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   BGH, 16.03.1956 - I ZR 62/55   

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https://dejure.org/1956,488
BGH, 16.03.1956 - I ZR 62/55 (https://dejure.org/1956,488)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1956 - I ZR 62/55 (https://dejure.org/1956,488)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1956 - I ZR 62/55 (https://dejure.org/1956,488)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 1956, 265
  • DB 1956, 446
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.05.1952 - I ZR 138/51

    Weiterbenutzung erloschener Patente

    Auszug aus BGH, 16.03.1956 - I ZR 62/55
    Die Auffassung, daß im Verletzungsstreit der Einwand zulässig ist, der Inhaber des infolge Wiedereinsetzung wieder in Kraft getretenen Patents habe die Wiedereinsetzung durch bewußt unrichtige Angaben erschlichen, wird aufrechterhalten (vgl. BGH GRUR 1952, 564 [565]).

    Der erkennende Senat hat zwar in seinem Urteil BGHZ 6, 172 [178] bemerkt, in jenem Intervall sei der Gegenstand des Patents patentfrei.

    Der erkennende Senat hat denn auch schon in dem Urteil GRUR 1952, 564 [565] für solche Fälle die Zulässigkeit des Erschleichungseinwandes grundsätzlich bejaht.

  • BGH, 30.01.1953 - I ZR 88/52

    Fernsprechnummer als Kennzeichnungsmittel

    Auszug aus BGH, 16.03.1956 - I ZR 62/55
    Dazu genügt es, wenn er die Tatumstände kennt, die seine Handlungsweise als unlauter erscheinen lassen, oder wenn er mit der Möglichkeit rechnet, daß solche Umstände vorliegen könnten (BGHZ 8, 387 [393]).
  • BGH, 13.11.1951 - I ZR 111/50

    Patentverletzung. Schutzumfang

    Auszug aus BGH, 16.03.1956 - I ZR 62/55
    (vgl. dazu auch BGHZ 3, 365 [369]).
  • BGH, 08.01.1953 - IV ZR 125/52

    Wiedereinsetzung gegen Scheidungsurteil trotz Wiederheirat

    Auszug aus BGH, 16.03.1956 - I ZR 62/55
    Es ist allerdings denkgesetzlich möglich, diese Folgerung zu ziehen, und zwar von der Auffassung aus, das Patent sei infolge der Fristversäumung nur scheinbar erloschen und die Wiedereinsetzung offenbare, daß es in Wahrheit in Kraft geblieben sei (vgl. dazu BGHZ 8, 284 [286/87]).
  • RG, 18.02.1925 - I 192/24

    Patentverlängerung; Zwischenbenutzungsrecht

    Auszug aus BGH, 16.03.1956 - I ZR 62/55
    Ist die Benutzung schon vor dem Erlöschen des Patents aufgenommen und lediglich über den Zeitpunkt des Erlöschens hinaus fortgesetzt worden, so wird kein Weiterbenutzungsrecht erworben (Benkard, Anm. 5 zu § 43 PatG; Starck, GRUR 1938, 478; vgl. ferner die Rechtsprechung des Reichsgerichts zu dem Weiterbenutzungsrecht des § 7 des Gesetzes vom 27. April 1920 - RGBl S. 674 -: RGZ 107, 251; 108, 76; 110, 218).
  • BGH, 26.02.1954 - V ZR 135/52

    Treuhänder und Rückerstattungsverfahren

    Auszug aus BGH, 16.03.1956 - I ZR 62/55
    Diese Auffassung beruht auf rechtlich einwandfreier tatsächlicher Würdigung des vorgetragenen Sachverhalts, insbesondere des Inhalts des Vertrages vom 14. Mai 1949, und ist daher für das Revisionsgericht bindend (vgl. auch BGHZ 12, 380 [386]).
  • RG, 13.10.1923 - I 877/22

