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   BGH, 10.05.1955 - I ZR 91/53   

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BGH, 10.05.1955 - I ZR 91/53 (https://dejure.org/1955,270)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1955 - I ZR 91/53 (https://dejure.org/1955,270)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1955 - I ZR 91/53 (https://dejure.org/1955,270)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1955, 1152 (Ls.)
  • GRUR 1955, 484
  • DB 1955, 797
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.01.1955 - I ZR 142/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.05.1955 - I ZR 91/53
    Dieser Ausgangspunkt steht mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (GRUR 1952, 420 - Gumax - Urteil vom 18. Januar 1955 - I ZR 142/53 - Arctuvan -) in Übereinstimmung, wo ausgeführt ist, die Kennzeichnungskraft von Warenzeichen sei verschieden groß; sie werde dadurch beeinflußt, daß der Benutzer von vornherein ein Zeichen gewählt habe, das nur geringen Abstand von anderen Zeichen halte, oder daß er geduldet habe, daß andere Zeichen aufgekommen seien, die sich nur wenig von seinem eingetragenen Zeichen unterschieden, wobei in beiden Fällen selbstverständliche Voraussetzung ist, daß die anderen Zeichen durch ihre Benutzung im Verkehr eine gewisse Bedeutung erlangt haben, da es immer auf die vermutliche Auffassung des Verkehrs ankommt.
  • BGH, 28.02.1952 - IV ZR 59/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.05.1955 - I ZR 91/53
    Die Nichtausübung des Fragerechts nach § 139 ZPO kann, wie der Bundesgerichtshof bereits in seiner Entscheidung vom 28. Februar 1952 - IV ZR 59/51 - LM § 139 ZPO Nr. 3 - ausgeführt hat, in der Revisionsinstanz nur gerügt werden, wenn das Berufungsgericht hätte erkennen müssen, die Parteien hätten Beweismittel und etwaige weitere Behauptungen beibringen können und wollen, so daß ihr Nichtvorbringen offenbar auf einem Versehen oder darauf beruht, daß die Partei die Rechtslage erkennbar falsch beurteilt hat.
  • BGH, 09.10.1953 - I ZR 115/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.05.1955 - I ZR 91/53
    Ist diese festgestellt, so bedarf es dann der Prüfung, ob die Kennzeichnungskraft etwa eine Einbuße dadurch erlitten hat, daß entsprechende Zeichen im Verkehr bekannt geworden sind, die keine oder nur geringe Unterscheidungsmerkmale ihm gegenüber aufweisen (BGH GRUR 1954, 192 [193] - Dreikern -).
  • BGH, 16.12.1952 - I ZR 39/52

    Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 10.05.1955 - I ZR 91/53
    Warenzeichenmäßiger Gebrauch einer Bezeichnung (§ 16 WZG) liegt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGHZ 8, 202 [206]; RGZ 149, 335 [327]; 155, 374 [379]) vor, wenn das Zeichen im geschäftlichen Verkehr zur Bezeichnung einer Ware derart verwendet wird, daß der Durchschnittsverbraucher annehmen kann, das Zeichen diene zur Unterscheidung der so gekennzeichneten Ware von gleichen oder gleichartigen Waren anderer Herkunft.
  • RG, 01.10.1937 - II 284/36

    Liegt Gebrauch als Warenzeichen vor, wenn das einem anderen geschützte Zeichen --

    Auszug aus BGH, 10.05.1955 - I ZR 91/53
    Warenzeichenmäßiger Gebrauch einer Bezeichnung (§ 16 WZG) liegt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGHZ 8, 202 [206]; RGZ 149, 335 [327]; 155, 374 [379]) vor, wenn das Zeichen im geschäftlichen Verkehr zur Bezeichnung einer Ware derart verwendet wird, daß der Durchschnittsverbraucher annehmen kann, das Zeichen diene zur Unterscheidung der so gekennzeichneten Ware von gleichen oder gleichartigen Waren anderer Herkunft.
  • RG, 22.11.1935 - II 148/35

    1. Kann eine Zeichenverletzung durch die Darstellung eines Werbefilms geschehen?

    Auszug aus BGH, 10.05.1955 - I ZR 91/53
    Warenzeichenmäßiger Gebrauch einer Bezeichnung (§ 16 WZG) liegt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGHZ 8, 202 [206]; RGZ 149, 335 [327]; 155, 374 [379]) vor, wenn das Zeichen im geschäftlichen Verkehr zur Bezeichnung einer Ware derart verwendet wird, daß der Durchschnittsverbraucher annehmen kann, das Zeichen diene zur Unterscheidung der so gekennzeichneten Ware von gleichen oder gleichartigen Waren anderer Herkunft.
  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

