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   BGH, 15.03.1957 - I ZR 72/55   

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https://dejure.org/1957,1486
BGH, 15.03.1957 - I ZR 72/55 (https://dejure.org/1957,1486)
BGH, Entscheidung vom 15.03.1957 - I ZR 72/55 (https://dejure.org/1957,1486)
BGH, Entscheidung vom 15. März 1957 - I ZR 72/55 (https://dejure.org/1957,1486)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 1957, 430
  • DB 1957, 453
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.01.1956 - I ZR 146/53

    Kombination von Buchstaben und Zahlen

    Auszug aus BGH, 15.03.1957 - I ZR 72/55
    Dabei gehen sie im Einklang mit der herrschenden Rechtsauffassung (BGHZ 19, 367 [370]) davon aus, daß die Gerichte an die in der Bewilligung der Eintragung eines Zeichens liegende Entscheidung des Patentamts nicht gebunden sind, wenn, wie hier, aus einem Bestandteil eines eingetragenen Kombinationszeichen Rechte hergeleitet werden, da das Patentamt seine Prüfung nur auf das Zeichen als Ganzes, nicht aber auf die Schutzfähigkeit der einzelnen Zeichenbestandteile erstreckt.
  • BGH, 03.07.1953 - I ZR 91/52

    Vorrats- und Defensivzeichen

    Auszug aus BGH, 15.03.1957 - I ZR 72/55
    Das sei aber rechtsirrtümlich, wie auch der erkennende Senat in BGHZ 10, 211 ausgeprochen habe.
  • BGH, 19.07.2007 - I ZR 93/04

    Windsor Estate

    Bei Anwendung gehöriger Sorgfalt konnte die Beklagte jedenfalls am 28. Februar 2003 Kenntnis von der Markeneintragung haben (vgl. BGH, Urt. v. 15.3.1957 - I ZR 72/55, GRUR 1957, 430, 433 - Havana).
  • BGH, 02.07.1998 - I ZR 55/96

    Warsteiner II

    Der Schutz der geographischen Angabe als Kennzeichnung i.S. des § 127 Abs. 1 MarkenG erfordert lediglich, daß der angegebene Ort nicht aufgrund seiner Eigenart oder wegen der Besonderheit der Ware als Produktionsstätte erkennbar ausscheidet (vgl. BGH, Urt. v. 15.3.1957 - I ZR 72/55, GRUR 1957, 430, 431 - Havana; Urt. v. 30.6.1983 - I ZR 96/81, GRUR 1983, 768, 769 - Capri-Sonne).
  • BGH, 02.07.1998 - I ZR 54/96

    Warsteiner I; Verbot der irreführenden Verwendung einer einfachen geographischen

    Der Schutz der geographischen Angabe als Kennzeichnung i.S. des § 127 Abs. 1 MarkenG erfordert lediglich, daß der angegebene Ort nicht aufgrund seiner Eigenart oder wegen der Besonderheit der Ware als Produktionsstätte erkennbar ausscheidet (vgl. BGH, Urt. v. 15.3.1957 - I ZR 72/55, GRUR 1957, 430, 431 - Havana; Urt. v. 30.6.1983 - I ZR 96/81, GRUR 1983, 768, 769 - Capri-Sonne).
  • OLG München, 22.03.2001 - 29 U 3755/00

    Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kuba vom 22.3.1954 über die

    Für die Auslegung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kuba vom 22.3.1954 über die Wiederherstellung gewerblicher Schutzrechte und über den Schutz von Herkunftsbezeichnungen (siehe BGH GRUR 1957, 430-Havana) sind die in der Folgezeit mit anderen Staaten abgeschlossenen zweiseitigen Abkommen über den Schutz von Herkunftsangaben ohne Bedeutung.