    Patentverlängerung. Rechnunglegung

    Auszug aus BGH, 16.03.1956 - I ZR 62/55
    Ist die Benutzung schon vor dem Erlöschen des Patents aufgenommen und lediglich über den Zeitpunkt des Erlöschens hinaus fortgesetzt worden, so wird kein Weiterbenutzungsrecht erworben (Benkard, Anm. 5 zu § 43 PatG; Starck, GRUR 1938, 478; vgl. ferner die Rechtsprechung des Reichsgerichts zu dem Weiterbenutzungsrecht des § 7 des Gesetzes vom 27. April 1920 - RGBl S. 674 -: RGZ 107, 251; 108, 76; 110, 218).
  • RG, 16.02.1924 - I 226/23

    Unter welchen Voraussetzungen kann derjenige, welcher eine Erfindung vor dem

    Auszug aus BGH, 16.03.1956 - I ZR 62/55
    Ist die Benutzung schon vor dem Erlöschen des Patents aufgenommen und lediglich über den Zeitpunkt des Erlöschens hinaus fortgesetzt worden, so wird kein Weiterbenutzungsrecht erworben (Benkard, Anm. 5 zu § 43 PatG; Starck, GRUR 1938, 478; vgl. ferner die Rechtsprechung des Reichsgerichts zu dem Weiterbenutzungsrecht des § 7 des Gesetzes vom 27. April 1920 - RGBl S. 674 -: RGZ 107, 251; 108, 76; 110, 218).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2019 - 2 U 31/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents

    Zwar genügt es für die Feststellung der Schadensersatzpflicht aus § 139 Abs. 2 PatG sowie die Verurteilung zur Auskunftserteilung und RechnungsIegung in der Regel bereits, wenn nachgewiesen wird, dass der Beklagte während der Schutzdauer des Klagepatents überhaDt irgendwelche schuldhaft rechtswidrigen VerletzungsD1dlungen begangen hat (vgl. BGH, GRUR 1956, 265, 269 - Rheinmetall-Borsig I; GRUR 1960, 423, 424 - Xbodenventilsäcke).
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Es muss deshalb feststehen, dass auch noch nicht festgestellte, aber vom Urteilsausspruch mit erfasste Verletzungshandlungen nicht anders als schuldhaft begangen worden sind (vgl. dazu auch - zum Patentrecht - BGH, Urt. v. 16.3.1956 - I ZR 62/55, GRUR 1956, 265, 269 - Rheinmetall-Borsig I).
  • BGH, 19.07.2007 - I ZR 93/04

    Windsor Estate

    1931, 72, 74; BGH, Urt. v. 16.3.1956 - I ZR 62/55, GRUR 1956, 265, 269 - Rheinmetall-Borsig I; vgl. ferner RGZ 107, 251, 255; ebenso: Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 19 Rdn. 11 f.; Großkomm.UWG/Jacobs, Vor § 13 D Rdn. 229 u. 233; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., Vor §§ 14-19 Rdn. 140; Melullis, Handbuch des Wettbewerbsprozesses, 3. Aufl. Rdn. 1105; Krieger, GRUR 1989, 802, 803; Tilmann, GRUR 1990, 160 ff.; Jestaedt, GRUR 1993, 219, 222; Meier-Beck, GRUR 1998, 276, 279 f.; Grosch/Schilling, Festschrift Eisenführ, 2003, S. 131, 134 ff.; ferner zu den technischen Schutzrechten Rogge/Grabinski in Benkard, PatG, 10. Aufl., § 139 Rdn. 88a; Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 6. Aufl., § 140b Rdn. 55; Mes, PatG, GebrMG, § 140b PatG Rdn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 21.03.2013 - 2 U 92/11

    Der Wiedereinsetzung kommt nicht die Wirkung zu, dass eine unwahre Angabe über

    Die Wirkungen der Wiedereinsetzung sind im Gesetz - sei es in § 123 PatG, oder in § 233 ZPO - nicht abschließend geregelt (vgl. auch BGH GRUR 1956, 265, 268 - Rheinmetall-Borsig I).

