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   BGH, 24.05.1955 - I ZR 25/53   

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BGH, 24.05.1955 - I ZR 25/53 (https://dejure.org/1955,376)
BGH, Entscheidung vom 24.05.1955 - I ZR 25/53 (https://dejure.org/1955,376)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 1955 - I ZR 25/53 (https://dejure.org/1955,376)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 17, 305
  • NJW 1955, 1150
  • GRUR 1955, 531
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 20.02.1938 - I 59/38

    1. Kann im Patentnichtigkeitsstreit der Patentinhaber Berufung einlegen, wenn das

    Auszug aus BGH, 24.05.1955 - I ZR 25/53
    Diese Erwägung, die in gleicher Weise der älteren Rechtsprechung des Reichsgerichts zugrunde gelegen hat, derzufolge im Nichtigkeitsverfahren keine Anschlußberufung zulässig war, hat indessen ihre Bedeutung verloren, nachdem das Reichsgericht und ihm folgend auch der erkennende Senat dazu übergegangen sind, die Anschlußberufung auch für das Nichtigkeitsverfahren zuzulassen (RGZ 158, 1; 170, 182; BGH GRUR 1953, 88).

    Das Reichsgericht (RGZ 158, 1 [3]) ist davon ausgegangen, daß die Anschlußberufung es ermögliche, Tatumstände voll zu berücksichtigen, die erst im Laufe des Berufungsverfahrens in den Prozeß eingeführt und bewiesen worden seien, und daß die Zivilprozeßordnung mit der Anschlußberufung ein Mittel geschaffen habe, das geeignet sei, der im Laufe des zwischen den Parteien anhängigen Rechtsstreits erkennbar gewordenen Wahrheit zum Siege zu verhelfen.

    Einer etwaigen mißbräuchlichen Ausnutzung der hiernach zulässigen Klageerweiterung kann - ebenso wie im Falle der Anschlußberufung (RGZ 158, 1 [5]) - mittels der Bestimmung der §§ 1 und 7 der VO vom 30. September 1936, gegebenenfalls in Verbindung mit den Bestimmungen der Zivilprozeßordnungüber verspätetes Vorbringen begegnet werden.

  • RG, 31.05.1935 - VII B 9/35

    Ist die Klagerweiterung im zweiten Rechtszug auch im Falle der Berufung des

    Auszug aus BGH, 24.05.1955 - I ZR 25/53
    Im ordentlichen Zivilprozeß ist die Klageerweiterung ohne Fristbegrenzung nach der §§ 268 Ziff 2, 523 ZPO auch in der Berufungsinstanz zulässig (RGZ 148, 131; Stein-Jonas-Schönke, Anm. IV 1 a zu § 519 ZPO).
  • BGH, 25.09.1953 - I ZR 73/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.05.1955 - I ZR 25/53
    Die Neuheit der Lehre des Streitpatents wird hierdurch aber nicht in Frage gestellt, da nach ständiger Rechtsprechung eine neuheitsschädliche Vorwegnahme nur dann gegeben ist, wenn sämtliche erfindungswesentlichen Merkmale einer Kombinationserfindung in ein und derselben Vorveröffentlichung beschrieben worden oder Gegenstand ein und derselben inländischen offenkundigen Vorbenutzung gewesen sind (BGH GRUR 1954, 107 [109] mit Nachw).
  • RG, 08.07.1905 - I 54/05

    Patentnichtigkeitsklage

    Auszug aus BGH, 24.05.1955 - I ZR 25/53
    Daraus folgt aber, daß auch dem mit Rücksicht auf die Anführung weiterer Vorveröffentlichungen erfolgende Übergang von der teilweisen zur umfassenden Anfechtung jedenfalls dann keine Klageänderung enthält, sondern sich lediglich als eine Erweiterung des Klageantrages im Sinne des § 268 Ziff 2 ZPO darstellt, wenn die Anfechtung sich, wie im vorliegenden Falle, gegen ein und denselben Anspruch richtet (RGZ 61, 205).
  • BGH, 11.11.1952 - I ZR 134/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.05.1955 - I ZR 25/53
    Diese Erwägung, die in gleicher Weise der älteren Rechtsprechung des Reichsgerichts zugrunde gelegen hat, derzufolge im Nichtigkeitsverfahren keine Anschlußberufung zulässig war, hat indessen ihre Bedeutung verloren, nachdem das Reichsgericht und ihm folgend auch der erkennende Senat dazu übergegangen sind, die Anschlußberufung auch für das Nichtigkeitsverfahren zuzulassen (RGZ 158, 1; 170, 182; BGH GRUR 1953, 88).
  • RG, 24.11.1942 - VI 32/42

