Rechtsprechung
   BGH, 15.05.2003 - I ZR 292/00   

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • IWW
  • Rechtsanwälte Peter

    Ausschreibung von Vermessungsleistungen

  • NWB SteuerXpert START

    UWG § 1; HOAI § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Ausschreibung von Vermessungsleistungen"; Wettbewerbsverstöße Dritter durch Verletzung von für sie nicht geltenden Verbotsnormen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Architekten & Ingenieure - Unterschreitung der Mindessätze: Störerhaftung des AG

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Müssen private Auftraggeber "HOAI-gerecht" ausschreiben? (IBR 2003, 609)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1685
  • GRUR 2003, 969
  • NZBau 2003, 622
  • IBR 2003, 609



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Wird zitiert von ... (57)  

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01  

    Internet-Versteigerung

    Soweit in der neueren Rechtsprechung eine gewisse Zurückhaltung gegenüber dem Institut der Störerhaftung zum Ausdruck kommt und erwogen wird, die Passivlegitimation für den Unterlassungsanspruch allein nach den deliktsrechtlichen Kategorien der Täterschaft und Teilnahme zu begründen (vgl. BGHZ 155, 189, 194 f. - Buchpreisbindung; BGH, Urt. v. 15.5.2003 - I ZR 292/00, GRUR 2003, 969, 970 = WRP 2003, 1350 - Ausschreibung von Vermessungsleistungen, m.w.N.), betrifft dies Fälle des Verhaltensunrechts, in denen keine Verletzung eines absoluten Rechts in Rede steht.
  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01  

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    aa) Auch wer ohne Wettbewerbsförderungsabsicht und ohne Verschulden an dem Wettbewerbsverstoß eines Dritten beteiligt ist, kann als Störer (nach § 1004 BGB analog i.V. mit § 1 UWG) zur Unterlassung verpflichtet sein, wenn er in irgendeiner Weise an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitwirkt (vgl. BGHZ 148, 13, 17 - ambiente.de; BGH, Urt. v. 15.5.2003 - I ZR 292/00, GRUR 2003, 969, 970 = WRP 2003, 1350 - Ausschreibung von Vermessungsleistungen, m.w.N.).

    Die Haftung als Störer setzt daher die Verletzung von Prüfungspflichten voraus (vgl. BGHZ 148, 13, 17 f. - ambiente.de; BGH GRUR 2003, 969, 970 f. - Ausschreibung von Vermessungsleistungen, m.w.N.).

    Die Beurteilung, ob und inwieweit eine Prüfung zuzumuten war oder ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls, wobei die Funktion und die Aufgabenstellung des als Störer in Anspruch Genommenen sowie die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat oder vornimmt, zu berücksichtigen sind (vgl. BGH GRUR 2003, 969, 970 f. - Ausschreibung von Vermessungsleistungen, m.w.N.).

    Ob die Haftung Dritter, die nicht selbst wettbewerbswidrig handeln, für Wettbewerbsverstöße darüber hinaus einzuschränken ist, kann hier offenbleiben (vgl. BGH GRUR 2003, 969, 970 - Ausschreibung von Vermessungsleistungen, m.w.N.).

  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 221/01  

    Direktansprache am Arbeitsplatz

    Der Begriff der Sittenwidrigkeit im Sinne des § 1 UWG ist demgemäß wettbewerbsbezogen - d.h. entsprechend dem Zweck der Vorschrift auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogen - auszulegen (vgl. BGHZ 147, 296, 303 - Gewinn-Zertifikat; BGH, Urt. v. 15.5.2003 - I ZR 292/00, GRUR 2003, 969, 970 = WRP 2003, 1350 - Ausschreibung von Vermessungsleistungen, jeweils m.w.N.).
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