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   LG Berlin, 15.06.2000 - 62 S 53/00   

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https://dejure.org/2000,27835
LG Berlin, 15.06.2000 - 62 S 53/00 (https://dejure.org/2000,27835)
LG Berlin, Entscheidung vom 15.06.2000 - 62 S 53/00 (https://dejure.org/2000,27835)
LG Berlin, Entscheidung vom 15. Juni 2000 - 62 S 53/00 (https://dejure.org/2000,27835)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebskostenabrechnung bei Mietermehrheit an alle Mieter; Vorwegabzug für Wasserkosten einer Arztpraxis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GE 2000, 1032
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 28.04.2010 - VIII ZR 263/09

    Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung von Betriebskosten, wenn nur einer von

    Ausgehend von diesen Grundsätzen ist der Vermieter nicht gehindert, die nach § 556 Abs. 3 BGB geschuldete Abrechnung der Betriebskosten, die eine Nachforderung zu seinen Gunsten ausweist, nur einem von mehreren Mietern gegenüber vorzunehmen und lediglich diesen auf Ausgleich des sich hieraus ergebenden Nachzahlungsbetrags in Anspruch zu nehmen (so auch Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 9. Aufl., § 556 Rdnr. 423; LG Frankfurt am Main, ZMR 2009, 365, 366; aA LG Berlin, GE 2000, 1032; GE 2006, 1235; Kinne in: Kinne/Schach/Bieber, Miet- und Mietprozessrecht, 5. Aufl., § 556 BGB Rdnr. 68a; Schach, GE 2000, 1677, 1680).
  • LG Berlin, 29.04.2002 - 62 S 413/01
    Fälligkeit der Nebenkostennachforderung ist im Hinblick auf die erforderliche Übersendung an beide Mieter (LG Berlin, Urteil vom 15. Juni 2000, Az. 62 S 53/00, GE 2000, 1032) und die Prüfungsfrist von 14 Tagen nicht vor dem 4. März 20001 eingetreten, nachdem die Abrechnung beiden Mietern am 16. Februar 2000 zugegangen sein dürfte, wie der Beklagte im Schriftsatz vom 19. März 2001 ausführt.
  • AG Berlin-Pankow/Weißensee, 06.05.2008 - 9 C 460/07

    Rechtliche Ausgestaltung der Anwendung von § 259 BGB auf

    Das Gericht ist nicht der Auffassung, dass bei einer Mehrheit von Mietern die Betriebskostenabrechnungen nur einheitlich gegenüber allen Mietern fällig werden können und dazu des Zugangs an alle Mieter bedürfen (so LG Berlin, 62 S 53/00, GE 2000, 1032; Schach GE 2000, 1600, 1677).
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