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   BGH, 04.05.2005 - I ZR 127/02   

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Kurzfassungen/Presse

  • wkdis.de (Kurzinformation)

    Angabe eines "statt"-Preises in einer Werbeanzeige ist irreführend, wenn nicht klar ist, um was für einen Preis es sich bei dem "statt"-Preis handelt

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2005, 2550
  • MDR 2005, 1240
  • GRUR 2005, 692



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Wird zitiert von ... (45)  

  • BGH, 04.10.2007 - I ZR 143/04  

    Versandkosten

    b) Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Satz 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bliebe (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 9.9.2004 - I ZR 93/02, GRUR 2005, 443, 445 = WRP 2005, 485 - Ansprechen in der Öffentlichkeit II; Urt. v. 4.5.2005 - I ZR 127/02, GRUR 2005, 692, 693 = WRP 2005, 1009 - "statt"-Preis).

    Aus diesem Grund sind in der Rechtsprechung wiederholt Unterlassungsanträge, die Formulierungen wie "eindeutig" und "unübersehbar" enthielten, für zu unbestimmt und damit als unzulässig erachtet worden (vgl. BGH GRUR 2005, 692, 693 f. - "statt"-Preis, m.w.N.).

    Der hier gestellte Unterlassungsantrag bezieht sich somit auf eine unübersehbare Zahl unterschiedlicher Verletzungsformen (vgl. dazu auch BGH GRUR 2005, 692, 693 - "statt"-Preis).

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03  

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    a) Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bliebe (st. Rspr.; vgl. BGHZ 156, 1, 8 f. - Paperboy; BGH GRUR 2005, 604, 605 - Fördermittelberatung, jeweils m.w.N.; zuletzt BGH, Urt. v. 4.5.2005 - I ZR 127/02, GRUR 2005, 692, 693 = WRP 2005, 1009 - "statt"-Preis).
  • BGH, 04.10.2007 - I ZR 22/05  

    Umsatzsteuerhinweis

    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bliebe (st. Rspr.; BGHZ 156, 1, 8 f. - Paperboy; BGH, Urt. v. 4.5.2005 - I ZR 127/02, GRUR 2005, 692, 693 = WRP 2005, 1009 - "statt"-Preis).
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  • OLG Naumburg, 09.09.2010 - 1 U 13/10  

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer Preisreduzierung auf das gesamte

    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 S. ZPO ) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (st. Rspr. des BGH: vgl. BGH GRUR 2008, 84, 85 - Versandkosten - ; BGH GRUR 2005, 692 - 694 - "statt-Preis zitiert nach juris; BGH WRP 2001, 1441-1445 - Preisgegenüberstellung im Schaufenster - zitiert nach juris; BGH WRP 1998, 42 - 48 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III - zitiert nach juris).

    Aus diesem Grund sind in der Rechtsprechung wiederholt Unterlassungsanträge, die mehrdeutige Formulierungen wie "eindeutig", "unmissverständlich" und "unübersehbar" enthielten, für zu unbestimmt und damit unzulässig erachtet worden (vgl. BGH GRUR 2008, 84, 85 - Versandkosten - BGH GRUR 2005, 692 - 694 - "statt"-Preis - zitiert nach juris; BGH WRP 1991, 216 - 219 - Unbestimmter Unterlassungsantrag I - zitiert nach juris; BGH WRP 1999, 1035 - 1038 - Kontrollnummerbeseitigung I - zitiert nach juris; BGH WRP 2000, 517 - 520 - Orient-Teppichmuster - zitiert nach juris).

    Selbst bei einer Sternchen-Fußnote käme es auf die Größe des Sternchens und auf die Größe der Schrift des Hinweises, auf die Anordnung von Sternchen und Hinweis sowie - wie auch bei anderen Hinweisformen - auf die sonstige Gestaltung der Anzeige an (vgl. BGH GRUR 2005, 692 - 694 - "statt"-Preis - zitiert nach juris).

    Durch die unbestimmte Wendung "deutlich und unübersehbar" würde vielmehr der gesamte Streit, ob spätere Verletzungsformen unter das Verbot fallen, im Ergebnis in das Vollstreckungsverfahren verlagert (vgl. BGH GRUR 2005, 692 - 694 - "statt"-Preis - zitiert nach juris).

    Die Verurteilung umfasste dementsprechend nicht auch spätere Verletzungsformen, bei denen zwar ein aufklärender Hinweis gegeben wird, aber nicht in genügend deutlicher Form, weil dies eine andersartige Verletzungshandlung darstellen würde (vgl. BGH, GRUR 1999, 1017 - 1019 - Kontrollnummernbeseitigung I - zitiert nach juris; WRP 2000, 517 - 520 - Orient- Teppichmuster - zitiert nach juris; BGH WRP 2005, 1009 - 1011 - "statt"-Preis - zitiert nach juris; BGH GRUR 2008, 84, 85 - "Versandkosten").

