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   BGH, 31.05.1957 - I ZR 93/56   

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https://dejure.org/1957,561
BGH, 31.05.1957 - I ZR 93/56 (https://dejure.org/1957,561)
BGH, Entscheidung vom 31.05.1957 - I ZR 93/56 (https://dejure.org/1957,561)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 1957 - I ZR 93/56 (https://dejure.org/1957,561)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 1957, 561
  • DB 1957, 796
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 22.02.1952 - I ZR 117/51

    Urteilsauslegung. Verwirkungseinwand

    Auszug aus BGH, 31.05.1957 - I ZR 93/56
    Nach der ständigen, auch vom erkennenden Senat übernommenen Rechtsprechung des Reichsgerichts muß sich die Verurteilung an die mit der Unterlassungsklage angegriffene Verletzungsform anschliessen (RGZ 147, 27 [30]; BGHZ 5, 189 [191] - Zwilling; GRUR 1954, 70 [72] - Rohrbogen; 1954, 123 [126] - Auto-Fox; 1954, 331 [333] - Alpah).

    Daher wird im vorliegenden Fall von der Rechtskraftwirkung des Urteils nur eine solche Änderung der Firmenbezeichnung der Beklagten nicht betroffen werden, die außerhalb dieser Grenzen liegt (BGHZ 5, 189 [193 f] - Zwilling; GRUR 1954, 70 [72] - Rohrbogen I; Urt. v. 22. Februar 1957, I ZR 203/55 - Rohrbogen II).

  • BGH, 20.10.1953 - I ZR 134/52

    Rohrbogen

    Auszug aus BGH, 31.05.1957 - I ZR 93/56
    Nach der ständigen, auch vom erkennenden Senat übernommenen Rechtsprechung des Reichsgerichts muß sich die Verurteilung an die mit der Unterlassungsklage angegriffene Verletzungsform anschliessen (RGZ 147, 27 [30]; BGHZ 5, 189 [191] - Zwilling; GRUR 1954, 70 [72] - Rohrbogen; 1954, 123 [126] - Auto-Fox; 1954, 331 [333] - Alpah).

    Daher wird im vorliegenden Fall von der Rechtskraftwirkung des Urteils nur eine solche Änderung der Firmenbezeichnung der Beklagten nicht betroffen werden, die außerhalb dieser Grenzen liegt (BGHZ 5, 189 [193 f] - Zwilling; GRUR 1954, 70 [72] - Rohrbogen I; Urt. v. 22. Februar 1957, I ZR 203/55 - Rohrbogen II).

  • BGH, 26.01.1954 - I ZR 192/52

    Alpah

    Auszug aus BGH, 31.05.1957 - I ZR 93/56
    Es kommt deshalb nicht mehr darauf an, ob die Bildbetrachtung oder der Sinn der Zeichen eine Verwechslungsgefahr begründen könnten (BGH GRUR 1954, 331 [332, rechte Spalte] Altpa/Alpah).

    Nach der ständigen, auch vom erkennenden Senat übernommenen Rechtsprechung des Reichsgerichts muß sich die Verurteilung an die mit der Unterlassungsklage angegriffene Verletzungsform anschliessen (RGZ 147, 27 [30]; BGHZ 5, 189 [191] - Zwilling; GRUR 1954, 70 [72] - Rohrbogen; 1954, 123 [126] - Auto-Fox; 1954, 331 [333] - Alpah).

  • BGH, 12.03.1954 - I ZR 201/52

    Radschutz

    Auszug aus BGH, 31.05.1957 - I ZR 93/56
    Unter Anwendung der von der Rechtsprechung für die beiderseitige Interessenabwägung entwickelten Rechtsgrundsätze läßt sich daher die beantragte Urteilsveröffentlichung nicht rechtfertigen (vgl. BGHZ 13, 244 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] [259] - Cupresa; GRUR 1954, 337 [342] - Radschutz; 1956, 558 [563] - Karmelitergeist; Reimer, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 3. Aufl. 108. Kapitel Anm. 8 und 9 Seite 829 f; Baumbach-Hefermehl 7. Aufl. UnlWG § 23 Anm. 9).
  • BGH, 11.05.1954 - I ZR 178/52

