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   BGH, 10.07.1956 - I ZR 106/54   

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BGH, 10.07.1956 - I ZR 106/54 (https://dejure.org/1956,1293)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1956 - I ZR 106/54 (https://dejure.org/1956,1293)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1956 - I ZR 106/54 (https://dejure.org/1956,1293)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Firmen- und Namensschutz für eine Firmenbezeichnung nach Einstellung des Betriebes - Verlust der Firmen- und Namensrechte - Zeitweilige Einstellung der geschäftlichen Tätigkeit - Besondere Verhältnisse der unmittelbaren Nachkriegszeit - Bezeichnung einer bestimmten Art ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1957, 428
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54

    Kennzeichnungsschutz. Vorübergehende Betriebseinstellung

    Auszug aus BGH, 10.07.1956 - I ZR 106/54
    Eine nur zeitweilige Einstellung der geschäftlichen Tätigkeit hindert das Fortbestehen der Firmer- und Namensrechte dagegen nicht, wenn das Unternehmen in seinem wesentlichen Bestande erhalten bleibt und die Absicht und Möglichkeit besteht, sie innerhalb eines solchen Zeitraums fortzusetzen, daß die Einstellung noch als vorübergehende Unterbrechung erscheinen kann (RG aaO; Urteil des Senats vom 15. Juni 1956 - I ZR 71/54 - Hausbücherei; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 7. Aufl Anm 77 zu § 16 UnlWG).

    Ob die Voraussetzungen für die Annahme zu bejahen sind, daß die Grundlagen des Unternehmens, insbesondere die zur Fortführung des Betriebes erforderlichen Vermögensstücke und Beziehungen noch vorhanden sind, hängt, wie der Senat im Urteil vom 15. Juni 1956 (I ZR 71/54 - Hausbücherei) dargelegt hat, von der Würdigung des Einzelfalles ab Dabei müssen für die Beurteilung von Tatbeständen, die in die unmittelbare Nachkriegszeit fallen, die Verhältnisse dieser Zeit Berücksichtigung finden, Im Hinblick auf diese besonderen Verhältnisse sind gegen den Fortbestand des Unternehmens der Klägerin keine Bedenken zu erheben.

    Auf den Wegfall der Verkehrsgeltung würde sich die Beklagte der Klägerin gegenüber allerdings nicht berufen können, wenn sie den Verlust der Verkehrsgeltung selbst durch widerrechtliche Benutzung des Wortes "B... ..." herbeigeführt hätte (Urteile des Senats vom 27. März 1956 - I ZR 73/54 - Union-Verlag - und vom 15. Juni 1956 - I ZR 71/54 - Hausbücherei).

  • RG, 07.01.1943 - II 97/42

    1. Zur Frage der Verwechslungsgefahr, wenn in zwei sonst hinreichend

    Auszug aus BGH, 10.07.1956 - I ZR 106/54
    Es hat zutreffend darauf hingewiesen, daß mit dem Untergang des Unternehmens auch die Firmen- und Namensrechte erlöschen (RGZ 170, 265 [273 ff]; RG GRUR 1943, 349 [350] - Wien-Berlin; vgl auch BGH GRUR 1956, 172 [175/76] - Magirus).

    Der Verlust der Firmen- und Namensrechte tritt indes nur ein, wenn der Geschäftsbetrieb auf die Dauer zum Erliegen kommt (RGZ 170, 265 [274]).

    Da die Beklagte auch ausdrücklich erklärt hat, sie wolle den Buchvertrieb nach der Klärung ihrer firmenrechtlichen Verhältnisse wieder aufnehmen und die Aufnahme des Geschäftsbetriebs im Hinblick auf die inzwischen vergangene Zeit vom Verkehr noch als die Fortsetzung des alten Unternehmens aufgefaßttwerden kann (RGZ 170, 265 [274]), ist der Zusammenhang mit dem früheren Betrieb noch nicht endgültig unterbrochen.

  • BGH, 06.07.1954 - I ZR 167/52

    Unterscheidungszusätze gleichlautender Firmen

    Auszug aus BGH, 10.07.1956 - I ZR 106/54
    Es wäre der Klägerin deshalb, wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, im Rahmen der vollständigen Firmenbezeichnung nach den Vorschriften der §§ 16 UnlWG, 12 BGB auch ohne Verkehrsgeltung geschützt, wenn es für sich allein unterscheidungskräftig wäre und ihm Namensfunktion zukommen würde (BGHZ 11, 214 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52] [215] - KfA; BGHZ 14, 155 [159] - Farina).
  • BGH, 08.12.1953 - I ZR 199/52