    In einem solchem Fall muss der Klageantrag diejenigen Verletzungsformen, die untersagt werden sollen, hinreichend bestimmt bezeichnen (vgl. BGH, Urteil vom 04.Mai 2005, 1 ZR 127/02, WRP 2005, 1009 - 1011 - "statt"-Preis - zitiert nach juris; OLG Köln MD 2006, 1068 - 1073 zitiert nach juris).

    Wie sich aus dem Streit der Parteien über die Frage, ob die Fußnote der konkreten, von der Beklagten geschalteten Werbeanzeigen zur Ausräumung einer Irreführungsgefahr genügt, ergibt, können bei einer völlig unbestimmten Formulierung nämlich Zweifel darüber verbleiben, welche Anforderungen an einen aufklärenden Hinweis letztlich zu stellen sind (vgl. BGH, Urteil vom 04. Mai 2005, 1 ZR 127/02, WRP 2005, 1009 - 1011 - "statt"-Preis - zitiert nach juris; OLG Köln MD 2006, 1068 - 1073 zitiert nach juris).

  • BGH, 15.02.2007 - I ZR 114/04  

    Wagenfeld-Leuchte

    Eine abschließende Entscheidung ist dem Senat jedoch nicht möglich, da den Klägern mit Blick auf § 139 ZPO Gelegenheit gegeben werden muss, den Antrag, der nicht von vornherein unbegründet ist, zu präzisieren (vgl. BGH, Urt. v. 4.5.2005 - I ZR 127/02, GRUR 2005, 692, 694 = WRP 2005, 1009 - "statt"-Preis).
  • BGH, 02.07.2009 - I ZR 146/07  

    Mescher weis

    Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Unterlassungsklage fehlt, wenn durch eine Abschlusserklärung eine erwirkte Unterlassungsverfügung ebenso effektiv und dauerhaft wirkt wie ein in einem Hauptsacheverfahren erlangter Titel (vgl. BGH, Urt. v. 5.7.1990 - I ZR 148/88, GRUR 1991, 76, 77 = WRP 1991, 97 - Abschlusserklärung; Urt. v. 4.5.2005 - I ZR 127/02, GRUR 2005, 692, 694 = WRP 2005, 1009 - "statt"-Preis).

    Die Abschlusserklärung muss daher dem Inhalt der einstweiligen Verfügung entsprechen, damit sie die angestrebte Gleichstellung des vorläufigen Titels mit dem Hauptsachetitel erreichen kann, und darf grundsätzlich nicht an Bedingungen geknüpft sein (BGH GRUR 1991, 76, 77 - Abschlusserklärung; GRUR 2005, 692, 694 - "statt"-Preis; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl., § 12 Rdn. 3.74; Ahrens/Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 6. Aufl., Kap. 58 Rdn. 25 f.; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 43 Rdn. 13).

  • BGH, 22.06.2007 - V ZR 269/06  

    Immobilien - Gesetzliches Vorkaufsrecht des Mieters nur bei Erstverkauf!

    Daran fehlt es hier indessen schon deshalb, weil nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Kläger die Erklärung des Beklagten zu 1 vom 11. Januar 2005 angenommen haben (zu diesem Erfordernis BGH, Urt. v. 4. Mai 2005, I ZR 127/02, NJW 2005, 2550, 2552; vgl. auch Urt. v. 5. Dezember 1980, I ZR 179/78, NJW 1981, 1955).
  • BGH, 20.03.2008 - IX ZR 104/05  

    Steuerberater

    Sollte das Berufungsgericht abermals zu einer Haftung des Beklagten gelangen, wird es zu beachten haben, dass die Urteilsformel (§ 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO) den Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) zu genügen hat (BGH, Urt. v. 4. Mai 2005 - I ZR 127/02, NJW 2005, 2550 f).
  • OLG Frankfurt, 06.03.2008 - 6 U 85/07  

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Verletzung von

    Erforderlich ist deshalb, dass sich der Antragsteller in dem Unterlassungsantrag in einer den Tatbestand des § 1 Abs. 6 PAngV konkretisierenden Art und Weise dazu bekennt, wie die geforderten Hinweise gegeben werden sollen (BGH, Urt. v. 04.10.2007 - I ZR 143/04 - GRUR 2008, 84 ff - juris Tz 14; vgl. auch: Urt. v. 04.05.2005 - I ZR 127/02 - GRUR 2005, 692, juris Tz 15 ff - "statt"-Preis, m.w.Nachw.).
  • BAG, 03.12.2008 - 5 AZR 469/07  

    Gleichbehandlung teilzeitbeschäftigter Orchestermusiker

    Inhalt und Umfang eines beantragten Unterlassungsgebots müssen eindeutig feststehen, so dass der Gegner sein Verhalten im Hinblick auf die gem. § 890 Abs. 1 ZPO drohenden Ordnungsmittel nach dem gerichtlichen Unterlassungsurteil richten kann (st. Rspr., vgl. BGH 4. Oktober 2007 - I ZR 22/05 - mwN, NJW 2008, 1595; 4. Mai 2005 - I ZR 127/02 - zu II 1 a der Gründe, NJW 2005, 2550; BAG 19. März 2003 - 4 AZR 271/02 - zu II 2 der Gründe, BAGE 105, 275).