    Das Landgericht hat mit Urteil vom 6.4.2000 die Beklagte antragsgemäß verurteilt und zur Begründung ausgeführt: Die beanstandete Bezeichnung dürfe nach dem deutsch-kubanischen Abkommen nicht verwendet werden und die angegriffene Benutzung sei daher nach den Gründen der Entscheidung BGH GRUR 1957, 430 - Havana zu unterlassen.

    Die Beklagte zieht nicht in Zweifel, daß die Verwendung der angegriffenen Bezeichnungen für die von ihr vertriebenen Motorroller im Widerspruch zu Art. 13 Abs. b des deutsch-kubanischen Herkunfsabkommens in der Auslegung durch den Bundesgerichtshof im Urteil vom 15.3.1957 (GRUR 1957, 430, 432-Havana) steht.

  • BGH, 08.10.1969 - I ZR 149/67

    Muschi-Blix

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  • LG Frankfurt/Main, 29.08.2018 - 3 O 473/18
    Die Beklagte handelte zumindest fahrlässig, denn sie ließ die im Verkehr erforderliche Sorgfalt dadurch außer Acht, dass sie die Pflicht zur sorgfältigen Markenrecherche und Marktbeobachtung verletzte (BGH, GRUR 1957, 430 - Havana; BGH, GRUR 2007, 384 Rn. 21 - Windsor Estate; Ströbele/Hacker/Thiering-Thiering, a.a.O., § 14 Rn, 662 m.w.N.).
  • BGH, 29.03.1960 - I ZR 89/58

    Dreitannen

    Jedoch muß dieses Zeichen im Verhältnis zu allen älteren Zeichen der Beklagten (also Dreitannen- und Eintannen-Zeichen) aus dem Grunde unberücksichtigt bleiben, weil sich kein Warenzeichenverletzer auf eine Schmälerung oder Aushöhlung des Schutzumfanges des Klagezeichens berufen darf, die durch seine eigene widerrechtliche Mitbenutzung bewirkt sein soll (vgl. BGH in GRUR 1957, 430 - Bücherdienst; GRUR 1959, 47 - Deutsche Illustrierte).
  • BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 183/61

    Rechtsmittel

    Der Bundesgerichtshof hat sich dieser Auffassung angeschlossen; soweit er davon Ausnahmen zugelassen hat (GRUR 1957, 430, 431 - Havana für Rasierklingen), liegt die Verschiedenheit von dem vorliegend zu beurteilenden Sachverhalt auf der Hand, Mindestens damals lag die Annahme, Havana sei der Herstellungsort für in der Bundesrepublik vertriebene Rasierklingen, völlig fern.
  • BGH, 29.09.1965 - Ib ZR 88/63

    Verwendung der Bezeichnung "multikord" - Beruteilung des Bestehens einer

    Das ist rechtsirrig, da die bisher getroffenen Feststellungen - wie auch das Berufungsgericht nicht verkennt - nur den warenzeichenrechtlichen Schadensersatzanspruch rechtfertigen; dieser aber beginnt nach der eindeutigen, insoweit vom früheren Warenbezeichnungsgesetz von 1874 abweichenden Fassung des § 15 WZG erst mit der rechtsbegründend wirkenden Eintragung des Zeichens; das entspricht, soweit ersichtlich, auch allgemeiner Rechtsauffassung (BGH GRUR 1957, 430, 433 - Havana).
  • BGH, 24.11.1959 - I ZR 88/58

    Rechtsmittel

    Wer von der Möglichkeit der genannten Informationen nicht selbst Gebrauch machen will, muß sich hierzu eines sachkundigen Beraters, z.B., eines Patentanwalts, bedienen (vgl. RG GRUR 1941, 372, 376 - Schottenmuster; BGH GRUR 1957, 430 - Havana).
  • BGH, 14.01.1963 - Ib ZB 29/62

    Nola - Ortsnamen als Warenzeichen

  • BGH, 05.01.1962 - I ZR 107/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 20/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.02.1963 - Ib ZR 179/61

    Rechtsmittel

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