 1978 - 5 StR 692/77 -).

  • BFH, 12.10.1993 - VII R 44/93

    Hinterzogene Einfuhrumsatzsteuer

    Das ist z. B. bei im Zusammenhang mit einer falschen Anmeldung über innere Umsatzsteuer nicht geltend gemachten Vorsteuerabzügen der Fall (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 18. April 1978 5 StR 692/77, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Abgabenordnung, § 370, Rechtsspruch 5).
  • BFH, 05.06.1985 - VII R 57/82

    Ermessensfehler - Steuerhinterziehung - Einfuhrumsatzsteuer - Inanspruchnahme -

    "Andere Gründe" sind auch unterlassene Vorsteuerabzüge (vgl. das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. April 1978 5 StR 692/77, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1978, 421, Umsatzsteuer-Rundschau - UStR - 1978, 151 f. mit Anmerkung von Weiß; vgl. auch Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 15. Juni 1972 4 St 52/72, UStR 1974, 32).
  • BGH, 15.11.1989 - 3 StR 211/89

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung - Vorliegen einer

  • BGH, 30.07.1985 - 1 StR 284/85

    Berechnung hinterzogener Lohnsteuer - Rückgängigmachung der durch die Anwendung

  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 472/88

    Anforderungen an die geschlossene Darstellung des Sachverhalts in den

  • BGH, 02.05.1984 - 3 StR 159/84

    Umfang steuerlicher Pflichten des tatsächlichen Inhabers eines Unternehmens -

  • BayObLG, 11.05.1993 - 3 ObOWi 16/93

    Steuerstrafrecht; Verurteilung wegen leichtfertiger Steuerverkürzung

  • BFH, 29.09.1995 - V B 38/95

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache vorliegend zur Geltung der

  • BayObLG, 21.12.1993 - 4St RR 143/93
  • BGH, 21.01.1981 - 2 StR 461/80

    Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Revision wegen Bestellung

  • BGH, 20.06.1980 - 5 StR 542/79

    Steuerhinterziehung durch zu Unrecht erhöhte Absetzungen - Inanspruchnahme von

  • BGH, 24.11.1983 - 1 StR 711/83

    Berücksichtigung der verschuldeten Auswirkungen der Tat bei der Strafzumessung -

  • BGH, 17.03.1981 - 1 StR 814/80

    Fehlende Begründung einer Annahme von mehrfacher Steuerhinterziehung als

  • BGH, 09.01.1980 - 2 StR 771/79

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung erst bei tatsächlich eingetretener

  • BGH, 23.07.1985 - 5 StR 465/85

    Wiedergutmachung des Schadens bei einer Steuerhinterziehung

  • BGH, 04.05.1984 - 3 StR 131/84

    Bedeutung der Angabe einer Berechnung der jeweils verkürzten Steuer im einzelnen

  • BGH, 04.09.1979 - 5 StR 491/79

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Bestimmung des Schuldumfangs

  • BGH, 27.09.1985 - 5 StR 573/85

    Rechtswidrige Verwertung einschlägiger Vorverurteilungen

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