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   BGH, 02.11.1956 - I ZR 49/55   

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BGH, 02.11.1956 - I ZR 49/55 (https://dejure.org/1956,1379)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1956 - I ZR 49/55 (https://dejure.org/1956,1379)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1956 - I ZR 49/55 (https://dejure.org/1956,1379)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 1957, 270
  • DB 1957, 137
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.10.1952 - I ZR 108/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.11.1956 - I ZR 49/55
    Die Grundsätze, die von der Rechtsprechung für den Schutz des Gegenstandes der Erfindung eines Patents entwickelt sind (BGH GRUR 1953, 112 [113] - Feueranzünder -), sind auch für den Schutz des Gegenstandes des Gebrauchsmusters zu beachten.

    Es ist deshalb, wenn die offenbarte Raumform schutzfähig ist, unter dem Gesichtspunkt des Schutzes des Gegenstandes des Gebrauchsmusters nur noch zu prüfen, ob die darin liegende Erweiterung gegenüber dem beschriebenen Muster nach dem Stande der Technik neu ist (BGH GRUR 1953, 112 [113]).

  • RG, 29.02.1928 - I 258/27

    Gebrauchsmusterschutz

    Auszug aus BGH, 02.11.1956 - I ZR 49/55
    Bei der Auslegung ist deshalb der Inhalt der Unterlagen in seiner Gesamtheit heranzuziehen (RGZ 120, 224 [227]; RGZ 133, 260 [266]; RG JW 1938, 3126 [3127]; RG GRUR 1939, 202 [203]).

    Denn die beschriebene Gestaltung kann zufällig sein und Besonderheiten aufweisen, die mit der Erfindung, deren Schutz das Gebrauchsmuster bezweckt, nichts zu tun haben (RGZ 120, 224 [227]).

  • RG, 12.06.1920 - I 55/20

    Auslegung der Begriffe Erfindung, Neuheit und Äquivalenz bei Gebrauchsmustern

    Auszug aus BGH, 02.11.1956 - I ZR 49/55
    An die Erfindungshöhe eines Gebrauchsmusters sind nach ständiger Rechtsprechung geringere Anforderungen zu stellen als an die eines Patents (RGZ 99, 211 [212]; RG GRUR 1939, 838 [840]).
  • RG, 16.09.1931 - I 7/31

    1. Wie ist der Gegenstand eines Gebrauchsmusters nach § 2 Abs. 2 GebrMG. zu

    Auszug aus BGH, 02.11.1956 - I ZR 49/55
    Bei der Auslegung ist deshalb der Inhalt der Unterlagen in seiner Gesamtheit heranzuziehen (RGZ 120, 224 [227]; RGZ 133, 260 [266]; RG JW 1938, 3126 [3127]; RG GRUR 1939, 202 [203]).
  • BGH, 20.06.2006 - X ZB 27/05

    Demonstrationsschrank

    In der - allerdings durchwegs vor Inkrafttreten der maßgeblichen patent- wie gebrauchsmusterrechtlichen Gesetzesbestimmungen in den Jahren 1978 und 1986 ergangenen - höchstrichterlichen Rechtsprechung ist über lange Zeit die Auffassung vertreten worden, dass bei durch Gebrauchsmuster zu schützenden Erfindungen ein geringeres Maß an Erfindungshöhe erforderlich sei als bei patentgeschützten Erfindungen (vgl. RG v. 25.1.1908 - I 109/07, BlPMZ 1908, 188, 189 - Schartenblende: "so geht doch aus der Begründung der Erklärung [der Regierungs-Kommissäre] mit Deutlichkeit hervor, daß man dabei ausschließlich an die geringeren, nur des Gebrauchsmusterschutzes würdigen Erfindungen gedacht hat, nicht an die gehaltreicheren Erfindungen, welche den Voraussetzungen des Patentgesetzes genügen und daher auf den wirksameren und länger dauernden Patentschutz Anspruch machen können"; RGZ 99, 211, 212 f. Kurbelscheibe: "Der Gedanke, die Kurbelscheibe einer Maschine abzunehmen und einfach durch ein an ihre Stelle größeres Rad zu ersetzen, das wie ein Schwungrad wirkt, ist nicht eine Selbstverständlichkeit, die keine nennenswerte technische Überlegung erfordert hätte"; RG v. 15.12.1928 - I 264/28, MuW 29, 131 - Garndocke; RG v. 18.3.1933 - I 193/32, GRUR 1933, 494, 495 - Markierzeichen (nicht nur handwerksmäßige Maßnahmen); RG vom 20.1.1939 - I 163/38, GRUR 1939, 838, 840 - Sturmlaterne; BGH, Urt. v. 2.11.1956 - I ZR 449/55, GRUR 1957, 270, 271 - Unfallverhütungsschuh; v. 29.5.1962 - I ZR 147/60, GRUR 1962, 575, 576 - Standtank; v. 8.6.1962 - I ZR 9/61, GRUR 1962, 518, 519 Blitzlichtgerät; BGHZ 42, 263, 268 - Verstärker).
  • BGH, 30.01.1964 - Ia ZB 1/63

