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   StGH Baden-Württemberg, 24.03.2003 - GR 3/01   

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StGH Baden-Württemberg, 24.03.2003 - GR 3/01 (https://dejure.org/2003,7779)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.03.2003 - GR 3/01 (https://dejure.org/2003,7779)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. März 2003 - GR 3/01 (https://dejure.org/2003,7779)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Sitzverteilung nach der Wahl zum Landtag 2001 nach dem d' Hondtschen Höchstzahlverfahren verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden - Berechnungssystem der Ausgleichsmandate auf Ebene der Regierungsbezirke gem WahlG BW § 2 Abs 4 S 1 u 2 verfassungsgemäß

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebot der Wahlrechtsgleichheit; Verteilungsverfahren nach d'Hondt; Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit und Rechtsgültigkeit des Wahlgesetzes im Verfahren der Wahlprüfungsbeschwerde; Auswirkungen der Zwischenschaltung der Regierungsbezirke auf die nur bezirksweise ...

  • Wolters Kluwer

    Gebot der Wahlrechtsgleichheit; Verteilungsverfahren nach d'Hondt; Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit und Rechtsgültigkeit des Wahlgesetzes im Verfahren der Wahlprüfungsbeschwerde; Auswirkungen der Zwischenschaltung der Regierungsbezirke auf die nur bezirksweise ...

  • wahlrecht.de

    Landeswahlgesetz Baden-Württemberg

  • baden-wuerttemberg.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 54, 4
  • NVwZ-RR 2003, 609
  • VBlBW 2003, 275
  • DVBl 2003, 947 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • StGH Baden-Württemberg, 12.12.1990 - GR 1/90

    Mischsystem des Landtagswahlrechts - Prüfungsumfang des StGH im

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 24.03.2003 - GR 3/01
    Der Zulässigkeit der Beschwerde stehe nicht entgegen, dass der Staatsgerichtshof im Normenkontrollurteil vom 12.12.1990 (- GR 1/90 -, VBlBW 1991, 133) § 2 Abs. 4 Satz 1 LWahlG bereits überprüft und gebilligt habe.

    Abweichungen von diesem streng und formal geltenden Grundsatz sind nur aus zwingenden Gründen zulässig (st. Rspr.; StGH, Urt. vom 01.07.1985 - GR 1/84 -, ESVGH 35, 244  ; Urt. vom 23.02.1990 - GR 2/88 -, ESVGH 40, 161  ; Urt. vom 12.12.1990 - GR 1/90 -, VBlBW 1991, 133  ; vgl. BVerfGE 82, 322  ; 95, 335  ; 95, 408  ).

    Der Staatsgerichtshof hat mit Urteil vom 12.12.1990 - GR 1/90 - (VBlBW 1991, 133) § 2 Abs. 4 Satz 1 und 2 LWahlG für verfassungsgemäß erklärt.

    Es ist daher vom Staatsgerichtshof durchaus bedacht worden, auch wenn es in den Entscheidungsgründen nichterörtert wird, sondern nur im Tatbestand der Entscheidung Erwähnung findet (StGH, Urt. vom 12.12.1990, VBlBW 1991, 133  ).

    Der Staatsgerichtshof hatte die Zwischenschaltung der Regierungsbezirke für gerechtfertigt angesehen, weil sie der Integration der Bevölkerung in den vormals drei Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern diene (StGH, Urt. vom 23.02.1990, ESVGH 40, 161  ; Urt. vom 12.12.1990, VBlBW 1991, 133  ).

  • StGH Baden-Württemberg, 23.02.1990 - GR 2/88

    Landtagswahlrecht Baden-Württemberg: Mischsystem von Mehrheits- und

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 24.03.2003 - GR 3/01
    Die Verfassungsmäßigkeit von § 2 Abs. 2 LWahlG war bereits Gegenstand des Urteils des Staatsgerichtshofs vom 23.02.1990 - GR 2/88 - (ESVGH 40, 161  ).

