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   BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53   

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https://dejure.org/1954,20
BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53 (https://dejure.org/1954,20)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1954 - I ZR 38/53 (https://dejure.org/1954,20)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1954 - I ZR 38/53 (https://dejure.org/1954,20)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 14, 163
  • NJW 1954, 1628
  • NJW 1954, 1682
  • GRUR 1955, 97
  • DB 1954, 801
 
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Wird zitiert von ... (151)Neu Zitiert selbst (18)

  • RG, 05.06.1935 - II 332/34

    1. Welche Voraussetzungen sind erforderlich für die Beseitigung der

    Auszug aus BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53
    Wenn auch die Frage, ob eine Wiederholungsgefahr besteht, als Voraussetzung für die Unterlassungsklage an sich tatsächlicher Natur ist, so ist doch die Entscheidung des Tatrichters hierüber dann in der Revisionsinstanz nachprüfbar, wenn die Urteilsgründe ergeben, daß in dem angefochtenen Urteil von unrichtigen rechtlichen Gesichtspunkten ausgegangen worden ist (RGZ 148, 114 [119]).

    Aus dem Rechtsgedanken, daß die fortdauernde widerrechtliche Beeinträchtigung ohne Rücksicht auf die Schuldfrage beseitigt werden müsse, wird in Rechtsprechung und Schrifttum einmütig ein Beseitigungsanspruch auch bei nur objektiver Rechtsverletzung auf der Grundlage des § 1004 BGB anerkannt (RGZ 148, 114 [123]).

    Berücksichtigung der Belange der Klägerin nicht gerechtfertigt erscheint (RGZ 148, 114 [124 f]; 88, 133; 60, 12; OGHZ 1, 182 [191]).

  • RG, 30.05.1922 - II 269/21

    Unterlassungsklage im Warenzeichenrecht

    Auszug aus BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53
    Das Reichsgericht hat aber eine Wiederholungsgefahr selbst dann nicht als ausgeschlossen erachtet, wenn ein auf Unterlassung wegen Störung eines Warenzeichens in Anspruch genommener Geschäftsmann inzwischen seinen Geschäftsbetrieb eingestellt und seine Firma hatte löschen lassen (RGZ 104, 376 [382]).

    Die Passivlegitimation für den Beseitigungsanspruch folgt insoweit nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen aus dem eigenen Verhalten desjenigen, der durch seinen maßgeblichen Willen, sei es auch ohne Verschulden und nur mittelbar, an der Herbeiführung eines Zustandes mitgewirkt hat, der die Beeinträchtigung eines Dritten zur Folge hat (RGZ 155, 316 [319]; 104, 376 [380]; OLG Dresden Muff 1933, 208; Urteil des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 29. April 1954 - III ZR 1/53 - vgl. auch Bappert "Die strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung für den Inhalt von Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften" in "Rechtsfragen des Buchhandels" 1951, S 116 [120]).

  • RG, 09.01.1905 - VI 104/04

    Klage auf Widerruf einer Beleidigung

    Auszug aus BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53
    Berücksichtigung der Belange der Klägerin nicht gerechtfertigt erscheint (RGZ 148, 114 [124 f]; 88, 133; 60, 12; OGHZ 1, 182 [191]).
  • RG, 17.01.1908 - VII 197/07

    Verpfändung des Verlags einer Zeitschrift

    Auszug aus BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53
    Bei einer solchen Vertragsgestaltung ist in der Regel nicht der Verleger, sondern der Herausgeber als "Herr" des Zeitschriftenunternehmens anzusehen (RGZ 115, 358; 68, 49 [53]; Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht S 278 f; Runge, Urheber- und Verlagsrecht S 595 f; Voigtländer-Elster-Kleine, Urheberrecht 4. Auflage, S 51).
  • RG, 05.01.1927 - I 159/26

    Herausgebervertrag.

    Auszug aus BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53
    Bei einer solchen Vertragsgestaltung ist in der Regel nicht der Verleger, sondern der Herausgeber als "Herr" des Zeitschriftenunternehmens anzusehen (RGZ 115, 358; 68, 49 [53]; Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht S 278 f; Runge, Urheber- und Verlagsrecht S 595 f; Voigtländer-Elster-Kleine, Urheberrecht 4. Auflage, S 51).
  • RG, 02.11.1892 - 3027/92

    Kann der Verleger einer periodischen Druckschrift seine Verantwortlichkeit für

    Auszug aus BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53
    Während dem Verleger einer nichtperiodischen Druckschrift grundsätzlich die Pflicht Obliegt, den Inhalt der von ihm verlegten Druckschriften zu überprüfen (RGSt 19, 357), kann eine solche Verpflichtung für den Verleger periodischer Druckschriften - um eine solche handelt es sich hier - nicht allgemein angenommen werden (RGSt 23, 274, 276).
  • RG, 09.07.1889 - 1442/89

