Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.05.1954

Rechtsprechung
   BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53   

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BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53 (https://dejure.org/1954,18)
BGH, Entscheidung vom 25.05.1954 - I ZR 211/53 (https://dejure.org/1954,18)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 1954 - I ZR 211/53 (https://dejure.org/1954,18)
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Schacht-Brief

§ 823 Abs. 1 BGB, Art. 1, 2 GG, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb;

Widerruf;

§ 1 UWG, "zu Zwecken des Wettbewerbs"

Volltextveröffentlichungen (8)

  • DFR

    Veröffentlichung von Briefen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung von Briefen oder sonstigen privaten Aufzeichnungen ohne Zustimmung des noch lebenden Verfassers - Umfang des Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und dessen Bedeutung als verfassungsmäßig ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Schlacht-Briefe / Leserbrief

    Art. 1, 2 GG

  • opinioiuris.de

    Veröffentlichung von Briefen

  • tu-darmstadt.de PDF

    Veröffentlichung von Briefen und privaten Aufzeichnungen lebender Verfasser

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; GG Art. 1, 2; LitUrhG § 1
    Rechte der Verfasser von Briefen oder privaten Aufzeichnungen bei unberechtigter Veröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 13, 334
  • NJW 1954, 1404
  • GRUR 1955, 197
  • BB 1954, 727
 
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Wird zitiert von ... (113)Neu Zitiert selbst (11)

  • RG, 07.11.1908 - I 638/07

    Urheberrecht an Briefen; Anspruch auf Vorlegung

    Auszug aus BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53
    (RGZ 41, 48; 69, 401).
  • RG, 08.06.1912 - I 382/11

    Urheberrecht des Künstlers am veräußerten Gemälde

    Auszug aus BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53
    Soweit es sich um urheberrechtlich geschützte Werke handelt, sind diese Rechtsgrundsätze bereits seit langem von der Rechtsprechung aus dem Urheberpersönlichkeitsrecht des Werkschöpfers, das nur eine besondere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes ist, abgeleitet worden (RGZ 69, 242 [244]; 79, 397 [399]; 151, 50).
  • RG, 13.01.1927 - IV 489/26

    Auskunftei.

    Auszug aus BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53
    Das Reichsgericht hat zwar in zahlreichen Entscheidungen über § 826 BGB Persönlichkeitsrechten Schutz zugebilligt (RGZ 72, 175; 85, 343; 115, 416; 162, 7), aber grundsätzlich Persönlichkeitsrechte mit der absoluten Wirkung der Ausschließlichkeitsbefugnis nur für bestimmte einzelne Persönlichkeitsgüter anerkannt.
  • RG, 15.11.1909 - VI 382/08

    Grobe Fahrlässigkeit. Gute Sitten.

    Auszug aus BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53
    Das Reichsgericht hat zwar in zahlreichen Entscheidungen über § 826 BGB Persönlichkeitsrechten Schutz zugebilligt (RGZ 72, 175; 85, 343; 115, 416; 162, 7), aber grundsätzlich Persönlichkeitsrechte mit der absoluten Wirkung der Ausschließlichkeitsbefugnis nur für bestimmte einzelne Persönlichkeitsgüter anerkannt.
  • RG, 23.04.1921 - I 299/20

    Urheberrecht; Schutz gegen Übersetzungen

    Auszug aus BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53
    Das Reichsgericht glaubte, einen solchen von dem Urheberrecht unabhängigen Persönlichkeitsschutz für Briefveröffentlichungen deshalb versagen zu müssen, weil die damals geltende deutsche Rechtsordnung keine positiven Gesetzesbestimmungen über ein allgemeines Persönlichkeitsrecht enthielt (RGZ 79, 398; 82, 334; 94, 1; 102, 134; 107, 281; 113, 414; 123, 320).
  • RG, 19.10.1914 - VI 354/14