    Auch für § 123 Abs. 1 PatG ist anerkannt, dass eine infolge nicht fristgemäß gezahlter Jahresgebühr verfallene Patentanmeldung durch die Wiedereinsetzung rückwirkend wieder auflebt (BGH GRUR 1993, 460, 464 - Wandabstreifer; Benkard/Schäfers, PatG 10. Aufl.: § 123 PatG Rn 69) oder ein aus demselben Grund erloschenes Patent rückwirkend wieder in Kraft tritt (BGH GRUR 1956, 265 - Rheinmetall-Borsig I; Benkard/Schäfers, PatG 10. Aufl.: § 123 PatG Rn 69).

    Allerdings hat der BGH zu § 123 Abs. 1 PatG auch entschieden, dass der Wiedereinsetzung, mit der ein erloschenes Patent wieder in Kraft tritt, keine Rückwirkung in dem Sinne zukommt, dass Benutzungshandlungen, die in der Zeit zwischen dem Erlöschen und dem Wiederinkrafttreten des Patents erfolgt sind, als rechtswidrig anzusehen wären (BGH GRUR 1956, 265 - Rheinmetall-Borsig I; vgl. auch BGH GRUR 1963, 519, 522 - Klebemax).

    Im Übrigen hat der BGH ausgehend von der Interessenlage der Parteien eine Rückwirkung der Wiedereinsetzung in dem Sinne verneint, dass Benutzungshandlungen während der Zeit zwischen dem Erlöschen und dem Wiederinkrafttreten des Patents nachträglich rechtswidrig werden (BGH GRUR 1956, 265, 268 - Rheinmetall-Borsig I).

    Der Beklagten ist zuzugeben, dass es im vorliegenden Fall nicht wie in den bisherigen Entscheidungen des BGH um die Frage geht, ob eine ursprünglich rechtmäßige Benutzungshandlung nachträglich zu einer rechtswidrigen wird beziehungsweise die Benutzung einer offengelegten, aber verfallenen Patentanmeldung nachträglich entschädigungspflichtig wird (BGH GRUR 1956, 265 - Rheinmetall-Borsig I; GRUR 1993, 460 - Wandabstreifer).

    Ob der Abmahnende im Einzelfall tatsächlich in seinem Vertrauen auf die Erstattungsfähigkeit der Abmahnkosten schutzwürdig ist, mag auf die Frage, ob die Abmahnung berechtigt war oder die Abmahnkosten erforderlich waren, Einfluss haben (vgl. BGH GRUR 1956, 265, 268 und 270 - Rheinmetall-Borsig I zu Ansprüchen wegen unlauterer Ausnutzung einer Fristversäumung).

    Dies ist aber ohne Bedeutung für die Frage, ob die Interessenlage in dem Fall, dass nach dem Erlöschen des Patents mit irreführenden Angaben zum Patentschutz geworben und anschließend die Wiedereinsetzung erfolgreich beantragt wird, es grundsätzlich rechtfertigt, dass der Irreführungstatbestand rückwirkend entfällt (vgl. BGH GRUR 1956, 265, 268 - Rheinmetall-Borsig I; GRUR 1993, 460, 464 - Wandabstreifer).

    Allerdings hat der BGH - wie ausgeführt - in zwei Entscheidungen festgestellt, dass rechtmäßige Benutzungshandlungen im Zeitraum bis zum Wiederinkrafttreten des Patentschutzes nicht nachträglich als rechtswidrig angesehen werden können und für nach dem Verfall einer Patentanmeldung vorgenommene Benutzungshandlungen nicht nachträglich Entschädigung verlangt werden kann (vgl. BGH GRUR 1956, 265 - Rheinmetall-Borsig I; GRUR 1993, 460 - Wandabstreifer).

