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   BGH, 21.10.1952 - I ZR 106/51   

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https://dejure.org/1952,415
BGH, 21.10.1952 - I ZR 106/51 (https://dejure.org/1952,415)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1952 - I ZR 106/51 (https://dejure.org/1952,415)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1952 - I ZR 106/51 (https://dejure.org/1952,415)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1953, 86
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 25.03.1922 - I 5/22

    Patenstreitverfahren; Kostenpflicht bei Klagezurücknahme

    Auszug aus BGH, 21.10.1952 - I ZR 106/51
    Die Kostenentscheidung beruht, auch hinsichtlich der den Klägern zu 1, 5 bis 9) auf Grund ihrer Klagerücknahme auferlegten Kosten, auf §§ 40, 42 Abs. 3 PatG (vgl. RGZ 104, 227).
  • BGH, 28.10.1997 - X ZB 11/94

    "Scherbeneis"; Prüfung eines Gebrauchsmusters im Löschungverfahren

    Ein Verzicht kann sich aber nur auf das Schutzrecht insgesamt oder auf volle Ansprüche beziehen (vgl. BT-Drucks. 10/3903, S. 28); weder kann auf Anspruchsteile verzichtet noch können die bestehenden Ansprüche geändert oder durch andere ersetzt werden (vgl. Benkard, aaO, 9. Aufl., GebrMG § 24 Rdn. 21 u. PatG § 20 Rdn. 3), noch ist ein Verzicht auf eine weitergehende Fassung eines Patentanspruchs möglich (vgl. für das Patentrecht BGH GRUR 1962, 294, 295 f. - Hafendrehkran; BGH GRUR 1953, 86 re.Sp. - Schreibhefte).
  • BPatG, 15.11.2016 - 4 Ni 42/14

    Intrakardiale Pumpvorrichtung - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Intrakardiale

    Denn Gegenstand eines derartigen Verzichts können nur das ganze Patent oder einzelne Patentansprüche sein, nicht aber die Änderung des Wortlauts eines Anspruchs durch Aufnahme weiterer Merkmale bzw. eine engere Fassung des Anspruchs (BGH GRUR 1953, 86 - Schreibhefte; Schulte PatG, 9. Aufl. § 20 Rn 16; Keukenschrijver/Busse PatG 8. Aufl. § 20 Rn. 33).
  • BGH, 06.05.2008 - X ZR 174/04

    Teilweise Nichtigerklärung eines Patents betreffend eine Vorrichtung zum

    Dabei beschränkt sich die Sachprüfung, nachdem der Beklagte die Entscheidung des Bundespatentgerichts nicht wirksam angefochten hat, auf die Fassung des Patents, die das Bundespatentgericht ihm gegeben hat; die erteilte Fassung dieses Schutzrechts steht nicht mehr zur Überprüfung (Sen.Urt. v. 22.2.2000 - X ZR 111/98, bei Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen, Bd. 3, S. 470, 476, 485 - Positionierverfahren; vgl. BGH, Urt. v. 21.10.1952 - I ZR 106/51, GRUR 1953, 86 re. Sp. - Schreibhefte II; RG GRUR 1944, 122, 123 - Transformatorkühler; Rogge in Benkard, PatG GebrMG, 10. Aufl. 2006, § 22 PatG Rdn. 52).
  • BGH, 24.10.1961 - I ZR 110/58

    Rechtsmittel

    An die in den Anträgen der Berufungsklägerin liegende Beschränkung des Prozeßstoffes für das Berufungsverfahren ist der erkennende Senat gebunden (BGHZ 16, 326, 332 [BGH 18.02.1955 - I ZR 34/54] ; BGH GRUR 1953, S. 86; s.a. Reimer, PatG 2. Aufl. § 42 Anm. 15; Winkler, Die Berufungseinlegung im Patentnichtigkeitsverfahren, GRUR 1953, 190).

    Auch an die hierin liegende zulässige Beschränkung des Prozeßstoffes durch die Patentinhaberin ist der erkennende Senat gebunden (BGH GRUR 1953, 86; BGHZ 21, 8, 11) [BGH 30.05.1956 - I ZR 43/55] .

  • BGH, 19.02.1963 - Ia ZR 64/63

    Rechtsmittel

    In den Entscheidungen GRUR 1953, 86; 1962, 489, 491konnte die Frage unentschieden bleiben, weil in beiden Fällen die Zustimmung zur Zurücknahme der Klage erteilt war.
  • BGH, 01.12.1961 - I ZR 131/56

    Rechtsmittel

    Für die Annahme eines Patentverzichts im Rechtssinne fehlte es an den gesetzlichen Voraussetzungen, denn ein solcher Verzicht kann nur gegenüber dem Patentamt erklärt werden (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 PatG); außerdem muß er sich auf das ganze Patent oder doch auf einen ganzen Anspruch beziehen und kann nicht in einer bloßen Änderung des Wortlauts eines Anspruches bestehen, wie sie die Beklagte allein vorschlägt (BGH GRUR 1953, 86 - Schreibhefte).
  • BGH, 18.02.1955 - I ZR 34/54

    Altpatente österreichischen Ursprungs

    Es ist zwar davon auszugehen, daß grundsätzlich der Umfang des Berufungsverfahrens auch im Nichtigkeitsstreit durch die Berufungsanträge bestimmt wird (BGH in GRUR 1953, 86 in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts - GRUR 1944, 122 [123]; 1938, 861 [864/65]; 1935, 738 [740]; 1932, 584/85; MuW 1941, 16).
  • BGH, 20.05.1953 - I ZR 52/52

    Nichtangriffsabrede im Patentnichtigkeitsverfahren

    Er kann ferner die Klage zum mindesten mit Zustimmung des Beklagten jederzeit zurücknehmen (RG GRUR 1943, 211; BGH GRUR 1953, 86), und das Patent darf in diesen Falle selbst dann nicht vernichtet werden, wenn das bisherige Verfahren ergeben hat, daß die Klage Erfolg hätte haben müssen (RGZ 150, 280 [282]).
  • BPatG, 02.02.2004 - 5 W (pat) 452/01
    In der Erklärung des Konkursamtes vom 20. Februar 2003 sieht der Senat - anders als von der Antragsgegnerin zunächst unter Bezugnahme auf BGH GRUR 1953, 86 geltend gemacht - keine Zurücknahme des Löschungsantrags.
  • LG Düsseldorf, 24.11.1994 - 4 O 38/94

    Für patentverletzendes gewerbsmäßiges Herstellen und Inverkehrbringen von

    Bedenken, der Patentinhaber dürfe sich durch nachträgliche Erklärungen gegenüber dem Patentamt keine Verbesserungen seiner Rechts­position verschaffen, wird bereits dadurch Rechnung ge­tragen, daß der beschränkte Verzicht nur zulässig ist, wenn er sich auf einen oder mehrere Patentansprüche im ganzen bezieht (vgl. BGH, GRUR 1953, 86 - Schulhefte; 1962, 294 (295 f.) - Hafendrehkran).
  • BPatG, 30.03.2000 - 4 Ni 29/99
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