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   BGH, 12.03.1954 - I ZR 201/52   

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https://dejure.org/1954,345
BGH, 12.03.1954 - I ZR 201/52 (https://dejure.org/1954,345)
BGH, Entscheidung vom 12.03.1954 - I ZR 201/52 (https://dejure.org/1954,345)
BGH, Entscheidung vom 12. März 1954 - I ZR 201/52 (https://dejure.org/1954,345)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • GRUR 1954, 337
  • BB 1954, 361
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.10.1953 - I ZR 94/52

    Ausstattungsschutz

    Auszug aus BGH, 12.03.1954 - I ZR 201/52
    Wenn der Nachbau ein eigenartiges, überdurchschnittliches Erzeugnis betrifft, liegt ein solcher Umstand darin, dass der Nachahmer das nachgebaute Erzeugnis in den Verkehr bringt, ohne sich um die Gefahr von Verwechslungen mit dem Vorbilde zu kümmern oder die ihm zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung der Verwechslungsgefahr zu treffen (Lindenmaier GRUR 1949 S. 309 [311]; OLG Hamburg MDR 1950 S. 49; vgl. auch das Urteil des erkennenden Senats vom 30. Oktober 1953 BGHZ 11, 129).

    Erforderlich und ausreichend ist vielmehr, dass es sich um ein eigenartiges, überdurchschnittliches Erzeugnis handelt, das im Verkehr bekannt ist und mit dem eine bestimmte Güte- und Herkunftsvorstellung verbunden wird (BGHZ 11, 129).

    Sie gehört zum Wesen der in Rede stehenden Radschutzantriebe und kann daher nicht Gegenstand eines Ausstattungsschutzes sein (Urteil des erkennenden Senats vom 30. Oktober 1953 - BGHZ 11, 129).

  • BGH, 08.04.1952 - I ZR 80/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.03.1954 - I ZR 201/52
    Ein solches Urteil abzugeben, ist der Wettbewerber nach den Grundsätzen, die in Rechtsprechung und Rechtslehre zur Frage der vergleichenden Werbung entwickelt worden sind und denen sich der erkennende Senat angeschlossen hat (Urteil vom 8. April 1952 - I ZR 80/51 - Li-Mö Nr. 7 zu § 1 UnlWG), nicht befugt.
  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

    Eine Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht mit dem Ziel, diese Interessenabwägung nachzuholen, kommt nicht in Betracht, weil schon jetzt abzusehen ist, daß das Angebot der in Rede stehenden Fassungen der Tele-Info-CD keine über den maßgeblichen Zeitpunkt der Urteilsfällung hinausreichende Störung bewirkt hat (vgl. BGH, Urt. v. 12.3.1954 - I ZR 201/52, GRUR 1954, 337, 342 - Radschutz).
  • BGH, 12.01.1972 - I ZR 60/70

    Statt Blumen Onko-Kaffee

    Daß selbst bei Anlegung eines großzügigen Maßstabs bei der unübersehbar großen Zahl von Blumenzüchtern und -händlern nicht mehr von einem hinreichend abgrenzbaren und individualisierbaren Kreis Betroffener gesprochen werden kann (vgl. BGH GRUR 54, 337, 341 - Radschutz), hat das Berufungsgericht nicht verkannt.
  • BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53

    Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung

    Es verstößt aber nach den Grundsätzen, die Rechtsprechung und Rechtslehre zur Frage der vergleichenden Werbung entwickelt haben, gegen den lauteren Wettbewerb, sich zur Förderung eigener oder fremder Erzeugnisse in herabsetzender Form mit den Leistungen eines Mitbewerbers zu befassen (Urteile des Senats vom 8. April 1952 - I ZR 80/51 - [LM § 1 UnlWG Nr. 7] und vom 12. März 1954 - I ZR 201/52 -).
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