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   KG, 04.12.2000 - 8 U 304/99   

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https://dejure.org/2000,3688
KG, 04.12.2000 - 8 U 304/99 (https://dejure.org/2000,3688)
KG, Entscheidung vom 04.12.2000 - 8 U 304/99 (https://dejure.org/2000,3688)
KG, Entscheidung vom 04. Dezember 2000 - 8 U 304/99 (https://dejure.org/2000,3688)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Annahme des Vertragsangebots zum Abschluß eines Mietvertrages per Brief nach zehn Tagen verspätet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vermieter muss Vertrag zeitig zurücksenden

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Bedenkzeit

  • mietrechtsinfo.de (Leitsatz)

    Verspätete Annahme eines Gewerbemietvertrags durch Hausverwalter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 146 § 147 Abs. 2 § 535 § 536
    Annahmefrist für Angebot auf Abschluss eines Mietvertrags

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 685
  • GE 2001, 418
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 22.03.1999 - 23 U 8203/98

    Anforderungen an eine Übermittlung einer Annahmeerklärung

    Auszug aus KG, 04.12.2000 - 8 U 304/99
    Der 23. Zivilsenat des Kammergerichts hat in einem Urteil vom 22. März 1999 (Az. 23 U 8203/98) in dem Zahlungsprozess der früheren Mieterin gegen die Beklagte auf Zahlung des in dem Geschäftskaufvertrag vereinbarten Preises, für den das Zustandekommen des Mietvertrages Bedingung war, entschieden, dass ein Mietvertrag zwischen der Beklagten und der hiesigen Klägerin nicht zustande gekommen sei, weil die Annahmeerklärung der Beklagten spätestens am 19. Januar 1998 hätte zugehen müssen.
  • OLG Frankfurt, 13.11.1985 - 17 U 203/84

    Antrag des Versicherungsnehmers; Änderung des Kraftfahrtversicherungsvertrags;

    Auszug aus KG, 04.12.2000 - 8 U 304/99
    Allerdings halten eine noch längere Frist für angemessen Sternel, Mietrecht aktuell, Rdnr. 15 auf Seite 188; Kinne-Schach, Mietvertrags- und Mietprozessrecht, Teil I, Rdnr. 6. Nicht einschlägig ist OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 1986, 329 (27 Tage für die Annahme des Antrags auf Umwandlung der Vollkasko- und eine Teilkaskoversicherung).
  • LG Köln, 13.07.1987 - 10 S 56/87
    Auszug aus KG, 04.12.2000 - 8 U 304/99
    Dagegen hat LG Köln WuM 1988, 50 drei Wochen als zu lang bezeichnet.
  • KG, 05.07.2007 - 8 U 182/06

    Einhaltung der Schriftform bei einem befristeten Mietvertrag: Angemessene Frist

    Zur Wahrung der Schriftform nach § 550 Satz 1 BGB ist es in der Regel ausreichend, wenn das nach § 147 Abs. 2 BGB abgegebene Vertragsangebot der einen Mietpartei von der anderen Mietpartei binnen zwei bis drei Wochen angenommen wird (Klarstellung zum Urteil des Senats v. 4.12.2004 - 8 U 304/99, GE 2001, 418).

    Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 04. Dezember 2000 - 8 U 304/99 (GE 2001, 418) eine Annahmefrist von nur 5 Tagen angenommen hat, beruhte dies auf den besonderen Umständen des Einzelfalls.

  • KG, 13.09.2007 - 12 U 36/07

    Gewerberaummiete: Anforderungen an die Wahrung der Schriftform; fehlende

    Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des 8. Zivilsenats des Kammergerichts (KG GE 2001, 418) steht dem nicht entgegen.

    Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 04. Dezember 2000 - 8 U 304/99 (GE 2001, 418) eine Annahmefrist von nur 5 Tagen angenommen hat, beruhte dies auf den besonderen Umständen des Einzelfalls.

  • OLG Dresden, 31.08.2004 - 5 U 946/04

    Formwirksamkeit eines befristeten Gewerbemietvertrages

    Die Annahmefrist des § 147 Abs. 2 BGB mag bei objektiver Betrachtung für bereits ausgehandelte Verträge im Regelfall kürzer zu bemessen sein; dabei kann dahinstehen, ob sie nur fünf Werktage (KG GE 2001, 418) oder bis zu vier Wochen betragen kann (Lindner-Figura/Hartl NZM 2003, 750, 751).
  • AG Meldorf, 27.10.2011 - 81 C 1215/11

    Kein Anspruch des Gasversorgers auf Gewährung eines Zutrittsrechts zur

    Es kann dahin stehen, ob § 21 S. 1 NDAV mit Art. 13 GG in Einklang steht (vgl. BVerfG, WuM 2001, 111; BVerfG NJW 1982, 1511; BGH NJW 2006, 3352 ).
  • KG, 27.03.2007 - 8 U 163/06

    Mietvertrag: Einhalten der Schriftform hinsichtlich einer Klausel zur Optionszeit

    Insbesondere hat sich das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung mit den von der Beklagten auch in der Berufungsbegründung zitierten Entscheidungen des Kammergerichts (WuM 1999, 323, GE 2001, 418 und GE 2003, 48) auseinandergesetzt und mit zutreffenden Argumenten ausgeführt, dass diese Rechtsprechung vorliegend nicht übertragbar ist.
  • AG Hamburg-Wandsbek, 27.06.2001 - 714B C 621/00

    Voraussetzungen für den Abschluss eines gegenseitigen Vertrages; Zulässigkeit der

    Wegen dieser Befristung des Vertragsangebots war auch der Hinweis des Beklagten auf die Entscheidung des KG vom 4.12.2000 (WuM 2001, S. 111 f.) nicht erfolgreich.
  • KG, 02.09.2002 - 7 U 146/01

    Anforderungen an die Aufklärung vor einem ärztlichen Heileingriff

    Die Annahme des in der Unterzeichnung des Mietvertrages durch die Rechtsvorgängerin der Klägerin am 1. Oktober 1992 liegenden Angebots erfolgte durch die Beklagten am 23. Dezember 1992 und damit nicht mehr rechtzeitig im Sinne des § 147 Abs. 2 BGB (vgl. bei einer Frist von etwa 1 Woche hierzu Senat, GE 2001, 418).
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