Weitere Entscheidung unten: KG, 13.02.2007

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 15.02.2007 - 13 U 145/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1245
OLG Stuttgart, 15.02.2007 - 13 U 145/06 (https://dejure.org/2007,1245)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.02.2007 - 13 U 145/06 (https://dejure.org/2007,1245)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - 13 U 145/06 (https://dejure.org/2007,1245)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Nebenkosten bei Gewerberaummiete: Umlagefähigkeit der Kosten einer Terrorversicherung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung der Terrorversicherungsprämie aufgrund eines Mietvertrags; Umlegung einer Terrorversicherung für ein Wohngebäude auf die Mieter

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kosten der Terrorversicherung umlagefähige Betriebskosten; nachträglich entstehende Betriebskosten; ordentliche Geschäftsführung

  • Judicialis

    BGB § 535 Abs. 2; ; BGB § 578 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 Abs. 2 § 578 Abs. 2; AGBG § 9
    Terrorversicherungsprämien für gewerbliches Mietobjekt als umlagefähige Betriebskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht - Terrorversicherung als umlagefähige Betriebskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Terrorschadenversicherung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Nebenkosten: Kosten einer Terrorversicherung können unter bestimmten Umständen auf Mieter umgelegt werden

  • frenzl-voigt.de (Auszüge)

    Terrorversicherung als umlegbare Betriebskosten, mangelnde Objektgefahr

  • lw.com PDF, S. 4 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Terrorversicherung als umlegbare Betriebskosten - Mangelnde Objektgefahr

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Neueinführung der Terrorversicherung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Terrorversicherung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sind Prämien für eine Terrorversicherung Nebenkosten? (IMR 2007, 110)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1168
  • NZM 2007, 247
  • NZM 2007, 504 (Ls.)
  • ZMR 2007, 370
  • GE 2007, 444
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 80/06

    Umlage der Kosten einer Sach- und Haftpflichtversicherung auf die Mieter.

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.02.2007 - 13 U 145/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 27.09.2006 - VIII ZR 80/06, NJW 2006, 3558) können die Kosten einer Sach- und Haftpflichtversicherung, die der Vermieter während des bestehenden Mietverhältnisses für das Mietobjekt abschließt, anteilig auf die Mieter umgelegt werden, wenn im Mietvertrag die Kosten einer derartigen Versicherung als umlagefähige Betriebskosten bezeichnet sind und dem Vermieter das Recht eingeräumt ist, auch neu entstehende Betriebskosten auf die Mieter umzulegen.
  • OLG Düsseldorf, 09.07.2015 - 10 U 126/14

    Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten in einem

    Hierzu reicht der bloße Hinweis auf "Betriebskostenspiegel" oder sonstige überörtliche Erhebungen schon deshalb nicht aus, weil sie die dem Vermieter verfügbaren örtlichen Gegebenheiten nicht abzubilden vermögen (BGH, Urt. v. 6.7.2011, aaO.; Ludley aaO, 420 ff.; jetzt auch Streyl, NZM 2013, 97, 103 f.); der Mieter muss vielmehr konkret vortragen, dass der Vermieter im Abrechnungszeitraum bei ihm zumutbaren Bemühungen andere Anbieter hätte beauftragen können, die die gleichen Leistungen zu günstigeren Preisen durchzuführen bereit gewesen wären (OLG Stuttgart, Urt. v. 15.2.07, 13 U 145/06; Neuhaus, NZM 2011, 65, 67; Ludley aaO., 419).
  • OLG Düsseldorf, 21.05.2015 - 10 U 29/15

    Umfang der Umlage von Betriebskosten bei einem Gewerberaummietvertrag

    Hierunter fallen vielmehr grundsätzlich alle Sach- und Haftpflichtversicherungen, die dem Schutz des Gebäudes und seiner Bewohner und Besucher dienen (BGH, Urteil vom 13.10.2010 - XII ZR 129/09 - Rn. 11; Senat , Urteil vom 15.12.2011 - 10 U 96/11 mwN.); dies trifft auch für eine Terrorversicherung zu (BGH aaO., Rn. 12 ff.; OLG Stuttgart, Urteil vom 15.2.2007 - 13 U 145/06; OLG Frankfurt, Urteil vom 26.6.2009 - 2 U 54/09; Neuhaus, NZM 2011, 65, 66; Günter, WuM 2012, 587, 595 f.; Palandt-Weidenkaff, § 556 BGB, Rn. 4).

