Rechtsprechung
   LG Berlin, 23.10.2006 - 62 S 187/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,30167
LG Berlin, 23.10.2006 - 62 S 187/06 (https://dejure.org/2006,30167)
LG Berlin, Entscheidung vom 23.10.2006 - 62 S 187/06 (https://dejure.org/2006,30167)
LG Berlin, Entscheidung vom 23. Oktober 2006 - 62 S 187/06 (https://dejure.org/2006,30167)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,30167) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Aufwendungsersatz für Erbringung nichtgeschuldeter Schönheitsreparaturen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Keine Kostenerstattung bei Renovierung ohne Pflicht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GE 2007, 517
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07

    Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

    Mit dem Landgericht Berlin (GE 2007, 517) sei vielmehr davon auszugehen, dass durch die Unwirksamkeit der Vereinbarung über die Schönheitsreparaturen letztlich die Kalkulationsgrundlage gestört gewesen sei, weil der Vermieter sich von den an sich ihm obliegenden Renovierungspflichten nicht habe befreien können, zugleich aber eine geringere Miete erhalten habe, als er sie andernfalls gefordert hätte.

    In der mietrechtlichen Instanzrechtsprechung wie auch im Schrifttum wird verbreitet die Auffassung vertreten, dass der Mieter, der auf Grund einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel renoviert, selbst bei einer Schlussrenovierung kein Geschäft des Vermieters führt (LG Berlin, GE 2007, 517, 518; LG Waldshut-Tiengen, WuM 2000, 240 ; AG Köln, WuM 2006, 261, 262 ; AG München, NZM 2001, 1030; Blank, a.a.O., S. 197 f.; Staudinger/Emmerich, BGB (2006), § 539 Rdnr. 6; Both, WuM 2007, 3, 6; Horst, DWW 2007, 48, 52; Lange, NZM 2007, 785, 787; Paschke, WuM 2008, 647, 648 f.; Kinne, GE 2009, 358 f.; aA: LG Landshut WuM 2008, 335; LG Wuppertal, ZMR 2007, 973; LG Karlsruhe, NZM 2006, 508 ; Sternel, a.a.O., S. 502).

    Dieser ist entgegen einer verbreitet vertretenen Auffassung (z.B. LG Berlin, GE 2007, 517, 518 f.; AG Karlsruhe, DWW 2005, 374, 375; Hannemann, Festschrift für Blank, 2006, S. 189, 203; Lehmann-Richter, a.a.O., S. 751; Both, a.a.O., S. 6; Paschke, a.a.O., S. 651; Blank, a.a.O., S. 198; Börstinghaus, a.a.O., S. 677; Kinne, a.a.O., S. 360) allerdings nicht darauf gerichtet, eine durch die Renovierungsmaßnahmen eingetretene Wertsteigerung der Mieträume in Form von Vorteilen auszugleichen, die der Vermieter aus einem erhöhten objektiven Ertragswert der Mietsache tatsächlich erzielen kann oder hätte erzielen können.

  • BGH, 18.03.2009 - XII ZR 200/06

    Wirksamkeit einer in Form einer Individualabrede vereinbarten

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in Das Grundeigentum 2007, 517 veröffentlicht ist, hat zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt:.
  • LG Landshut, 21.11.2007 - 12 S 2236/07

    Aufwendungsersatzanspruch des Mieters bei Endrenovierung aufgrund unwirksamer

    Gegen das Vorliegen dieses Fremdgeschäftsführungswillens spricht auch nicht der Umstand, dass die Kläger sich irrtümlicherweiser, auf Grund der von ihnen für wirksam erachteten Vertragsklausel, für verpflichtet ansahen, die Schönheitsreparaturen durchzuführen (so aber LG Berlin Urt. v. 23.10.2006, 62 S 187/06, Börstinghaus aaO, Lange NZM 2007, 785) Nach ständiger Rechtsprechung des BGH schließt allein die Tatsache, dass sich der Geschäftsführer auf der Grundlage einer nichtigen vertraglichen Regelung irrigerweise für verpflichtet hält, das Geschäft eines anderen zu besorgen, die Anwendbarkeit der §§ 677 ff. BGB nicht aus (vgl. BGH NJW 1993, 3196 , NJW-RR 2005, 639, 641 NJW-RR 1993, 200 , NJW-RR 1989, 970 m.w.N, Palandt-Sprau § 677 BGB Rn. 7 am Ende und Rn. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht