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   BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51   

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BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51 (https://dejure.org/1951,4)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1951 - I ZR 8/51 (https://dejure.org/1951,4)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1951 - I ZR 8/51 (https://dejure.org/1951,4)
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Constanze I

§§ 823, 1004 BGB, Art. 5 GG, eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsverletzende Veröffentlichung - Störer - Verleger - Vorbeugende Unterlassungsklage

  • archive.org (Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823
    Haftung des Verlegers für ohne sein Wissen erfolgende, rechtsverletzende Veröffentlichungen

Papierfundstellen

  • BGHZ 3, 270
  • NJW 1952, 660
  • MDR 1952, 91
  • GRUR 1952, 410
  • BB 1952, 12
  • DB 1952, 225
 
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Wird zitiert von ... (158)Neu Zitiert selbst (24)

  • RG, 17.02.1921 - VI 473/20

    Vorbeugende Unterlassungsklage; Zu § 824 BGB

    Auszug aus BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51
    Das Berufungsgericht hat diese Äußerung durchaus zutreffend im Einklang mit den vom Reichsgericht in ständiger zivil- und straf*-rechtlicher Rechtsprechung für die Abgrenzung von Werturteilen und Tatsachenbehauptungen aufgestellten Grundsätze als allgemein abfällige Wertkundgebungen gewürdigt, die nachprüfbare Handlungen der Beteiligten nicht zum Gegenstand haben (RGSt 41, 193; 55, 129 (131); 64, 10 (12); 68, 120; RGZ 101, 335 (338); RG JW 1928, 1745; OGHSt 2, 291 (310); HESt 1, 42 (45)).

    Eine Schmälerung des wirtschaftlichen Gewinnes, der Aussicht auf Erwerb, wurde nicht als ausreichend angesehen (RGZ 101, 335 (337); 102, 223 (225); 126, 93 (96)).

  • RG, 18.02.1930 - I 692/29

    1. In welchem Verhältnis stehen die Strafvorschriften der §§ 185 und 186 StGB.

    Auszug aus BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51
    Das Berufungsgericht hat diese Äußerung durchaus zutreffend im Einklang mit den vom Reichsgericht in ständiger zivil- und straf*-rechtlicher Rechtsprechung für die Abgrenzung von Werturteilen und Tatsachenbehauptungen aufgestellten Grundsätze als allgemein abfällige Wertkundgebungen gewürdigt, die nachprüfbare Handlungen der Beteiligten nicht zum Gegenstand haben (RGSt 41, 193; 55, 129 (131); 64, 10 (12); 68, 120; RGZ 101, 335 (338); RG JW 1928, 1745; OGHSt 2, 291 (310); HESt 1, 42 (45)).

    Diese Grenzen sind nach dem für alle Fälle des Interessenwiderstreits geltenden Grundsatz der Güter- und Pflichten*-abwägung zu ziehen (RGSt 62, 83 (93); 63, 202 (204); 64, 10 (13); 65, 422 (427); 66, 1).

  • RG, 21.03.1929 - II 86/29

    1. Genießen leichtfertig aus der Luft gegriffene ehrenrührige Behauptungen den

    Auszug aus BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51
    Bei Presseangriffen aber sind wegen ihrer unberechenbaren und tiefgreifenden Wirkung die Grenzen für das durch Interessenwahrung noch gedeckte Maß der Rechtsgutverletzung besonders eng zu ziehen (RGSt 63, 92 (94)) ... .
  • RG, 25.08.1937 - V 74/37

    Gegen wen richtet sich der Anspruch auf Schadloshaltung aus § 26 der

    Auszug aus BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51
    Unabhängig von der Schuldfrage ist aber der Verleger für den Abwehranspruch nach § 1004 EGB als Störer der richtige Beklagte, wenn eine Druckschrift, die seinem Verlagsobjekt beigefügt wird, einen Dritten widerrechtlich beeinträchtigt und diese Beeinträchtigung wenigstens mittelbar auf seinen Willen zurückzuführen ist, weil er die Möglichkeit hat, auf den Inhalt oder den Vertrieb der beigefügten Druckschrift Einfluß zu nehmen (RGZ 155, 316 (319); RG MuW 1933, 208; RG HRR 1935, 921).
  • RG, 11.03.1927 - I 105/26

    I. Enthält § 218 Abs. 1--3 StGB. n. F. gegenüber § 218 Abs. 1 und 3 StGB. a. F.

    Auszug aus BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51
    Rechtsverletzende Äußerungen sind daher nur dann durch die Wahrnehmung berechtigter Interessen gedeckt, wenn sie objektiv nach Inhalt, Form und Begleitumständen das gebotene und notwendige Mittel zur Erreichung des rechtlich gebilligten Zweckes bilden (Ebermayer 1951 Anm III zu § 185 und 193 StGB, Frank StGB § 193 II 2a; RGSt 42, 441 (443); 61, 242 (254)).
  • RG, 27.09.1927 - II 57/27

    Unlauterer Wettbewerb

    Auszug aus BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51
    Wenn auch die auf Förderung des eigenen oder fremden Wettbewerbs gerichtete Absicht nicht die einzige oder wesentliche Zielsetzung für die Handlung zu sein braucht, so darf doch dieser Wettbewerbszweck nicht als völlig nebensächlich hinter die eigentlichen Beweggründe zurücktreten (RG MuW 1930, 68 (69); RGZ 118, 133 (138); 149, 224 (227)).
  • RG, 02.06.1921 - VI 112/21

    Schutzgesetz. Eingriff in Gewerbebetrieb

    Auszug aus BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51
    Eine Schmälerung des wirtschaftlichen Gewinnes, der Aussicht auf Erwerb, wurde nicht als ausreichend angesehen (RGZ 101, 335 (337); 102, 223 (225); 126, 93 (96)).
  • RG, 21.12.1920 - II 1214/20

    1. Zum Begriff der Tatsache in § 186 StGB. 2. Dürfen zum Beweis der Wahrheit

    Auszug aus BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51
    Das Berufungsgericht hat diese Äußerung durchaus zutreffend im Einklang mit den vom Reichsgericht in ständiger zivil- und straf*-rechtlicher Rechtsprechung für die Abgrenzung von Werturteilen und Tatsachenbehauptungen aufgestellten Grundsätze als allgemein abfällige Wertkundgebungen gewürdigt, die nachprüfbare Handlungen der Beteiligten nicht zum Gegenstand haben (RGSt 41, 193; 55, 129 (131); 64, 10 (12); 68, 120; RGZ 101, 335 (338); RG JW 1928, 1745; OGHSt 2, 291 (310); HESt 1, 42 (45)).
  • RG, 20.03.1928 - I 963/27

    1. Kann der Strafantrag auf einen Teil von mehreren in einem Schriftstück

    Auszug aus BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51
    Diese Grenzen sind nach dem für alle Fälle des Interessenwiderstreits geltenden Grundsatz der Güter- und Pflichten*-abwägung zu ziehen (RGSt 62, 83 (93); 63, 202 (204); 64, 10 (13); 65, 422 (427); 66, 1).
  • RG, 23.03.1908 - III 66/08

    1. Zum Begriffe der Tatsachen im Sinne des § 131 St.G.B.'s. 2. Ist diese

    Auszug aus BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51
    Das Berufungsgericht hat diese Äußerung durchaus zutreffend im Einklang mit den vom Reichsgericht in ständiger zivil- und straf*-rechtlicher Rechtsprechung für die Abgrenzung von Werturteilen und Tatsachenbehauptungen aufgestellten Grundsätze als allgemein abfällige Wertkundgebungen gewürdigt, die nachprüfbare Handlungen der Beteiligten nicht zum Gegenstand haben (RGSt 41, 193; 55, 129 (131); 64, 10 (12); 68, 120; RGZ 101, 335 (338); RG JW 1928, 1745; OGHSt 2, 291 (310); HESt 1, 42 (45)).
  • RG, 10.01.1902 - II 307/01

    Unlauterer Wettbewerb.

  • RG, 19.11.1938 - II 69/38

    Besteht eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung, wenn durch die Auskunft die

  • RG, 24.06.1929 - III 421/29

    Begründet der Zusammenschluß von Heilgewerblern oder Anhängern der Naturheilkunde

  • RG, 20.10.1931 - I 426/31

    1. a) Zum Begriff der "Beschimpfung in Beziehung auf das Amt" im Sinn des § 5 Nr.

