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   BGH, 12.10.1956 - I ZR 171/54   

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BGH, 12.10.1956 - I ZR 171/54 (https://dejure.org/1956,434)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1956 - I ZR 171/54 (https://dejure.org/1956,434)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1956 - I ZR 171/54 (https://dejure.org/1956,434)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 142
  • GRUR 1957, 339
  • DB 1956, 1230
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53

    Gleichartigkeit von Waren

    Auszug aus BGH, 12.10.1956 - I ZR 171/54
    Wäre es der Klägerin etwa erst zu einem späteren Zeitpunkt gelungen, die Endung "stasin" zur Herkunftsangabe zu entwickeln, so würde ihr auch kein Anspruch mehr gegen die Beklagten darauf zustehen, daß diese den ihnen einmal eingeräumten Zeichenschutz wieder aufgäben (RG GRUR 1936, 613 [618]; BGH Urteil vom 13. März 1956 - I ZR 49/54 - Getränkeindustrie; vgl. auch BGHZ 21, 85 [94 ff] - Spiegel - und BGHZ 19, 23 [28, 29] - Magirus).

    Eine solche Gefahr kann nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 15, 107 [112] - Koma; 19, 23 [31] - Magirus) nur dann in Betracht kommen, wenn es sich um Kennzeichnungen mit wirklich überragender Verkehrsgeltung handelt.

  • BGH, 22.10.1954 - I ZR 46/53

    Recht gegen Verwässerung eines berühmten Zeichens

    Auszug aus BGH, 12.10.1956 - I ZR 171/54
    Eine solche Gefahr kann nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 15, 107 [112] - Koma; 19, 23 [31] - Magirus) nur dann in Betracht kommen, wenn es sich um Kennzeichnungen mit wirklich überragender Verkehrsgeltung handelt.
  • BGH, 18.01.1955 - I ZR 142/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.10.1956 - I ZR 171/54
    Im übrigen hat der Senat aber schon in seinem Urteil vom 18. Januar 1955 (GRUR 1955, 415 [416] - Arctuvan) ausgesprochen, daß es selbst für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr von Warenzeichen für rezeptpflichtige Arzneimittel nicht nur auf die Auffassung der Ärzte und Apotheker, sondern auch auf die Auffassung des kaufenden Publikums ankomme.
  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 105/54

    Verwechslungsgefahr für Druckschriftentitel

    Auszug aus BGH, 12.10.1956 - I ZR 171/54
    Wäre es der Klägerin etwa erst zu einem späteren Zeitpunkt gelungen, die Endung "stasin" zur Herkunftsangabe zu entwickeln, so würde ihr auch kein Anspruch mehr gegen die Beklagten darauf zustehen, daß diese den ihnen einmal eingeräumten Zeichenschutz wieder aufgäben (RG GRUR 1936, 613 [618]; BGH Urteil vom 13. März 1956 - I ZR 49/54 - Getränkeindustrie; vgl. auch BGHZ 21, 85 [94 ff] - Spiegel - und BGHZ 19, 23 [28, 29] - Magirus).
  • BGH, 13.03.1956 - I ZR 49/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.10.1956 - I ZR 171/54
    Wäre es der Klägerin etwa erst zu einem späteren Zeitpunkt gelungen, die Endung "stasin" zur Herkunftsangabe zu entwickeln, so würde ihr auch kein Anspruch mehr gegen die Beklagten darauf zustehen, daß diese den ihnen einmal eingeräumten Zeichenschutz wieder aufgäben (RG GRUR 1936, 613 [618]; BGH Urteil vom 13. März 1956 - I ZR 49/54 - Getränkeindustrie; vgl. auch BGHZ 21, 85 [94 ff] - Spiegel - und BGHZ 19, 23 [28, 29] - Magirus).
  • BGH, 19.06.1951 - I ZR 77/50

