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   BGH, 18.06.1957 - I ZR 39/56   

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https://dejure.org/1957,720
BGH, 18.06.1957 - I ZR 39/56 (https://dejure.org/1957,720)
BGH, Entscheidung vom 18.06.1957 - I ZR 39/56 (https://dejure.org/1957,720)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 1957 - I ZR 39/56 (https://dejure.org/1957,720)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • GRUR 1957, 614
  • DB 1957, 894
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.11.1954 - I ZR 143/52

    Verletzung des Bearbeiterurheberrechts

    Auszug aus BGH, 18.06.1957 - I ZR 39/56
    Denn wäre der Kläger Inhaber dieser Urheberrechte, so könnte er, wie die Revision zu Recht geltend macht, der Benutzung der dem Film zugrunde liegenden schöpferischen Elemente für einen neuen Film auch dann entgegentreten, wenn ihm selbst die Auswertung des Schwarz-Weiß-Filmes, weil ihm die Verfilmungsrechte an dem Roman nicht zustehen, verwehrt wäre (BGHZ 15, 338 [347]).
  • BGH, 12.02.1952 - I ZR 115/51

    Zeitlich beschränktes Verfilmungsrecht

    Auszug aus BGH, 18.06.1957 - I ZR 39/56
    Da der B.-Verlag als Inhaber der Stoffrechte am Roman unstreitig der U. das Verfilmungsrecht nur befristet bis 31. Dezember 1944 übertragen hatte und die Parteien einig darüber sind, daß damit auch das Recht zur Auswertung des Schwarz-Weiß-Films bis zu diesem Zeitpunkt begrenzt werden sollte (BGHZ 5, 116 [121 ff]), ist es auch rechtlich bedenkenfrei, wenn das Berufungsgericht die volle Wirksamkeit der Übertragung des Auswertungsrechts an dem Schwarz-Weiß-Film auf den Kläger durch den Vertrag vom 15. Dezember 1949, solange die Schutzfrist für den Roman läuft, als abhängig von der Erlaubnis des B.-Verlages angesehen hat.
  • BGH, 21.04.1953 - I ZR 110/52

    Filmverwertungsvertrag und Filmschutz

    Auszug aus BGH, 18.06.1957 - I ZR 39/56
    Denn das aus der Übertragung urheberrechtlicher Befugnisse fließende Verbietungsrecht kann über das Benutzungsrecht hinausgehen (BGHZ 9, 262 [265 ff]).
  • KG, 30.04.2004 - 5 U 98/02

    Urheberrechtsverletzung: Versendung individueller Pressespiegel per E-Mail oder

    (2) Im Übrigen hat schon das Landgericht ergänzend auch darauf verwiesen, dass ein ausschließlich urheberrechtlich Verwertungsberechtigter, der ausschließliche Unterlizenzen vergeben hat, dann neben dem ausschließlich Nutzungsberechtigten zur Geltendmachung urheberrechtlicher Ansprüche befugt ist, wenn ihm einzelne Nutzungsarten verblieben sind (BGH, GRUR 1957, 614, 615 - Ferien vom Ich; GRUR 1960, 251 - Mecki - Igel II; GRUR 1992, 697, 698 - Alf).
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 182/90

    "ALF"; Umfang des Schutzes eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts; Rechte des

    Für diesen Fall hat der Senat ausgesprochen, daß der Urheber dann neben dem ausschließlich Nutzungsberechtigten zur Geltendmachung urheberrechtlicher Ansprüche befugt ist, wenn einzelne Nutzungsarten bei ihm verblieben sind (BGH, Urt. v. 18.6.1957 - I ZR 39/56, GRUR 1957, 614, 615 - Ferien vom Ich; Urt. v. 8.12.1959 - I ZR 131/58, GRUR 1960, 251 f. - Mecki-Igel II), da in einem solchen Fall materielle Interessen des Urhebers durch die Verletzungshandlung berührt sind.
  • OLG Frankfurt, 12.02.2008 - 11 U 28/07