    Abweichungen von diesem streng und formal geltenden Grundsatz sind nur aus zwingenden Gründen zulässig (st. Rspr.; StGH, Urt. vom 01.07.1985 - GR 1/84 -, ESVGH 35, 244  ; Urt. vom 23.02.1990 - GR 2/88 -, ESVGH 40, 161  ; Urt. vom 12.12.1990 - GR 1/90 -, VBlBW 1991, 133  ; vgl. BVerfGE 82, 322  ; 95, 335  ; 95, 408  ).

    Der Staatsgerichtshof hatte die Zwischenschaltung der Regierungsbezirke für gerechtfertigt angesehen, weil sie der Integration der Bevölkerung in den vormals drei Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern diene (StGH, Urt. vom 23.02.1990, ESVGH 40, 161  ; Urt. vom 12.12.1990, VBlBW 1991, 133  ).

  • BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90

    Gesamtdeutsche Wahl

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 24.03.2003 - GR 3/01
    Abweichungen von diesem streng und formal geltenden Grundsatz sind nur aus zwingenden Gründen zulässig (st. Rspr.; StGH, Urt. vom 01.07.1985 - GR 1/84 -, ESVGH 35, 244  ; Urt. vom 23.02.1990 - GR 2/88 -, ESVGH 40, 161  ; Urt. vom 12.12.1990 - GR 1/90 -, VBlBW 1991, 133  ; vgl. BVerfGE 82, 322  ; 95, 335  ; 95, 408  ).

    Soweit der Beschwerdeführer darüber hinaus unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur ersten gesamtdeutschen Bundestagswahl (Urt. vom 29.09.1990 - 2 BvE 1/90 u.a. -, BVerfGE 82, 322) meint, der Staatsgerichtshof hätte mit Rücksicht auf den angenommenen Integrationsbedarf eine Abweichung von der strikten Erfolgswertgleichheit der Stimme im Wahlrecht nur für höchstens eine Wahlperiode zulassen dürfen, beruft er sich nicht auf eine veränderte Sachlage, sondern rügt in Wirklichkeit lediglich, der Staatsgerichtshof habe falsch entschieden.

  • StGH Baden-Württemberg, 01.07.1985 - GR 1/84

    Landtagswahl Baden-Württemberg - Zweitausteilung von Sitzen im Regierungsbezirk

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 24.03.2003 - GR 3/01
    Auf die Wahlprüfungsbeschwerde hin hat der Staatsgerichtshof die angezweifelte Landtagswahl nicht in jeder Hinsicht, sondern nur hinsichtlich derjenigen Einwendungen zu überprüfen, die der Beschwerdeführer bereits mit seinem Einspruch beim Landtag zulässigerweise vorgebracht hatte und die er mit der Wahlprüfungsbeschwerde wiederholt (StGH, Urt. vom 01.07.1985 - GR 1/84 -, ESVGH 35, 244  ).

    Abweichungen von diesem streng und formal geltenden Grundsatz sind nur aus zwingenden Gründen zulässig (st. Rspr.; StGH, Urt. vom 01.07.1985 - GR 1/84 -, ESVGH 35, 244  ; Urt. vom 23.02.1990 - GR 2/88 -, ESVGH 40, 161  ; Urt. vom 12.12.1990 - GR 1/90 -, VBlBW 1991, 133  ; vgl. BVerfGE 82, 322  ; 95, 335  ; 95, 408  ).

  • StGH Baden-Württemberg, 08.02.2000 - GR 1/98

    Kommunalrechtliches Normenkontrollverfahren

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 24.03.2003 - GR 3/01
    Die Gesetzeskraft eines Urteils steht daher grundsätzlich einer erneuten Entscheidung über denselben Streitgegenstand als Prozesshindernis entgegen (StGH, Urt. vom 08.02.2000 - GR 1/98 -, ESVGH 51, 1  ; vgl. BVerfGE 65, 179  ; 86, 81  ).

    Deshalb hindert auch die Gesetzeskraft einer normbestätigenden Entscheidung die erneute Überprüfung der Norm dann nicht, wenn zwischenzeitlich neue Umstände eingetreten sind, welche die Frage ihrer Verfassungsmäßigkeit neu aufwerfen (StGH, Urt. vom 10.05.1999 - GR 2/97 -, ESVGH 49, 241  ; Urt. vom 08.02.2000, ESVGH 51, 1  ; vgl. BVerfGE 33, 199  ; 70, 242  ).

