Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 23.06.2005

Rechtsprechung
   LG Berlin, 10.05.2005 - 63 S 170/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,30064
LG Berlin, 10.05.2005 - 63 S 170/04 (https://dejure.org/2005,30064)
LG Berlin, Entscheidung vom 10.05.2005 - 63 S 170/04 (https://dejure.org/2005,30064)
LG Berlin, Entscheidung vom 10. Mai 2005 - 63 S 170/04 (https://dejure.org/2005,30064)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschaffenheitsvereinbarung zur Wohnungsgröße und Minderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Keine Flächenabweichung bei Beschaffenheitsvereinbarung

Papierfundstellen

  • GE 2005, 995
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 44/03

    Abweichung der anrechenbaren von der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche

    Auszug aus LG Berlin, 10.05.2005 - 63 S 170/04
    Weicht die tatsächliche Größe der Wohnung, berechnet nach der II. Berechnungsverordnung oder der Wohnflächenverordnung, um mehr als 10 % von der vertraglich vereinbarten Größe ab, liegt kein zur Minderung berechtigender Mangel vor, wenn die Parteien eine Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich der Fläche getroffen haben (Abgrenzung zu BGH GE 2004, 680).
  • KG, 28.11.2005 - 8 U 125/05

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnungsmiete: Umlagemaßstab bei Abweichung der

    Dann aber haben die Parteien für den Fall der Einhaltung der Toleranzgrenze nach oben und unten eine bestimmte Fläche fest vereinbart mit der Folge, dass die zugrundegelegte Fläche maßgeblich sein soll (vgl. LG Berlin GE 2005, 995 für Verneinung der Minderung bei Vereinbarung einer bestimmten Mietfläche).
  • LG Berlin, 19.01.2007 - 63 S 241/06

    Wohnraummiete: Mietminderung bei Wohnflächendifferenz infolge

    Denn es ist zulässig, dass die Beschreibung des vertraglich geschuldeten Zustands unter Angabe einer Fläche möglich ist, deren begrifflicher Inhalt dem übereinstimmenden Willen der Parteien entspricht (BGH, Urteil vom 24. März 2003 - VIII ZR 44/03 -, LG Berlin, Urteil vom 10.05.2005 - 63 S 170/04 -, GE 2005, 995).
  • LG Berlin, 16.01.2007 - 63 S 267/05

    Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit einer

    Die Kammer hat bereits mit Urteil vom 10. Mai 2005 zum Aktenzeichen 63 S 170/04 (3 C 418/03 Amtsgericht Schöneberg) in einem Rechtsstreit umgekehrten Rubrums hierzu ausgeführt:.
  • AG Berlin-Charlottenburg, 20.12.2011 - 214 C 53/11

    Formularmäßiger Wohnraummietvertrag - Berechnung der Wohnfläche nach DIN 277

    Nach zutreffender herrschender Meinung ist eine solche Vereinbarung nicht nur individualvertraglich möglich, sondern auch durch eine Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (LG Berlin 63 S 267/05 und 63 S 170/04).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 23.06.2005 - 67 S 401/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,41423
LG Berlin, 23.06.2005 - 67 S 401/03 (https://dejure.org/2005,41423)
LG Berlin, Entscheidung vom 23.06.2005 - 67 S 401/03 (https://dejure.org/2005,41423)
LG Berlin, Entscheidung vom 23. Juni 2005 - 67 S 401/03 (https://dejure.org/2005,41423)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de

    Keine Instandhaltungspflicht des Vermieters für Fogging nach Renovierungsarbeiten des Mieters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Beseitigung von Fogging, Beweislast

Papierfundstellen

  • GE 2005, 995
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Berlin, 14.09.2007 - 63 S 359/06

    Wohnraummiete: Beseitigungsanspruch für Fogging-Erscheinungen nach

    Die Gegenansicht, welche die Gewährleistungsrechte im Falle des Auftretens von Fogging auch bei vertragsgemäßem Gebrauch der Mietsache ausgeschlossen wissen will, wenn die Mangelursache in der Mietersphäre begründet liegt (LG Berlin vom 23.06.2005 - 67 S 401/03, GE 2005, 995; AG Pinneberg ZMR 2002, 359), widerspricht nach Auffassung der Kammer dem Wortlaut sowie dem Sinn und Zweck des § 538 BGB, der die Beseitigung aller Folgen normalen Gebrauchs der Mietsache grundsätzlich dem Vermieter aufbürdet (vgl. allgemein Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 9. Aufl. 2007, § 538 Rn. 2).

    Das vorliegende Urteil weicht im Übrigen in der Frage, ob der Mängelbeseitigungsanspruch des Mieters bereits aufgrund einer Ursache in seiner Sphäre ausgeschlossen ist oder daneben auch dessen Verschulden hinzutreten muss, von der Auffassung einer anderen Kammer des Landgerichts Berlin ab (LG Berlin, Urteil vom 23. Juni 2005 - 67 S 401/03, GE 2005, 995).

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