    Cupresa, Cupresa/Kunstseide

    Auszug aus BGH, 31.05.1957 - I ZR 93/56
    Unter Anwendung der von der Rechtsprechung für die beiderseitige Interessenabwägung entwickelten Rechtsgrundsätze läßt sich daher die beantragte Urteilsveröffentlichung nicht rechtfertigen (vgl. BGHZ 13, 244 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] [259] - Cupresa; GRUR 1954, 337 [342] - Radschutz; 1956, 558 [563] - Karmelitergeist; Reimer, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 3. Aufl. 108. Kapitel Anm. 8 und 9 Seite 829 f; Baumbach-Hefermehl 7. Aufl. UnlWG § 23 Anm. 9).
  • BGH, 29.06.1956 - I ZR 176/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.05.1957 - I ZR 93/56
    Unter Anwendung der von der Rechtsprechung für die beiderseitige Interessenabwägung entwickelten Rechtsgrundsätze läßt sich daher die beantragte Urteilsveröffentlichung nicht rechtfertigen (vgl. BGHZ 13, 244 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] [259] - Cupresa; GRUR 1954, 337 [342] - Radschutz; 1956, 558 [563] - Karmelitergeist; Reimer, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 3. Aufl. 108. Kapitel Anm. 8 und 9 Seite 829 f; Baumbach-Hefermehl 7. Aufl. UnlWG § 23 Anm. 9).
  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 105/54

    Verwechslungsgefahr für Druckschriftentitel

    Auszug aus BGH, 31.05.1957 - I ZR 93/56
    Auch die Möglichkeit einer solchen künftigen Ausdehnung der Arbeitsbereiche der Parteien ist bei Anwendung des § 12 BGB und § 16 UnlWG zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 8, 387 [392] - Fernsprechnummer; 11, 214 [219] - KfA; GRUR 1957, 29 [30] - Spiegel).
  • BGH, 31.01.1956 - I ZR 74/55

    English-Lavender

    Auszug aus BGH, 31.05.1957 - I ZR 93/56
    Da das Gericht nur über die ihm vorgelegte Verletzungshandlung zu entscheiden hat, kann es nicht seine Aufgabe sein, darüber hinaus Möglichkeiten der Vermeidung künftiger Verletzungen durch Verwendung anderer Bezeichnungen zu erörtern und zu entscheiden (vgl. BGH GRUR 1956, 187 [188] - English Lavender; RGZ 143, 175 [188]).
  • BGH, 30.01.1953 - I ZR 88/52

    Fernsprechnummer als Kennzeichnungsmittel

    Auszug aus BGH, 31.05.1957 - I ZR 93/56
    Auch die Möglichkeit einer solchen künftigen Ausdehnung der Arbeitsbereiche der Parteien ist bei Anwendung des § 12 BGB und § 16 UnlWG zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 8, 387 [392] - Fernsprechnummer; 11, 214 [219] - KfA; GRUR 1957, 29 [30] - Spiegel).
  • BGH, 08.12.1953 - I ZR 199/52

    Abkürzungen. Kennzeichnungsschutz

    Auszug aus BGH, 31.05.1957 - I ZR 93/56
    Auch die Möglichkeit einer solchen künftigen Ausdehnung der Arbeitsbereiche der Parteien ist bei Anwendung des § 12 BGB und § 16 UnlWG zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 8, 387 [392] - Fernsprechnummer; 11, 214 [219] - KfA; GRUR 1957, 29 [30] - Spiegel).
  • BGH, 30.11.1951 - I ZR 9/50

    Namensmißbrauch

  • BGH, 19.02.1957 - I ZR 13/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.05.1957 - I ZR 33/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.02.1957 - I ZR 203/55

    Rechtsmittel

  • RG, 02.02.1934 - II 83/33

    1. Über die Bedeutung der Bezeichnung "Whisky" als Herkunftsangabe für einen aus

  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54

    Kennzeichnungsschutz. Vorübergehende Betriebseinstellung

  • BGH, 22.10.1954 - I ZR 46/53

    Recht gegen Verwässerung eines berühmten Zeichens

  • BGH, 18.01.1955 - I ZR 142/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.10.1953 - I ZR 147/52