    Insofern ist die Sachlage im Streitfall mit dem Sachverhalt vergleichbar, der - noch unter der Geltung des Warenzeichengesetzes - der Entscheidung "Luxor-Luxus" (BGH, Urt. v. 10.5.1955 - I ZR 91/53, GRUR 1955, 484) zugrunde gelegen hat.
  • BGH, 25.11.1981 - VIII ZR 299/80

    Bürgschaft nach Wegfall des zahlungsunfähig gewordenen Hauptschuldners

    In diesem Fall haftet der Bürge weiterhin in vollem Umfang (vgl. BGH Urteil vom 20. Juni 1956 - IV ZR 37/56 = WM 1956, 1209; KG NJW 1955, 1152; Enneccerus/Lehmann, Schuldrecht, 15. Aufl. S. 801; Mormann aaO § 767 Rdn. 8; Palandt/Thomas, BGB, 40. Aufl. § 765 Anm. 3 b; Soergel/R. Schmidt aaO § 767 Rdn. 6).
  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

    Die Schwächung durch Drittzeichen wird damit begründet, daß der Verkehr durch das Nebeneinanderbestehen der Zeichen genötigt werde, auch auf geringfügige Unterschiede zu achten, und daß daher bereits geringe Unterschiede genügen könnten, eine Verwechslungsgefahr auszuschließen (BGH GRUR 1955, 415, 417 - Arctuvan; GRUR 1955, 484, 486 - Luxor; GRUR 1955, 579, 581 - Sunpearl; GRUR 1957, 499, 501 - Wipp).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist daher für den Verletzungsstreit stets daran festgehalten worden, daß die Stellung des angeblich geschwächten Zeichens im Wirtschaftsverkehr zu untersuchen ist und daß eine Schwächung nur durch benutzte Drittzeichen möglich ist (so schon GRUR 1952, 419, 420 - Gumax; GRUR 1954, 123, 124 - Auto-Fox; GRUR 1955, 415, 417 - Arctuvan, insbesondere GRUR 1955, 484, 486 - Luxor; GRUR 1955, 579, 582 - Sunpearl; GRUR 1959, 420, 421 - Opal; GRUR 1961, 628, 629 - Umberto Rosso).

    Soweit dabei die Formulierung verwendet wurde, ein Zeicheninhaber könne keinen weiteren Abstand der Konkurrenzzeichen von seinem Zeichen verlangen, als er ihn seinerseits von anderen Konkurrenzzeichen gewahrt und gewählt habe, war damit bisher immer nur der vorgenannte Gedanke der Schwächung gemeint, und es wurde daher stets als selbstverständliche Voraussetzung angesehen, daß die Drittzeichen durch ihre Benutzung im Verkehr eine gewisse Bedeutung erlangt hatten (so ausdrücklich BGH GRUR 1955, 484, 486 - Luxor; vgl. neuerdings BGHZ 45, 131 [BGH 24.11.1965 - Ib ZB 4/64] - Shortening).

  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88

    "SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens;

    Dies gilt um so mehr, wenn die Bezeichnung dem Verkehr - wie vorliegend - unmittelbar auf der Ware begegnet; denn selbst rein warenbeschreibende Bezeichnungen können die Funktion eines Herkunftshinweises gewinnen, wenn sie unmittelbar auf der Ware angebracht oder gar herausgestellt werden (vgl. BGH, Urt. v. 10.5.1955 - I ZR 91/53, GRUR 1955, 484, 485 - Luxor/Luxus; BGH aaO - Zwillingsfrischbeutel; BGH, Urt. v. 26.4.1990 -.
  • BGH, 01.07.1993 - I ZR 194/91

    Löschungsanspruch bei Verwechselungsgefahr - Sana/Schosana

    Die Anbringung einer Bezeichnung unmittelbar auf der Ware oder ihrer Verpackung spricht - jedenfalls dann, wenn sie in irgendwie hervorgehobener Form nach Art einer Marke erfolgt - grundsätzlich für eine kennzeichenmäßige Benutzung (vgl. BGH, Urt. v. 10.5. 1955 - I ZR 91/53, GRUR 1955, 484, 485 - Luxor/Luxus; BGH, Beschl. v. 21.6. 1967 - Ib ZB 8/66, GRUR 1968, 148, 149 f. - Zwillingsfrischbeutel; BGHZ 111, 182, 186 - Herstellerkennzeichen auf Unfallwagen).
  • BGH, 10.05.1957 - I ZR 33/56

    Rechtsmittel

    Denn der Gedanke, die Kennzeichnungskraft eines Zeichens werde durch die Benutzung ähnlicher Zeichen geschwächt, beruht auf der Überlegung, daß der Verkehr durch das Vorhandensein ähnlicher Zeichen auf dem in Frage stehenden Warengebiete genötigt und demzufolge daran gewöhnt werde, auch auf geringere Unterschiede zu achten, so daß geringe Unterschiede genügen, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen (BGH GRUR 1955, 415 [417] - Arctuvan - GRUR 1955, 484 [486] - Luxor - GRUR 1955, 579 [581] - Sonne -).