    Hierzu reicht der bloße Hinweis auf "Betriebskostenspiegel" oder sonstige überörtliche Erhebungen schon deshalb nicht aus, weil sie die dem Vermieter verfügbaren örtlichen Gegebenheiten nicht abzubilden vermögen (BGH, Urteil vom 6.7.2011 aaO.; Ludley aaO, 420 ff.; jetzt auch Streyl, NZM 2013, 97, 103 f.); der Mieter muss vielmehr konkret vortragen, dass der Vermieter im Abrechnungszeitraum bei ihm zumutbaren Bemühungen andere Anbieter hätte beauftragen können, die die gleichen Leistungen zu günstigeren Preisen durchzuführen bereit gewesen wären (OLG Stuttgart, Urteil vom 15.02.07 -13 U 145/06; Neuhaus, NZM 2011, 65, 67; Ludley aaO., 419).

  • BGH, 09.01.2013 - VIII ZR 94/12

    Zulässigkeit einer Saldoklage bei Mietrückständen

    a) Allerdings wird in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und in der mietrechtlichen Literatur die Auffassung vertreten, dass eine Klage, mit der für einen bestimmten Zeitraum (restliche) Mietrückstände eingeklagt werden, nur zulässig sei, wenn der für jeden einzelnen Monat begehrte Rückstand beziffert werde; eine sogenannte Saldoklage werde dem Bestimmtheitserfordernis des § 253 Abs. 2 ZPO nicht gerecht und sei deshalb unzulässig (OLG Brandenburg GE 2006, 1169 und GE 2007, 444; LG Berlin, GE 2009, 717; AG Köln, WuM 2008, 676, 677; Sternel, Mietrecht Aktuell, 4. Aufl., Rn. XIV 49; Kinne in Kinne/Schach/Bieber, Miet- und Mietprozessrecht, 6. Aufl., II Rn. 122; vgl. auch Bub/Treier/Fischer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., VIII Rn. 25; aA wohl OLG Düsseldorf, ZMR 2005, 943, das nur die Schlüssigkeit einer "Saldoklage" erörtert).
  • BGH, 13.10.2010 - XII ZR 129/09

    Gewerberaummiete: Umlagefähigkeit einer Terrorschadensversicherung

    Die Gegenansicht (OLG Stuttgart NZM 2007, 247; Schmid Handbuch der Mietnebenkosten 11. Aufl. Rn. 5271 b; Langheid, Rupietta NJW 2005, 3233, 3237) argumentiert, der Ort von Terroranschlägen sei nicht vorhersehbar, deshalb sei jedes Gebäude der Welt gefährdet und deshalb sei für jedes Gebäude eine Terrorversicherung erforderlich und angemessen.
  • OLG Frankfurt, 26.06.2009 - 2 U 54/09

    Gewerberaummiete: Umlagefähigkeit der Prämien für eine Terrorversicherung

    Der Umstand, daß im Rahmen der Terrorversicherung zusätzlich auch ein Betriebsunterbrechungsschaden mitversichert ist, welcher nicht den Wert von Gebäude und Einrichtung selbst betrifft, steht der Beurteilung als Sachversicherung nicht entgegen, da auch durch die Feuerversicherung, die allgemein als umlagefähige Sachversicherung angesehen wird, derartige Schäden mitumfaßt sind (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2007, 1168 f.).
  • OLG Schleswig, 14.03.2012 - 4 U 134/11

