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   BGH, 23.01.1985 - 3 StR 508/84   

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BGH, 23.01.1985 - 3 StR 508/84 (https://dejure.org/1985,4106)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1985 - 3 StR 508/84 (https://dejure.org/1985,4106)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1985 - 3 StR 508/84 (https://dejure.org/1985,4106)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zurechnung der rechtsverletzenden Handlung eines Mittäters - Verantwortlichkeit des Mittäters für jede Ausführungsart einer von ihm gebilligten Straftat bei Gleichgültigkeit gegenüber der Handlungsweise seiner Tatgenossen - Berücksichtigung von Vorstrafen bei der ...

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • GA 1985, 270
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.11.1965 - 5 StR 442/65

    Verurteilung wegen vollendeten oder versuchten gemeinschaftlichen Raubes

    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - 3 StR 508/84
    Durch die Gewaltanwendung mit dem Knüppel in dieser Situation wurde das Interesse des Angeklagten an der geplanten Tat im Rahmen der üblichen Spielbreite einschlägiger Taten befriedigt (vgl. Dallinger zu der in MDR 1966, 197 mitgeteilten Entscheidung des BGH vom 2. November 1965 - 5 StR 442/65; ferner BGH GA 1968, 18; BGH, Urteil vom 28. September 1954 - 1 StR 455/54 - bei Dallinger MDR 1955, 143; RGSt 59, 245; Schleswig-Holsteinisches OLG SchlHA 1951, 48).
  • BGH, 06.12.1972 - 2 StR 256/72

    Zurechnung der tödlichen Folgen der Handlungen eines Tatgenossen bei

    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - 3 StR 508/84
    Handlungen der anderen Tatbeteiligten, mit denen nach den Umständen des Falles gerechnet werden muß, werden vom Willen des Mittäters umfaßt, auch wenn er sie sich nicht besonders vorgestellt hat; ebenso ist er für jede Ausführungsart einer von ihm gebilligten Straftat verantwortlich, wenn ihm die Handlungsweise seiner Tatgenossen gleichgültig ist (BGH NJW 1973, 377).
  • BGH, 02.09.1980 - 1 StR 434/80

    Tötung eines Menschen zwecks Erlangung von Heroin - Definition der Habgier -

    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - 3 StR 508/84
    Mittäterschaft ist anzunehmen, wenn und soweit das Zusammenwirken der mehreren Beteiligten auf gegenseitigem Einverständnis beruht, während jede rechtsverletzende Handlung eines Mittäters, die über dieses Einverständnis hinaus geht, nur diesem allein zuzurechnen ist ( BGH, Urteil vom 2. September 1980 - 1 StR 434/80; RGSt 44, 321, 323; Baumann JuS 1963, 85, 90).
  • RG, 02.02.1911 - 3 D 1/11

    1. Kann, wenn bei einer gemeinschaftlich verübten Körperverletzung der eine

    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - 3 StR 508/84
    Mittäterschaft ist anzunehmen, wenn und soweit das Zusammenwirken der mehreren Beteiligten auf gegenseitigem Einverständnis beruht, während jede rechtsverletzende Handlung eines Mittäters, die über dieses Einverständnis hinaus geht, nur diesem allein zuzurechnen ist ( BGH, Urteil vom 2. September 1980 - 1 StR 434/80; RGSt 44, 321, 323; Baumann JuS 1963, 85, 90).
  • RG, 01.06.1923 - IV 614/22

    Zum Begriff der Mittäterschaft.

    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - 3 StR 508/84
    Jeder ist insoweit verantwortlich, als sein Wille reicht; was jenseits dieser Gemeinsamkeit des Willens liegt, ist ein Exzeß des anderen Beteiligten (RGSt 57, 307, 308).
  • RG, 25.05.1925 - II 138/25

    Zum Erfordernis der Bestimmtheit des Teilnehmervorsatzes bei dem Verbrechen nach

    Auszug aus BGH, 23.01.1985 - 3 StR 508/84
    Durch die Gewaltanwendung mit dem Knüppel in dieser Situation wurde das Interesse des Angeklagten an der geplanten Tat im Rahmen der üblichen Spielbreite einschlägiger Taten befriedigt (vgl. Dallinger zu der in MDR 1966, 197 mitgeteilten Entscheidung des BGH vom 2. November 1965 - 5 StR 442/65; ferner BGH GA 1968, 18; BGH, Urteil vom 28. September 1954 - 1 StR 455/54 - bei Dallinger MDR 1955, 143; RGSt 59, 245; Schleswig-Holsteinisches OLG SchlHA 1951, 48).
  • BGH, 09.07.2002 - 1 StR 93/02

    Räuberische Erpressung (Vermögensbegriff; unrechtmäßige; Bereicherungsabsicht;

    Jedoch werden Handlungen eines anderen Tatbeteiligten, mit denen nach den Umständen des Falles gerechnet werden muß, vom Willen des Mittäters umfaßt, auch wenn er sie sich nicht besonders vorgestellt hat; ebenso ist er für jede Ausführungsart einer von ihm gebilligten Straftat verantwortlich, wenn ihm die Handlungsweise seines Tatgenossen gleichgültig ist (BGH NJW 1973, 377; BGH GA 1985, 270).
  • BGH, 15.09.2004 - 2 StR 242/04

    Hinweispflicht (Verurteilung wegen Versuchs nach Anklage einer vollendeten Tat);

    Jedoch werden Handlungen eines anderen Tatbeteiligten, mit denen nach den Umständen des Falles gerechnet werden muß, vom Willen des Mittäters umfaßt, auch wenn er sie sich nicht besonders vorgestellt hat; ebenso ist er für jede Ausführungsart einer von ihm gebilligten Straftat verantwortlich, wenn ihm die Handlungsweise seines Tatgenossen gleichgültig ist (BGH NJW 1973, 377; GA 1985, 270).
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