    Denn es kommt für die Beurteilung der Kennzeichnungskraft allein auf die Ähnlichkeit mit dem Klagezeichen an (BGH GRUR 1955, 415 [417] - Arctuvan - GRUR 1955, 484 [486] - Luxor - GRUR 1955, 579 [581] - Sonne -).

    Auch der erkennende Senat hat wiederholt betont, daß das häufigere Vorkommen ähnlicher Bezeichnungen zu einer Schwächung der Kennzeichnungskraft führen könne (BGH GRUR 1952, 419 [421] - Gumax - GRUR 1954, 192 [193] - Dreikern - GRUR 1955, 415 [417] - Arctuvan - GRUR 1955, 484 [486] - Luxor -).

  • BGH, 14.01.1999 - I ZR 149/96

    Big Pack

    Der anerkannte Erfahrungssatz, auf den die Revision sich insoweit bezieht, besagt, daß die Anbringung einer Bezeichnung unmittelbar auf der Ware oder ihrer Verpackung selbst - jedenfalls dann, wenn sie in irgendwie hervorgehobener Form nach Art einer Marke erfolgt - grundsätzlich gegen eine beschreibende Benutzung spricht (vgl. BGH, Urt. v. 10.5.1955 - I ZR 91/53, GRUR 1955, 484, 485 = WRP 1955, 193 - Luxor/Luxus; Beschl. v. 21.6.1967 - Ib ZB 8/66, GRUR 1968, 148, 149 f. - Zwillingsfrischbeutel; BGHZ 111, 182, 186 - Herstellerkennzeichen auf Unfallwagen).
  • BGH, 19.01.1995 - I ZR 197/92

    Rügenwalder Teewurst II - Irreführung/Herkunft

    b) Im Zusammenhang mit der etwaigen Prüfung zeichenrechtlicher Ansprüche wird das Berufungsgericht nicht unbeachtet lassen dürfen, daß nach den zum Warenzeichengesetz entwickelten Rechtsprechungsgrundsätzen auch bei Gattungsbezeichnungen bzw. bei Hinweisen auf eine örtliche Herkunft eine zeichenmäßige Verwendungsweise nicht schlechthin ausgeschlossen ist, sondern jedenfalls bei unmittelbarer Anbringung der Bezeichnung auf der Ware selbst oder in engem Zusammenhang mit ihr in Betracht kommen kann (vgl. BGH, Urt. v. 10.5.1955 - I ZR 91/53, GRUR 1955, 484, 485 - Luxor/Luxus; BGH, Urt. v. 3.4.1981 - I ZR 72/79, GRUR 1981, 592, 594 - Championne du Monde; st. Rspr.), und zwar namentlich dann, wenn die Bezeichnung dem Verkehr schon als Zeichen eines anderen bekannt ist (ebenfalls st. Rspr.; vgl. BGHZ 113, 115, 121 - SL; BGH, Urt. v. 19.10.1994 - I ZR 130/92, GRUR 1995, 57, 59 f. = WRP 1995, 92 - Markenverunglimpfung II, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.11.1955 - I ZR 4/54

    Rechtsmittel

    Denn möglicherweise hat die Kennzeichnungskraft des Klagezeichens dadurch eine Einbuße erlitten, daß entsprechende Zeichen im Verkehr in nennenswertem Umfange bekannt geworden sind, die keine oder nur geringe Unterscheidungsmerkmale diesem gegenüber aufweisen, und daher bereits geringfügige Abweichungen genügen könnten, um eine Verwechslungsgefahr auszuschalten (BGH GRUR 1952, 419 [420] - Gumax - GRUB 1955, 415 - Arctuvan - GRUR 1955, 579 - Sonne - GRUR 1955, 484 [486] - Luxor -).

    Von der Stärke der Verkehrsgeltung hängt es auch ab, welchen Widerstand das Klagezeichen dem Eindringen gleicher oder ähnlicher Zeichen in seinen Schutzbereich entgegenzusetzen vermag (BGH GRUR 1955, 484 [486] Luxor).

