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   StGH Baden-Württemberg, 17.05.2001 - GR 7/00   

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https://dejure.org/2001,13706
StGH Baden-Württemberg, 17.05.2001 - GR 7/00 (https://dejure.org/2001,13706)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.05.2001 - GR 7/00 (https://dejure.org/2001,13706)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Mai 2001 - GR 7/00 (https://dejure.org/2001,13706)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung, dass das Unterlassen der Landesregierung, sich eine Geschäftsordnung zu geben und diese zu veröffentlichen, gegen Artikel 49 Absatz 1 Satz 2 und 3 der Landesverfassung verstößt; Pflicht der Landesregierung, sich eine Geschäftsordnung zu geben und diese zu ...

  • Wolters Kluwer

    Feststellung, dass das Unterlassen der Landesregierung, sich eine Geschäftsordnung zu geben und diese zu veröffentlichen, gegen Artikel 49 Absatz 1 Satz 2 und 3 der Landesverfassung verstößt; Pflicht der Landesregierung, sich eine Geschäftsordnung zu geben und diese zu ...

  • baden-wuerttemberg.de PDF

Kurzfassungen/Presse (4)

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 1
  • VBlBW 2001, 357
  • DVBl 2001, 1145
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94

    Erfolglose Organstreitverfahren betreffend die Beibehaltung der im

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 17.05.2001 - GR 7/00
    Dies hat das Bundesverfassungsgericht für das bundesverfassungsrechtliche Organstreitverfahren entschieden (BVerfGE 92, 80 m.w.N.).

    In einer derartigen Weigerung liegt damit zugleich ein Geschehen, das - im Sinne der Fristvorschrift - als Bekanntgabe des Unterlassens zu werten ist und an das deshalb - trotz fortdauernden Unterlassens - für den Fristbeginn anzuknüpfen ist (ebenso BVerfGE 92, 80 m.w.N.).

  • StGH Baden-Württemberg, 09.03.2009 - GR 1/08

    Feststellungsanträge von drei Abgeordneten des Landtags als unzulässig

    In einer derartigen Weigerung liegt zugleich ein Geschehen, das im Sinne der Fristvorschrift als Bekanntwerdens des Unterlassens zu werten ist und an das deshalb - trotz fortdauernden Unterlassens - für den Fristbeginn anzuknüpfen ist (vgl. StGH, Urteil vom 17.05.2001 - GR 7/00 -, ESVGH 52, 1 f., im Anschluss an die Rspr. des BVerfG, siehe BVerfGE 92, 80 , zuletzt BVerfGE 110, 403 ).
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