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   BGH, 27.11.1990 - 1 StR 584/90   

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https://dejure.org/1990,7493
BGH, 27.11.1990 - 1 StR 584/90 (https://dejure.org/1990,7493)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1990 - 1 StR 584/90 (https://dejure.org/1990,7493)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1990 - 1 StR 584/90 (https://dejure.org/1990,7493)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bewertung der Erheblichkeit einer krankhaften seelischen Störung - Auswirkungen einer seelischen Störung auf die Schuldfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 155
  • GA 1991, 321
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.05.1982 - 1 StR 818/81

    Erheblichen Einschränkung der Steuerungsfähigkeit durch das Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 27.11.1990 - 1 StR 584/90
    Um einen Fall sexueller Perversion handelte es sich hier nicht (vgl. BGH NJW 1982, 2009).
  • RG, 09.03.1933 - 10 TB 99/31

    Zum Begriff der politischen Straftat im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Satz 1 des

    Auszug aus BGH, 27.11.1990 - 1 StR 584/90
    Wo es um die Schwächung der Kontrollfunktionen und um Störungen der Impulskontrolle geht, kann zielgerichtetes, vorgeplantes, situationsgerechtes Handeln im Rahmen der Gesamtwürdigung ein wesentliches Beurteilungskriterium dafür sein, ob der Angeklagte imstande war, "Anreize und Hemmungen gegeneinander abzuwägen und danach seinen Entschluß zu bilden" (Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. § 20 Rdn. 17, im Anschluß an RGSt 67, 150, gängige Formulierung; vgl. auch Rudolphi in SK-StGB 12. Lieferung § 20 Rdn. 14; Lackner, StGB 18. Aufl. § 20 Anm. 5 a, je mit Nachw.), besonders wenn der Täter - wie hier - die Existenz hinreichender Selbstkontrolle und Selbstbeherrschung dadurch unter Beweis gestellt hat, daß er vorhergehende Ansätze, Frauen zu überfallen und zu vergewaltigen, jeweils im letzten Moment abbrach, er also der Versuchung widerstehen konnte (UA S. 5, 14).
  • BVerwG, 10.10.2000 - 1 D 32.98

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst - Verstoß eines

    Auch wenn ein solches Verhalten für sich noch nicht stets den sicheren Rückschluss auf die Steuerungsfähigkeit zulässt, erweist es sich doch im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung der Tat bei Berücksichtigung der Persönlichkeit des Beamten als wichtiges Beweisanzeichen für das Vorliegen der Steuerungsfähigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1990 - 5 StR 82/90 - BGHR StGB § 20 BtM-Auswirkungen 1; Urteil vom 6. Juni 1989 - 5 StR 175/89 - NJW 1989, 2336 ; Urteil vom 27. November 1990 - 1 StR 584/90 - StV 1991, 155; Urteil vom 27. Mai 1986 - 1 StR 182/86 - JR 1987, 206; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 20 Rn. 17; Lackner/Kühl, StGB, 23. Aufl., § 20 Rn. 17).
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