  • BGH, 28.06.1955 - I ZR 81/54

    Rechtsmittel

    Erforderlich ist dafür vielmehr, daß die Benutzung einen gewissen Umfang erreichte, da der Verkehr nur in diesem Falle in rechtlich beachtlichem Maße veranlaßt wird, den Unterschieden der beiden Zeichen genauere Beachtung zu schenken (Urteil des erkennenden Senats vom 10. Mai 1955 - I ZR 91/53 - Luxor -).

    Entscheidend ist allein, ob der Verkehr die Darstellung dahingehend auffaßt, daß sie auf den Ursprung der Ware aus einem bestimmten Betrieb hinweist (Urteil des erkennenden Senats vom 10. Mai 1955 - I ZR 91/53 - Luxor).

  • BGH, 20.06.1984 - I ZR 61/82

    Gegenstand einer Messe - Abkürzun - Dienst-markenmäßige Benutzung

  • BGH, 04.10.1967 - Ib ZB 14/66

    Verstoß gegen ein eingetragenes Warenzeichen - Milchschokolade mit

  • BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87

    "Klettverschluß"; Beurteilung des zeichenmäßigen Gebrauchs und der

  • BGH, 26.02.1969 - I ZR 133/67

    Vertrieb von Bohnenkaffee-Extrakt - Verwendung des Worts "Mokka-Express" als

  • BGH, 21.06.1967 - Ib ZB 8/66

    Übereinstimmung zweier Zeichen - Bestehen einer Verwechslungsgefahr - Begrenzte

  • BGH, 09.10.1970 - I ZR 1/69

    Zeichenmäßige Benutzung der Bezeichnung "Nerz" für Haarspray - Verletzung des

  • BGH, 18.11.1955 - I ZR 208/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.07.1962 - I ZR 121/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.12.1960 - I ZR 39/59

    Verletzung eines Warenzeichenrechts - Individualisierung von Waren - Anspruch auf

  • OLG Hamburg, 04.06.1998 - 3 U 246/97

    "Bild Dir keine Meinung"; zeichenmäßige Benutzung der eingetragenen Marke "Bild"

  • BGH, 24.11.1965 - Ib ZB 4/64

    Freihaltebedürfnis bei Warenzeichen

  • BGH, 08.06.1973 - I ZR 6/72

    Benutzung eines eingetragenen Warenzeichens nur für einen Teil der Waren des

  • BGH, 09.12.1960 - I ZR 98/60

    Schutz eines Warenzeichens bei Zeitschriftentiteln - Ausschluss einer

  • BGH, 08.02.1963 - Ib ZR 76/61

    Deutsche Zeitung

  • BGH, 04.05.1956 - I ZR 55/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.05.1962 - KZR 4/61

    Anforderungen an das Vorliegen eines warenzeichenmäßigen Gebrauchs -

  • BGH, 21.04.1959 - I ZR 189/57

    Rechtsmittel

  • LG Düsseldorf, 12.03.2002 - 4a O 415/01

    Anspruch auf Unterlassung des Vertriebs eines Schals wegen Bestehens einer

  • BPatG, 14.08.1998 - 33 W (pat) 41/98

    Markenschutz - Fehlende Unterscheidungskraft mangels eigenartigen Gesamteindrucks

  • OLG Köln, 23.01.1998 - 6 U 65/97

    "POPKOMM"

  • BGH, 25.02.1960 - VII ZR 17/59

    Feindvermögensbeschlagnahme und Bürgschaft

  • BGH, 10.01.1968 - Ib ZR 149/65

    Warenzeichenmäßige Benutzung von Dessinbezeichnungen - Benutzung eines

  • BGH, 09.07.1965 - Ib ZR 70/63

    Hersteller von Fruchtsaftgetränken, Limonaden und anderen alkoholfreien

  • BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 119/62

    Verwendung der Zeichen "TKS" und "WKS" - Vorliegen von Verwechslungsgefahr nach

  • BGH, 16.03.1964 - Ib ZR 121/62

    Begriff der warenzeichenmäßigen Verwendung einer bildlichen Darstellung -

  • BGH, 24.11.1959 - I ZR 88/58

    Rechtsmittel

  • LG Düsseldorf, 15.11.2001 - 4 O 193/99

    Verwendung von rechteckiger roter Schiebertaste stellt keinen kennzeichenmäßigen

  • BGH, 16.03.1966 - Ib ZB 11/64
  • OLG München, 12.07.1990 - 29 U 4924/89
  • BGH, 30.05.1969 - I ZR 90/67

    Verletzung von Rechten an dem Warenzeichen "Mainzelmännchen" - Anspruch auf

  • BGH, 23.09.1958 - I ZR 101/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.03.1956 - I ZR 73/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.10.1958 - I ZR 139/57

    Rechtsmittel

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