    Rechtsmittel

  • RG, 02.02.1935 - I 120/34

    1. Kann ein Urteilsschuldner auf Feststellung der Tragweite eines

  • BGH, 29.06.1995 - I ZR 24/93

    "Altenburger Spielkartenfabrik"; Firmenrechtlicher Schutz von

    Eine eigenartige Zusammenstellung von geographischen Angaben und Tätigkeitsbereich des Unternehmens kann die individuelle Unterscheidungskraft begründen (BGH, Urt. v. 31.5.1957 - I ZR 93/56, GRUR 1957, 561 = WRP 1957, 269 - REI-Chemie/Rhein-Chemie; Urt. v. 26.1.1960 - I ZR 5/59, GRUR 1960, 296 - Reiherstieg/Holzlager).
  • BGH, 26.01.1960 - I ZR 5/59

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht schließt sich mit seiner Begründung für die Kennzeichnungskraft der Wortverbindung "R. H." eng an die Darlegungen in dem von ihm angeführten Urteil des erkennenden Senats vom 51. Mai 1957 (GRUR 1957, 561, 562 - Rei-Chemie) an, in dem den Wortverbindung "Rhein-Chemie" trotz mangelnder Unterscheidungskraft der beiden Wortbestandteile "Rhein" und "Chemie" ebenfalls die für den Schutz des § 16 UWG und des § 12 BGB erforderliche Unterscheidungskraft zugebilligt worden war, weil es sich um eine vielleicht naheliegende, aber immerhin eigenartige sprachliche Neubildung handele.

    Dieser Gesichtspunkt bleibt für den Streitfall auch dann bedeutsam, wenn auf der anderen Seite - wie die Revision mit Recht betont - beachtet wird, daß die Firmenbezeichnung der Klägerin, weil sie lediglich aus solchen Bestandteilen zusammengesetzt ist, die für sich allein nicht schutzfähig sein würden, mangels festgestellter Verkehrsdurchsetzung nur einen engen Schutzbereich beanspruchen kann und daß daher schon verhältnismäßig geringfügige Abweichungen in der Firmenbezeichnung der Beklagten als geeignet angesehen werden müssen, die Gefahr von Verwechslungen mit der Firma der Klägerin auszuraumen (vgl. BGH GRUR 1957, 561, 562 f - Rei-Chemie - GRUR 1956, 141, 142 - Spiegel der Woche -).

    Wie stark die Abweichungen gegenüber einer nur schwach kennzeichnenden Bezeichnung sein müssen, um zur Ausräumung der Verwechslungsgefahr zu genügen, hängt nicht nur von der größeren oder geringeren Kennzeichnungskraft der geschützten Bezeichnung, sondern auch von der größeren oder geringeren Nähe der beiderseitigen Geschäftstätigkeit ab (vgl. auch dazu BGH GRUR 1957, 561, 563 - Rei-Chemie).

    Der danach gerechtfertigten Verurteilung der Beklagten, den Gebrauch ihrer Firma zu unterlassen und die Löschung ihrer Firma im Handelsregister anzumelden, hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung, mit den Klaganträgen mit Recht die volle, derzeitige Firmenbezeichnung der Beklagten als die hier gegebene konkrete Verletzungsform zugrunde gelegt (BGH GRUR 1957, 561, 563 - Rei-Chemie - m.w.Nachw.).

  • OLG München, 15.11.2001 - 29 U 3769/01

    Literaturhaus - § 32 ZPO, internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für

    Es ist anerkannt, daß sie zu bejahen sein kann, wenn mehrere nicht unterscheidungskräftige Wörter zu einer einprägsamen Neubildung zusammengefügt werden (BGH GRUR 57, 561 - Rhein-Chemie; NJW 93, 459 - Columbus-International).
  • BGH, 11.05.1995 - I ZR 111/93

    "P3-plastoclin"; Geltendmachung markenrechtlicher Ansprüche aufgrund eines vor

    Jedoch wird schon diese Qualifizierung der tatsächlichen Schwäche der Kennzeichnungskraft des Begriffs nicht ganz gerecht, weil diese zu wenig berücksichtigt, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Begriffen, die sich erkennbar aus beschreibenden Begriffen ableiten, regelmäßig nur eine geringe Kennzeichnungskraft beigemessen werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 31.5.1957 - I ZR 93/56, GRUR 1957, 561, 562 f. - REI-Chemie; BGH, Urt. v. 2.2.1989 - I ZR 150/86, GRUR 1989, 425, 427 - Herzsymbol; BGH, Urt. v. 8.3.1990 - I ZR 65/88, GRUR 1990, 681, 684 - Schwarzer Krauser m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2019 - 2 U 40/18