    Der hilfsweise gestellte Feststellungsantrag, der mit der Revision des Beklagten ebenfalls in der Rechtsmittelinstanz anfällt (vgl. BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 598/01 - zu A I der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 123 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 122; BGH 4. Mai 2005 - I ZR 127/02 - zu II 2 a der Gründe, NJW 2005, 2550) ist aus denselben Gründen unzulässig.

  • OLG Düsseldorf, 29.06.2010 - 20 U 28/10  

    Wettbewerbswidrigkeit bei Werbung mit durchgestrichenen Statt-Preisen? //

  • KG, 28.07.2006 - 9 U 191/05  

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild: Anforderungen an das Unterlassungsgebot

  • KG, 28.07.2006 - 9 U 226/05  

    Persönlichkeitsrechtsverletzung und Bildnisschutz: Grenzen des

  • OLG München, 10.05.2007 - 29 U 1638/06  

    Kopienversand Subito

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 26/08  

    Gas-Heizkessel

  • OLG Hamburg, 02.04.2008 - 3 W 228/07  

    Arzneimittelwerbung: Verbotsumfang eines Unterlassungstitels bei Untersagung der

  • LG Berlin, 31.05.2007 - 27 S 2/07  

    Bewertung von Professoren im Internet - Meinprof.de

  • OLG Hamm, 14.05.2009 - 4 U 192/08  

    Anforderungen an die Fassung eines Verbotstenors; Wettbewerbswidrigkeit der

  • OLG Düsseldorf, 04.10.2005 - 20 U 64/05  

    Zu den Anforderungen an eine hinreichende Bestimmtheit - "Werbung" im Sinne des §

  • OLG Hamburg, 19.07.2006 - 5 U 156/05  

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für Webhosting-Dienstleistungen im Internet ohne

  • OLG Hamm, 16.10.2007 - 4 U 91/07  

    Wiederholungsgefahr bei Spam?

  • OLG Hamburg, 21.06.2006 - 5 U 138/05  

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende vergleichende Werbung für Mobilfunktarif;

  • KG, 13.11.2009 - 5 U 68/07  

    Irreführung durch Bezugnahme auf einen "Statt"-Preis

  • OLG Stuttgart, 10.12.2009 - 2 U 66/09  

    Wettbewerbsverstoß einer niederländischen Versandapotheke: Anwendbarkeit

  • OLG Nürnberg, 26.10.2010 - 3 U 914/10  

    Irreführende Werbung: Verbrauchervorstellung bei einer mit "100 Number 1

  • OLG München, 13.08.2007 - 29 W 2073/07  

    Was mir fehlt bist Du

  • OLG Hamburg, 27.05.2008 - 3 W 65/08  

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Bestimmung des Kernbereichs einer

  • KG, 23.08.2005 - 9 U 17/05  

    Unterlassung einer Presseberichterstattung: Hinreichende Bestimmtheit des

  • OLG Hamburg, 12.01.2006 - 3 U 154/05  

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für Molkedrink mit der Angabe "Ohne

  • KG, 06.11.2006 - 10 U 282/05  

    Persönlichkeitsschutz Prominenter in der Presse: Rückgängigmachen des

  • OLG Stuttgart, 11.12.2008 - 2 U 57/08  
  • OLG Hamm, 18.06.2009 - 4 U 221/08  

    Kosten eines wettbewerbsrechtlichen Abschlussschreibens nach Erledigung der

  • LG Düsseldorf, 20.09.2011 - 38 O 58/09  
  • OLG Dresden, 21.05.2008 - 13 U 1953/07  

    Bauvertrag - Auskunftsanspruch des Auftraggebers in einem GMP-Vertrag

  • OLG Hamburg, 11.10.2007 - 3 U 111/07  

    Eindeutigkeit der Einlegung eines Kosten-Widerspruchs - Erinnerungswerbung im

  • LAG Hessen, 08.07.2011 - 3 Sa 742/10  

    Entschädigungsanspruch eines Stellenbewerbers - zugeordnete Einrichtung einer

  • LG Berlin, 04.09.2007 - 27 O 591/07  

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Text- und Bildberichterstattung in der Presse:

  • LG Berlin, 20.10.2009 - 27 O 705/09  

    Schweinchen-Karikatur

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2005 - 20 U 36/05  
  • LG Berlin, 08.05.2007 - 102 O 27/07  

    Wettbewerbsrecht: Irreführende Preisgegenüberstellung in der Werbung für die

  • OLG München, 25.11.2010 - 29 U 3458/10  

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für Orientteppiche "ausnahmslos bis

  • LG Kiel, 30.09.2011 - 14 O 56/11  

    Wettbewerbswidrige Verkaufsförderungsmaßnahme: Irreführende Bezugnahme auf einen

  • OLG Hamburg, 19.07.2006 - 3 W 127/06  
  • LG Berlin, 29.11.2007 - 5 O 162/07  

    Unterlassungsanspruch des Inhabers des ausschließlichen Sondernutzungsrechts an

  • LG Berlin, 07.04.2009 - 27 O 1131/08  

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