    Warenzeichenverletzung. Wiederholungsgefahr

    Auszug aus BGH, 12.10.1956 - I ZR 171/54
    Da die Verwechslungsfähigkeit im Warenzeichenrecht nach ständiger Rechtsprechung des Senats (GRUR 1952, 35 [36]; 1954, 192 [193]) eine Rechtsfrage ist, steht dem Revisionsgericht bei hinreichend geklärter Sachlage die selbständige Nachprüfung zu, ob eine Verwechslungsgefahr der beiden Zeichen gegeben ist, selbst wenn das Berufungsgericht irrtümlicherweise als maßgebliche Abnehmerkreise nur Ärzte und Apotheker, nicht aber das durchschnittliche Publikum angesehen hat.
  • BGH, 09.10.1953 - I ZR 115/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.10.1956 - I ZR 171/54
    Da die Verwechslungsfähigkeit im Warenzeichenrecht nach ständiger Rechtsprechung des Senats (GRUR 1952, 35 [36]; 1954, 192 [193]) eine Rechtsfrage ist, steht dem Revisionsgericht bei hinreichend geklärter Sachlage die selbständige Nachprüfung zu, ob eine Verwechslungsgefahr der beiden Zeichen gegeben ist, selbst wenn das Berufungsgericht irrtümlicherweise als maßgebliche Abnehmerkreise nur Ärzte und Apotheker, nicht aber das durchschnittliche Publikum angesehen hat.
  • RG, 21.12.1937 - II 90/37

    Kommt es für die Verwechslungsfähigkeit von Arzneimitteln, die verschiedenen

    Auszug aus BGH, 12.10.1956 - I ZR 171/54
    Würde also eine Ähnlichkeit der beiden Zeichen tatsächlich bestehen, so könnte bereits diese Ähnlichkeit den Kunden zu der Annahme veranlassen, das ihm entgegentretende Mittel sei das ihm bekannte, es müsse sich also bei seinem Leiden bewährt haben (RGZ 156, 355 [366]).
  • OLG Köln, 25.07.2014 - 6 U 197/13

    "L-Thyrox"

    Gleiches gilt auch für die von der Antragstellerin ebenfalls herangezogene Entscheidung "Venostasin/Topostasin" (GRUR 1957, 339, 340).
  • BGH, 15.10.1992 - I ZR 259/90

    Kennzeichen apothekenpflichtiger Arzneimittel - Verwechselungsfahr einzelner

    Dies gilt erst recht, wenn die Übereinstimmungen - wie vorliegend - quantitativ deutlich überwiegen und außerdem den Wortanfang bilden; denn letzterem pflegt der Verkehr regelmäßig jedenfalls dann stärkere Beachtung zu schenken, wenn die Wortendung ihrerseits - etwa wegen ihres häufigen Vorkommens oder aus anderen Gründen - für den Verkehr wenig einprägsam ist (vgl. BGH, Urt. v. 12.10.1956 - I ZR 171/54, GRUR 1957, 339, 341 f. - Venostasin/Topostasin; BGH, Urt. v. 21.2. 1975 - I ZR 18/74, GRUR 1975, 370, 371 - Protesan m.w.N.).
  • BGH, 27.01.1994 - I ZR 65/92

    "Sermion"; Zulässigkeit der Umverpackung und des Reimports von Arzneimitteln

    Es hat dabei unberücksichtigt gelassen, daß in anderem Zusammenhang, nämlich für die Frage der zeichenrechtlichen Verwechslungsgefahr bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vorrangig auf den verordnenden Arzt und den Apotheker abzustellen ist, da diese bei der Rezeptierung und der Ausgabe des Medikaments sich Gedanken über den Hersteller zu machen haben (BGH, Urt. v. 25.1.1990 - I ZR 83/88, GRUR 1990, 453, 455 - L-Thyroxin; vgl. auch BGH, Urt. v. 18.1.1955 - I ZR 142/53, GRUR 1955, 415, 416 = WRP 1955, 50 - Arctuvan/Artesan; Urt. v. 12.10.1956 - I ZR 171/54, GRUR 1957, 339, 340 - Venostasin).
  • BGH, 13.01.1961 - I ZR 92/59

    Rechtsmittel

    Sie entspricht den von dem erkennenden Senat in ständiger Rechtsprechung festgehaltenen Grundsätzen (s. u.a. BGH GRUR 1957, 339, 340 - Venostasin; BGH GRUR 1953, 81, 32 - Thymopect).

    Diese im Berufungsurteil unterbliebene Prüfung, die das Revisionsgericht nachholen kann, da es hierzu einer Sachaufklärung nicht bedarf, die Entscheidung vielmehr aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung getroffen werden kann (s. u.a. BGH GRUR 1952, 35, 36 - Widia; GRUR 1957, 339, 340 - Venostasin), führt jedoch ebenfalls zur Feststellung einer zeichenrechtlichen Übereinstimmung.