    Unterlassung Feststellung einer Verpflichtung zum Schadensersatz

    Die Geeignetheit ist auch zu verneinen, wenn die Veröffentlichung neue Verwirrung schaffen kann (BGH, GRUR 1957, 561 - REI-Chemie; GRUR 1966, 623, 627 - Kupferberg; Köhler/Feddersen in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, a.a.O., § 12 Rn. 4.7).
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 8/89

    "Rialto"; Räumlich begrenzter Schutz einer Geschäftsbezeichnung gegenüber der

    Dies gilt auch für eine geographische Angabe, falls ihr, wie das Berufungsgericht für die der "Rialto-Brücke" in Venedig entnommene Bezeichnung der Klägerin für ein Eiscafé festgestellt hat, ein beschreibender Bezug zu dem konkreten Geschäftsbetrieb nicht zu entnehmen ist (vgl. BGH, Urt. v. 31.5.1957 - I ZR 93/56, GRUR 1957, 561, 562 - Rheinchemie).
  • BGH, 09.02.1984 - I ZR 11/82

    Branchennähe von modischen Damenschuhen und Ski-Bekleidungsstücken

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, daß der Schutz nach §§ 12 BGB, 16 Abs. 1 UWG Gleichartigkeit der von den Beteiligten vertriebenen Waren im warenzeichenrechtlichen Sinne nicht voraussetzt, daß er aber - zur Vermeidung uferloser Ausweitungen - dann entfällt, wenn die Geschäftsbereiche so weit voneinander entfernt sind, daß die Gefahr ausscheidet, beteiligte Verkehrskreise könnten durch gleiche oder verwechslungsfähige Bezeichnungen zu der irrigen Annahme verleitet werden, die fraglichen Waren stammten aus demselben Geschäftsbetrieb oder zwischen den beteiligten Unternehmen beständen irgendwelche geschäftlichen Zusammenhänge; dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem wirtschaftlichen Abstand der Geschäftsbereiche und dem Grad der Ähnlichkeit der Bezeichnungen dergestalt, daß die Verwechslungsgefahr umso eher zu bejahen ist, je verwandter die Waren sind, aber auch bei wirtschaftlich entfernten Waren bestehen kann, wenn die Bezeichnungen nur geringfügig voneinander abweichen (BGH GRUR 1959, 484, 485 = WRP 1959, 273 - Condux; st. Rspr., vgl. z.B. auch BGHZ 19, 23, 26 - Magirus; BGH GRUR 1957, 561, 563 = WRP 1957, 269 - Rei-Chemie; GRUR 1974, 162, 163 - Etirex).

    Einer solchen Prüfung war es auch nicht deshalb enthoben, weil - wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat - bei der Beurteilung der Warennähe nicht ausschließlich auf das gegenwärtige Sortiment des schutzbeanspruchenden Kennzeichnungsinhabers abzustellen ist, sondern darüber hinaus auch Ausweitungsmöglichkeiten zu berücksichtigen sind (vgl. BGHZ 8, 387, 392 - Fernsprechnummer; 11, 214, 219 - KfA; BGH GRUR 1957, 561, 563 = WRP 1957, 269 - Rei-Chemie; GRUR 1959, 484, 486 = WRP 1959, 273 - Condux).

  • BGH, 20.09.1967 - Ib ZR 105/65

    Klage auf Unterlassen der Verwendung eines Firmennamens oder auf Änderung eines

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß sich das Unterlassungsgebot an die mit der Unterlassungsklage angegriffene konkrete Verletzungsform anzuschließen hat (BGH GRUR 1957, 561, 563 - REI-Chemie; GRUR 1958, 189, 196 - Zeiß).

    Weder ist es Aufgabe des Gerichts, nach unterscheidungskräftigen Zusätzen zu suchen und solche den Parteien anzubieten (BGH GRUR 1957, 561, 564 - REI-Chemie), noch ist das Gericht gehalten, die Frage der Verwechslungsgefahr abstrakt anhand einer Fülle möglicher Firmengestaltungen abschließend zu beurteilen.