    Unter welchen Voraussetzungen haftet derjenige, welcher eine Verlagsbuchhandlung

    Auszug aus BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53
    Während dem Verleger einer nichtperiodischen Druckschrift grundsätzlich die Pflicht Obliegt, den Inhalt der von ihm verlegten Druckschriften zu überprüfen (RGSt 19, 357), kann eine solche Verpflichtung für den Verleger periodischer Druckschriften - um eine solche handelt es sich hier - nicht allgemein angenommen werden (RGSt 23, 274, 276).
  • BGH, 29.04.1954 - III ZR 1/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53
    Die Passivlegitimation für den Beseitigungsanspruch folgt insoweit nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen aus dem eigenen Verhalten desjenigen, der durch seinen maßgeblichen Willen, sei es auch ohne Verschulden und nur mittelbar, an der Herbeiführung eines Zustandes mitgewirkt hat, der die Beeinträchtigung eines Dritten zur Folge hat (RGZ 155, 316 [319]; 104, 376 [380]; OLG Dresden Muff 1933, 208; Urteil des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 29. April 1954 - III ZR 1/53 - vgl. auch Bappert "Die strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung für den Inhalt von Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften" in "Rechtsfragen des Buchhandels" 1951, S 116 [120]).
  • BGH, 12.03.1954 - I ZR 201/52

    Radschutz

    Auszug aus BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53
    Es verstößt aber nach den Grundsätzen, die Rechtsprechung und Rechtslehre zur Frage der vergleichenden Werbung entwickelt haben, gegen den lauteren Wettbewerb, sich zur Förderung eigener oder fremder Erzeugnisse in herabsetzender Form mit den Leistungen eines Mitbewerbers zu befassen (Urteile des Senats vom 8. April 1952 - I ZR 80/51 - [LM § 1 UnlWG Nr. 7] und vom 12. März 1954 - I ZR 201/52 -).
  • BGH, 11.07.1952 - I ZR 155/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53
    Der erkennende Senat hat bereits in mehreren Entscheidungen an der Rechtsprechung des Reichsgerichts festgehalten, wonach die Wiederholungsgefahr, wenn der Antrag auf Klagabweisung mit der Begründung aufrechterhalten wird, die als verletzend beanstandete Handlung sei berechtigt, selbst dann nicht ausgeräumt werde, wenn der Beklagte im Verlauf des Rechtsstreits das Versprechen ablegt, sich der beanstandeten Handlung in Zukunft zu enthalten ( BGHZ 1, 241 [248]; I ZR 40/50 - Urteil vom 5. März 1951 - in NJW 1951, 521 [BGH 05.03.1951 - I ZR 40/50] ; - I ZR 155/51 - Urteil vom 11. Juli 1952).
  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

  • BGH, 08.04.1952 - I ZR 80/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.05.1954 - I ZR 178/52

    Cupresa, Cupresa/Kunstseide

  • BGH, 06.03.1951 - I ZR 40/50

    Übertragung eines Warenzeichens

  • RG, 25.08.1937 - V 74/37

    Gegen wen richtet sich der Anspruch auf Schadloshaltung aus § 26 der

  • RG, 22.09.1882 - 1658/82

    Erstreckt sich die Verantwortlichkeit des Redakteurs einer periodischen

  • RG, 23.12.1881 - 2754/81

    1. Beförderung des Verkaufes von Losen einer Hamburger, in Preußen nicht

  • RG, 13.12.1895 - 3928/95

    1. Bedürfen periodische Druckschriften, welche als Beilagen einer Zeitschrift

  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

    Ebenso wie der Verleger die von einem Presseerzeugnis ausgehende Störung beherrscht und deshalb grundsätzlich neben dem Autor eines beanstandeten Artikels verantwortlich ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 3, 270, 275 ff. und 14, 163, 174; Löffler/Steffen, Presserecht, 5. Aufl., LPG § 6, Rn. 276 f.), ist der Betreiber eines Internetforums Herr des Angebots und kann der Verletzte deshalb Löschungs- und Unterlassungsansprüche auch gegen ihn richten.
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Eine auf Unterlassung zielende Verurteilung des Zivilgerichts kann der Äußernde nach der Rechtsprechung vermeiden, wenn er eine ernsthafte und inhaltlich ausreichende Erklärung abgibt, die mehrdeutige Äußerung, der eine Aussage mit dem persönlichkeitsverletzenden Inhalt entnommen werden kann, nicht oder nur mit geeigneten Klarstellungen zu wiederholen (allgemein zur Abwendung der Verurteilung zur Unterlassung vgl. BGHZ 14, 163 ; 78, 9 ; BGH, NJW 1994, 1281 ; Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Kap. 12 Rn. 20 f.).
  • BGH, 25.07.2012 - IV ZR 201/10

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

    Die Prüfung, ob diese Vermutung ausnahmsweise widerlegt wurde, ist eine Tatfrage auf Grundlage der besonderen Umstände des Einzelfalles, die revisionsrechtlich nur eingeschränkt darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil von unrichtigen rechtlichen Gesichtspunkten ausgegangen ist (BGH, Urteile vom 6. Juli 1954 - I ZR 38/53, BGHZ 14, 163, 167; vom 30. Oktober 1998 - V ZR 64/98, BGHZ 140, 1, 10 f.).
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