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   BGH, 25.10.1956 - II ZB 18/56   

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https://dejure.org/1956,400
BGH, 25.10.1956 - II ZB 18/56 (https://dejure.org/1956,400)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1956 - II ZB 18/56 (https://dejure.org/1956,400)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1956 - II ZB 18/56 (https://dejure.org/1956,400)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 18 Abs. 2 S. 1
    Täuschung durch ein in einer Firma enthaltenes Phantasiewort; Ähnlichkeit der Firma einer GmbH mit derjenigen einer Aktiengesellschaft

Papierfundstellen

  • BGHZ 22, 88
  • NJW 1956, 1873
  • GRUR 1957, 195
  • DNotZ 1957, 100
  • DB 1956, 1106
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.04.1952 - IV ZB 9/52

    Vorlagepflicht nach § 28 FGG. Kindesannahmevertrag

    Auszug aus BGH, 25.10.1956 - II ZB 18/56
    Ein Vorlegungsfall ist auch dann gegeben, wenn ein Oberlandesgericht von einer Entscheidung des früheren Reichsgerichts abweichen will (BGHZ 5, 344).
  • RG, 10.01.1930 - II B 16/29

    Kommt bei der Firma einer Gesellschaft mbH., die allein dem Gegenstand des

    Auszug aus BGH, 25.10.1956 - II ZB 18/56
    Das Hanseatische Oberlandesgericht zu Hamburg möchte die gegen die Beschwerdeentscheidung angebrachte weitere Beschwerde der Gesellschaft zurückweisen, sieht sich hieran aber durch die Entscheidung des Reichsgerichts vom 10. Januar 1930 (RGZ 127, 77 ff [84]) gehindert.
  • LG Stuttgart, 18.03.2010 - 17 O 446/09

    "Schleichbären" verletzen die Wort-/Bildmarke "Schleich"

    bb) Im Regelfall ist die Verwendung der Buchstaben "AG" am Ende einer Firma zur Täuschung des Rechtsverkehrs geeignet, d.h. firmenrechtlich und wettbewerbsrechtlich unzulässig (vgl. schon BGH, GRUR 1957, 195 - INDROHAG).
  • OLG Köln, 10.03.1980 - 2 Wx 1/80

    Zur Firma einer GmbH

    Damit hat sich das Beschwerdegericht der auch vom Senat vertretenen Auffassung des Bundesgerichtshofes in BGHZ 22, 88 angeschlossen, wonach abweichend von RGZ 127, 81 abgekürzte, einprägsame oder zusammengefaßte Kurzbezeichnungen des Unternehmens jedenfalls dann losgelöst von dem übrigen Wortzusammenhang der Firma betrachtet werden dürfen, wenn es sich um Phantasieworte als Bestandteil einer Firma handelt.
  • OLG Dresden, 21.04.2010 - 13 W 295/10

    Eintragungsfähigkeit einer GmbH mit der Bezeichnung "AG" in der Firma

    a) Zur alten Rechtslage hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Eignung zur Irreführung auch losgelöst vom übrigen Wortzusammenhang der Firma für einen Firmenbestandteil bestehen kann, wenn dieser dazu bestimmt oder jedenfalls dazu geeignet ist, für sich allein verwendet zu werden (BGHZ 22, 88, 89).
  • OLG Koblenz, 17.03.1980 - 3 WLw 62/79

    Zum Versagungsgrund des § 9 Abs. 1 GrdstVG

    Damit hat sich das Beschwerdegericht der auch vom Senat vertretenen Auffassung des BGH ( BGHZ 22, 88 ) angeschlossen, wonach abweichend von RGZ 127, 81 abgekürzte, einprägsame oder zusammengefaßte Kurzbezeichnungen des Unternehmens jedenfalls dann losgelöst von dem übrigen Wortzusammenhang der Firma betrachtet werden dürfen, wenn es sich um Phantasieworte als Bestandteil einer Firma handelt.
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