  • BGH, 04.10.1974 - I ZR 81/73

    Kennzeichnungskraft von Firmenbestandteilen, die an Sachbezeichnungen anklingen -

    Soweit das Berufungsgericht die Schutzfähigkeit der Firma der Klägerin im Sinne des § 16 UWG mit der Begründung bejaht, der Gesamteindruck der Firmenbezeichnung werde von dem Namensbestandteil "Chepromin" beherrscht und dieser sei unbeschadet der darin enthaltenen Hinweise auf den geschäftlichen Tätigkeitsbereich durch die konkrete Wortzusammenstellung hinreichend unterscheidungskräftig, ist aus Rechtsgründen nichts zu erinnern (vgl. dazu BGH GRUR 1957, 561, 562 - Rei-Chemie).

    Das ebenfalls angezogene Urteil betreffend die Bezeichnung "Rhein-Chemie" (GRUR 1957, 561, 562) befaßt sich in erster Linie mit der Frage, ob dieser Wortkombination überhaupt Unterscheidungskraft zukomme.

  • KG, 25.03.1997 - 5 U 659/97

    Zum Tatort der Verletzung von Firmen- und Namensrechten durch Verwendung von

    Es ist jedoch nicht entscheidungserheblich, ob die Wortbestandteile "concert" und "concept" für sich allein namensmäßige Unterscheidungskraft haben, wenn diese dem allgemeinen Sprachgebrauch entnommenen, nicht unterscheidungskräftigen Worte zu einer einprägsamen sprachlichen Neubildung zusammengefügt werden (Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 12, Rdnr. 12; BGH GRUR 1957, 561, 562 - "REI-Chemie"; BGH GRUR 1973, 265, 266 - "Charme & Chic"; BGH "NetCom").
  • BGH, 03.06.1977 - I ZR 114/73

    Angriff auf ein Unternehmen durch Kennzeichnungsverletzung - Firmenrechte und

  • BGH, 03.05.1963 - Ib ZR 93/61

    echt skai

  • BGH, 10.12.1971 - I ZR 65/70

    "Spezialsalz II" - Veröffentlichungsbefugnis

  • OLG München, 13.02.2003 - 29 U 4541/02

    Zur Unterscheidungskraft von Firmenbestandteilen im Bereich des

  • BGH, 17.03.1965 - Ib ZR 58/63

    Verwechslungsgefahr bei Marken: "Renta" vs. "Centra"

  • BGH, 07.07.1972 - I ZR 67/70

    Unterscheidungskraft der Wortverbindung "C.& C." durch Nichtgebräuchlichkeit in

  • BGH, 24.11.1965 - Ib ZB 4/64

    Freihaltebedürfnis bei Warenzeichen

  • BGH, 30.06.1961 - I ZR 3/60

    Carl-Zeiss-Stiftung

  • OLG Düsseldorf, 21.09.2005 - 2 W 8/05

    Zuwiderhandlung gegen Unterlassungsgebot bei Inverkehrbringen eines abgewandelten

  • BGH, 01.12.1965 - Ib ZR 155/63

    Plagiatsvorwurf als üble Nachrede und Eingriff in den eingerichteten und

  • BGH, 08.05.1959 - I ZR 16/58

    Rechtsmittel

  • KG, 03.04.2001 - 5 U 8772/99
  • KG, 18.02.2000 - 5 U 8736/99

    Unterscheidungskraft einer aus einem beschreibenden Wortbestandteil und einer

  • BGH, 25.04.1961 - I ZR 31/60
  • LG Berlin, 20.11.1996 - 97 O 193/96
  • BGH, 20.12.1972 - I ZR 1/72

    Schutzfähigkeit eines Bestandteil aus einer prioritätsälteren Firmenbezeichnung

  • BGH, 15.11.1967 - Ib ZR 39/66

    Interessenabwägung bei Entscheidung über einen Antrag auf Urteilsveröffentlichung

  • BGH, 27.04.1962 - I ZR 170/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.10.1972 - I ZR 84/71

    Schutz der vollständigen Firmenbezeichnung - Hinreichende Unterscheidungskraft

  • BGH, 22.10.1971 - I ZR 13/70

    Vorliegen einer schriftbildlichen Verwechslungsgefahr - Verwechslungsgefahr nach

  • BGH, 20.12.1972 - I ZR 34/71

    Verbot des Führens einer Firmenbezeichnung - Schutzwürdigkeit einer

  • BGH, 10.12.1971 - I ZR 34/70

    Wettbewerbsstreitigkeit zwischen den Vertreibern von Salz wegen der Bezeichnung

  • BGH, 13.12.1968 - I ZR 91/61

    Zulässigkeit der Verwendung bestimmter Firmenbezeichnungen bei Reisebüros -

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