    Abkürzungen. Kennzeichnungsschutz

    Auszug aus BGH, 10.07.1956 - I ZR 106/54
    Es wäre der Klägerin deshalb, wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, im Rahmen der vollständigen Firmenbezeichnung nach den Vorschriften der §§ 16 UnlWG, 12 BGB auch ohne Verkehrsgeltung geschützt, wenn es für sich allein unterscheidungskräftig wäre und ihm Namensfunktion zukommen würde (BGHZ 11, 214 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52] [215] - KfA; BGHZ 14, 155 [159] - Farina).
  • BGH, 27.03.1956 - I ZR 73/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.07.1956 - I ZR 106/54
    Auf den Wegfall der Verkehrsgeltung würde sich die Beklagte der Klägerin gegenüber allerdings nicht berufen können, wenn sie den Verlust der Verkehrsgeltung selbst durch widerrechtliche Benutzung des Wortes "B... ..." herbeigeführt hätte (Urteile des Senats vom 27. März 1956 - I ZR 73/54 - Union-Verlag - und vom 15. Juni 1956 - I ZR 71/54 - Hausbücherei).
  • BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53

    Gleichartigkeit von Waren

    Auszug aus BGH, 10.07.1956 - I ZR 106/54
    Es hat zutreffend darauf hingewiesen, daß mit dem Untergang des Unternehmens auch die Firmen- und Namensrechte erlöschen (RGZ 170, 265 [273 ff]; RG GRUR 1943, 349 [350] - Wien-Berlin; vgl auch BGH GRUR 1956, 172 [175/76] - Magirus).
  • BGH, 20.10.1953 - I ZR 134/52

    Rohrbogen

    Auszug aus BGH, 10.07.1956 - I ZR 106/54
    In diesem Falle könnte die Klägerin auch unabhängig von dem Schutz ihrer vollständigen Firmenbezeichnung selbständigen Schlagwortschutz nach den Vorschriften der §§ 16 UnlWG, 12 BGB für das Wort B... in Anspruch nehmen (BGH GRUR 1954, 70 [71] - Rohrbogen).
  • BGH, 25.10.2007 - I ZR 18/05

    TUC-Salzcracker

    Allenfalls kann - in dem hier nicht in Rede stehenden Fall, dass die widerrechtliche Benutzung zu einer Schwächung des Klagezeichens geführt hat - der Zeitpunkt von Bedeutung sein, zu dem die Benutzung des angegriffenen Zeichens begonnen hat (vgl. EuGH, Urt. v. 27.4.2006 - C-145/05, Slg. 2006, I-3703 Tz. 18 = GRUR 2006, 495 - Levi Strauss/Casucci; BGH, Urt. v. 10.7.1956 - I ZR 106/54, GRUR 1957, 428, 430 - Bücherdienst; Urt. v. 5.1.1962 - I ZR 107/60, GRUR 1962, 409, 411 - Wandsteckdose).
  • BGH, 07.12.1995 - I ZR 130/93

    "AQUA"; Rechtserhaltende Benutzung eines Warenzeichens

    12.12.1985 - I ZR 1/84, GRUR 1986, 402, 403 = WRP 1986, 265 - Fürstenberg; Urt. v. 28.2.1991 - I ZR 110/89, GRUR 1991, 475, 476 = WRP 1991, 477 - Caren Pfleger; Urt. v. 17.11.1994 - I ZR 136/92, GRUR 1995, 505, 506 = WRP 1995, 600 - APISE-RUM) oder ihm originäre firmenmäßige Unterscheidungskraft (etwa wegen beschreibenden Inhalts) fehlte, wobei jedoch das Fehlen der originären Unterscheidungskraft durch Vorliegen der von der Klägerin behaupteten Verkehrsgeltung ersetzt werden könnte (BGH, Urt. v. 20.10.1953 - I ZR 134/52, GRUR 1954, 70, 71 - Rohrbogen; Urt. v. 10.7.1956 - I ZR 106/54, GRUR 1957, 428, 429 - Bücherdienst; Urt. v. 2.7.1992 - I ZR 250/90, GRUR 1992, 865 - Volksbank).
  • BGH, 25.03.1958 - I ZR 45/57

    Rechtsmittel

    Nach ständiger Rechtsprechung können zwar Firmen- und Namensrechte nur in Verbindung mit einem noch lebenden Unternehmen bestehen (BGHZ 21, 66, 69 [BGH 15.06.1956 - I ZR 71/54] - Hausbücherei; BGH GRUR 1957, 428, 429 - Bucherdienst).

    Eine nur zeitweilige Einstellung des Betriebes hat den Verlust der Firmen- und Namensrechte dagegen nicht zur Folge, wenn das Unternehmen in seinem wesentlichen Bestande erhalten bleibt, die Berechtigten die Absicht noch nicht aufgegeben haben, das Geschäft fortzuführen, und dies noch innerhalb eines solchen Zeitraums geschehen kann, daß die Einstellung der geschäftlichen Tätigkeit noch als vorübergehende Unterbrechung des Betriebes erscheinen kann (RGZ 170, 265, 273 ff.; BGH GRUR 1957, 428, 429).

    Dabei müssen bei Tatbeständen, die in die Kriegs- und Nachkriegszeit fallen, die besonderen Zeitverhältnisse berücksichtigt werden (BGHZ 21, 66, 69 [BGH 15.06.1956 - I ZR 71/54] ; BGH GRUR 1957, 428, 429).