    Sittenwidrige Kreditsicherungsverträge

    Auszug aus BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53
    Das Reichsgericht hat zwar in zahlreichen Entscheidungen über § 826 BGB Persönlichkeitsrechten Schutz zugebilligt (RGZ 72, 175; 85, 343; 115, 416; 162, 7), aber grundsätzlich Persönlichkeitsrechte mit der absoluten Wirkung der Ausschließlichkeitsbefugnis nur für bestimmte einzelne Persönlichkeitsgüter anerkannt.
  • RG, 03.10.1918 - VI 172/18

    Schadensersatz aus Verletzung des Briefgeheimnisses

    Auszug aus BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53
    Das Reichsgericht glaubte, einen solchen von dem Urheberrecht unabhängigen Persönlichkeitsschutz für Briefveröffentlichungen deshalb versagen zu müssen, weil die damals geltende deutsche Rechtsordnung keine positiven Gesetzesbestimmungen über ein allgemeines Persönlichkeitsrecht enthielt (RGZ 79, 398; 82, 334; 94, 1; 102, 134; 107, 281; 113, 414; 123, 320).
  • RG, 16.09.1908 - I 499/07

    Urheberrecht; Beiheftung von Annoncen

    Auszug aus BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53
    Soweit es sich um urheberrechtlich geschützte Werke handelt, sind diese Rechtsgrundsätze bereits seit langem von der Rechtsprechung aus dem Urheberpersönlichkeitsrecht des Werkschöpfers, das nur eine besondere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes ist, abgeleitet worden (RGZ 69, 242 [244]; 79, 397 [399]; 151, 50).
  • RG, 28.03.1936 - I 281/35

    Zum Änderungsrecht des Urheberrechtserwerbers und Verlegers bei Übersetzungen.

    Auszug aus BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53
    Soweit es sich um urheberrechtlich geschützte Werke handelt, sind diese Rechtsgrundsätze bereits seit langem von der Rechtsprechung aus dem Urheberpersönlichkeitsrecht des Werkschöpfers, das nur eine besondere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes ist, abgeleitet worden (RGZ 69, 242 [244]; 79, 397 [399]; 151, 50).
  • RG, 18.10.1939 - VI 309/38

    Ist der Verleger einer Zeitschrift rechtlich zum Einschreiten verpflichtet, wenn

    Auszug aus BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53
    Das Reichsgericht hat zwar in zahlreichen Entscheidungen über § 826 BGB Persönlichkeitsrechten Schutz zugebilligt (RGZ 72, 175; 85, 343; 115, 416; 162, 7), aber grundsätzlich Persönlichkeitsrechte mit der absoluten Wirkung der Ausschließlichkeitsbefugnis nur für bestimmte einzelne Persönlichkeitsgüter anerkannt.
  • RG, 20.02.1929 - I 237/28

    1. Über die Verpflichtung des See-Versicherungsnehmers zur sorgfältigen

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes seit dem Jahre 1954 als ein durch Art. 1 und 2 GG verfassungsmäßig garantiertes Grundrecht und zugleich zivilrechtlich nach § 823 Abs. 1 BGB geschütztes "sonstiges Recht" anerkannt (st. Rspr. seit BGHZ 13, 334, 338 - Leserbriefe).
  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Es umfasst damit auch den Anspruch auf Unterlassung der Herabwürdigung und Missachtung durch andere (BGH 25. Mai 1954 - I ZR 211/53 - BGHZ 13, 334; 2. April 1957 - VI ZR 9/56 - BGHZ 24, 72; 20. Mai 1958 - VI ZR 104/57 - BGHZ 27, 284).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Es wurde daher allgemein gebilligt, als der Bundesgerichtshof im Jahre 1954 das Bestehen eines allgemeinen Persönlichkeitsrechts erstmals anerkannte (BGHZ 13, 334 [337 f.]).

    In der Begründung, die an die Entscheidung von 1954 (BGHZ 13, 334) anknüpft, ist ausgeführt, den Art. 1 und 2 GG sei nicht nur das rechtliche Gebot zu entnehmen, die Persönlichkeit zu achten.

    Der Bundesgerichtshof bezieht in den Kreis der dort genannten Rechte auch das "allgemeine Persönlichkeitsrecht" ein, wobei er sich auf seine feststehende, in der Entscheidung vom 25. Mai 1954 (BGHZ 13, 334) näher begründete Rechtsprechung beruft; in dem Verhalten der Beschwerdeführer sieht er eine Verletzung dieses Rechts.

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Rechtsprechung
   BGH, 12.05.1954 - 6 StR 92/54   

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https://dejure.org/1954,195
BGH, 12.05.1954 - 6 StR 92/54 (https://dejure.org/1954,195)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1954 - 6 StR 92/54 (https://dejure.org/1954,195)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1954 - 6 StR 92/54 (https://dejure.org/1954,195)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kreis der wegen Betätigung für eine verfassungsfeindliche Vereinigung strafbaren Personen - Gegen Bundeskanzler Dr. Adenauer gerichtete ehrverletzende Äusserungen als beleidigende politische Werturteile - Fortsetzungszusammenhang oder natürliche Handlungseinheit von ...

  • debier datenbank

    §§ 73, 90, 97, 185, 186, 187 a Abs. 1 StGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 159
  • NJW 1954, 1252
  • GRUR 1955, 197
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 12.11.1925 - II 447/25

    1. Kommt es für die Zulässigkeit der Interessenwahrung (§ 193 StGB.) darauf an,

    Auszug aus BGH, 12.05.1954 - 6 StR 92/54
    In diesem Falle ist § 185 nicht neben § 186 oder 187 oder 187 a anzuwenden (vgl. RGSt 59, 414, 417; 65, 358).
  • RG, 15.11.1887 - 2410/87

    Zur Bestimmung des Begriffes und der Bedeutung der Gerichtskundigkeit

    Auszug aus BGH, 12.05.1954 - 6 StR 92/54
    Das gilt erst recht dann, wenn ein Revisionsgericht Feststellungen des Tatrichters aus Rechtsgründen in einem früheren Urteil nicht beanstandet hat (vgl. RGSt 16, 327).
  • BGH, 22.09.1953 - 5 StR 213/53
    Auszug aus BGH, 12.05.1954 - 6 StR 92/54
    Die Entscheidung des 5. Strafsenats vom 22.9.1953 - 5 StR 213/53 - (NJW 1953, 1722) steht nicht entgegen.
  • BGH, 19.03.1953 - 3 StR 42/53
    Auszug aus BGH, 12.05.1954 - 6 StR 92/54
    Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, setzt § 187 a StGB nicht voraus, dass der Täter selbst aus einem politischen Beweggrund handelt (BGHSt 4, 119 [121]).
  • RG, 25.09.1931 - I 670/31

    Wann können die Vergehen nach § 185 und § 186 StGB. tateinheitlich

    Auszug aus BGH, 12.05.1954 - 6 StR 92/54
    In diesem Falle ist § 185 nicht neben § 186 oder 187 oder 187 a anzuwenden (vgl. RGSt 59, 414, 417; 65, 358).
  • BGH, 20.01.1959 - 1 StR 518/58

    altbadische Sache - §§ 185 ff StGB, Abgrenzung innere Tatsache - Werturteil

    Hier wird dann Tateinheit zwischen Vergehen nach § 186 und § 185 StGB vorliegen (BGHSt 6, 159 [161]; RGSt 59, 414 [417]; 65, 358).

    Zu Unrecht beruft sich das Landgericht auf Urteile des Bundesgerichtshofs, in denen gesagt wird, daß die Anwendung des § 186 StGB ausscheidet, wenn ausschließlich oder überwiegend ein Werturteil gegeben ist (BGHSt 6, 159; BGH NJW 55, 311).

  • BAG, 13.10.1977 - 2 AZR 387/76

    Verbot der Behinderung der Betriebsratswahl

    Der oben gekennzeichnete Inhalt des "Programms der Roten Liste" kann angesichts seines agitatorischen Charakters und seiner Gesamttendenz, die die Beklagte und den Betriebsrat als zu bekämpfende Gegner hinstellt, durchaus als beleidigendes Werturteil im Sinne des § 185 StGB gewertet werden (vgl. BGHSt 6, 159; Dreher, StGB, 37. Aufl., § 186 Anm. 2; Lackner, StGB, 10. Aufl., § 186 Anm. 3).
  • BGH, 31.03.1976 - 3 StR 6/76

    Verfassungsfeindliche Einwirkung auf die Bundeswehr und öffentliche

    Bei all diesen Äußerungen handelt es sich nicht um dem Beweise zugängliche Tatsachen im Sinne der Rechtsprechung, sondern um den Ausdruck einer abwegigen Kritik aus einseitiger weltanschaulicher Sicht (vgl. BGHSt 6, 159, 162; 11, 329, 330; BGH NJW 1955, 311).
  • BGH, 28.11.1973 - 3 StR 2/73

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Vergehens der Störpropaganda gegen die

    Bei der Prüfung, ob eine Äußerung ein politisches Werturteil oder eine Tatsachenbehauptung im Sinne von § 186 StGB darstellt, kann es wesentlich darauf ankommen, welche politische oder weltanschauliche Grundhaltung der Äußerung zugrunde liegt; es wird sich dann häufig ergeben, daß eine bei flüchtiger Betrachtungsweise als Tatsachenbehauptung erscheinende Äußerung ganz oder überwiegend ein politisches Werturteil ist (BGHSt 6, 159, 162; 11, 329, 330).

    Sie wird ferner - zu prüfen haben, ob bei einer solchen Auslegung in der Erklärung eine Tatsachenbehauptung zu sehen ist (vgl. dazu BGHSt 6, 159 und 357).

  • BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96

    Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch Veröffentlichung von

    Allerdings hat der Senat zu § 84 StGB in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung im Schrifttum die Auffassung vertreten, daß neben den zur Täterschaft verselbständigten materiellen Beihilfehandlungen der Unterstützung einer verbotenen Partei (vgl. BGHSt 20, 89 f.) die Möglichkeit strafbarer Beihilfe ausgeschlossen ist (BGHSt 26, 258, 260/261; ebenso Laufhütte in LK-StGB 11. Aufl. § 84 Rdn. 15 und § 85 Rdn. 8; Rudolphi in SK-StGB 5. Aufl., Stand August 1996, § 84 Rdn. 14; Sonnen in AK-StGB § 84 Rdn. 37; Lackner StGB 21. Aufl. § 84 Rdn. 3; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 84 Rdn. 8; Wache in Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze § 20 VereinsG Rdn. 28 ; Sommer JR 1981, 490, 491, 495; vgl. auch BGHSt 6, 159, 160 zu § 90 a StGB a.F.; a.A. Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 84 Rdn. 17).
  • BGH, 02.10.1963 - 3 StR 34/63
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  • BGH, 26.10.1954 - 5 StR 610/53
    »Äußerungen, mit denen weltpolitische Handlungen auf unehrenhafte Beweggründe der Urheber zurückgeführt werden, sind, jedenfalls solange die politische Entwicklung im Fluß und eine geschichtliche Beurteilung noch nicht möglich ist, in der Regel keine Behauptungen über innere Tatsachen (im Anschluß an BGHSt 6, 159).«.

    Für die rechtliche Beurteilung solcher Fälle hat der BGH inzwischen in einer Entscheidung, die erst nach dem angefochtenen Urteil ergangen ist, Richtlinien aufgestellt (BGHSt 6, 159 [161, 162]).

  • BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63

    Einfluss des Erfolgs des Rechtsmittels der einen Seite auf den Erfolg des

    Gegen dieses Urteil hatten die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte Revision eingelegt; beide Rechtsmittel griffen nur einen Teil des Urteils an, das der Staatsanwaltschaft die nach § 23 Abs. 3 Nr. 3 StGB rechtlich unzulässige Gewährung von Strafaussetzung und (insoweit zu Gunsten des Angeklagten) die nach BGHSt 6, 159 gleichfalls rechtlich unzulässige Verurteilung wegen Beihilfe zu einem Vergehen nach § 90 a StGB, das Rechtsmittel des Angeklagten ebenfalls und allein die Verurteilung wegen Beihilfe zu einem Vergehen nach § 90 a StGB.
  • BGH, 20.03.1963 - 3 StR 5/63

