Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 14.01.2008

Rechtsprechung
   AG Berlin-Charlottenburg, 13.12.2007 - 223 C 160/07   

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https://dejure.org/2007,31869
AG Berlin-Charlottenburg, 13.12.2007 - 223 C 160/07 (https://dejure.org/2007,31869)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 13.12.2007 - 223 C 160/07 (https://dejure.org/2007,31869)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - 223 C 160/07 (https://dejure.org/2007,31869)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GE 2008, 334
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 199/04

    Wirksamkeit eines auf eine unwirksame Vertragsklausel gestützten

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 13.12.2007 - 223 C 160/07
    Deshalb durfte die Beklagte der Zahlung der erhöhten Miete auch keinen Erklärungsinhalt beimessen (BGH NJW-RR 2005, 1464 f. mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Diese Vorschrift ist hier nicht anwendbar, da sich sonst ein Vermieter auf dem Umweg über § 818 Abs. 3 BGB die Vorteile einer unwirksamen Mieterhöhung entgegen dem Schutzzweck der §§ 557-559 BGB (bzw. des MHG damals) erhalten könnte (vgl. BGH GE 2005, 1183 f).

    Der bloßen Zahlung des Erhöhungsbetrages ist nicht nur kein Erklärungsgehalt beizumessen (s. o), er schafft keinen Vertrauenstatbestand dahin, dass das Geleistete nicht zurückgefordert werde (BGH GE 2005, 1183).

  • BGH, 07.02.2007 - VIII ZR 122/05

    Berechtigung des Vermieters zur einseitigen Erhöhung der Kostenmiete für nicht

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 13.12.2007 - 223 C 160/07
    Rechtliche Nacheile aus dem System der Kostenmiete ergeben sich für den Mieter vor allem daraus, dass Mieterhöhungen ohne Einhaltung von Kappungsgrenzen und Wartefristen - sogar rückwirkend - geltend gemacht werden können, und dass sich der Mieter dem Risiko einer fristlosen Kündigung aussetzt für den Fall, dass sich ein Nichtbefolgen der Mieterhöhung im Nachhinein als unberechtigt erweist (BGH GE 2007, 510).

    Zudem fehlt es an jeglicher Darlegung, welche konkreten Mieterhöhungen die Beklagte unterlassen habe (vgl. BGH GE 2007, 510), so dass schon nicht erkennbar und damit auch nicht überprüfbar ist, ob die Beklagte tatsächlich eine höhere als die bei Vertragsbeginn vereinbarte Miete hätte erzielen können.

  • BGH, 22.04.1981 - VIII ZR 103/80

    Anspruch des Mieters aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen über die

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 13.12.2007 - 223 C 160/07
    Die von der Beklagten herangezogene Entscheidung des BGH (NJW 1982, 1587) ist mit dem hiesigen Fall nicht vergleichbar, da dort die jeweilige Kostenmiete über eine Gleitklausel wirksam als vertragliche Miete vereinbart worden war.
  • BVerwG, 26.08.1971 - VIII C 42.70

    Zulässigkeit der Steuerbegünstigungen von Zweitwohnungen - Umfang des Begriffs

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 13.12.2007 - 223 C 160/07
    Weiterhin sind aber auch solche Aufwendungen nicht zu berücksichtigen, die, ohne den eigentlichen Ausbauzwecken Rechnung zu tragen - hier der Anpassung an die geänderten Wohngewohnheiten - lediglich in Erfüllung von Sonderwünschen des Bauherrn vorgenommen werden (BVerwGE 38, 286, 289).
  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 19.88

    Verlust der Eignung für Wohnzwecke im Wohnbauförderungsrecht

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 13.12.2007 - 223 C 160/07
    Nach dem II. WoBauG waren Räumlichkeiten jedenfalls dann nicht mehr zum Wohnen geeignet, wenn es ihnen an der Mindestausstattung gemäß des zum Zeitpunkt des Umbaus geltenden § 40 II. WoBauG fehlt (BVerwG NJW-RR 1990, 1425, 1427), einer Vorschrift, die im Übrigen im Jahre 1985 nur deshalb aufgehoben wurde, weil die darin geregelten Mindestanforderungen an Wohnraum mittlerweile selbstverständlich geworden waren (vgl. BT-Drucks. 10/2913, S. 13).
  • KG, 30.09.1985 - 8 REMiet 2799/85
    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 13.12.2007 - 223 C 160/07
    Soweit die Förderstelle im Rahmen der Bewilligung öffentlicher Mittel und der damit einhergehenden Bindung des Empfängers an die Kostenmiete Aussagen zur Förderungswürdigkeit des Bauvorhabens trifft, handelt es sich hierbei lediglich um Vorfragen, die von der Tatbestandswirkung des Bewilligungsbescheides nicht erfasst werden (KG WuM 1985, 387; BVerwG NVwZ 1987, 497).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 14.01.2008 - 67 S 310/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,34261
LG Berlin, 14.01.2008 - 67 S 310/07 (https://dejure.org/2008,34261)
LG Berlin, Entscheidung vom 14.01.2008 - 67 S 310/07 (https://dejure.org/2008,34261)
LG Berlin, Entscheidung vom 14. Januar 2008 - 67 S 310/07 (https://dejure.org/2008,34261)
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Papierfundstellen

  • GE 2008, 334
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Berlin-Schöneberg, 10.12.2009 - 106 C 336/09

    Wohnraummiete in Berlin: Wohnwerterhöhendes Merkmal der bevorzugten Citylage

    Denn das Zustimmungsbegehren ging dem Beklagten nach dem Stichtag des Mietspiegels zu (vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 202; KG GE 2007, 1629; LG Berlin GE 2008, 334).
  • LG Berlin, 27.04.2010 - 63 S 410/09

    Wirksamkeit Mieterhöhung bei Überschreitung des Oberwertes des Mietspiegelfeldes

    Auf diesen Zeitpunkt kommt es an, nicht erst auf den Zeitpunkt, ab dem die Mieterhöhung eintreten soll (Landgericht Berlin Urt. v. 14.1.2008 - 67 S 310/07 = GE 2008, 334).
  • AG Königs Wusterhausen, 09.09.2009 - 9 C 483/08

    Wohnraummiete: Anwendung des Berliner Mietspiegels auf Umlandgemeinden

    Für die materielle Begründetheit eines nach dem Erhebungsstichtag zugegangenen Mieterhöhungsverlangens ist der auf diesen Stichtag ermittelte Mietspiegel maßgeblich (LG Berlin, Beschluss vom 14.01.2008 - 67 S 310/07 - in: GE 2008, 334).
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