  • VerfGH Bayern, 24.04.1992 - 5-V-92

    Das Grundrecht der Wahlgleichheit umfaßt den gesamten Wahlvorgang einschließlich

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 24.03.2003 - GR 3/01
    Das vom Beschwerdeführer in diesem Zusammenhang angeführte Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 24.04.1992 (- Vf. 5-V-92 -, VerfGH 45, 54) betraf das bayerische Landtagswahlrecht und damit einen anderen Gegenstand; dass es zu einer Veränderung der allgemeinen Rechtsüberzeugung - auch und namentlich über Bayern hinaus - geführt hätte, lässt sich nicht erkennen.
  • BVerfG, 24.11.1988 - 2 BvC 4/88

    Überhangmandate I

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 24.03.2003 - GR 3/01
    Die Frage, ob das verfassungsrechtliche Gebot der Wahlrechtsgleichheit erfordert, stattdessen das Quotenverfahren nach Hare/Niemeyer auszuwählen, wird seit geraumer Zeit diskutiert; hierzu hat sich seit 1990 kein wesentlich neuer Erkenntnisstand ergeben (vgl. BVerfGE 79, 169  sowie Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 7. Aufl. 2002, § 6 BWahlG Rdnrn. 6, 6a m.w.N.).
  • StGH Baden-Württemberg, 10.05.1999 - GR 2/97

    Kommunaler Finanzausgleich durch Regelung der FinAusglG BW 1978 §§ 1, 2 u 21

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 24.03.2003 - GR 3/01
    Deshalb hindert auch die Gesetzeskraft einer normbestätigenden Entscheidung die erneute Überprüfung der Norm dann nicht, wenn zwischenzeitlich neue Umstände eingetreten sind, welche die Frage ihrer Verfassungsmäßigkeit neu aufwerfen (StGH, Urt. vom 10.05.1999 - GR 2/97 -, ESVGH 49, 241  ; Urt. vom 08.02.2000, ESVGH 51, 1  ; vgl. BVerfGE 33, 199  ; 70, 242  ).
  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvR 1467/91

    Wiedervereinigung - Mitarbeiter der Akademien

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 24.03.2003 - GR 3/01
    Die Gesetzeskraft eines Urteils steht daher grundsätzlich einer erneuten Entscheidung über denselben Streitgegenstand als Prozesshindernis entgegen (StGH, Urt. vom 08.02.2000 - GR 1/98 -, ESVGH 51, 1  ; vgl. BVerfGE 65, 179  ; 86, 81  ).
  • BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvL 13/83

    Richtervorlage: Voraussetzungen der Zulässigkeit - Mutterschutzgesetz

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 24.03.2003 - GR 3/01
    Deshalb hindert auch die Gesetzeskraft einer normbestätigenden Entscheidung die erneute Überprüfung der Norm dann nicht, wenn zwischenzeitlich neue Umstände eingetreten sind, welche die Frage ihrer Verfassungsmäßigkeit neu aufwerfen (StGH, Urt. vom 10.05.1999 - GR 2/97 -, ESVGH 49, 241  ; Urt. vom 08.02.2000, ESVGH 51, 1  ; vgl. BVerfGE 33, 199  ; 70, 242  ).
  • BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvL 14/83

    Anforderungen an eine neuerliche Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvC 3/96

    Grundmandatsklausel

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvF 1/95

    Überhangmandate II

  • StGH Baden-Württemberg, 25.06.1977 - GR 4/76

    Wahlprüfungsbeschwerde gegen Landtagswahl in Baden-Württemberg

  • BVerfG, 30.05.1972 - 1 BvL 21/69
  • StGH Baden-Württemberg, 14.06.2007 - GR 1/06

    Sitzverteilung nach der Wahl zum Landtag 2006 nach dem d' Hondtschen

    Der Hauptantrag kann nach der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs grundsätzlich mit dem hilfsweisen Begehren verbunden werden, bestimmten Parteien zusätzliche Mandate zuzusprechen (StGH, Urt. v. 24.03.2003 - GR 3/01 -, ESVGH 54, 4, 5).