    Wer ist Halter eines Kraftfahrzeugs, wenn die für die Haltereigenschaft

    Auszug aus BGH, 24.05.1955 - I ZR 25/53
    Diese Erwägung, die in gleicher Weise der älteren Rechtsprechung des Reichsgerichts zugrunde gelegen hat, derzufolge im Nichtigkeitsverfahren keine Anschlußberufung zulässig war, hat indessen ihre Bedeutung verloren, nachdem das Reichsgericht und ihm folgend auch der erkennende Senat dazu übergegangen sind, die Anschlußberufung auch für das Nichtigkeitsverfahren zuzulassen (RGZ 158, 1; 170, 182; BGH GRUR 1953, 88).
  • OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 3/08

    Rettungsdienst

    Entsprechende Überlegungen haben den Bundesgerichtshof schon frühzeitig veranlasst, die unselbständige Anschließung auch in anderen Verfahrensarten im Wege der Analogie für statthaft zu halten (BGHZ 17, 305, 307; 71, 314, 316 f.; 86, 51, 53 f.).
  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 174/04

    "Anschlußberufung im Patentnichtigkeitsverfahren"

    Die Anschlußberufung kann im Patentnichtigkeitsverfahren weiterhin bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung erhoben werden (so schon BGHZ 17, 305, 307 - Schlafwagen); die abweichenden Vorschriften der Zivilprozeßordnung in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses gelten insoweit nicht.

    Zwar kann sie, wie der Senat auch für das geltende Recht bereits entschieden hat (Sen.Urt. v. 22.02.2005 - X ZR 183/01, Umdruck S. 41, im Internet unter www.bundesgerichtshof.de abrufbar), bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung erhoben werden (so schon BGHZ 17, 305, 307 - Schlafwagen); die abweichenden Vorschriften der Zivilprozeßordnung in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses (ZPO-RefG) vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) gelten insoweit nicht (vgl. auch Busse, PatG, 6. Aufl., vor § 110 PatG Rdn. 18).

  • OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 4/08

    Übertragung von Rettungsdienstaufgaben: Ausschreibungspflichtig?

    Entsprechende Überlegungen haben den Bundesgerichtshof schon frühzeitig veranlasst, die unselbständige Anschließung auch in anderen Verfahrensarten im Wege der Analogie für statthaft zu halten (BGHZ 17, 305, 307; 71, 314, 316 f.; 86, 51, 53 f.).
  • BGH, 24.10.1996 - X ZR 29/94

    "Schwenkhebelverschluß"; Zulässigkeit einer Patentnichtigkeitsklage

    Seit dem Urteil vom 24. Mai 1955 (BGHZ 17, 305 ff.) entspricht es jedoch ständiger Rechtsprechung und allgemeiner Ansicht, daß eine Erweiterung des Klageantrages im Patentnichtigkeitsstreit in der Berufungsinstanz auch noch nach Ablauf der Berufungsfrist zulässig ist.
  • BGH, 22.02.2005 - X ZR 183/01

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Patentnichtigkeitsklage nach Erlöschen des Patents

    Sie kann bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung erhoben werden (BGHZ 17, 305, 307 - Schlafwagen); die abweichenden Vorschriften der Zivilprozeßordnung in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S. 1887) gelten insoweit nicht.
  • BGH, 15.04.1986 - KVR 1/85

    Beteiligung der Genossenschaftsmitglieder - Verfahren gegen eine Genossenschaft -

    Darüber hinaus ist sie in anderen Verfahrensarten, nämlich im Patentnichtigkeitsverfahren (BGHZ 17, 305, 307), bei den echten Streitsachen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (BGHZ 71, 314, 316 f.) [BGH 18.05.1978 - VII ZB 30/76] sowie in Versorgungsausgleichssachen (BGHZ 86, 51, 53 f.) im Wege der Analogie für statthaft angesehen worden.
  • BGH, 19.02.1963 - Ia ZR 64/63

    Rechtsmittel

    Aus dem Umstand, daß die Rechtsprechung entgegen der früheren Praxis des Reichsgerichts die Anschlußberufung auch im Patentnichtigkeitsverfahren für zulässig hält (RGZ 158, 1; 170, 18, 20; BGHZ 17, 305, 307 [BGH 24.05.1955 - I ZR 25/53]; BGH GRUR 1953, 88), läßt sich nichts gegen die Erwägungen herleiten, die es rechtfertigen, eine Zurücknahme der Nichtigkeitsklage in jeder Lage des Verfahrens auch ohne Zustimmung des Beklagten zuzulassen.
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 2 U 49/06