  • BGH, 26.01.1993 - X ZR 79/90

    Kein Weiterbenutzungsrecht bei vorzeitiger Benutzung - Benutzungsentschädigung

    Eine Benutzung, die schon vorher aufgenommen und die lediglich über den Zeitpunkt des Erlöschens des Patents oder des Verfalls der offengelegten Patentanmeldung hinaus fortgesetzt wird, kann nicht Grundlage eines Weiterbenutzungsrechts sein (BGH GRUR 1956, 265, 268 ff. - Rheinmetall-Borsig; Benkard aaO. § 43 PatG 1968 Rdn. 45).

    Denn es kann nicht angenommen werden, der Gesetzgeber habe mittels einer bloßen Fiktion einen vorhandenen Zustand objektiver Rechtmäßigkeit nachträglich für rechtswidrig erklären wollen, zumal eine so weitgehende Rückwirkung erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen müßte (vgl. BGH GRUR 1956, 265, 268 - Rheinmetall-Borsig).

    Es entspricht deshalb gefestigter Rechtsprechung, daß Schadenersatzansprüche wegen Patentverletzung für den von der Wiedereinsetzung erfaßten Zeitraum ausscheiden (BGH GRUR 1956, 265, 268; BGH GRUR 1963, 519, 522 - Klebemax; vgl. auch Benkard, PatG/GebrMG, 8. Aufl., § 123 PatG 1981 Rdn. 70).

  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 41/90

    Nicola

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 16. März 1956 (I ZR 62/55, GRUR 1956, 265, 269) im Anschluß an die ältere Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. Urt. v. 13.12.1930, Mitt. 1931, 72, 74) ausgesprochen, die Feststellung der Schadensersatzpflicht des Verletzers besage nur, daß der Verletzer dem Patentinhaber den durch die schuldhaft rechtswidrige Verletzung des Patents entstandenen und noch entstehenden Schaden zu ersetzen habe.
  • LG Düsseldorf, 13.06.2023 - 4c O 20/22
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BGH, dass derjenige, der den Gegenstand eines Patents oder einer offengelegten Patentanmeldung bereits vor dem Zeitpunkt des zwischenzeitlichen Erlöschens des Patents oder des Verfalls der offengelegten Patentanmeldung in Benutzung genommen oder die dazu erforderlichen Veranstaltungen getroffen hat und die Benutzung lediglich über diesen Zeitpunkt hinaus fortsetzt, kein Weiterbenutzungsrecht erwerben kann (so schon BGH, GRUR 1993, 460, 462 - "Wandabstreifer", mit Hinweis u.a. auf BGH, GRUR 1956, 265, 268 ff. - "Rheinmetall-Borsig"; vgl. auch Benkard, PatG, 11. Auflage, § 123, Rdnr. 76; Schulte, PatG, 11. Auflage, § 123, Rdnr. 181).

    Die Wirkungen der Wiedereinsetzung sind im Gesetz - sei es in § 123 PatG, oder in § 233 ZPO - nicht abschließend geregelt (vgl. auch BGH, GRUR 1956, 265, 268) - Rheinmetall-Borsig I).

    Auch für § 123 Abs. 1 PatG ist anerkannt, dass eine in Folge nicht fristgemäß gezahlter Jahresgebühr verfallene Patentanmeldung durch die Wiedereinsetzung rückwirkend wieder auflebt (BGHZ 121, 194 = GRUR 1993, 460, 464 - Wandabstreifer; Benkard/Schäfers, § 123 Rdnr. 69) oder ein aus demselben Grund erloschenes Patent rückwirkend wieder in Kraft tritt (BGH, GRUR 1956, 265 - Rheinmetall-Borsig I; Benkard/Schäfers, § 123 Rdnr. 69).