    Strafbarkeit von Handlung zur Förderung einer verbotenen Partei (KPD) -

    Vielmehr erklärt § 90 a StGB, abgesehen von der Gründung, sogar nur die Förderung der Vereinigung als Rädelsführer und als Hintermann für strafbar; eine Bestrafung wegen Beihilfe zu § 90 a StGB ist rechtlich unzulässig (BGHSt 6, 159).
  • BGH, 13.10.1955 - 4 StR 209/55

    Rechtsmittel

    Diese Auffassung verkennt, dass nicht jedes tatsächliche Element einer beleidigenden Äusserung ohne weiteres die Behauptung einer Tatsache enthält, sondern dass erst die umfassende Gesamtwürdigung ein abschliessendes Urteil darüber gestattet, ob es sich insgesamt um eine Tatsachenbehauptung oder um ein Werturteil handelte Denn es liegt nur ein in tatsächlicher Hinsicht erläutertes Werturteil vor, wenn das tatsächliche Vorbringen gegenüber dem gewollten Werturteil so sehr zurücktritt, dass es nur dazu dient, dieses näher zu erläutern, zu begründen oder zu bekräftigen (OGHSt 2, 310; BGHSt 6, 159, 161 f [BGH 12.05.1954 - 6 StR 92/54]; 6 [BGH 05.03.1954 - 2 StR 463/52]StR 181/54 vom 14.7.1954; 4 StR 289/54 vom 14.10.1954 und die dort angeführten Urteile).

    Tateinheit zwischen einem Vergehen gegen § 185 StGB und einem Vergehen gegen § 186 StGB ist zwar möglich, wenn in Fortsetzungszusammenhang stehende oder in natürlicher Handlungseinheit verbundene, nicht in einem inneren Zusammenhang stehende einzelne Äusserungen sich teils als üble Nachrede, teils nur als Formalbeleidigung darstellen, nicht aber dann, wenn eine als üble Nachrede gewertete Äusserung zugleich den Tatbestand des § 185 StGB erfüllende Elemente aufweist (vgl RGSt 59, 414, 417; 65, 358 f; BGHSt 6, 159, 161 [BGH 12.05.1954 - 6 StR 92/54]; 4 StR 289/54 vom 14.10.1954).

  • BGH, 01.12.1961 - 3 StR 38/61

    Verunglimpfung des Bundespräsidenten - Begriff des Verunglimpfens -

  • BGH, 30.04.1987 - 4 StR 176/87

    Konkurrenz zwischen den Straftatbeständen der Beleidigung und der Verleumdung -

  • BGH, 26.10.1955 - 6 StR 106/55
  • BGH, 01.09.1954 - 6 StR 82/54
  • BGH, 06.05.1958 - 5 StR 14/58
  • BGH, 28.01.1959 - 3 StR 41/58
  • BGH, 08.12.1954 - 6 StR 134/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.12.1954 - 6 StR 305/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.10.1954 - 6 StR 45/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.07.1954 - 6 StR 181/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.04.1963 - 3 StR 14/63

    Strafbarkeit der Beihilfe zu einem Vergehen gegen § 90a Strafgesetzbuch (StGB) -

  • BGH, 10.04.1956 - 1 StR 66/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.07.1955 - 6 StR 314/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.03.1955 - 6 StR 228/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.12.1954 - 3 StR 922/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.10.1954 - 4 StR 410/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.04.1956 - 2 StR 11/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.10.1955 - 6 StR 76/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.11.1954 - 6 StR 238/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.09.1954 - 6 StR 51/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.07.1954 - 6 StR 177/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.06.1954 - 6 StR 178/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.12.1954 - 6 StR 240/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.10.1954 - 4 StR 289/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.10.1954 - 6 StR 216/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.10.1954 - 4 StR 286/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.06.1954 - 6 StR 123/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.06.1954 - 6 StR 21/54

    Rechtsmittel

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