    Auf die Wahlprüfungsbeschwerde hin hat der Staatsgerichtshof die angefochtene Landtagswahl nicht in jeder Hinsicht, sondern nur hinsichtlich derjenigen Einwendungen zu überprüfen, die die Beschwerdeführer bereits mit ihrem Einspruch beim Landtag zulässigerweise vorgebracht hatten und die sie mit der Wahlprüfungsbeschwerde wiederholen (StGH, Urt. v. 01.07.1990 - GR 1/84 -, ESVGH 35, 244, 246; Urt. v. 24.03.2003 - GR 3/01 -, ESVGH 54, 4, 5).

    Dieses Urteil ist in einem Verfahren der abstrakten Normenkontrolle nach Art. 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LV ergangen, so dass der Ausspruch des Staatsgerichtshofs ungeachtet der Frage, ob die Entscheidungsformel ordnungsgemäß im Gesetzblatt veröffentlicht worden ist (§ 23 Abs. 1 Satz 2 StGHG), in Gesetzeskraft erwachsen ist (vgl. StGH, Urt. v. 24.03.2003 - GR 3/01 -, ESVGH 54, 4, 8 f.).

    Die hierfür erforderliche Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse hat der StGH bereits in seinem Urteil vom 24.03.2003 (- GR 3/01 -, ESVGH 54, 4, 10) nicht feststellen können.

    aa) Die in § 2 Abs. 2 LWG a.F. geregelte Verteilung der jeder Partei zustehenden Abgeordnetensitze auf die Regierungsbezirke im Verhältnis der von dieser Partei dort erreichten Stimmenzahlen berührt nicht den Parteienproporz, sondern nur den Regionalproporz innerhalb einer Partei (vgl. StGH, Urt. v. 24.03.2003 - GR 3/01 -, ESVGH 54, 4).

  • BVerfG, 14.02.2005 - 2 BvL 1/05

    Vorlage des OVG zur Befreiung des SSW von der 5 v.H.-Sperrklausel erneut

    Vielmehr ist der Wahlgesetzgeber nicht daran gehindert, die Grundmandatspartei mit allen errungenen Zweitstimmen an der Verteilung der Listenmandate teilnehmen zu lassen (vgl. BVerfGE 95, 408 sowie zur Nichterforderlichkeit eines Regionalproporzes auch StGH BW, Urteil vom 24. März 2003 - GR 3/01 -, VBlBW 2003, S. 275).
  • BVerfG, 24.07.2006 - 2 BvR 628/03

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde auf dem Gebiet des Wahlrechts

    gegen a) das Urteil des Staatsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg vom 24. März 2003 - GR 3/01 -,.
  • VerfGH Sachsen, 24.03.2021 - 28-V-20

    Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde betreffend die Landtagswahl vom 1. September

    cc) Auch die Rechtsprechung anderer Landesverfassungsgerichte überlässt die Auswahl zwischen den benannten Bewertungsverfahren der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (vgl. HessStGH, Urteil vom 11. Januar 2021 - P.St. 2733, P.St. 2738 - juris Rn. 203 ff.; BerlVerfGH, Beschluss vom 8. März 2017 - 160/16 - juris Rn. 25; BayVerfGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2009 - Vf. 16-VII-08 - juris Rn. 32; VerfGH NRW, Urteil vom 16. Dezember 2008 - 12/08 - juris Rn. 63; StGH BW, Urteil vom 24. März 2003 - GR 3/01 - juris Rn. 43; Urteil vom 14. Juni 2007 - GR 1/06.
  • VG Karlsruhe, 23.03.2010 - 11 K 1851/09

    Kommunalwahlen und das d'Hondtsche Höchstzahlverfahren

    Bis zur Entscheidung des Staatsgerichtshofs vom 24.03.2003 (GR 3/01) habe sich noch nicht die allgemeine Rechtsüberzeugung entwickelt, dass allein die beiden letztgenannten Verfahren dem Gebot der Erfolgswertgleichheit der abgegebenen Stimmen unabdingbar genüge, wenngleich die jüngste Literatur dieser Auffassung sei.
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