    Überwälzung einer Fremdenverkehrsabgabe auf den Mieter eines Geschäftslokals

    Wenn nach Vertragsabschluss neue Betriebskosten erstmalig erst entstehen, sind sie nur dann auf einen Mieter umlegbar, wenn diese Betriebskosten von den Betriebskostenarten, die in dem Mietvertrag bestimmt oder bestimmbar aufgeführt sind, mit umfasst werden (vgl. OLG Stuttgart vom 15. Februar 2007 - 13 U 145/06 - (juris); AG Lörrach vom 12. Dezember 2006 - 5 C 1256/06 - (juris); OLG Frankfurt vom 10. Februar 1999 - 17 U 210/97 - (juris).
  • LG Düsseldorf, 30.01.2017 - 21 S 42/16
    Soweit das - von der Klägerin zitierte - OLG Stuttgart (Urt. v. 15.2.2007, 13 U 145/06) eine Umlagefähigkeit einer in der Feuerversicherung inkludierten Mietausfallversicherung bejaht habe, habe dem zugrunde gelegen, dass dort das Mietausfallrisiko kostenlos mitversichert gewesen sei.
  • AG Düsseldorf, 20.04.2016 - 38 C 36/16
    Die klägerseits zitierte Entscheidung des OLG Stuttgart vom 15.2.2007, 13 U 145/06 besagt nicht positiv, dass eine Mietausfallversicherung umlagefähig ist, denn im dortigen Fall war das Mietausfallrisiko kostenlos mitversichert.
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Rechtsprechung
   KG, 13.02.2007 - 8 U 195/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4253
KG, 13.02.2007 - 8 U 195/06 (https://dejure.org/2007,4253)
KG, Entscheidung vom 13.02.2007 - 8 U 195/06 (https://dejure.org/2007,4253)
KG, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 8 U 195/06 (https://dejure.org/2007,4253)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Umstellung der Wärmeversorgung von der mit Öl betriebenen Heizanlage auf "Wärmecontracting" mit Gasversorgung während des laufenden Mietverhältnisses; Abrechnung der Heizkosten nach eigenmächtiger Umstellung der Wärmeversorgung durch den Vermieter

  • grundeigentum-verlag.de

    Keine volle Umlegung der Heizkosten bei Umstellung auf Wärmecontracting ohne Zustimmung des Mieters

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Eigenmächtige Umstellung von Öl auf Gas - nur ohne zusätzliche Kosten!

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Heizkostenabrechnung nach Umstellung auf Wärmecontracting (2)

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Wärmecontracting während des laufenden Mietverhältnisses

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Umstellung der Wärmeversorgung während des laufenden Mietverhältnisses nur mit Zustimmung der Mieter möglich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Umstellung auf Wärmecontracting (IMR 2007, 316)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GE 2007, 444
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 54/04

    Zustimmungsbedürftigkeit des Wärmecontracting während laufenden Mietverhältnisses

    Auszug aus KG, 13.02.2007 - 8 U 195/06
    Zwar wäre eine Abrechnung der Heizkosten nach der - eigenmächtigen - Umstellung dann möglich, wenn diese keine zusätzlichen Kosten für den Beklagten zu 1) verursacht hätte, wobei insbesondere Investitionskosten außer Betracht zu bleiben haben (BGH, Urt. v. 6.4. 2005 VIII ZR 54/04, NJW 2005, 1776, 177).
  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 153/03

    Zulässigkeit einer Mieterhöhung wegen energiesparender Modernisierungsmaßnahmen

    Auszug aus KG, 13.02.2007 - 8 U 195/06
    Damit sind die auf der Grundlage des "Wärmecontracting" erstellten Heizkostenabrechnungen nicht ordnungsgemäß, so dass schon aus diesem Grund die geltend gemachten Ansprüche nicht bestehen (BGH, Urt. v. 15.3. 2006 - VIII ZR 153/03, GE 2006, 838 = WuM 2006, 256; vgl. auch hierzu juris PR-MietR 18/2006, Anm. 2, Lammel).
  • BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 153/05

    Wiedergabe der Berufungsanträge im Berufungsurteil

    Auszug aus KG, 13.02.2007 - 8 U 195/06
    Damit sind die auf der Grundlage des "Wärmecontracting" erstellten Heizkostenabrechnungen nicht ordnungsgemäß, so dass schon aus diesem Grund die geltend gemachten Ansprüche nicht bestehen (BGH, Urt. v. 15.3. 2006 - VIII ZR 153/03, GE 2006, 838 = WuM 2006, 256; vgl. auch hierzu juris PR-MietR 18/2006, Anm. 2, Lammel).
  • LG Berlin, 31.10.2011 - 67 S 13/11

    Aufschlüsselung Wärmecontractingkosten nach Umstellung der Wärmeversorgung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss der Vermieter den nicht umlagefähigen Preisbestandteil des Grundpreises gesondert ausweisen, so dass eine Differenzierung nach Betriebs-, Verbrauchs- und Investitionskosten möglich ist, damit für den Mieter eindeutig erkennbar ist, dass er nicht mit zusätzlichen Kosten nach der Umstellung des Betriebs der Wärmeversorgung auf Wärmecontracting belastet ist (BGH, Urteil vom 6. April 2005 - VIII ZR 54/04; BGH Urteil vom 15. März 2006 - VIII ZR 153/05; Kammergericht, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 8 U 195/06).
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