    Gebrauchsmusterfähigkeit elektrischer Schaltungen

    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 2. November 1956 (BlPMZ 1957, 70 = GRUR 1957, 270 - Unfallverhütungsschuh) geht das Deutsche Patentamt in der angeführten Entscheidung davon aus, daß dem Gebrauchsmusterschutz nur solche Erfindungsgedanken zugänglich seien, die in einer Raumform verkörpert seien.

    Wie der angefochtene Beschluß (S. 7 unter Ziffer 3 a) unter Bezugnahme auf die - auch vom Deutschen Patentamt in dem erwähnten Beschluß vom 5. September 1960 angezogene - "Unfallverhütungsschuh"-Entscheidung vom 2. November 1956 ausführt (GRUR 1957, 270-272, insbesondere S. 271 li.Sp. Abs. 4 Z. 3-6 und re.Sp. Abs. 5 III), ist "Gegenstand" eines Gebrauchsmusters nicht allein die in den Unterlagen im einzelnen gekennzeichnete bestimmte Ausführungsform eines Gegenstandes, sondern der aus den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs oder der Ansprüche hervorgehende "Raumformgedanke".

    Hiermit in Einklang steht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wie sie insbesondere in der bereits erwähnten "Unfallverhütungsschuh"-Entscheidung vom 2. November 1956 (GRUR 1957, 270-272) ihren Ausdruck gefunden hat.

  • BGH, 30.01.1964 - Ia ZB 6/63

    Prüfung der absoluten Schutzvoraussetzungen im

    Die Raumform, in welcher sich der zu schützende erfinderische Raumformgedanke (vgl. BGH GRUR 1957, 270 - Unfallverhütungsschuh) verkörpern soll, ist durch den Eintragungsantrag mit Beschreibung, Zeichnung und/oder Modell festzulegen.

    Der Rechtsbeschwerde kann schließlich auch nicht gefolgt werden, wenn sie gegenüber den Ausführungen von Walther (GRUR 1962, 221) unter Hinweis auf die Unfallverhütungs-Entscheidung des Senats (GRUR 1957, 270) meint, im vorliegenden Fall sei eine etwaige Vielzahl von möglichen unterschiedlichen Ausführungsformen durch einen "gemeinsamen Raumformgedanken" zusammengehalten; das zugrunde liegende Prinzip mechanisch-konstruktiver Art sei der Regler mit seinen einzelnen räumlichen Bauelementen, wie er in den Schutzansprüchen beschrieben und z.B. in dem Prospekt dargestellt sei.

  • BGH, 03.10.1968 - X ZR 27/67

    Prüfung der absoluten Schutzvoraussetzungen Im Gebrauchsmuster-Verletzungsprozeß

    Hinsichtlich der Erfordernisse der Neuheit, des Fortschritts und der Erfindungshöhe findet im Eintragungsverfahren keine Prüfung statt und ist diese deshalb ohnehin im Verletzungsprozeß nachzuholen (BGHZ 42, 248, 255 f [BGH 30.01.1964 - Ia ZB 6/63] ; BGH GRUR 1957, 270, 271 - Unfall-Verhütungsschuh; RGZ 155, 321, 325).

    Dem Gebrauchsmusterschutz ist nur ein durch eine Raumform bestimmter Erfindungsgedanke zugänglich, d.h. ein Erfindungsgedanke, für den eine in einer hinreichend bestimmten Raumform verkörperte technische Gestaltung wesentlich ist (BGH a.a.O. S. 286 unter Hinweis auf BGH GRUR 1957, 270, 271 - Unfall-Verhütungsschuh).

  • BGH, 28.11.1963 - Ia ZR 119/63

    Rechtsmittel

    Es könnte deshalb auch kein der Raumform zu entnehmender allgemeiner Raumformgedanke geschützt sein (BGH GRUR 1957, 270, 271 - Unfallverhütungsschuh; RG JW 1938, 3126, 3127).