    Allerdings hat der BGH zu § 123 Abs. 1 PatG auch entschieden, dass der Wiedereinsetzung, mit der ein erloschenes Patent wieder in Kraft tritt, keine Rückwirkung in dem Sinne zukommt, dass Benutzungshandlungen, die in der Zeit zwischen dem Erlöschen und dem Wiederinkrafttreten des Patents erfolgt sind, als rechtswidrig anzusehen wären (BGH, GRUR 1956, 265 - Rheinmetall-Borsig I; vgl. auch BGH, GRUR 1963, 519, 522 - Klebemax).

    Im Übrigen hat der BGH ausgehend von der Interessenlage der Parteien eine Rückwirkung der Wiedereinsetzung in dem Sinne verneint, dass Benutzungshandlungen während der Zeit zwischen dem Erlöschen und dem Wiederinkrafttreten des Patents nachträglich rechtswidrig werden (BGH, GRUR 1956, 265, 268 - Rheinmetall-Borsig I).

  • LG Düsseldorf, 16.01.2018 - 4b O 81/16

    L-Glutaminsäure-Herstellungsverfahren I

    Ebenso wenig ist auf den Einwand des Verletzers einzugehen, er habe die Verletzungshandlungen von einem bestimmten Zeitpunkt ab eingestellt (BGH GRUR 1956, 265 - Rheinmetall-Borsig).

    In beiden Fällen wird allein auf die Verletzungshandlungen abgestellt, ohne dass dabei der Zeitpunkt, zu dem sie vorgenommen worden sind, eine Rolle spielt (BGH GRUR 1956, 265, 270 - Rheinmetall-Borsig; NJW 1992, 2292, 2295 - Nicola).

    Ebenso wenig wird der Verletzer beschwert, wenn seiner Behauptung, er habe die Verletzungshandlungen von einem bestimmten Zeitpunkt ab eingestellt, nicht nachgegangen wird (BGH GRUR 1956, 265, 270 - Rheinmetall-Borsig).

    Der Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung ist zeitlich weder durch den Nachweis der ersten Verletzungshandlung, noch durch den Einwand, die Verletzungshandlungen eingestellt zu haben, zeitlich beschränkt (BGH GRUR 1956, 265 - Rheinmetall-Borsig; NJW 1992, 2292 - Nicola; GRUR 2007, 877 - Windsor Estate).

  • LG Düsseldorf, 01.09.2022 - 4a O 27/22
    Anders als in dem Rheinmetall-Borsig-Urteil I (BGH, GRUR 1956, 265) verfügten die Verfügungsklägerinnen mit Blick auf die EP A zu keinem Zeitpunkt über einen wirksamen Patentschutz.

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung ist von diesen Grundsätzen nur in extremen Ausnahmefällen abgewichen, in denen lediglich besondere Einzelfallumstände dazu führen können, dass Ansprüche auf Unterlassung nach §§ 8 Abs. 1, §§ 3, 4 Nr. 3 UWG wegen einer unlauteren Behinderung (BGH, GRUR 2002, 820 - Bremszangen; BGH, GRUR 2007, 795 - Handtasche) oder Schadensersatzansprüche für die Zeit vor Erteilung des Patents nach § 826 BGB wegen Ausnutzen einer vorübergehenden Notlage des Patentinhabers (BGH, GRUR 1956, 265 - Rheinmetall-Borsig-Urteil I; GRUR 1952, 562 - Zelluloidschicht-Sohle) im Raum stehen.

    Maßgeblich sehen sie den zur Entscheidung gestellten Sachverhalt als vergleichbar mit demjenigen an, welcher der Entscheidung "Rheinmetall-Borsig-Urteil I" (BGH, GRUR 1956, 265) zugrunde lag.

    In der Entscheidung Rheinmetall-Borsig-Urteil I (GRUR 1956, 265) erkannte der Bundesgerichtshof darauf, dass die wissentliche Ausnutzung einer vorübergehenden Notlage eines Patentinhabers, in der er aufgrund von ihm nicht zu vertretender Umstände vorübergehend schutzlos gestellt ist, eine sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB darstellen kann.

