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   BGH, 11.10.1956 - I ZR 28/55   

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https://dejure.org/1956,148
BGH, 11.10.1956 - I ZR 28/55 (https://dejure.org/1956,148)
BGH, Entscheidung vom 11.10.1956 - I ZR 28/55 (https://dejure.org/1956,148)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 1956 - I ZR 28/55 (https://dejure.org/1956,148)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 144
  • GRUR 1957, 79
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 09.01.1929 - I 313/28

    Kann die gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 PatG. erhobene Nichtigkeitsklage auf ein

    Auszug aus BGH, 11.10.1956 - I ZR 28/55
    Da diese Handhabung jedoch der Rückwirkung des die Nichtigkeit aussprechenden Urteils auf den Beginn des Schutzes (RGZ 123, 113 [115]; RGZ 170, 346 [354]; BGHZ 10, 22 [24]) keine Rechnung trug, hat das Reichsgericht später die gewöhnlichen Erträge des Patents während der gesamten Laufzeit bei der Festsetzung des Streitwerts berücksichtigt (RG GRUR 1940, 555).

    Denn die bis dahin vom Patentinhaber erzielten Gewinne und die bis dahin angefallenen Lizenzeinnahmen werden nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen durch die Rückwirkung des Urteils gewöhnlich nicht betroffen (RGZ 101, 235 [238]; 123, 113 [116]; 155, 306; [314]).

  • BGH, 20.05.1953 - I ZR 52/52

    Nichtangriffsabrede im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 11.10.1956 - I ZR 28/55
    Da diese Handhabung jedoch der Rückwirkung des die Nichtigkeit aussprechenden Urteils auf den Beginn des Schutzes (RGZ 123, 113 [115]; RGZ 170, 346 [354]; BGHZ 10, 22 [24]) keine Rechnung trug, hat das Reichsgericht später die gewöhnlichen Erträge des Patents während der gesamten Laufzeit bei der Festsetzung des Streitwerts berücksichtigt (RG GRUR 1940, 555).
  • RG, 18.08.1937 - I 23/37

    Sind die Leistungen des Lizenzgebers aus einem einfachen Lizenzvertrage mit

    Auszug aus BGH, 11.10.1956 - I ZR 28/55
    Denn die bis dahin vom Patentinhaber erzielten Gewinne und die bis dahin angefallenen Lizenzeinnahmen werden nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen durch die Rückwirkung des Urteils gewöhnlich nicht betroffen (RGZ 101, 235 [238]; 123, 113 [116]; 155, 306; [314]).
  • RG, 22.01.1921 - I 240/20

    Lizenzvertrag

    Auszug aus BGH, 11.10.1956 - I ZR 28/55
    Denn die bis dahin vom Patentinhaber erzielten Gewinne und die bis dahin angefallenen Lizenzeinnahmen werden nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen durch die Rückwirkung des Urteils gewöhnlich nicht betroffen (RGZ 101, 235 [238]; 123, 113 [116]; 155, 306; [314]).
  • RG, 02.02.1943 - I 116/42

    1. Ist der Patentinhaber durch eine die Nichtigkeitsklage ohne Änderung der

    Auszug aus BGH, 11.10.1956 - I ZR 28/55
    Da diese Handhabung jedoch der Rückwirkung des die Nichtigkeit aussprechenden Urteils auf den Beginn des Schutzes (RGZ 123, 113 [115]; RGZ 170, 346 [354]; BGHZ 10, 22 [24]) keine Rechnung trug, hat das Reichsgericht später die gewöhnlichen Erträge des Patents während der gesamten Laufzeit bei der Festsetzung des Streitwerts berücksichtigt (RG GRUR 1940, 555).
  • BGH, 12.04.2011 - X ZR 28/09

    Nichtigkeitsstreitwert

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist dafür im Allgemeinen der gemeine Wert des Patents bei Erhebung der Klage bzw. der Einlegung der Berufung zuzüglich des Betrags der bis dahin entstandenen Schadensersatzforderungen maßgeblich (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 1956 - I ZR 28/55, GRUR 1957, 79; Senat, Beschluss vom 7. November 2006 - X ZR 138/04, GRUR 2007, 175 - Sachverständigenentschädigung IV; Beschluss vom 28. Juli 2009 - X ZR 153/04, GRUR 2009, 1100 - Druckmaschinen-Temperierungssystem III).
  • BGH, 27.08.2013 - X ZR 83/10

    Nichtigkeitsstreitwert II

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist dafür im Allgemeinen der gemeine Wert des Patents bei Erhebung der Klage oder Einlegung der Berufung zuzüglich des Betrags der bis dahin entstandenen Schadensersatzforderungen maßgeblich (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 1956 - I ZR 28/55, GRUR 1957, 79; Beschluss vom 7. November 2006 - X ZR 138/04, GRUR 2007, 175 - Sachverständigenentschädigung IV; Beschluss vom 28. Juli 2009 - X ZR 153/04, GRUR 2009, 1100 - Druckmaschinen-Temperierungssystem III; Beschluss vom 12. April 2011 - X ZR 28/09, GRUR 2011, 757 - Nichtigkeitsstreitwert; Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 7. Aufl., § 84 Rn. 57 mN).
  • BGH, 28.07.2009 - X ZR 153/04

    Druckmaschinen-Temperierungssystem III

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind dafür im Allgemeinen der Betrag der bis dahin entstandenen Schadensersatzforderungen und der gemeine Wert des Patents bei Erhebung der Klage bzw. bei Einlegung der Berufung maßgeblich (Sen. Beschl. v. 11.10.1956 - I ZR 28/55, GRUR 1957, 79; vgl. auch Beschl. v. 17.12.1963 - I ZR 146/59, Mitt.
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