    Auch die Auffassung des Berufungsgerichts, daß die Verschiedenheit der Indikationsgebiete der beiderseitigen Erzeugnisse angesichts der hochgradigen Verwechslungsgefahr für die Beurteilung keine Rolle spiele, entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGH GRUR 1957, 339, 340 - Venostasin).

  • BGH, 27.01.1994 - I ZR 234/91

    "Mexitil"; Zulässigkeit der Umverpackung und des Reimports von Arzneimitteln

    Es hat dabei unberücksichtigt gelassen, daß in anderem Zusammenhang, nämlich für die Frage der zeichenrechtlichen Verwechslungsgefahr bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vorrangig auf den verordnenden Arzt und den Apotheker abzustellen ist, da diese bei der Rezeptierung und der Ausgabe des Medikaments sich Gedanken über den Hersteller zu machen haben (BGH, Urt. v. 25.1.1990 - I ZR 83/88, GRUR 1990, 453, 455 - L-Thyroxin; vgl. auch BGH, Urt. v. 18.1.1955 - I ZR 142/53, GRUR 1955, 415, 416 = WRP 1955, 50 - Arctuvan/Artesan; Urt. v. 12.10.1956 - I ZR 171/54, GRUR 1957, 339, 340 - Venostasin).
  • BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59

    "Almglocke" - "Almquell"

    Denn diese Berücksichtigung einer erst nachträglich eingetretenen Verkehrsdurchsetzung würde, wie der Senat in GRUR 1957, 339, 341 - Venostasin - dargelegt hat für die beklagte Partei einer nachträglichen Entziehung des ihr ursprünglich eingeräumten Warenzeichenschutzes gleichkommen.

    Es war daher für deutsche Warenzeichen offen geblieben, ob es insoweit auf die tatsächlichen Verhältnisse zur Zeit der Eintragung des jüngeren Warenzeichens, durch die das Zeichenrecht gemäß §§ 8, 15 WZG erst zur Entstehung gelangt, oder auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der für den Zeitvorrang maßgeblichen Anmeldung des jüngeren Warenzeichens ankommt (vgl. BGH in GRUR 1960, 124, 126 - Füllhalterelip, für den Sonderfall der IR-Marke, vgl. BGH in GRUR 1957, 339, 341 - Venostasin; GRUR 1960, 130, 131 - Sunpearl II).

  • BGH, 10.04.1968 - I ZR 15/66

    Verwechslungsgefahr bei Arzneimittelwarenzeichen

    Solche Silben weisen deshalb auch gegenüber dem breiten Publikum keine Kennzeichnungskraft auf (BGH GRUR 1957, 339, 341 - Venostasin; 1957, 435, 436 - Eucerin).

    Nach der Rechtsprechung des früheren Ersten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs kommt es allerdings für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr von Warenzeichen für Arzneimittel, auch wenn diese rezept- oder apothekenpflichtig sind, nicht nur auf die Auffassung der Ärzte und Apotheker an (BGH GRUR 1955, 415, 416 - Arctuvan/Artesan; 1957, 339, 340 - Venostasin).

  • BGH, 27.01.1994 - I ZR 191/91

    "Kerlone"; Zulässigkeit der Umverpackung und des Reimports von Arzneimitteln

    Es hat dabei unberücksichtigt gelassen, daß in anderem Zusammenhang, nämlich für die Frage der zeichenrechtlichen Verwechslungsgefahr bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vorrangig auf den verordnenden Arzt und den Apotheker abzustellen ist, da diese bei der Rezeptierung und der Ausgabe des Medikaments sich Gedanken über den Hersteller zu machen haben (BGH, Urt. v. 25.01.1990 - I ZR 83/88, GRUR 1990, 453, 455 - L-Thyroxin; vgl. auch BGH, Urt. v. 18.01.1955 - I ZR 142/53, GRUR 1955, 415, 416 = WRP 1955, 50 - Arctuvan/Artesan; Urt. v. 12.10.1956 - I ZR 171/54, GRUR 1957, 339, 340 - Venostasin).
  • BGH, 02.02.1989 - I ZR 150/86