  • LG Düsseldorf, 16.01.2018 - 4b O 80/16

    L-Glutaminsäure-Herstellungsverfahren

    Ebenso wenig ist auf den Einwand des Verletzers einzugehen, er habe die Verletzungshandlungen von einem bestimmten Zeitpunkt ab eingestellt (BGH GRUR 1956, 265 - Rheinmetall-Borsig).

    In beiden Fällen wird allein auf die Verletzungshandlungen abgestellt, ohne dass dabei der Zeitpunkt, zu dem sie vorgenommen worden sind, eine Rolle spielt (BGH GRUR 1956, 265, 270 - Rheinmetall-Borsig; NJW 1992, 2292, 2295 - Nicola).

    Ebenso wenig wird der Verletzer beschwert, wenn seiner Behauptung, er habe die Verletzungshandlungen von einem bestimmten Zeitpunkt ab eingestellt, nicht nachgegangen wird (BGH GRUR 1956, 265, 270 - Rheinmetall-Borsig).

    Der Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung ist zeitlich weder durch den Nachweis der ersten Verletzungshandlung, noch durch den Einwand, die Verletzungshandlungen eingestellt zu haben, zeitlich beschränkt (BGH GRUR 1956, 265 - Rheinmetall-Borsig; NJW 1992, 2292 - Nicola; GRUR 2007, 877 - Windsor Estate).

  • LG Düsseldorf, 01.09.2022 - 4a O 44/22
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2018 - 2 U 30/16

    Zur Form des Lizenzvertrags

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 2 U 51/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend eine Anlage zum Trocknen von

  • BGH, 13.12.1962 - I ZR 42/61

    Rechtsmittel

  • OLG Düsseldorf, 05.07.2018 - 2 U 41/17

    Ansprüche wegen Benutzung eines Patents für eine Anschlussarmatur zum Anschließen

  • OLG Karlsruhe, 28.06.2017 - 6 U 67/16

    Patentverletzung: Präsentation eines Erzeugnisses auf einer internationalen

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2017 - 2 U 58/16

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine prothektive

  • LG Düsseldorf, 12.11.2019 - 4a O 117/17

    Mehrschichtige Polyolefinfolie II

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2022 - 2 U 31/18
  • LG Düsseldorf, 03.11.2020 - 4a O 31/19

    Modifiziertes Nucleotidmolekül

  • LG Düsseldorf, 05.07.2011 - 4b O 177/10

    Anspruch eines Mitbewerbers von Gartengeräten auf Schadensersatz und Auskunft

  • LG Düsseldorf, 06.03.2008 - 4a O 315/06

    Monoklines Metazachlor II

  • BGH, 04.12.1968 - I ZR 17/67

    Unzulässigkeit einer unwahren und herabsetzenden vergleichenden Werbung -

  • LG Düsseldorf, 31.01.2012 - 4a O 106/08

    Verletzung eines Patents für Mammographiegeräte (DE 689 13 662 T3) durch seit dem

  • LG Düsseldorf, 19.04.2007 - 4a O 43/06

    Isonitril II

  • LG Düsseldorf, 26.03.2009 - 4a O 81/08

    DVD-Standard

  • BGH, 16.10.1956 - I ZR 2/55

    Rechtsmittel

  • LG Düsseldorf, 17.09.2019 - 4a O 57/18

    Polarisationsumwandlungssystem

  • LG Düsseldorf, 07.05.2009 - 4a O 106/08

    Mammographiegerät

  • LG Düsseldorf, 19.04.2007 - 4a O 125/06

    Isonitril III

  • BGH, 24.05.1967 - Ib ZR 106/65

    Herstellung von Ölfeuerungsanlagen - Anspruch auf Schadensersatz - Verstoß gegen

  • BGH, 10.07.1964 - Ib ZR 169/62

    Rechtsmittel

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