    Haftung eines Beauftragten als der im Impressum einer Webseite ausgewiesene

    Ausnahmsweise kann aber auch das aus der Einräumung urheberrechtlicher Befugnisse fließende Verbietungsrecht weiter gehen als das Benutzungsrecht, wenn dies zur Sicherstellung des vertraglichen Nutzungsrechts erforderlich ist (BGH GRUR 1957, 614, 616 - Ferien vom Ich; 1992, 310, 311 - Taschenbuch-Lizenz; Lütje in: Möhring/Nicolini, UrhG, 2. Aufl., § 97 Rdn. 78).
  • LG Berlin, 20.09.2011 - 16 O 134/11

    Zum urheberrechtlichen Schutz von Interviews; Miturheberschaft des

    Denn auch ein ausschließliches Nutzungsrecht schließt die Aktivlegitimation der Klägerin jedenfalls dann nicht aus, wenn sie ein eigenes schutzwürdiges Interesse ideeller Natur hat (BGH GRUR 1957, 614, 615 - Ferien vom Ich; vgl. ferner etwa v. Wolff in Wandtke/Bullinger aaO § 97 Rn 7).
  • OLG Köln, 13.08.2004 - 6 U 67/04

    "Standbilder im Internet" - Recht des Fernsehsenders, einzelne Bilder aus einem

    Hat damit der Kläger wie es der ausdrückliche Wortlaut dieser Klausel bestimmt die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Filmwerken mit der Folge auf den WDR übertragen, dass auch er selber die Rechte nicht mehr wahrnehmen kann, so entspricht es gefestigter Auffassung, dass damit auch auf § 97 Abs. 1 UrhG gegründete Ansprüche aus Nutzungsrechtsverletzungen grundsätzlich nicht in seiner Person entstehen, er also hinsichtlich solcher Ansprüche nicht aktivlegitimiert ist (vgl. BGH GRUR 57, 614 f - "Ferien vom Ich"; GRUR 92, 697 - "Alf"; Schricker-Wild § 97 RZ 28; Dreier/Schulze § 97 RZ 19).
  • OLG München, 04.07.1991 - 29 U 6196/90

    Anspruch auf Unterlassen der Veröffentlichung und Verbreitung eines Comic-Heftes

    In der Entscheidung GRUR 1957, 614 ff - Ferien vom Ich, hat sich der Urheber sämtlicher urheberrechtlicher Verwertungsbefugnisse begeben; er ist daher in seinen materiellen Interessen durch eine Verletzungshandlung nicht mehr gefährdet.
  • BGH, 08.12.1959 - I ZR 131/58

    Mecki-Igel II / Mecki - Igel II

    Die Revision verkennt indessen, daß der Urheber bei Einräumung nur einzelner Nutzungsrechte neben seinem Vertragspartner zur Verfolgung etwaiger Nachahmungen befugt bleib (BGHZ 22, 209, 212 [BGH 27.11.1956 - I ZR 57/55] - Europapost; vgl. auch GRUR 1957, 614, 615 - Ferien vom Ich).
  • BGH, 11.06.1969 - I ZR 54/67

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage über die Wirksamkeit einer Rechtshandlung -

    In einem solchen Fall ist der Urheber regelmäßig nicht neben seinem Rechtsnachfolger zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen aktiv legitimiert (BGH GRUR 1957, 614, 615 zu I 2 - Ferien vom Ich; vgl. auch GRUR 1960, 251, 252 - Mecki-Igel II).
  • LG München I, 26.03.1992 - 7 O 15060/89

    Schutzfähigkeit und Schutzfrist von Dokumentarfilmen und Propagandafilmen des

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  • KG, 25.02.2000 - 5 U 5573/98

    Umfang des Urheberrechts aufgrund von zu Zeiten der ehemaligen DDR geschlossenen

    Hat sich der Werkschöpfer vielmehr sämtlicher urheberrechtlicher Verwertungsbefugnisse uneingeschränkt entäußert, kommt seine Klagebefugnis in der Regel nur wegen einer etwaigen Gefährdung seiner ideellen Interessen in Betracht (BGH GRUR 1957, 614, 615 - Ferien vom Ich).
  • BGH, 14.12.1966 - Ib ZR 124/64

    Verletzung der Urheberrechte am "Mecki"-Igel durch eine Igel-Sparbüchse -

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