Rechtsprechung
   BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98   

Volltextveröffentlichungen (12)

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  • Alpmann Schmidt

    UWG §§ 3, 13 Abs. 4

  • webshoprecht.de

    Umfang des Unterlassungsanspruchs bei Wettbewerbsverstoß durch Filialleiter

  • JurPC

    UWG §§ 3, 13 Abs. 4
    Filialleiterfehler

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    Irreführende Werbung der Filiale eines Unternehmens rechtfertigt räumlich unbeschränkten Unterlassungsanspruch gegen Inhaber

  • Rechtsanwälte Peter

    Filialenleiter

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Irreführende Computerwerbung hinsichtlich der sofortigen Mitnahmemöglichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Filialleiterfehler; Irreführende Werbung einer rechtlich unselbständigen Filiale, Umfang des Auskunftsanspruchs

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Irreführende Werbung der Filiale eines Unternehmens rechtfertigt räumlich unbeschränkten Unterlassungsanspruch gegen Inhaber

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2001, 620
  • MDR 2001, 343
  • GRUR 2000, 907
  • BB 2000, 2382
  • DB 2000, 2061



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Wird zitiert von ... (84)  

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01  

    Wettbewerbsrecht - Unangeforderte E-Mail-Werbung ist wettbewerbswidrig

    Danach ist davon auszugehen, daß die Parteien gewerbliche Leistungen gleicher oder verwandter Art vertreiben, so daß der Absatz der Dienstleistungen des Klägers durch den Absatz der Dienstleistungen der Beklagten beeinträchtigt werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 29.6.2000 - I ZR 29/98, GRUR 2000, 907, 909 = WRP 2000, 1258 - Filialleiterfehler).

    Denn der Anspruch umfaßt nicht nur die konkrete Verletzungshandlung, sondern auch im Kern gleichartige Handlungen (vgl. BGH GRUR 2000, 907, 909 - Filialleiterfehler).

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 207/05  

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht

    Wendet sich ein ausschließlich in einem Bundesland tätiger Kläger unter dem Gesichtspunkt eines Verstoßes gegen eine auf Landesrecht beruhende Marktverhaltensregelung (§ 4 Nr. 11 UWG) gegen ein Verhalten eines bundesweit tätigen Mitbewerbers, so steht ihm kein bundesweiter Unterlassungsanspruch zu, wenn im Hinblick auf die verschiedenen landesrechtlichen Regelungen eine einheitliche Beurteilung des beanstandeten Wettbewerbsgeschehens ausscheidet (Ergänzung zu BGH, Urt. v. 10.12.1998 - I ZR 141/96, GRUR 1999, 509, 510 = WRP 1999, 421 - Vorratslücken; Urt. v. 29.6.2000 - I ZR 29/98, GRUR 2000, 907, 909 = WRP 2000, 1258 - Filialleiterfehler).*).

    Auf die Rechtsprechung des Senats, nach der ein aufgrund eines Wettbewerbsverhältnisses in einem bestimmten räumlichen Markt (dort) begründeter Unterlassungsanspruch bundesweit durchsetzbar ist (vgl. BGH, Urt. v. 10.12.1998 - I ZR 141/96, GRUR 1999, 509, 510 = WRP 1999, 421 - Vorratslücken; Urt. v. 29.6.2000 - I ZR 29/98, GRUR 2000, 907, 909 = WRP 2000, 1258 - Filialleiterfehler), kann sich der Kläger im vorliegenden Fall nicht berufen.

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02  

    Markenparfümverkäufe

    Die nach der Kerntheorie angenommene Rechtskraftwirkung setzt allerdings - schon im Hinblick auf die Bindung des Gerichts an den gestellten Antrag (§ 308 Abs. 1 ZPO) - voraus, dass auch kerngleiche Abweichungen von der konkreten Verletzungsform, wie sie vom materiell-rechtlichen Unterlassungsanspruch mit umfasst sind (vgl. BGH, Urt. v. 29.6.2000 - I ZR 29/98, GRUR 2000, 907, 909 = WRP 2000, 1258 - Filialleiterfehler), mit Streitgegenstand gewesen sind und die gerichtliche Entscheidung über den Streitgegenstand daher solche Abweichungen von der konkreten Verletzungsform mit verboten hat (vgl. BGH, Urt. v. 30.3.1989 - I ZR 85/87, WRP 1989, 572, 574 - Bioäquivalenz-Werbung, insoweit nicht in BGHZ 107, 136; Teplitzky aaO Kap. 57 Rdn. 12; Ahrens/Ahrens aaO Kap. 36 Rdn. 71; Rüßmann in Festschrift für Lüke, 1997, S. 675, 684; a.A. OLG Düsseldorf GRUR 1994, 81, 82 = WRP 1993, 487).
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