    Das Berufungsgericht hat seine Auffassung, daß die Lehre des allgemeinen Raumformgedankens auf einer für den Gebrauchsmusterschutz ausreichenden schöpferischen Leistung beruhe, mit Überlegungen begründet, wie sie nach der Rechtsprechung bei der Beurteilung der erfinderischen Bedeutung einer Kombinationserfindung anzustellen sind (vgl. zur Erfindungshöhe eines Gebrauchsmusters: BGH GRUR 1957, 270, 271 - Unfallverhütungsschuh; RGZ 211, 212; RG GRUR 1939, 838, 840; zur Erfindungshöhe einer Kombinationserfindung: BGH GRUR 1959, 22, 24 - Einkochdose).

  • BGH, 13.12.1962 - I ZR 42/61

    Rechtsmittel

    Zwar ergibt sich das nicht ausdrücklich aus dem - für die Beurteilung des Schutzgegenstandes auch nicht maßgeblichen (vgl. BGH GRUR 1957, 270 - Unfall-Verhütungsschuh) - Wortlaut des ursprünglichen Anspruchs 1, wohl aber aus den Anmeldungsunterlagen insgesamt, vor allem aus der Zeichnung.
  • BGH, 03.03.1977 - X ZR 22/73

    Patent hinsichtlich der besonderen Errichtung einer Mehrzweckhalle - Auslegung

    Wie beim Gebrauchsmuster (vgl. BGH GRUR 1957, 270 - Unfall-Verhütungsschuh; BGH GRUR 1964, 433, 438 - Christbaumbehang I) kommt es auch bei der offengelegten Anmeldung auf den Inhalt der Unterlagen in ihrer Gesamtheit an.
  • BGH, 18.03.1975 - X ZB 12/74

    Lampenschirm

    Er macht vielmehr geltend, daß die der Eintragung durch § 5 Abs. 1 GebrMG beigelegte Wirkung wegen des Fehlens der gesetzlichen Voraussetzungen des § 1 GebrMG nicht eingetreten sei (vgl. dazu BGH GRUR 1957, 270, 271 - Unfallverhütungsschuh) und daß deshalb die vom Gebrauchsmusterinhaber aus der Eintragung abgeleiteten Ansprüche überhaupt nicht zur Entstehung gelangt seien (BGH a.a.O.).
  • BGH, 10.07.1979 - X ZR 23/78

    Oberarmschwimmringe

    Es ist seit jeher anerkannt, daß die ordentlichen Gerichte die Rechtswirksamkeit eines Gebrauchsmusters nachzuprüfen und dem eingetragenen Muster den Schutz zu versagen haben, wenn sich seine Rechtsunwirksamkeit herausstellt (BGH GRUR 1957, 270, 271 - Unfall-Verhütungsschutz; BGHZ 51, 8, 11 m.w. Nachw. - Lotterielos).
  • BGH, 09.01.1962 - I ZR 142/60

    Rechtsmittel

    An sich unterliegt auch im vorliegenden Verletzungsstreit die Schutzfähigkeit des Gebrauchsmusters vor der Ermittlung des Schutzbereiches der Prüfung durch den Verletzungsrichter; er ist an die vorbezeichnete Entscheidung auch insoweit, als der Löschungsantrag zurückgewiesen und das Gebrauchsmuster aufrechterhalten worden ist, nicht gebunden, weil das Löschungsverfahren nicht zwischen den Parteien des vorliegenden Rechtsstreits durchgeführt worden ist (§ 11 Satz 3 GebrMG; BGH GRUR 1957, 270 - Unfallverhütungsschuh).
  • BGH, 30.05.1967 - Ia ZB 24/65

    Landwirtschaftliches Ladegerät - Feststellung der Unwirksamkeit eines

  • BGH, 21.04.1964 - Ia ZB 218/63

    Nicht zugelassene Rechtsbeschwerde

  • BGH, 17.12.1963 - Ia ZR 17/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.07.1984 - X ZR 38/83

    Anfechtung eines Lizenzvertrages wegen der Annahme einer arglistigen Täuschung

  • BGH, 18.12.1975 - X ZR 64/72

    Schutzfähigkeit eines Klagegebrauchsmusters - Gegenstand der Prüfung im

  • BGH, 04.05.1972 - X ZR 14/69

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Geltendmachung der

  • BGH, 27.10.1966 - Ia ZR 96/64

    Schutzfähigkeit des für den Rechtstreit erheblichen, in der Raumform verkörperten

  • BGH, 30.01.1964 - Ia ZB 14/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.11.1959 - I ZR 79/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.12.1975 - X ZR 65/72

    Schutzfähigkeit eines Klagegebrauchsmusters - Gegenstand der Prüfung im

  • BGH, 21.10.1975 - X ZR 41/73

    Umfang der Bindungswirkung einer Entscheidung des Bundespatentgerichts im

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