  • OLG Stuttgart, 21.02.2002 - 2 U 150/01

    Marken-, namens- und wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Verwendung des

    Bei einer Kombination von beschreibenden oder an beschreibende Angaben angelehnte Worte zu einem einheitlichen Begriff ist eine ausreichende Unterscheidungskraft anzunehmen, wenn die Kombination dieser Wortbestandteile eine namensmäßig und unterscheidend wirkende Kennzeichnung von individueller Eigenart ergibt (BGH WRP 1997, 1091 - "Immo-Data"; GRUR 1997, 468 - "Netcom"; GRUR 1957, 428 - "Bücherdienst").
  • BGH, 07.03.1961 - I ZR 2/60

    Verwirkung (Kennzeichnungsrechte)

    Dieser Ausnahmefall ist nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats gegeben, wenn der Geschäftsbetrieb, namentlich infolge eines rechtswidrigen Eingriffs, wie die Enteignung in der SBZ ihn darstellt, nur zeitweilig stillgelegt wird, jedoch in seinem für die Wiedereröffnung wesentlichen Bestände - hier mit den im Westen belegenen Werten des Betriebsvermögens - erhalten bleibt, und wenn die Absicht und die Möglichkeit bestehen, ihn innerhalb eines solchen Zeitraums fortzusetzen, daß die Stillegung nach der dafür maßgebenden Verkehrsauffassung noch als vorübergehende Unterbrechung erscheinen kann (BGHZ 6, 137, 142 - Lockwell; BGHZ 21, 66, 69 - Hausbücherei; BGH GRUR 1957, 428, 429 - Bücherdienst; BGH GRUR 1958, 78, 79 - Stolper Jungohen; BGH GRUR 1959, 541, 542 - Nußknacker; BGH GRUR 1960, 137, 139 - "Astra").
  • BGH, 02.02.1960 - I ZR 137/58

    Naher Osten

    Die Bezeichnung wird alsdann als Hinweis auf eine fortlaufende gewerbliche Tätigkeit benutzte Wird diese Tätigkeit eingestellt oder nicht mehr unter der Bezeichnung betrieben, so bedient der Berechtigte sich der Bezeichnung nicht mehr, wobei nach den Grundsätzen, die von der Rechtsprechung namentlich für die Kriegs- und Nachkriegszeit entwickelt worden sind, eine vorübergehende Stillegung des Betriebs den Schutz noch nicht erlöschen läßt (BGHZ 21, 66, 69 - Hausbücherei; BGH GRUR 1957, 428 - Bücherdienst; BGH NJW 1959, 39 [BGH 23.10.1958 - II ZR 54/57] - Astra).
  • BGH, 24.11.1965 - Ib ZR 103/63

    Möglichkeit einer Schwächung der Kennzeichnungskraft eines Warenzeichens durch

    In derartigen Fällen kann es bei besonders zweifelhaft erscheinender Lage geboten sein, neben Auskünften der Industrie- und Handelskammern auch ein Gutachten eines geeigneten demoskopischen Instituts einzufordern (BGH GRUR 1957, 428 - Getränke-Industrie; BGHZ 21, 182, 195 [BGH 03.07.1956 - I ZR 137/54] - Fumkberater).
  • BGH, 11.07.1958 - I ZR 187/56

    Deutsche Illustrierte

    Denn es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß sich niemand auf die Schmälerung oder Aushöhlung der Verkehrsgeltung einer Bezeichnung berufen darf, die durch die widerrechtliche Benutzung seitens des Verletzers bewirkt worden ist (BGH GRUR 1957, 428, 430 - Bücherdienst).
  • BGH, 02.10.1959 - I ZR 126/58

    Rechtsmittel

    Wie der erkennende Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 170, 265, 274) wiederholt ausgesprochen hat, geht der Kennzeichenschutz, der an das lebende Unternehmen gebunden ist, nicht verloren, wenn der Geschäftsbetrieb nur zeitweilig stillgelegt wird, in seinem wesentlichen Bestande jedoch erhalten bleibt, und wenn die Absicht und die Möglichkeit bestehen, ihn innerhalb eines solchen Zeitraums fortzusetzen daß die Stillegung noch als vorübergehende Unterbrechung erscheinen kann (BGHZ 21, 66, 69 [BGH 15.06.1956 - I ZR 71/54] - Hausbücherei - BGH GRUR 1957, 428 - Bücherdienst -).
  • BGH, 07.07.1959 - I ZR 101/58

    Nussknacker

    Entgegen der Meinung der Revision verkennt das Berufungsgericht dabei nicht, daß der Kennzeichsnschutz nicht verloren geht, wenn der Geschäftsbetrieb nur zeitweilig stillgelegt wird, in seinem wesentlichen Bestande jedoch erhalten bleibt, und wenn die Absicht und die Möglichkeit besteht, ihn innerhalb eines solchen Zeitraums fortzusetzen, daß die Stillegung noch als vorübergehende Unterbrechung erscheinen kann (BGHZ 21, 66, 69 [BGH 15.06.1956 - I ZR 71/54] - Hausbücherei; BGH GRUR 1957, 428 - Bücherdienst).
  • BPatG, 04.12.2002 - 29 W (pat) 355/00
  • BGH, 12.10.1962 - I ZR 99/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.05.1960 - I ZR 33/59
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