    Verteidigung gegen patentrechtlichen Unterlassungsanspruch mit Anspruch auf

    Wollte man zugunsten der Restitutionsklägerinnen annehmen, die Ausführungen des Bundespatentgerichts zu Merkmal 4 des Klagepatentanspruches 1 schränkten dessen Schutzbereich ein und die Restitutionsbeklagte und Patentinhaberin werde durch diese Beschränkung beschwert, hätte darüber hinaus auch die Restitutionsbeklagte noch die Möglichkeit, dieses Urteil anzufechten, denn im Nichtigkeitsverfahren kann sie abweichend von § 524 Abs. 2 ZPO bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof Anschlussberufung einlegen (BGH, GRUR 2005, 888 - Anschlussberufung im Patentnichtigkeitsverfahren; Benkard/Rogge, a.a.O., § 110 PatG Rdnr. 4; ebenso zur Rechtslage vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Zivilprozessrechts vom 27. Juli 2001 BGH GRUR 1955, 531, 532 l. Sp. unten - Schlafwagen).
  • BPatG, 12.11.2013 - 4 Ni 53/11

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Der Senat sieht in der Geltendmachung eines weiteren Nichtigkeitsgrundes nach Eintritt der Rechtshängigkeit wegen der hiermit verbundenen Änderung des durch Klageziel und Klagegrund bestimmten zweigliedrigen Streitgegenstands eine Klageänderung nach § 263 ZPO unabhängig davon, ob die hinsichtlich des Klagegrundes geltend gemachte Erweiterung des Angriffs einen bereits angegriffenen Patentanspruch betrifft oder nicht (ebenso BGH Urt. v. 12.12.2006, X ZR 131/02 = GRUR 2007, 309 - Schussfädentransport; Urt. v. 21.4.2009, X ZR 153/04 = GRUR 2009, 933, Tz. 29 - Druckmaschinen-Temperierungssystem II;  vgl. auch Keukenschrijver, Patentnichtigkeitsverfahren, 5. Aufl., Rdnr. 229; BPatG Urt. v. 29.11.2012 - 2 Ni 7/11; a.A. BGH Urt. v. 24.5.1955, I ZR 25/33 = GRUR 1955, 531 - Schlafwagen; a.A. zur Erweiterung auf weitere Patentansprüche: BPatG, Urt. v. 16.5.2013 - 10 Ni 19/11).
  • BGH, 08.06.1972 - III ZR 178/69

    Entschädigung wegen eines Planungsschadens - Entschädigung wegen Behinderung

    Denn die Erweiterung eines Berufungsantrages wird durch den Ablauf der Begründungsfrist grundsätzlich nicht gehindert, sofern die Berufung zulässig und die Erweiterung nur sonst zulässig ist (§§ 264, 268, 529 Abs. 4 ZPO); das entspricht der ganz herrschenden Ansicht (RGZ 54, 226; RG JW 1930, 3549; BGHZ 17, 305; Baumbach/Lauterbach, ZPO 30. Aufl. zu § 519 Anm. 3 B; Wieczorek, ZPO Handausgabe 2. Aufl. zu § 519 Anm. C II b 3; Zöller, ZPO 10. Aufl. zu § 519 Anm. 3; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 10. Aufl. § 138 II 2 a S. 720; a.A. Stein/Jonas, ZPO 19. Aufl. zu § 519 Anm. IV 1 a).
  • BGH, 20.04.1961 - I ZR 27/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.11.1960 - I ZR 157/58

    Verletzung eines Patentrechts - Nichtigkeit eines Patentanspruchs - Klageänderung

  • OLG Karlsruhe, 05.03.1987 - 2 UF 128/86
  • BGH, 13.03.1979 - X ZR 31/76

    Teilweise Nichtigkeitserklärung eines Patents - Abschalteinrichtung für motorisch

  • BGH, 22.07.1966 - 4 StR 233/66

    Ablehnung von Anträgen zur Besichtigung von Tatorten - Anforderungen an die

  • BGH, 21.12.1965 - Ia ZR 2/63

    Erlöschen eines Patents durch Zeitablauf - In der Berufungsinstanz gestellter

  • BGH, 18.03.1958 - I ZR 170/56

    Rechtsmittel

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