Rechtsprechung
AG Berlin-Schöneberg, 06.06.2008 - 17b C 295/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung einer erhöhten Nutzungsgebühr/Miete
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Zuschlag für öffentlich geförderten Wohnraum bei Unwirksamkeit der Überbürdung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter; sozialer Wohnungsbau; Wirtschaftlichkeitsberechnung; laufende Aufwendungen; Kostenmiete
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GE 2008, 1495
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Karlsruhe, 18.04.2007 - 7 U 186/06
Mieterhöhung aufgrund unwirksamer Schönheitsreparaturklausel
Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 06.06.2008 - 17b C 295/07
(vgl. OLG Karlsruhe Urteil vom 18.4.2007, Az. 7 U 186/06 recherchiert in [...]).Unter diesem Gesichtspunkt liegt auch kein Verstoß gegen das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion vor, denn die Klausel über die Durchführung von Schönheitsreparaturen wird gerade hier nicht aufrechterhalten; vielmehr wird im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ( § 8 a I S. 1 WoBindG ) die zulässige Durchschnittmiete ermittelt und somit ein angemessener Ausgleich zwischen den Parteien geschaffen (vgl. OLG Frankfurt vom 28.12.2007, 2 U 200/07 ; OLG Karlsruhe, a.a.O. s. auch NZM 2007, 481 [OLG Karlsruhe 18.04.2007 - 7 U 186/06] ).
- OLG Frankfurt, 28.12.2007 - 2 U 200/07
Wohnraummiete: Mietzuschlag bei Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel
Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 06.06.2008 - 17b C 295/07
Unter diesem Gesichtspunkt liegt auch kein Verstoß gegen das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion vor, denn die Klausel über die Durchführung von Schönheitsreparaturen wird gerade hier nicht aufrechterhalten; vielmehr wird im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ( § 8 a I S. 1 WoBindG ) die zulässige Durchschnittmiete ermittelt und somit ein angemessener Ausgleich zwischen den Parteien geschaffen (vgl. OLG Frankfurt vom 28.12.2007, 2 U 200/07 ;… OLG Karlsruhe, a.a.O. s. auch NZM 2007, 481 [OLG Karlsruhe 18.04.2007 - 7 U 186/06] ).
- BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 177/09
Preisgebundener Wohnraum: Vermieter kann bei unwirksamer Klausel über …
Die Kostenmiete als das gesetzlich zulässige Entgelt, das die Klägerin nach Art. 7 Abs. 1 Satz 1, Art. 11 Abs. 1 Satz 1 BayWoBindG (§ 8 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1 Satz 1 WoBindG) zu fordern berechtigt ist, bestimmt sich unabhängig davon, ob die dispositiven Regelungen des § 535 Satz 2 BGB und des § 28 Abs. 4 II. BV aufgrund einer fehlenden oder - wie hier - einer unwirksamen Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter zum Tragen kommen (ebenso AG Wetzlar, WuM 2009, 172; AG Schöneberg, GE 2008, 1495, Bellinger, WuM 2009, 158 ff.; Flatow, WuM 2009, 208, 214 f.; aA AG Tempelhof-Kreuzberg, WuM 2009, 480; AG Stuttgart-Bad Cannstadt, WuM 2009, 674; Wüstefeld, WuM 2008, 697). - AG Stuttgart, 19.06.2009 - 31 C 949/09
Mieterhöhung bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel: Wirksam!
Insgesamt war die Erhöhung des Nutzungsentgelts aufgrund der - von den Parteien nicht in Zweifel gezogenen - Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturenklausel daher wirksam (so im Ergebnis auch AG Wetzlar, Urteil vom 02.12.2008, 38 C 1882/07 (38); AG Schöneberg, Urteil vom 06.06.2008, 17b C 295/07, Bellinger, WuM 2009, 158.