  • RG, 17.04.1934 - 1 D 33/34

    1. Bildet die Äußerung "Die SA. und SS. sind lauter Lumpe" eine Behauptung

  • RG, 19.10.1909 - Iv 604/09

    Steht einem mit Unrecht Beschuldigten oder Angeklagten unbedingt und unter allen

  • RG, 11.06.1929 - I 532/29

    Zur Frage der Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193 StGB.) bei Beleidigungen

  • RG, 11.10.1931 - II 265/31

    1. Inwieweit sind die Grundsätze über Interessenabwägung und Leichtfertigkeit bei

  • RG, 15.10.1907 - II 520/07

    Geht im Falle des § 193 St.G.B.'s das Vorhandensein einer Beleidigung aus der

  • RG, 20.06.1935 - VI 591/34

    Nach welchen Rechtsgrundsätzen und in welchem Umfang haftet der Verleger einer

  • RG, 15.11.1935 - II 110/35

    Ist im geschäftlichen Verkehr die Werbung für Schutzmittel gegen Ansteckung beim

  • RG, 28.10.1929 - VI 1/29

    1. Über Rechtsnatur und Auslegung der Genehmigung zum Betrieb einer dem

  • RG, 17.01.1940 - II 82/39

    1. Verletzt der Hersteller oder Verkäufer eines Kraftwagens eine allgemeine

  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 12.12.1949 - StS 365/49

    Veit Harlan

  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

    Ebenso wie der Verleger die von einem Presseerzeugnis ausgehende Störung beherrscht und deshalb grundsätzlich neben dem Autor eines beanstandeten Artikels verantwortlich ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 3, 270, 275 ff. und 14, 163, 174; Löffler/Steffen, Presserecht, 5. Aufl., LPG § 6, Rn. 276 f.), ist der Betreiber eines Internetforums Herr des Angebots und kann der Verletzte deshalb Löschungs- und Unterlassungsansprüche auch gegen ihn richten.
  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06

    Störerhaftung von Forenbetreibern

    Ebenso wie der Verleger die Quelle einer von einem Presseerzeugnis ausgehenden Störung beherrscht und deshalb grundsätzlich neben dem Autor eines beanstandeten Artikels verantwortlich ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 3, 270, 275 ff. und 14, 163, 174; Löffler/Steffen, Presserecht, 5. Aufl., LPG § 6, Rn. 276 f.), kann beim Fernsehen das Sendeunternehmen als "Herr der Sendung" zur Unterlassung verpflichtet sein (Senatsurteil BGHZ 66, 182, 188).
  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 199/57

    Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Schutz des § 823 Abs. 1 BGB gegen jede Beeinträchtigung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, wenn sie einen unmittelbaren Eingriff in den gewerblichen Tätigkeitskreis darstellt, gewährt, und zwar auch ausserhalb des Gebietes des Wettbewerbs und der gewerblichen Schutzrechte (BGHZ 3, 270; 8, 142; 8, 387; 24, 200; vgl. auch BGHZ 23, 157).

    In der vorgenannten Entscheidung BGHZ 3, 270, 279 ist ausgeführt, daß das Recht am bestehenden Gewerbebetrieb - ebenso wie das Eigentum - durch § 823 Abs. 1 BGB nicht nur in seinem eigentlichen Bestand, sondern auch in seinen einzelnen Erscheinungsformen, wozu der gesamte gewerbliche Tätigkeitskreis zu rechnen sei, vor unmittelbaren Störungen bewahrt bleiben müsse.

    Die Frage der Unmittelbarkeit eines Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb kann auch nicht nur aus der Kausalitätslehre beantwortet werden, und es kommt auch auf das Fehlen sogenannter Zwischenursachen nicht entscheidend an, wie das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgeführt hat (BGHZ 3, 270; 8, 142; 23, 157; abw. RGZ 163, 21, 32, wo auf die Unmittelbarkeit des Kausalzusammenhangs abgestellt worden ist, desgl. OLG München vom 21. März 1956 NJW 1956, 1719).

    Auch die bei der Frage der Widerrechtlichkeit erforderliche sorgfältige Untersuchung, ob unter Anwendung des Prinzips der Güter- und Pflichtenabwägung dem Eingreifenden etwa ein besonderer Rechtfertigungsgrund zur Seite steht (BGHZ 3, 270; 8, 142; 24, 200), wirkt sich einschränkend aus.

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