    "Herzsymbol"; Verwechslungsgefahr eines Herzsymbols mit einem stilisierten

    Soweit der weniger kundige Patient, der auch im Bereich rezeptpflichtiger Medikamente zu den angesprochenen Verkehrskreisen rechnet (BGH, Urt. v. 18.1.1955 - I ZR 142/53, GRUR 1955, 415, 416 - Arctuvan-Artesan; vgl. auch Urt. v. 12.10.1956 - I ZR 171/54, GRUR 1957, 339, 341 - Venostasin/Topostasin), Fehlvorstellungen über die Zuordnung der unter den Herzsymbolen vertriebenen Medikamenten erliegen sollte, darf nicht außer acht gelassen werden, daß insbesondere wegen der Rezeptpflichtigkeit des Medikaments dieser sich nur nach ärztlicher Beratung zum Kauf eines Herz- oder Blutdruckmittels entschließt und deshalb im Ergebnis seiner Fehlvorstellung wenig rechtliche Relevanz zuzumessen ist.
  • BGH, 22.05.1968 - I ZB 3/67

    Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens -

    Bei der Prüfung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist zu berücksichtigen, daß der Verkehr je nach Art der Branche an übereinstimmende, gewöhnlich nicht sehr einprägsame Wortendungen gewöhnt sein kann und alsdann dem Wortanfang eine stärkere Beachtung zu schenken pflegt als der Endung (BGH GRUR 1957, 339, 341 - Venostasin; 1957, 435, 436 - Eucerin für pharmazeutische Erzeugnisse; Reimer, WZG, 4. Aufl. S. 429) und daß bei Übereinstimmung in solchen Bestandteilen, die ihrer Natur nach schutzunfähige Beschaffenheitsangaben sind, in der Regel schon geringfügige Abweichungen in den übrigen Zeichenbestandteilen zur Verneinung der Verwechelungsgefahr genügen (BGH GRUR 1956, 321, 322 - Synochem; GRUR 1965, 183, 185 - derma).

    Dementsprechend beruht die Annahme einer Verwechslungsgefahr - und zwar einer Verwechslungsgefahr im engeren unmittelbaren Sinn (BGH GRUR 1959, 420 - Opal) - auf der Erwägung, daß der Verkehr irrtümlich die übereinstimmenden Silben als charakteristischen Bestandteil eines Stammzeichens auffaßt und aus den Abwandlungen in den übrigen Silben nur entnimmt, es handele sich um die Kennzeichnung einer anderen Warenart oder -sorte des gleichen Geschäftsbetriebs, der das Stammzeichen führt (BGH GRUR 1957, 339, 342 - Venostasin; 1957, 435, 437 - Eucerin; 1959, 420, 422 - Opal).

  • BGH, 27.09.1957 - I ZR 140/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.11.1964 - Ib ZB 11/63

    Durchsetzung schutzunfähiger Zeichenbestandteile

  • BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 118/61

    Bleiarbeiter

  • BGH, 21.02.1975 - I ZR 18/74

    Sicherungsfähigkeit eines Wortzeichens, das nur aus kennzeichnungsschwachen

  • BGH, 24.02.1961 - I ZR 15/60
  • BGH, 12.05.1965 - Ib ZR 22/64

    Verwechselbarkeit der Zeichen "Kaloderma" und "Liquiderma" - Gemeinsamer

  • BGH, 25.01.1957 - I ZR 158/55

    Karo-As

  • BGH, 16.10.1959 - I ZR 90/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.04.1967 - Ib ZB 13/65

    Hinweischarakter als Stammbestandteil eines Serienzeichens - Entwicklung des

  • BGH, 08.05.1959 - I ZR 16/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.04.1957 - I ZR 127/55

    Eucerin / Estarin

  • BGH, 07.03.1961 - I ZR 22/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.05.1959 - I ZR 4/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.04.1971 - I ZB 5/70

    Anspruch auf Anmeldung des Wortzeichens "Rohplantin" im Wege der Rechtsbeschwerde

  • BGH, 12.10.1962 - I ZR 19/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.01.1963 - Ib ZR 110/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.11.1962 - I ZR 66/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.12.1972 - I ZR 34/71

    Verbot des Führens einer Firmenbezeichnung - Schutzwürdigkeit einer

  • BGH, 11.12.1970 - I ZR 52/69

    Verletzung eines Warenzeichens und Firmenrechts durch Arzneimittelbezeichnung -

  • BGH, 19.02.1957 - I ZR 13/55

    Rechtsmittel

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