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   OLG Düsseldorf, 11.02.1986 - 4 Ws 15/86   

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https://dejure.org/1986,4641
OLG Düsseldorf, 11.02.1986 - 4 Ws 15/86 (https://dejure.org/1986,4641)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.02.1986 - 4 Ws 15/86 (https://dejure.org/1986,4641)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Februar 1986 - 4 Ws 15/86 (https://dejure.org/1986,4641)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Heimcomputer; Haftraum; Untersuchungshaft; Untersuchungshäftling; Genehmigungsversagung

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 1047
  • GA 1986, 459
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Düsseldorf, 21.02.2003 - 4 Ausl (A) 335/02

    Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten

    Im Auslieferungsverkehr mit den Vereinigten Staaten von Amerika findet auf deutscher Seite eine Tatverdachtsprüfung grundsätzlich nicht statt (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1986, 521 = GA 1986, 459).
  • OLG Hamm, 21.11.1995 - 3 Ws 451/95
    Ein derartiger Informationsfluß würde aber, wie in der Rechtsprechung bereits mehrfach entschieden ist (,BVerfG, NStZ 1994, 453 ; OLG Düsseldorf, NJW 1989, 2637 ; OLG Düsseldorf, GA 1986, 459 ) generell die Sicherheit der Anstalt gefährden, da auf diese Weise insbesondere auch Kenntnisse über die Sicherheitsvorkehrungen der Anstalt ausgetauscht werden könnten.
  • OLG Hamm, 13.06.1996 - 3 Ws 227/96

    Benutzung eines Computers in der Untersuchungshaft, Justizvollzugsanstalt, Haft,

    Ein derartiger Informationsfluß würde aber, wie in der Rechtsprechung bereits mehrfach entschieden ist (BVerfG NStZ 1994, 453 ; OLG Düsseldorf NJW 1989, 2637 ; OLG Düsseldorf GA 1986, 459 ; Senat, JMB1 1996, 68 f) generell die Sicherheit der Anstalt gefährden, da auf diese Weise insbesondere auch Kenntnisse über die Sicherheitsvorkehrungen der Anstalt ausgetauscht werden könnten.
  • OLG Zweibrücken, 14.07.1993 - 1 Ws 380/93
    Stellt die Sache bereits wegen ihrer bestimmungsgemäßen Verwendungsmöglichkeit eine Gefahr für Haftzweck und Ordnung dar (z. B. gefährliche Gegenstände, die als Waffe benutzt werden können; Geräte, die der Nachrichtenübermittlung dienen), so kann der Besitz ohne weiteres untersagt werden, falls nicht ausnahmsweise mit Rücksicht auf die Persönlichkeit des Gefangenen oder Besonderheiten der Haftsituationen ein Mißbrauch auszuschließen ist (vgl. z. B. BGH Beschluß vom 5. Juli 1978 StP 144/78-: Scheren; OLG Karlsruhe MDR 1975, 72; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 333 ; OLG Hamm MDR 1981, 249: Kassettenrecorder; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 525 ; MDR 1986, 1047 : Computer).
  • OLG Köln, 07.07.2006 - 6 Ausl/19/06

    Voraussetzungen der Auslieferung eines Ausländers an seinen Heimatstaat;

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